BWC, PABS und die stille Verschiebung von Macht
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
In Genf wurde über Vertrauen gesprochen. In Spiez lagern hochsicherheitsrelevante Erreger. Dazwischen steht ein internationales System, das im Kern auf Selbstdeklaration beruht.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob gute Absichten bestehen. Die entscheidende Frage lautet: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Vom 9.-13. Februar 2026 (zeitgleich zum 5. Treffen der Intergovernmental Working Group (IGWG) zum WHO-Pandemievertrag) tagte im Palais des Nations die Arbeitsgruppe zur „Stärkung“ der Biological Weapons Convention (BWC). Transparenz, Confidence-Building-Massnahmen, Dual-Use-Forschung, Verifikation. Die bekannten Stichworte. Doch hinter den diplomatischen Formeln verbirgt sich eine strukturelle Realität: Die technologische Potenz wächst schneller als die institutionelle Kontrolle.
Das historische Muster: Verbot ist nicht gleich Verhinderung
Ein Blick in die Geschichte zeigt die strukturelle Konstante.
1925 ächtete das Genfer Protokoll den Einsatz chemischer und biologischer Waffen. Es untersagte jedoch nicht ausdrücklich deren Entwicklung oder Lagerung. 1932 ratifizierte die Schweiz das Protokoll. Wenige Jahre später begann sie, angesichts der europäischen Spannungen, ein eigenes C-Waffen-Programm . Kein formaler Vertragsbruch, sondern Ausdruck einer Logik: Ein Einsatzverbot verhindert keine Fähigkeitsentwicklung.
1943 wurde das Programm eingestellt. Die Lehre bleibt.
Normen können Handlungen verbieten, ohne technische Fähigkeiten vollständig zu unterbinden. Zwischen völkerrechtlicher Ächtung und realer Infrastruktur entsteht ein Spannungsfeld. Dieses Spannungsfeld ist kein historischer Sonderfall, es ist ein strukturelles Merkmal internationaler Sicherheitsarchitektur.
Die BWC: Hohe Norm, schwache Durchsetzung
Die BWC von 1972 verbietet Entwicklung, Herstellung und Lagerung biologischer Waffen. Was sie bis heute nicht besitzt, ist ein robustes, verbindliches Verifikationsregime mit systematischen Vor-Ort-Inspektionen.
Die Konvention beruht weitgehend auf freiwilligen Transparenzmeldungen und politischem Goodwill.
Im Zeitalter synthetischer Biologie, Genom-Editierung und KI-gestützter Modellierung biologischer Systeme stellt sich daher eine nüchterne Frage: Reicht Vertrauen als Sicherheitsarchitektur?
Das Problem ist nicht die Existenz moderner Biotechnologie. Das Problem ist die Governance.
Dual Use ist kein Randphänomen, es ist der Normalzustand
Sequenzierung, Stabilisierung, Charakterisierung von Erregern dienen dem Schutz der Bevölkerung. Dieselben Methoden können theoretisch missbraucht werden.
Zwischen explizitem Waffenverbot und zulässiger Grundlagenforschung entsteht zwangsläufig ein Graubereich. Dieser Graubereich lässt sich nicht durch moralische Appelle schliessen, sondern nur durch klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und überprüfbare Kontrollmechanismen.
Genau hier beginnt die eigentliche Debatte.
Spiez als Brennglas
Das Labor Spiez ist kein Randakteur. Es ist ein Hochsicherheitslabor mit BSL‑4‑Kapazität und Teil mehrerer internationaler Mechanismen. Es unterstützt rüstungskontrollrechtliche Prozesse, ist in den Mechanismus des UN‑Generalsekretärs eingebunden und seit 2021 Teil des WHO‑BioHub‑Systems.
Diese Rolle ist legitim und sicherheitspolitisch nachvollziehbar. Sie macht die Schweiz jedoch nicht nur zum Gastgeber internationaler Normsetzung, sondern zum infrastrukturellen Knotenpunkt globaler Bio-Governance.
Je stärker diese internationale Einbindung, desto höher die Anforderungen an nationale demokratische Aufsicht.
Ein Hochsicherheitslabor ist aus Sicherheitsgründen kein transparenter Ort. Doch internationale Vernetzung ohne klar definierte parlamentarische Kontrolle ist ebenfalls kein demokratisch unproblematischer Raum.
Hier liegt die offene Flanke.
PABS: Zugang, Vorteilsausgleich und Machtkonzentration
Mit dem PABS-System (Pathogen Access and Benefit Sharing) entsteht eine neue Ebene globaler Verflechtung. Krankheitserreger sollen geteilt, sequenziert, analysiert und weiterverarbeitet werden, verbunden mit Regelungen zum Vorteilsausgleich.
Das Ziel ist Fairness. Die strukturelle Wirkung ist Machtkonzentration.
Denn wer den Zugang zu Pathogenen organisiert, standardisiert und koordiniert, beeinflusst nicht nur Forschung, sondern auch geopolitische Abhängigkeiten. Datenflüsse, Probenströme und regulatorische Rahmenbedingungen verschieben Entscheidungsgewichte weg von nationalen Parlamenten hin zu multilateralen Strukturen.
Die zentralen Fragen lautet daher:
- Wer entscheidet über Transfers?
- Wer definiert Haftungsregime?
- Wer überprüft Drittmittel und internationale Kooperationen?
- Welche Rolle spielt die parlamentarische Oberaufsicht bei Mandaten, die auf Memoranda of Understanding beruhen?
Gute Absicht ersetzt keine institutionelle Absicherung.
Die Schweiz zwischen Neutralität und Standortfunktion
Die Schweiz gilt als neutraler Raum. Heute bedeutet diese Neutralität zunehmend Standortattraktivität für internationale Organisationen und Koordinationszentren.
Diskretion, politische Stabilität und institutionelle Berechenbarkeit machen das Land zu einem idealen Knotenpunkt.
Gerade deshalb steigt die Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung. Je diskreter ein Standort funktioniert, desto klarer müssen demokratische Kontrollketten definiert sein.
Internationale Verpflichtungen, sicherheitsrelevante Infrastruktur und multilaterale Mandate dürfen die verfassungsrechtliche Oberaufsicht nicht ausdünnen. Auch sensible Bereiche entziehen sich nicht der demokratischen Kontrolle, sie unterliegen lediglich besonderen Verfahren.
Warum PABS strukturell überfordert ist
und was das für die Schweiz bedeutet
PABS soll ein altes Gerechtigkeitsproblem lösen: Proben und Daten kommen oft aus dem Globalen Süden, Produkte und Patente entstehen oft im Globalen Norden. Der politische Impuls ist nachvollziehbar. Doch die vorgeschlagene Architektur ist in mehreren Dimensionen strukturell überfordert.
1) Regime-Kollision statt Klarheit
PABS will Pathogenmaterial und „sequence information“ erfassen, während gleichzeitig im Rahmen von CBD (Convention on Biological Diversity, Übereinkommen über die biologische Vielfalt) / Nagoya eine eigenständige multilaterale DSI-Mechanik (Digital Sequence Information, also digitale genetische Sequenzdaten) diskutiert wird. Ohne saubere Abgrenzung drohen parallele Benefit-Sharing-Pflichten, widersprüchliche Datenpublikationsregeln und ein fragmentiertes Rechtsgefüge. Für Forschung und Industrie entsteht keine „license to operate“, sondern eine Grauzonen-Ökonomie: Wer kann was nutzen, ohne doppelt zu zahlen oder ungewollt Pflichten auszulösen?
2) WHO als Zwischeninstanz: Vermittler, Vertragspartner, Streitentscheider
Die PABS-Logik setzt stark auf privatrechtliche Standardverträge (SMTA-ähnliche Konstruktionen) mit der WHO als Intermediär. Das wirkt effizient, konzentriert aber Macht. Wenn die WHO zugleich Vertragspartei und faktische Schlichtungsinstanz ist, entstehen Fragen der Unabhängigkeit, Durchsetzbarkeit und „natural justice“. Eine Governance, die Vertrauen schaffen soll, darf nicht so gebaut sein, dass der Schiedsrichter gleichzeitig mitspielt.
3) Traceability skaliert nicht
Die Idee, Nutzung von Proben und insbesondere digitalen Sequenzdaten zuverlässig zu verfolgen, unterschätzt die Realität: unzählige Nutzer, sekundäre Weitergaben, offene Datenbanken, AI/ML-gestützte Auswertung und Datenpakete, in denen PABS-relevante Sequenzen „mitlaufen“. Ohne radikale Datenbankumbauten (Labeling, Monitoring) ist die Nachverfolgung teuer und lückenhaft und damit leicht zu umgehen oder unbeabsichtigt zu verletzen.
4) Equity an Trigger-Events koppeln ist politisch sprengbar
Viele Benefit-Sharing-Ansätze hängen am Trigger „PHEIC/Pandemie“. Genau das macht das System politisch anfällig: Wenn ein Ereignis weitreichende Liefer- und Kostenpflichten auslöst, wächst der Druck, Trigger zu verzögern, zu verwässern oder zu politisieren. Gleichzeitig bleibt der alte Realismus bestehen: Exportrestriktionen und Priorisierung eigener Bevölkerungen lassen sich in Krisen rechtlich häufig absichern. PABS verspricht Verteilung, aber die harten Hebel liegen weiterhin bei Staaten mit Produktionskapazität.
5) Universalität ist eine Fiktion
Selbst die beste Vertragsform erzwingt keine universelle Teilnahme. Wenn zentrale Akteure nicht beitreten oder opt-outen, entstehen Umgehungskanäle, Jurisdiktions-Shopping und bilaterale Nebenabreden. Das Ergebnis wäre nicht ein globaler Standard, sondern ein Flickenteppich. Genau das Gegenteil dessen, was für Krisenreaktion nötig wäre.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Für die Schweiz ist PABS nicht primär eine abstrakte WHO-Debatte, sondern eine Frage nationaler Verantwortung, weil hier drei Rollen kollidieren:
- Standortrolle (Genf): Die Schweiz ist Bühne und Taktgeberraum internationaler Normsetzung. Je mehr Governance in Genf „verdichtet“ wird, desto stärker muss die demokratische Rückbindung im Inland funktionieren.
- Infrastrukturrolle (Spiez): Als Hochsicherheitslabor und international vernetzter Knotenpunkt (u.a. im Kontext von Proben- und Analysemechanismen) wird die Schweiz faktisch Teil der operativen Bio-Architektur. Das erhöht Anforderungen an Zuständigkeiten, Mandate, Auditierbarkeit und parlamentarische Oberaufsicht.
- Rechtsstaatsrolle: Wenn internationale Mandate über MoUs, Vertragskonstruktionen und technische Standards laufen, droht eine schleichende Entparlamentarisierung: Entscheidungen werden formal „technisch“ und damit politisch unsichtbar. Gerade sicherheitssensible Bereiche dürfen aber nicht per Komplexität aus der Aufsicht herausdiffundieren.
Die Kernfrage lautet daher schweizerisch zugespitzt:
Wie stellt die Schweiz sicher, dass internationale Bio-Governance (PABS eingeschlossen) nicht in eine Black-Box-Verwaltung übergeht, sondern an klare demokratische Kontrollketten gebunden bleibt?
Die eigentliche Machtverschiebung
Die grösste Veränderung findet nicht im Labor statt, sondern im institutionellen Gefüge.
Bio-Governance entwickelt sich von einer national eingebetteten Sicherheitsfrage zu einem transnational koordinierten System. Entscheidungsprozesse werden technokratischer, komplexer und weniger unmittelbar politisch sichtbar.
Je stärker sich Normsetzung, Dateninfrastruktur und Probenflüsse globalisieren, desto mehr verschiebt sich faktische Steuerung von gewählten Organen hin zu Expertengremien, internationalen Sekretariaten und regulatorischen Netzwerken.
Das ist keine Verschwörung. Es ist eine Strukturentwicklung.
Die Frage ist nicht, ob internationale Kooperation notwendig ist. Die Frage ist, wie demokratische Legitimation in diesem Prozess erhalten bleibt.
PABS als machtpolitischer Drehpunkt
PABS ist kein technischer Annex. Es ist der operative Kern der künftigen Architektur.
Wer den Zugang zu Pathogenen reguliert, reguliert den Rohstoff der biomedizinischen Zukunft. Krankheitserreger sind nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern Ausgangsmaterial für Impfstoffe, Diagnostika, Therapeutika, Plattformtechnologien und digitale Sequenzdatenbanken. Zugang bedeutet Innovationsvorsprung. Kontrolle bedeutet strategische Positionierung.
Wenn Zugang an standardisierte Verträge, digitale Meldepflichten, Benefit-Sharing-Mechanismen und multilaterale Governance-Strukturen geknüpft wird, entsteht ein neues Steuerungszentrum. Entscheidungen über Probenflüsse und Datennutzung verlagern sich schrittweise von nationalen Behörden hin zu international koordinierten Mechanismen.
Das verändert Machtachsen.
Entwicklungs- und Schwellenländer versuchen, aus den Erfahrungen der vergangenen Pandemie verbindliche Gegenleistungen zu verankern. Zugang soll nicht länger Einbahnstrasse sein. Doch je stärker die Vertragsarchitektur wird, desto dichter wird auch das regulatorische Netz. Zentralisierung entsteht nicht nur durch Dominanz, sondern auch durch Regelverdichtung.
PABS berührt damit mehrere Ebenen gleichzeitig:
- Souveränität über biologische Ressourcen
- Kontrolle digitaler Sequenzdaten
- Handels- und Exportregeln
- Streitbeilegungsmechanismen
- Rolle der WHO und einer künftigen Vertragsstaatenkonferenz
Was als Gerechtigkeitsinstrument konzipiert ist, kann zugleich zu einer strukturellen Verschiebung von Entscheidungsmacht führen. Nicht durch einen einzelnen Beschluss, sondern durch institutionelle Integration.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob PABS fair gestaltet wird.
Die eigentliche Frage lautet, wo die demokratische Letztkontrolle verbleibt, wenn Proben-, Daten- und Entscheidungsflüsse zunehmend in multilaterale Strukturen eingebettet sind.
Gut gemeint ist nicht gleich robust
Das Genfer Protokoll war gut gemeint. Es verhinderte nicht die Fähigkeitsentwicklung. Die BWC ist gut gemeint. Ohne glaubwürdige Verifikation bleibt sie verwundbar. PABS ist möglicherweise gut gemeint. Ohne klare Zuständigkeiten kann es aber Machtasymmetrien verstärken.
Sicherheit entsteht nicht durch wohlformulierte Normtexte allein.
Sicherheit entsteht durch überprüfbare Regeln, transparente Verfahren und eine demokratische Öffentlichkeit, die strukturelle Machtverschiebungen erkennt, bevor sie unumkehrbar werden.
Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt daher nicht in Genfer Konferenzsälen, sondern im politischen Alltag eines Landes, das Neutralität, Rechtsstaatlichkeit und internationale Verantwortung zugleich für sich beansprucht.
Ein Normtext verhindert keine technische Potenz. Entscheidend ist die Durchsetzung und die Kontrolle derer, die kontrollieren sollen.
Wer glaubt, PABS sei eine technische Annex-Debatte, unterschätzt die Tragweite. Es geht nicht nur um Pathogene:
Es geht um die Frage, ob sich die globale Steuerungsarchitektur schneller verdichtet als nationale Demokratie nachziehen kann.
Schlussgedanke
Globale Bio-Governance entsteht nicht im Vakuum. Sie entsteht durch Verträge, Datenflüsse, technische Standards und durch Institutionen, die diese Standards interpretieren. Wenn demokratische Systeme hier nicht bewusst gegensteuern, verlagert sich Entscheidungsmacht leise von gewählten Gremien zu dauerhaft tagenden Expertensystemen.
Die eigentliche Bewährungsprobe lautet daher nicht, ob PABS gut gemeint ist.
Sondern ob souveräne Staaten, auch die Schweiz, bereit sind, internationale Verantwortung zu übernehmen, ohne die demokratische Letztkontrolle preiszugeben.
Denn Transparenz ist kein Störfaktor der Sicherheit. Sie ist ihre Voraussetzung.










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