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Gates, Bourla, Rutte: Darf Amsterdam brisante Experten anhören?

20.Feb.. 2026 | 0 comments

Gates, Bourla, Rutte:

In Amsterdam wird im März entschieden, ob brisante Experten vor Gericht sprechen dürfen

Eine Berufungsanhörung über die Zulassung von Experten und warum sie politisch brisanter ist, als viele glauben

Am 9. März 2026 richtet sich der Blick nach Amsterdam. Vor dem Berufungsgericht findet eine Anhörung statt, die im Zusammenhang mit einem seit 2023 laufenden Zivilverfahren gegen mehrere prominente Akteure steht, darunter Bill Gates, Pfizer-CEO Albert Bourla, der frühere niederländische Premierminister und heutige NATO-Generalsekretär Mark Rutte sowie Vertreter des niederländischen Staates.

Viele Menschen haben von diesem Verfahren bislang kaum etwas gehört. Andere sind auf zugespitzte Schlagzeilen in sozialen Medien gestossen, die von einem «historischen Prozess» oder gar einer «Anklage» sprechen. Umso wichtiger ist es, nüchtern zu klären, was am 9. März tatsächlich geschieht und was nicht.

Worum geht es am 9. März und worum nicht?

Zunächst das Entscheidende: Es handelt sich nicht um ein Strafverfahren. Es wird kein Schuldspruch gesprochen, niemand sitzt auf der Anklagebank im strafrechtlichen Sinn, und es geht auch nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Verhandelt wird eine prozessuale Frage im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens.

Im Kern steht die Frage, ob von der Klägerseite benannte Sachverständige im Verfahren offiziell angehört werden dürfen und in welchem Umfang. Die Kläger kämpfen seit längerem dafür, dass ihre Experten nicht nur schriftliche Stellungnahmen einreichen, sondern ihre Einschätzungen persönlich vor Gericht darlegen und sich den Fragen der Richter stellen können. Genau darum geht es jetzt.

Um die Bedeutung dieses Termins zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die eigentliche Klage, die Rechtsanwalt Peter Stassen für seine Mandanten führt.

Die Vorwürfe der Kläger

Die Klage richtet sich gegen eine Gruppe von Beklagten, denen vorgeworfen wird, die Öffentlichkeit während der Covid-19-Pandemie systematisch über Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe getäuscht zu haben. Konkret wird behauptet, es sei ein Narrativ verbreitet worden, wonach es sich um «sichere und wirksame Impfstoffe» handle, während nach Auffassung der Kläger wesentliche Risiken nicht ausreichend kommuniziert oder bewusst relativiert worden seien.

Die Kläger, mehrere niederländische Bürger, machen geltend, sie hätten gesundheitliche Schäden erlitten, weil sie aufgrund dieser angeblichen Fehlinformationen einer Impfung zugestimmt hätten.

Juristisch stützen sie sich auf den Vorwurf einer unerlaubten Handlung, also darauf, dass durch ein widerrechtliches Verhalten ein Schaden entstanden sei.

Darüber hinaus geht die Argumentation von Stassen deutlich weiter. In seinen Schriftsätzen und öffentlichen Stellungnahmen spricht er von einem übergeordneten «Projekt», in dessen Rahmen politische, wirtschaftliche und institutionelle Akteure koordiniert gehandelt hätten. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff «Great Reset» verwendet. Die Klägerseite vertritt die These, die Impfkampagne sei nicht allein eine gesundheitspolitische Massnahme gewesen, sondern Teil einer umfassenderen Transformation gesellschaftlicher Strukturen.

Besonders kontrovers ist zudem die Behauptung, die Covid-19-Injektionen seien «nicht von einem Biowaffen-System zu unterscheiden». Diese Formulierung ist juristisch und politisch äusserst brisant. Bislang gibt es keinerlei gerichtliche Feststellung in diese Richtung. Genau deshalb ist die Frage der Beweisaufnahme so zentral: Dürfen Experten, die solche Thesen vertreten, ihre Argumente ausführlich vor Gericht darlegen oder bleibt es bei schriftlichen Eingaben?

Warum die Beweisfrage so entscheidend ist

Das Berufungsgericht in Amsterdam prüft am 9. März, ob die Vorinstanz zu Recht zurückhaltend war oder ob den beantragten Sachverständigen mehr Raum eingeräumt werden muss. Geplant ist eine mehrstündige Anhörung. Auch ein Livestream wurde angekündigt. Das ist bemerkenswert, weil es Transparenz schafft und interessierten Bürgern erlaubt, sich ein eigenes Bild vom Ablauf zu machen.

Juristisch betrachtet ist dieser Termin ein Zwischenschritt. Die Hauptfrage, ob die Beklagten tatsächlich haftbar gemacht werden können, wird an diesem Tag nicht entschieden. Das Hauptverfahren läuft weiterhin beim Gericht in Leeuwarden. Dort wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine mündliche Verhandlung zur Sache geben.

Warum grosse Medien auffällig zurückhaltend bleiben

Warum berichten grosse Medien bislang kaum darüber? Es ist kaum zu übersehen, dass die hier genannten Personen keine Randfiguren sind. Bill Gates ist nicht einfach ein Unternehmer. Er gilt seit Jahren als einer der einflussreichsten Geldgeber im globalen Gesundheitsbereich. Albert Bourla steht an der Spitze von Pfizer, einem Konzern, der während der Pandemie wirtschaftlich und politisch enorm an Bedeutung gewonnen und Milliardengeschäfte gemacht hat. Und Mark Rutte ist heute Generalsekretär der NATO, also Teil der sicherheitspolitischen Führungsstruktur des Westens.

Ein Verfahren, das diese Namen auch nur indirekt in einen juristischen Kontext stellt, berührt Macht, Geld und geopolitische Netzwerke. Für transatlantisch geprägte Leitmedien, die sich traditionell im Rahmen dieser Ordnung verorten, ist das kein komfortables Thema.

Es geht hier nicht um Boulevard. Es geht um Akteure, die eng mit politischen Institutionen, internationalen Organisationen und grossen Medienhäusern verflochten sind. Wer über sie berichtet, betritt kein neutrales Terrain. Entsprechend gross ist die Zurückhaltung.

Solange kein Urteil vorliegt, bleibt das Thema für viele Redaktionen offenbar ein Risiko ohne unmittelbaren Nachrichtenwert. Erst wenn ein Gericht eine klare Entscheidung trifft, wird man sich kaum mehr entziehen können.

Bis dahin herrscht auffällige Stille.

Und dennoch: Der 9. März markiert einen Moment, in dem sichtbar wird, dass das Verfahren nicht im Stillen versandet. Seit Monaten ringen die Parteien um die Frage, welche Beweise zugelassen werden und wie offen die Debatte geführt wird. Dass das Berufungsgericht nun mehrere Stunden Anhörung ansetzt, zeigt zumindest, dass die Argumente nicht einfach beiseitegeschoben werden.

Unabhängig davon, wie man die Thesen der Kläger bewertet, ist es rechtsstaatlich ein positives Zeichen, wenn Gerichte bereit sind, Argumente anzuhören und Transparenz zu ermöglichen. Ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass auch kontroverse Positionen geprüft werden dürfen, innerhalb klarer juristischer Regeln.

Der 9. März ist daher kein «Tag der Abrechnung», aber er ist ein Tag der Anhörung. Ein Tag, an dem juristisch etwas in Bewegung bleibt. Ein Tag, der zeigt, dass Streitfragen nicht allein im digitalen Raum ausgetragen werden, sondern dort, wo sie hingehören: im Gerichtssaal.

Wie es danach weitergeht, hängt von den Entscheidungen der Richter ab. Möglich sind weitere Beweisanordnungen, zusätzliche Schriftsätze oder, im schnellsten Fall, eine Entscheidung zur weiteren Verfahrensführung. Sicher ist jedoch: Das Verfahren ist nicht beendet. Es entwickelt sich weiter.

Und vielleicht ist genau das die eigentliche Nachricht dieses 9. März: Unabhängig vom Ausgang wird sichtbar, dass die juristische Auseinandersetzung ihren Weg nimmt. Schritt für Schritt. Öffentlich. Nach rechtsstaatlichen Spielregeln.

Die Gutachten im Überblick

Worum geht es in den eingereichten Gutachten?

Für die Anhörung in Amsterdam wurden zwei zentrale Expertisen eingereicht, die den argumentativen Kern der Klägerseite bilden.

Das umfangreiche Gutachten der US-Juristin Katherine Watt analysiert detailliert die rechtlichen Grundlagen rund um «biologische Produkte», Notfallzulassungen und sogenannte «medical countermeasures» im US-amerikanischen Recht und deren internationale Verflechtungen. Auf mehreren hundert Seiten zeichnet sie die Entwicklung einschlägiger Gesetze seit Beginn des 20. Jahrhunderts nach und arbeitet heraus, wie Begriffe wie «Virus», «Impfstoff» oder «biologisches Produkt» im Laufe der Zeit gesetzlich definiert, oder bewusst nicht präzise definiert, wurden. Ein Schwerpunkt ihrer Analyse liegt auf den Notfallmechanismen, insbesondere auf Emergency-Use-Regelungen, die es Behörden erlauben, Produkte unter ausserordentlichen Bedingungen rasch verfügbar zu machen.

Ihre zentrale These lautet, dass bestehende US-Gesetze es ermöglicht hätten, biologisch aktive Produkte im Rahmen solcher Notfallregelungen in Verkehr zu bringen, ohne dass sämtliche üblichen pharmazeutischen Sicherheits-, Prüf- und Haftungsstandards in vollem Umfang zur Anwendung gekommen seien.

Watt argumentiert, dass bestimmte gesetzliche Konstruktionen, etwa die Einstufung als «Countermeasure» im Kontext nationaler Sicherheits- oder Katastrophenregelungen, regulatorische Anforderungen verschoben oder temporär ausgesetzt hätten. Dabei verweist sie auch auf Haftungsregelungen, die Hersteller unter definierten Notstandsbedingungen weitgehend von zivilrechtlicher Verantwortung freistellen können.

Darüber hinaus stellt Watt die These auf, dass die rechtliche Unterscheidung zwischen «biologischem Produkt» und «biologischem Agenten» im US-Recht weniger auf physikalisch-chemischen Eigenschaften beruhe, sondern stark von Zweckbestimmung, Deklaration und administrativer Klassifikation abhänge. Diese juristische Argumentation ist brisant, weil sie die Frage aufwirft, wie eng die rechtlichen Kategorien tatsächlich mit naturwissenschaftlichen Kriterien verknüpft sind.

Die Unternehmerin und Regulierungsanalystin im Pharmabereich Alexandra (Sasha) Latypova legt in ihrer Expertise den Schwerpunkt stärker auf regulatorische Abläufe, Vertragsstrukturen und sicherheitspolitische Einbettungen der Covid-19-Produkte.

Sie beschreibt mRNA- und DNA-Plattformen als sogenannte «Dual-Use»-Technologien, also Technologien, die grundsätzlich sowohl medizinisch-therapeutisch als auch militärisch oder sicherheitspolitisch nutzbar seien. In ihrer Darstellung verweist sie auf historische Dokumente und sicherheitspolitische Strategiepapiere, in denen genetische Plattformtechnologien als potenziell missbrauchsanfällig eingeordnet wurden.

Latypova argumentiert, dass die Covid-Produkte rechtlich nicht im klassischen Arzneimittelregime entwickelt und bereitgestellt worden seien, sondern unter speziellen Notfall- und Sicherheitsgesetzen als «medical countermeasures». Ihrer Auffassung nach habe dies zur Folge gehabt, dass bestimmte Anforderungen, etwa im Bereich Herstellungskontrolle, Inspektionen, Haftung oder regulatorische Prüfmechanismen, anders gehandhabt wurden als bei regulären Zulassungsverfahren. Gleichzeitig seien diese Produkte gegenüber der Öffentlichkeit als regulär geprüfte und zugelassene Arzneimittel kommuniziert worden.

Sie verweist zudem auf internationale Koordinationsmechanismen und auf Vereinbarungen zwischen Regulierungsbehörden, die eine gegenseitige Anerkennung bestimmter Prüfentscheidungen ermöglichen. Daraus leitet sie die These ab, dass Kontroll- und Prüfprozesse in der Pandemiephase stark zentralisiert und beschleunigt worden seien.

Mehr als ein Verhandlungstag

Warum ist das für den 9. März relevant? Weil das Berufungsgericht nicht über die inhaltliche Richtigkeit dieser Thesen entscheidet, sondern darüber, ob diese Expertinnen ihre Argumente ausführlich vor Gericht darlegen dürfen. Es geht also um die Zulassung von Beweis- und Sachverständigenvorträgen, nicht um ein Urteil in der Sache.

Gerade weil die Positionen weitreichend und kontrovers sind, ist es ein positives Zeichen, dass sie im gerichtlichen Rahmen diskutiert werden können. Ein Rechtsstaat lebt davon, Argumente zu prüfen und nicht davon, sie vorschnell auszublenden.

Hinzu kommt: Mehrere der benannten Sachverständigen werden am 9. März persönlich in Amsterdam anwesend sein. Geplant ist, dass sie nicht nur im Rahmen der Anhörung vor dem Berufungsgericht präsent sind, sondern im Anschluss auch für Medienfragen zur Verfügung stehen.

Die Stiftung Recht Oprecht lädt für denselben Tag zu einer internationalen Pressekonferenz ein. Diese soll rund eine Stunde nach Ende der Gerichtsanhörung beginnen, voraussichtlich gegen 17.15 Uhr, in einem Veranstaltungsraum im Zentrum von Amsterdam. Dort werden neben Rechtsanwalt Peter Stassen auch die eingeladenen Experten, darunter Michael Yeadon, Sasha Latypova, Katherine Watt, Catherine Austin Fitts und Joseph Sansone, als Gastredner auftreten.

Die Pressekonferenz ist ausdrücklich als Informationsveranstaltung für Medienvertreter konzipiert. Journalisten können sich im Vorfeld registrieren lassen; nähere Angaben zum Veranstaltungsort werden nach Anmeldung bekanntgegeben. Ziel ist es, die juristischen Hintergründe, die Argumentation der Klägerseite und die Bedeutung der Anhörung transparent darzulegen und Fragen aus dem In- und Ausland zu beantworten.

Damit wird der 9. März nicht nur ein Verhandlungstag im Gerichtssaal, sondern auch ein Tag der öffentlichen Einordnung. Wer sich selbst ein Bild machen will, juristisch wie medial, erhält Gelegenheit dazu https://rechtoprecht.online/evenement/ .

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