Wichtiger Erfolg gegen 5G
Strafverfahren gegen Neuhaus Christoph
c/o Bau- Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Beschuldigter
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern
Laubscher Daniel, Strafkläger / Beschwerdeführer
Gegenstand
Nichtanhandnahme
Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung etc.
Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 9. April 2025 (BA 25 71)
Die Verfahrensleitung verfügt:
- Gestützt auf die Beschwerde vom 25. April 2025 (Poststempel: 25. April 2025) gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 9. April 2025 wird ein Beschwerdeverfahren eröffnet.
- Eine Kopie der Beschwerde wird der Generalstaatsanwaltschaft und dem Beschuldigten zugestellt.
- Diejenigen Verfahrensbeteiligten, welche im Beschwerdeverfahren keine Parteistellung innehaben, werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Beschwerdeverfahren anhängig gemacht worden ist. Sie werden über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens informiert werden.
- Es wird davon Kenntnis gegeben, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben die amtlichen Akten BA 25 71 (1 Mappe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern eingereicht hat.
- Die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte haben Gelegenheit, innert 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung eine Stellungnahme einzureichen.
- Zu eröffnen:
- dem Strafkläger / Beschwerdeführer (per A-Post)
- dem Beschuldigten (per Einschreiben)
- der Generalstaatsanwaltschaft (mit den Akten – per Kurier)
Mitzuteilen
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- der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwalt Büttiker (per Kurier)
- dem Strafkläger Christian Oesch, Schweizerischer Verein WIR, Postfach, 3619 Eriz (ohne Beilage, per B-Post)
Bern, 5. Mai 2025
Der Präsident
Oberrichter Bähler
Herzliche Gratulation👍👍👍 so stark.
WIR bleiben gemeinsam am Ball – und bringen diese Landesverräter zu Fall!