Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation
Bundeshaus Nord
CH – 3003 Bern

  1. Oktober 2020

Skandalöse 5G Mobilfunk Immissionsmessung & Prüfbericht (Swisscom-NedTech Kartell)
Kurzkommentar zum Prüfbericht Abnahmemessung Mobilfunkanlage (Swisscom/NedTech)
Scheidgasse 22, 3703 Aeschi b. Spiez (BE) Schweiz

PDF Seite 10

  • Aus dieser Aufnahme geht klar hervor, dass es sich hier um eine Mehrbandantenne handelt..
  • Das wiederum ermöglicht zusätzliche 5G-Antennen, die im Falle von Nachrüstungen, neue Baugesuche nach sich ziehen müssten.
  • Dies wiederum ist fast nicht kontrollierbar, weil keine zukünftigen Nachmessungen erfolgen werden!
  • Das wiederum ist eine der Hauptfolgen des absolut lächerlichen, ja fehlenden QS-Systems.

PDF Seiten 12 und 13

  • Bei den Spektren fehlen (auf der linken Seite, sog. Y-Achse) die Skalen (dB, Microvolt/m oder Microwatt/m).
  • Das wiederum bedeutet, dass es auch für Fachleute nicht möglich ist, die Spektren auf ihren Aussagehalt zu überprüfen.

PDF Seite 7 und 14

  • Bei den Angaben zu den Messortenwurden wichtige Angaben (Art des Zimmers, Stockwerk, geogr. Ausrichtung etc.) gelöscht bzw. abgedeckt.
  • Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und allfälligen Lesern des Messprotokoll, die Nachprüfung der aufgelisteten Daten erschwert bzw. sogar verwehrt werden soll.

PDF Seite 11

  • Da steht klar und eindeutig, dass keine Messung der 5G-Antenne erfolgen konnte.
  • Somit sind auch die Angaben auf dem Standortdatenblatt für das OMEN 3 absolut nutzlos.
  • Mit der von Swisscom angegebenen «bewilligten» Sendeleistung ERP von 300 Watt kann gar keine 5G-Technologie betrieben werden. Dazu bräuchte es mindestens 5’500 Watt.

PDF Seite 55 & 56 Antennendiagramme der beiden 5G-Antennen

  • Diese Diagramme können unmöglich stimmen. Dies weil aufgrund des Beamforming bei adaptiven Antennen, die sog. Richtungsabschwächung wegfällt!

PDF Seite 18 und 19 OMEN 3, Messresultate

  • Hier wird ausdrücklich eine zu hohe Elektrische Feldstärke der Anlage von 6.54 V/m (Grenzwert 5V/m) ausgewiesen.
  • Dies notabene für eine Antenne im Frequenzband von 1’800 MHz, also keine adaptive 5G-Antenne.
  • Auf dem entsprechenden Standortdatenblatt von Swisscom wurde beim OMEN 3 eine Elektrische Feldstärke der Anlage von 4.75 V/m ausgewiesen. Auch das deutet wiederum auf Schummelei hin.

PDF Seite 58 Mail von Swisscom an Herrn Martin Hänzi vom Amt für Umwelt und Energie

  • Dieses Mail macht ganz klar und deutlich, dass die Swisscom einfach eine Meldung an Herrn Hänzi macht, mit dem Inhalt, sie hätte die die beanstandeten Werte gemäss Messprotokoll, entsprechend angepasst und es sei nun alles in Ordnun
  • Das macht deutlich, dass beim Amt für Umwelt und Energie (AUE)nicht das geringste QS-System vorhanden ist; mit anderen Worten, die Swisscom kann beliebig schalten und walten. Sie braucht einzig Herrn Hänzi dahingehend zu orientieren, es sei nun alles in bester Ordnung.
  • Da das AUE Bewilligungsbehörde für MFAs im Kanton Bern ist, kann und muss «Otto-Normalbürger» davon ausgehen, dass am laufenden Band Bewilligungen erteilt werden, ohne dass das AUE auch nur die geringste Möglichkeit hat, die MFA auf ihre Richtigkeit zu überprüfen

Bewilligung der Baugesuche durch die kommunalen Behörden (Baukommission)

  • Aus vorgenannten Fakten und weil kaum ein Mitglied einer Kommunalbehörde über genügend Kenntnisse und Kompetenzen verfügt, müssten ebendiese Behörden solche Baugesuche für Mobilfunkantennen (MFA) zurückweisen an die übergeordnete Behördeninstanz..
  • Im Kanton BE sind dies im allgemeinen die Regierungstatthalterämter. Diese verfügen nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über keine Fachleute bzw. Fachkenntnisse bezüglich Mobilfunks.
  • Es ist somit absolut schleierhaft, wie Regierungstatthalter immer wieder Bewilligungen erteilen, mit dem Hinweis, die Gesuchs Unterlagen seien vollständig, korrekt und entsprächen den Vorgaben der NIS bzw. NISV. Das können die ja gar nicht feststellen, da sie nur über juristische Fachkenntnisse, jedoch in keiner Art und Weise über technische Fachkompetenzen verfügen. Sie können somit gar nicht beurteilen, ob ein eingereichtes Gesuch komplett, korrekt und den Vorgaben entsprechend genügt.

Abschlägige Antwort auf unsere Beschwerden an die BVD (RR Ch. Neuhaus)

  • Auch hier fehlen technische Fachkenntnisse und Fachkompetenz.
  • Somit müssten spätestens auf dieser Ebene unabhängige Experten (Elektroingenieure mit Fachrichtung Mobilfunkwesen oder theoretische Physiker) beigezogen werden.
  • Diese Spezialisten müssen jedoch völlig unabhängig von Mobilfunkanbietern und/oder der diesbezüglichen Zulieferindustrie sein.

Fazit

Der Mobilfunk in der Schweiz ist völlig aus dem Ruder gelaufen, bewegt sich quasi in einem rechtsfreien Raum und die Qualitätssicherheit und Unbedenklichkeit existiert wie von uns schon zuvor aufgedeckt nicht. Aufgrund unserer Recherchen können wir davon ausgehen, dass die Mobilfunkanbieter Lügen und Betrügen, dass sich die Balken biegen. Es ist an der Zeit, diese Machenschaften allgemein publik zu machen und auf allen Ebenen dagegen anzugehen. In Romanshorn warten wir, trotz mehrmaliger Mahnung, bereits seit 8 Wochen auf den versprochenen Messbericht. Ein Schelm, wer da was Böses denkt.

Die Verfasser

Schweizerischer Verein WIR
i. V. Christian Oesch Jun. / Präsident

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