Die WHO will alles. Wir sagen:
Kein Zoll! Keine Stimme! Kein Vertrag!
Die internationale Juristenvereinigung Interest of Justice (IoJ) hat in diesen Tagen auf ihrem Substack eine schonungslos präzise Liste veröffentlicht: 50 Gründe, warum der WHO-Pandemievertrag nicht nur gestoppt, sondern verbrannt gehört. WIR haben den Text komplett ins Deutsche übersetzt, weil es die bisher schärfste, juristisch fundierteste und politisch klarsichtigste Analyse ist, die wir zur WHO-Agenda gelesen haben.
Aber – WIR wissen auch: Nicht jeder hat Zeit oder Nerven für 30 Seiten internationaljuristischen Sprengstoff. Also haben WIR für Euch eine eigene Zusammenfassung gemacht. Knackig. Schonungslos. Und vor allem: nicht gekauft.
Wer jetzt schweigt, macht sich mitschuldig
Denn während die WHO mit ihren Komplizen an einer globalen Gesundheitsdiktatur schraubt, tun viele Juristen so, als ginge sie das alles nichts an. Doch wer jetzt schweigt, macht sich mitschuldig. Und wer glaubt, mit „Transparenz“ oder kosmetischen Vertragsänderungen sei das Problem gelöst, hat die Dynamik hinter der Macht längst nicht verstanden.
- Diese Analyse ist kein Aufruf zur Diskussion – sie ist ein Weckruf zur Gegenwehr.
- Für alle, die nicht zum Club der Profiteure gehören.
- Für alle, die lieber frei atmen als QR-Codes scannen.
- Für alle, die sich nicht nochmal belügen lassen wollen.
Hier ist unsere Kurzfassung. Ohne Filter. Ohne Kompromisse. Gegen die WHO, gegen Big Pharma und ihre Speichellecker. (Und ironischerweise könnten genau jene Speichellecker, die auf ihr Aktiendepot vertrauen, die Ersten sein, die an den neuen Zwangsprodukten zugrunde gehen – am Ende profitieren nur noch die Erben, und Big Pharma lacht als Letzter.)
- Souveränität? Wegdelegiert.
Der Vertrag gibt der WHO das Recht, jederzeit eine “Notlage“ auszurufen – ohne demokratische Kontrolle. Nationale Gesetze? Verfassung? Bürgerrechte? Spielen dann keine Rolle mehr.
- Demokratie? Ausgehebelt.
Die WHO darf bindende “Empfehlungen“ erlassen. Die Mitgliedsstaaten müssen dann spuren. Parlamente sind de facto entmachtet. Willkommen im postdemokratischen Verwaltungsregime.
- Menschenrechte? Unter Vorbehalt.
Im Vertrag steht viel über “Gleichheit“, aber fast nichts über körperliche Unversehrtheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit oder das Recht auf Verweigerung medizinischer Eingriffe. Der Nürnberger Kodex? Ausradiert.
- Wissenschaft? Nur wenn sie passt.
Wer der WHO widerspricht, kann als “Fehlinformant“ zensiert werden. Unabhängige Studien, Gegenmeinungen, Whistleblower – nicht vorgesehen. Die WHO entscheidet, was wahr ist.
- Impfpflicht durch die Hintertür.
Zwar steht nirgendwo explizit “Pflicht“, aber alles läuft darauf hinaus: digitale Zertifikate, Zugangsbeschränkungen, Diskriminierung bei Nichtbefolgung – die perfekte Erpressungsarchitektur.
- Pharma first, Bürger last.
Der Vertrag liest sich wie ein Lobbypapier der Pharmaindustrie. Erleichterte Zulassungen, Haftungsfreistellung, keine Pflicht zur Datenoffenlegung. Geld fliesst. Kontrolle nicht.
- Genetische Ressourcen? Abgreifbar.
Staaten und Unternehmen sollen genetisches Material und Forschungsdaten teilen – “gerecht“. Was gerecht ist, entscheidet die WHO. Eigentumsrechte? Vertrauensschutz? Nebensache.
- Globale Lieferketten? Zentralisiert.
Die WHO soll in Notfällen die Verteilung medizinischer Güter steuern – mit Algorithmen. Wer was bekommt, entscheidet dann nicht mehr ein Staat, sondern eine Blackbox mit WHO-Logo.
- Keine Exit-Taste.
Einmal drin, kommt man so schnell nicht mehr raus. Selbst der Rücktritt braucht ein Jahr Vorlauf. Und bis dahin gilt: volle Vertragspflicht.
- Fazit: Keine Reform rettet das.
Dieser Vertrag ist kein Unfall. Er ist Absicht. Und er gehört nicht verbessert, sondern abgelehnt – komplett. Sofort. Unverhandelbar.
Wichtig für die Schweiz
- Der WHO-Pandemievertrag tritt nicht automatisch in Kraft.
- Er braucht mindestens 60 Ratifizierungen weltweit – und die Zustimmung des Schweizer Parlaments.
- Laut Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung gilt: Kein völkerrechtlicher Vertrag ist in der Schweiz verbindlich, ohne Genehmigung durch Nationalrat und Ständerat.
- Und wenn der Vertrag wesentliche Rechte betrifft (was er ohne Zweifel tut), kann zusätzlich ein fakultatives Referendum ergriffen werden (Art. 141 BV).
Der Bundesrat kann in Genf nicken so viel er will – verbindlich wird es erst, wenn Parlament und Volk Ja sagen. Keine Ratifikation = Keine Wirkung in der Schweiz.
Darum: Schweigen ist Zustimmung.
Widerstand ist Bürgerpflicht.
Freiheit verteidigt sich nicht von selbst.
Letzte Anmerkung:
Laut Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung gilt: Völkerrechtliche Verträge sind in der Schweiz nicht verbindlich, ohne Genehmigung durch Nationalrat und Ständerat.
Nur bei rein technischen oder administrativen Abkommen könnte der Bundesrat eigenständig abschliessen – nicht aber bei Verträgen, die Souveränitätsrechte, Grundrechte oder nationale Gesundheitshoheit betreffen.
Der WHO-Pandemievertrag fällt eindeutig in diese Kategorie.
Allerdings könnten Bundesrat und Verwaltung später versuchen, den Vertrag als blosse „Verfahrensregelung“ oder „Anpassung bestehender Verpflichtungen“ zu interpretieren, um eine öffentliche Debatte zu umgehen. Das wäre ein offener Verfassungsbruch – ein weiterer Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb: Keine Ratifikation ohne offene parlamentarische Debatte und, falls nötig, Referendum. Keine stillschweigende Preisgabe unserer Souveränität.
Und hier unsere Übersetzung des Beitrags:
50 dauerhafte Gefahren im neusten Entwurf des WHO-Pandemievertrags
Trotz kleiner Zugeständnisse in den jüngsten Entwurfsfassungen stellt der WHO-Pandemievertrag weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die nationale Souveränität, die individuelle Freiheit und die demokratische Regierungsführung dar.
Nachfolgend sind 50 zentrale Bedenken aufgeführt, die in keinem der bisherigen Entwürfe – einschliesslich des Entwurfs vom 12. April 2025 – ausgeräumt wurden:
Bedrohungen für Souveränität und Regierungsführung
- Ständige Notstandsbefugnisse: Die Befugnis „jederzeit“ zu handeln schafft einen permanenten Ausnahmezustand ausserhalb demokratischer Kontrolle.
- Unklare Definitionen: Kritische Begriffe wie „Pandemie“ bleiben absichtlich vage, um willkürliche Notstandserklärungen zu ermöglichen.
- Umgehung des Parlaments: Mechanismen werden geschaffen, um verbindliche Anordnungen ohne Zustimmung der nationalen Parlamente durchzusetzen.
- Verpflichtende Regierungsumbildung: Der „Whole-of-Government“-Ansatz verlangt eine verfassungswidrige Neuordnung der staatlichen Gewaltenteilung.
- Unzureichende Austrittsklauseln: Die einjährige Wartefrist (verbessert von drei Jahren, aber weiterhin ungenügend) verhindert einen schnellen Austritt bei Bedrohung nationaler Interessen.
- Sonderstatus der Europäischen Union: Ermöglicht es einer Nicht-Mitgliedseinheit der WHO, am Vertrag teilzunehmen und führt zu einer nie dagewesenen Übertragung von Vertragshoheit.
- Dominanz der globalen Gesundheitsarchitektur: Errichtet die WHO als „leitende und koordinierende Instanz“ mit Vorrang vor allen anderen Gesundheitsorganisationen.
- Demokratiedefizit: Der Vertrag wird mit minimaler öffentlicher Beteiligung und unter systematischer Ausschliessung kritischer Interessengruppen verhandelt.
- Untergrabung des Föderalismus: Zentralisiert Befugnisse auf eine Weise, die bestehende verfassungsrechtliche Strukturen in Ländern mit verteilter Gesundheitskompetenz ausser Kraft setzt.
- Keine wirksame gerichtliche Kontrolle: Es fehlen zugängliche Mechanismen, um “ultra-vires-Handlungen“ oder Rechtsverletzungen unter Berufung auf die Vertragshoheit anzufechten.
Medizinethik und Bedenken zur Freiheit
- Auslassung des Nürnberger Kodex: Versäumt es, den Schutz der informierten Einwilligung, der nach den medizinischen Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde, explizit zu verankern.
- Ausschluss der Siracusa-Prinzipien: Lässt bewährte Schutzmassnahmen aus, die verlangen, dass Notmassnahmen notwendig, verhältnismässig und zeitlich begrenzt sein müssen.
- Regulatorische „Harmonisierung“: Ermöglicht eine Absenkung von Standards, die strengere nationale Sicherheitsvorgaben umgehen könnte.
- Schnellzulassungen: Fördert die übereilte Genehmigung experimenteller Gegenmassnahmen ohne verlängerte Sicherheitsüberwachung.
- Haftungsfreistellungen: Schafft Wege für Immunitätsschutz, der Betroffene ohne Rechtsmittel bei Schäden durch vorgeschriebene Eingriffe lässt.
- Ignorieren natürlicher Immunität: Bevorzugt systematisch pharmazeutische Interventionen gegenüber der Anerkennung von natürlich erworbener Immunität.
- Fehlklassifikation genetischer Technologien: Ermöglicht die regulatorische Umklassifizierung von mRNA- und Gentechnologien, um angemessene Prüfungen zu umgehen.
- Erosion religiöser und weltanschaulicher Ausnahmen: Enthält keinerlei Schutz für Gewissensverweigerungen gegen medizinische Eingriffe.
- Digitale Gesundheitszertifizierung: Ermöglicht den Aufbau einer Infrastruktur, die Rechte an die Einhaltung empfohlener Eingriffe koppelt.
- Schwächen beim Schutz von Kindern: Fehlen von Sicherungen gegen experimentelle Eingriffe bei Minderjährigen sowie gegen die Einschränkung elterlicher Entscheidungsrechte.
Probleme der wissenschaftlichen Integrität
- „Fehlinformation“-Kontrolle ohne Schutz abweichender Meinungen: Ermöglicht die Zensur legitimer wissenschaftlicher Debatten und abweichender Expertenansichten.
- Zentralisierte Forschungslenkung: Errichtet Mechanismen zur Steuerung globaler Forschungsschwerpunkte und gefährdet dadurch wissenschaftliche Vielfalt.
- Bevorzugung pharmazeutischer Interventionen: Priorisiert patentierbare Lösungen gegenüber nicht-pharmazeutischen Ansätzen und natürlicher Immunität.
- Interessenkonflikt-Risiken: Fehlen robuster Schutzmechanismen gegen Einflussnahme der Industrie auf die öffentliche Gesundheitspolitik.
- Fehlender Schutz für Whistleblower: Versäumt es, Wissenschaftler zu schützen, die Bedenken hinsichtlich Sicherheit oder Wirksamkeit empfohlener Interventionen äussern.
- Defizite bei der Datenoffenlegung: Keine Anforderungen an die vollständige Offenlegung von Studiendaten zu Notfallmassnahmen.
- Fehlende unabhängige Überprüfung: Erlaubt die Nutzung von Herstellerdaten ohne verpflichtende unabhängige Verifizierung.
- Fehlende Erfolgsmessung: Keine objektiven Kriterien zur Bewertung von Erfolg oder Misserfolg WHO-gesteuerter Massnahmen.
- Untergrabung methodischer Vielfalt: Der Standardisierungsansatz bedroht die Vorteile konkurrierender, vielfältiger Modelle zur Pandemiebekämpfung.
- Marginalisierung traditionellen Wissens: Bevorzugt pharmazeutische Ansätze gegenüber traditioneller Medizin mit belegter Sicherheit.
Eigentumsrechte und Kontrolle über Ressourcen
- Aneignung geistigen Eigentums: Verpflichtende Technologieweitergabe bedroht legitime Patentrechte ohne angemessene Entschädigung.
- Verletzung der Pathogen-Souveränität: Das Zugangssystem steht im Widerspruch zur nationalen Souveränität über biologische Ressourcen, wie sie im Nagoya-Protokoll festgeschrieben ist.
- Ausbeutung indigenen Wissens: Unzureichender Schutz traditionellen Wissens schafft Risiken von Biopiraterie.
- Anreizverlust für Forschung und Entwicklung: Verpflichtende Teilungsvorgaben bedrohen Investitionen in lebenswichtige medizinische Innovationen.
- Pflichten zur digitalen Infrastruktur: Verpflichtet Entwicklungsländer zu erheblichen Investitionen in digitale Technologien – ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Unterstützung.
- Ungerechte Vorteilsverteilung: Die Struktur begünstigt – trotz der Rhetorik von Gleichberechtigung – in erster Linie reiche Staaten und Pharmaunternehmen.
- Aneignung genetischer Daten: Ermöglicht das Sammeln und Nutzen sensibler genetischer Informationen ohne ausreichende Einwilligung oder Begrenzung der Nutzung.
- Verstaatlichung von Lieferketten: Bestimmungen zur staatlichen Kontrolle medizinischer Lieferketten bedrohen Marktmechanismen, die eine effiziente Verteilung sicherstellen.
- Beschlagnahmung von Privatunternehmen: Ermöglicht die Inanspruchnahme privater Produktionskapazitäten ohne klare Entschädigungsregelungen.
- Unklarheiten bei der Nutzenverteilung: Vage Bestimmungen zum „gerechten“ Teilen führen zu Unsicherheit über Pflichten und Ansprüche.
Umsetzungs- und Biosicherheitsbedenken
- Unzureichende Biosicherheitsprotokolle: Das System zum Teilen von Erregern enthält keine ausreichenden Sicherheitsanforderungen für gefährliche Materialien.
- Defizit bei der Überwachung von Gain-of-Function-Forschung: Keine wirksamen Einschränkungen bei der potenziell gefährlichen Manipulation von Erregern.
- Mängel bei Laborsicherheitsstandards: Versäumt es, den Schutz vor Laborlecks zu verstärken, trotz anerkannter Pandemierisiken.
- Unverhältnismässige finanzielle Belastungen: Schafft erhebliche Kosten zur Einhaltung der Vorgaben ohne entsprechende Unterstützung, insbesondere für Entwicklungsländer.
- Einheitslösung ohne Rücksicht auf Unterschiede: Erzwingt standardisierte Massnahmen trotz grosser Unterschiede in den nationalen Gesundheitssystemen, Ressourcen und kulturellen Kontexten.
- Überwachung ohne Datenschutzgarantien: Fördert eine ausgeweitete Gesundheitsüberwachung ohne angemessene Schutzmassnahmen für persönliche Daten.
- Widersprüche mit anderen internationalen Verpflichtungen: Schafft potenzielle Konflikte mit WTO-Abkommen, Menschenrechtsverträgen und Biodiversitätsschutz.
- Unzureichende technische Unterstützung: Verpflichtet zu komplexen Systemen ohne ausreichende Kapazitätsbildung für ressourcenschwache Länder.
- Strategische Unklarheit bei Schlüsselbestimmungen: Verschiebt entscheidende Details auf zukünftige Implementierungsmechanismen, die von nicht rechenschaftspflichtigen Bürokraten kontrolliert werden.
- Verwirrung durch Bezugnahme auf das humanitäre Völkerrecht: Verweise auf das Kriegsvölkerrecht schaffen einen unpassenden rechtlichen Rahmen für Gesundheitsmassnahmen und könnten Rechtseinschränkungen ermöglichen.
Schlussfolgerung
Diese 50 Gefahren bestehen in allen Fassungen des WHO-Pandemievertrags fort, einschliesslich des jüngsten Entwurfs vom 12. April 2025.
Die kosmetischen Änderungen zwischen den Entwürfen – die einige irrwitzige CHAOS-Freiheitskämpfer als „Sieg“ feiern, etwa die Verkürzung der Austrittsfrist von drei auf ein Jahr oder die Erhöhung der Ratifizierungsschwelle von 30–40 auf 60 Staaten – gehen an den grundlegenden Problemen vollständig vorbei.
Der Vertrag bleibt im Kern ein nie dagewesener Übergang beziehungsweise eine Neuzuweisung von souveränen Entscheidungsbefugnissen in der Gesundheitspolitik – weg von demokratisch rechenschaftspflichtigen Regierungen hin zu einer nicht rechenschaftspflichtigen internationalen Bürokratie. Ist dieses System zentralisierter Kontrolle erst einmal eingerichtet, wird es sich extrem schwer rückabwickeln lassen.
Länder, die ihre Souveränität bewahren, die Rechte ihrer Bürger schützen und die demokratische Kontrolle über das öffentliche Gesundheitswesen erhalten wollen, müssen diesen Vertrag in seiner Gesamtheit ablehnen – und sich nicht durch minimale Anpassungen täuschen lassen, die die gefährliche Architektur unangetastet lassen. Das eigentliche Problem: Die meisten Staaten scheinen weitgehend geeint darin zu sein, dieses System einzuführen.
Zusammenfassung
Das von der WHO vorgeschlagene Pandemieabkommen stellt gravierende Risiken für die demokratische Souveränität, die Grundrechte und eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik dar – Risiken, die die angeblichen Vorteile einer verbesserten Koordination bei weitem überwiegen. Durch die massive Ausweitung einer nicht rechenschaftspflichtigen supranationalen Autorität, die Vernachlässigung grundlegender Menschenrechtsschutzmassnahmen, die Förderung der Regulierungskontrolle durch Sonderinteressen, die Untergrabung bioethischer Schutzstandards und die Zentralisierung der Kontrolle über das öffentliche Gesundheitswesen in einer intransparenten Bürokratie entsteht ein Rahmen, der für schweren Missbrauch geradezu prädestiniert ist.
Die eklatanten Mängel in Bezug auf demokratische Legitimation, wissenschaftliche Unparteilichkeit und Achtung der Menschenwürde sind struktureller Natur und durch kleine Korrekturen oder blosse „Transparenz“-Reformen nicht behebbar. Die Mitgliedstaaten sollten dieses unheilbar fehlerhafte Instrument vollständig zurückweisen und einen völlig neuen, inklusiven Prozess fordern, der auf den unverhandelbaren Prinzipien individueller Freiheit und echter Zustimmung der Völker beruht.
Scheitert dies, könnte es leider notwendig werden, aus einer gekaperten WHO auszutreten und ein neues Modell internationaler Gesundheitszusammenarbeit zu entwickeln – eines, das der nationalen Souveränität und Selbstbestimmung verpflichtet ist.
Die tiefgreifenden Unzulänglichkeiten des aktuellen Ansatzes müssen zu einem grundsätzlichen Neudenken der globalen Pandemievorsorgearchitektur führen – orientiert an radikaler Dezentralisierung, maximaler Transparenz, klarer Rechenschaftspflicht und der unantastbaren Freiheit des Menschen als tragende Grundprinzipien. Im scharfen Gegensatz zum diktatorischen Paradigma der Jahre 2020–2023. Es bietet sich eine einmalige historische Gelegenheit, diese Transformation anzustossen – aber nur, wenn eine kritische Masse der Weltbevölkerung rasch mobilisiert wird, um illegitime Versuche zur Zementierung der schlimmsten Elemente dieser gescheiterten Ära im Namen des „Notstands“ entschieden zurückzuweisen. Die Massenbewegungen kamen zum Stillstand, als CHAOS-Agenten allen einredeten, der Vertrag sei nun durch minimale Zugeständnisse „gerettet“. Das ist misslich.
Letztlich stellt sich die Wahl zwischen der Unterwerfung unter eine endlose technokratische „Neue Normalität“ oder der Errichtung einer anpassungsfähigen, pluralistischen und freiheitsachtenden internationalen Ordnung – ein Wendepunkt, der die Richtung des 21. Jahrhunderts entscheidend prägen wird. Sein Ausgang, zum Guten oder zum Schlechten, wird die restliche Menschheitsgeschichte widerhallen.
In diesem Schlüsselmoment, in dem die Träume der Völker auf der Kippe stehen, bedeutet Neutralität Komplizenschaft und Schweigen Zustimmung.
Die letzte und beste Hoffnung, die drohende Dystopie abzuwenden und die Vision einer freien Menschheitsfamilie zu verwirklichen, liegt in der wachsamen, unnachgiebigen Widerstandsbereitschaft aller Menschen guten Willens, die die Menschenwürde als Leuchtfeuer der öffentlichen Gesundheit verteidigen.
Unsere noch ungeborenen Nachkommen werden entweder die dankbaren Erben oder die tragischen Opfer der Entschlossenheit sein, die wir in dieser Stunde der Bewährung aufbringen.
An die WHO: Nein.
Ihr werdet das nicht gewinnen.
Wir werden es nicht zulassen.Wir sind die Tür zur Freiheit – und zur Klarheit.
Wir knicken niemals ein.WIR LASSEN TYRANNEN NIEMALS GEWINNEN.
SIEGEN – ODER STERBEN.
Executive Summary
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein neues internationales “Pandemieabkommen“ vorgeschlagen, das angeblich die globale Pandemievorbereitung und -reaktion stärken soll. Eine umfassende Analyse des am 12. April 2025 veröffentlichten Entwurfs offenbart jedoch zahlreiche alarmierende Bestimmungen, die nationale Souveränität, demokratische Regierungsführung, grundlegende Menschenrechte und eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik schwer bedrohen.
Die hochumstrittenen Vorteile einer verbesserten Pandemiekoordination wiegen bei weitem nicht die Gefahren auf, die sich durch die dauerhafte Ausweitung und Zentralisierung ungezügelter Macht in den Händen nicht gewählter WHO-Bürokraten ergeben – auf Kosten demokratisch legitimierter nationaler und individueller Entscheidungsfindung. Der vage formulierte Vertragstext wimmelt von undefinierten Begriffen, die Missbrauch Tür und Tor öffnen, enthält erschreckende Auslassungen grundlegender Menschenrechtsschutzmassnahmen und zahlreiche subtile Schlupflöcher, die zusammen die wesentlichen Kontrollmechanismen supranationaler Macht aushebeln.
Dieses Dokument empfiehlt daher unmissverständlich, dass die Mitgliedstaaten dieses grundlegend fehlerhafte Abkommen entschieden ablehnen, da es eine ernsthafte Bedrohung für liberale Demokratien und die menschliche Freiheit darstellt. Sollte es dennoch ohne substanzielle Behebung seiner eklatanten Mängel zwangsweise durchgesetzt werden, müssen verantwortungsbewusste Nationen bereit sein, sich von einer moralisch kompromittierten WHO, die ihren Anspruch auf das Gemeinwohl verloren hat, abzuwenden.
Der einzig gangbare Weg ist der Aufbau einer neuen, dezentralisierten Architektur globaler Gesundheitskooperation, die nationale Souveränität und individuelle Freiheit als unantastbare Grundprinzipien achtet.
Unumkehrbare Übertragung nationaler Souveränität
Im Kern zielt das vorgeschlagene Abkommen darauf ab, die Regierungsbefugnisse der WHO gegenüber den Mitgliedstaaten radikal auszuweiten und diese Ausweitung faktisch dauerhaft zu machen – ohne dass dafür eine formelle Ausrufung eines internationalen Notstands erforderlich wäre:
- Offen ausgerufene „gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite“ ermöglichen der WHO, diktatorische „Empfehlungen“ zu erlassen, gegen die sich Staaten praktisch nicht mehr wehren können (Artikel 4, 6, 19);
- Regierungen werden gezwungen, einen „Whole-of-Society“-Ansatz zu verfolgen, der sämtliche politischen Bereiche einem supranationalen Diktat unterordnet, ohne sinnvolle Begrenzung (Artikel 5);
- Demokratisch beschlossene nationale Gesetze zu geistigem Eigentum und zur Regulierung medizinischer Produkte können übergangen werden, um WHO-favorisierte Interventionen nahezu ohne Transparenz durchzuwinken (Artikel 9–10);
- Genetische Ressourcen und vertrauliche Forschungsdaten von Staaten und Unternehmen sollen im Namen angeblicher „Gerechtigkeit“ enteignet und zwangsweise mit anderen geteilt werden (Artikel 12);
- Die globale Verteilung lebenswichtiger medizinischer Güter und Ressourcen soll über intransparente, unkontrollierbare algorithmische „Koordinierungsmechanismen“ gesteuert werden (Artikel 13–13bis).
Diese ausserordentlichen Kompetenzen gehen weit über jedes vernünftige Verständnis des WHO-Mandats hinaus und verwandeln die Organisation faktisch in eine allumfassende supranationale Regierung – ohne demokratische Aufsicht, ohne Verfassungsbindung, ohne gerichtliche Überprüfbarkeit. Mit der Zustimmung zu diesen Bestimmungen würden Staaten die Kontrolle über ihre Gesundheits-, Wirtschafts-, Sozial-, Sicherheits- und Technologiepolitik an eine Organisation abgeben, die sich während Krisen wiederholt als unfähig erwiesen hat, wissenschaftliche Integrität und Menschenrechte zu wahren.
Die vagen, offen gehaltenen Klauseln zur Kompetenzübertragung sowie das Fehlen klarer Rücknahmeverfahren bergen enorme Risiken: Einmal unterschrieben, könnten Staaten in extrem belastende Verpflichtungen verstrickt werden, ohne realistische Möglichkeit zum Ausstieg. Unabhängig von den Absichten der Verfasser läuft die faktische Wirkung auf einen Frontalangriff auf staatliche Souveränität und demokratische Selbstbestimmung hinaus – und das in einer Zeit beispielloser Instabilität der internationalen Ordnung. Kein angeblicher Notstand rechtfertigt einen derart leichtfertigen Sprung in eine „postdemokratische“ globale Technokratie.
Die vermeintlichen Bekenntnisse zur Achtung der Souveränität sind durch die Eingriffsrechte der WHO, die Staaten maximal verpflichten können, substanzlos geworden.
Es handelt sich dabei nicht nur um einen einseitigen Machtanspruch der WHO, sondern auch um einen gezielt eingeleiteten Autoritätsverlust durch die Regierungen selbst – was die tiefgreifende Spannung zu Verfassungsordnungen unterstreicht, die die Gesundheitspolitik ausdrücklich demokratisch legitimierten Institutionen zuweisen.
Tatsächlich stellen bereits die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) unmissverständlich klar, dass „Staaten gemäss der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht haben, Gesundheitsgesetze zu erlassen und umzusetzen“. Indem das Abkommen diese souveräne Hoheitsbefugnis systematisch supranationalen Diktaten unterordnet, verletzt es ein zentrales Prinzip des internationalen Gesundheitsrechts.
Die vorgeschlagenen massiven Delegationen – etwa das einseitige Ausrufen von Notständen oder die Zuteilung von Gesundheitsressourcen durch die WHO – sprengen den legitimen Rahmen gewöhnlicher Staatsverträge. Sie stellen vielmehr eine tiefgreifende Neuordnung der verfassungsrechtlichen Machtbalance zwischen internationaler und nationaler Ebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit dar.
Solche tektonischen Verschiebungen dürfen niemals durch Exekutiverlasse oder geheime Verhandlungen eingeführt werden. Sie erfordern intensive, öffentliche Debatten und die ausdrückliche Zustimmung der Bevölkerungen durch ihre demokratisch gewählten Vertreter – nicht die stillschweigende Akzeptanz einer transnationalen Technokratenelite. Jede internationale Vereinbarung, die so tief in die nationale Gesundheitshoheit eingreift, muss höchsten demokratischen Legitimationsanforderungen genügen.
Skandalöserweise zielt die Klausel zur „vorläufigen Anwendung“ sowie die niedrige Eintrittsschwelle des Abkommens genau darauf ab, dieses demokratische Erfordernis zu umgehen. Dies schafft einen brandgefährlichen Präzedenzfall: Staaten könnten unwiderruflich an dieses Machtregime gebunden werden, ohne dass ihre Parlamente je ernsthaft darüber beraten oder abgestimmt hätten. Ein schleichender Marsch in die Technokratie – getarnt als administrative „Modernisierung“.
Die Entscheidung, ob dieser Weg beschritten wird, liegt letztlich bei den Völkern der Welt, die die Folgen tragen müssen. Aber ihn als rein technisches Verfahren ohne tiefgreifende verfassungsrechtliche Tragweite darzustellen, ist eine gefährliche Täuschung.
Die Welt steht an einem Souveränitäts-Scheidepunkt, der die Gesundheitsordnung der kommenden Generationen prägen wird. Ist diese Schwelle einmal überschritten, könnte es keinen Weg zurück mehr geben.
Noch nie in der Geschichte hatte ein WHO-Instrument einen derart tiefgreifenden und aufdringlichen Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsordnung und Selbstbestimmung in einem so sensiblen Bereich.
Wenn je ein internationales Abkommen eine Art „globale verfassungsgebende Versammlung“ verdient hätte, bevor es unumkehrbar bindend wird – dann dieses.
Verfechter demokratischer Selbstregierung im Bereich von Leben, Tod und Freiheit müssen dieser geplanten Neudefinition der WHO-Staatenbeziehung mit grösster Wachsamkeit begegnen.
Eine Übertragung grundlegender Gesundheitsbefugnisse an eine ferne, nicht rechenschaftspflichtige Instanz darf nur erfolgen, wenn ihr Nutzen die enormen Gefahren für die nationale demokratische Ordnung eindeutig überwiegt – was hier nicht ansatzweise der Fall ist.
Am Ende gilt: Die Regeln über Leben, Tod und Freiheit einer Gesellschaft dürfen niemals von einer kleinen Kaste internationaler Funktionäre hinter verschlossenen Türen bestimmt werden.
Sie müssen im offenen, demokratischen Verfahren geschaffen werden.
Die Welt darf nicht schlafwandlerisch in eine „neue internationale Gesundheitsordnung“ stolpern – ohne echte, informierte Zustimmung ihrer Völker. Ewige Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Menschenrechte auf dem Schafott
Das Abkommen bekennt sich nur oberflächlich zu den Menschenrechten, während es systematisch versäumt:
- Verbindlich zwischen verpflichtenden Anordnungen und freiwilligen Empfehlungen zu unterscheiden oder das nicht-abdingbare Recht der Staaten zu bestätigen, WHO-Vorgaben auf Grundlage des demokratischen Willens ihrer Bevölkerung abzulehnen (Artikel 3);
- Jede Form von Impfzwang und Diskriminierung durch Regierungen oder Unternehmen unter dem Deckmantel WHO-gestützter Empfehlungen eindeutig zu verbieten (Artikel 14);
- „Sunset-Klauseln“ für Notstandsbefugnisse einzuführen sowie den Bürgern rechtsstaatliche Mittel einzuräumen, um überzogene Freiheitseinschränkungen, die von der WHO rationalisiert werden, gerichtlich anzufechten (Artikel 19);
- Den Zensur- und Unterdrückungsmechanismen gegenüber wissenschaftlichem Dissens – auch wenn dieser im Krisenfall als „Fehlinformation“ verunglimpft wird – entschlossen entgegenzutreten (Artikel 18).
Das ohrenbetäubende Schweigen zu grundlegenden Bürgerrechtspakten wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und den Siracusa-Prinzipien, die den Ausnahmezustand streng begrenzen, offenbart unmissverständlich: Das primäre Ziel dieses Abkommens ist nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ihre systematische Demontage.
Die hohlen Floskeln von „Gleichheit“ und „Gerechtigkeit“ dienen als trojanisches Pferd, um staatlich geförderten Zwang und die Kriminalisierung körperlicher Selbstbestimmung, wie sie bereits während Covid zu beobachten waren, nun mit bindendem internationalen Siegel zu legitimieren.
Gesundheitspolitik gesteuert von Konzerninteressen
Die Bestimmungen zu Forschung und Entwicklung sowie zur „regulatorischen Harmonisierung“ lesen sich wie eine schamlose Wunschliste der Pharmaindustrie, deren einziges Ziel es ist, patentierte Impfstoffe und Medikamente bevorzugt durchzuwinken, während alternative generische Lösungen und wichtige Schutzmechanismen zerschlagen werden (Artikel 9, 14).
Die Absenkung von Zulassungsstandards auf das niedrigste gemeinsame Niveau und das blosse „Vertrauen“ auf WHO-Entscheidungen würden die letzten wirksamen nationalen Qualitätskontrollen aushöhlen – jene Schutzmauern, die bisher die Patientensicherheit garantieren.
Gleichzeitig öffnen die weit gefassten Bestimmungen zur Technologietransferpflicht Tür und Tor für die Enteignung von geistigem Eigentum und biologischen Ressourcen von Staaten und Unternehmen – unter dem Vorwand einer schlecht definierten „Gerechtigkeit“. Das offensichtliche Ziel: Abhängige Produktmärkte zu schaffen und haftungsfreie Milliardengewinne für Pharmaunternehmen zu ermöglichen – unter dem Deckmantel des „Zugangs zu Innovationen“.
Erschütternde Interessenkonflikte, wie sie bei den Covid-Verträgen ans Licht kamen, sind unter diesen Bedingungen nicht nur möglich, sondern nahezu garantiert – in Ermangelung konkreter Schutzvorkehrungen.
Alptraum des Pandemiekeim-Handels
Das in Artikel 12 verankerte System des „Pathogen-Sharing“ verpflichtet die Staaten dazu, gefährliche Erreger weltweit zu teilen – ein wahres Pandora’s Box-Projekt, das selbst grundlegende Biosicherheits- und Überprüfungsprotokolle vermissen lässt.
Anstatt aus den Lehren der Covid-Ursprünge Konsequenzen zu ziehen und riskante „Gain-of-Function“-Forschung einzudämmen, wird der globale Transfer tödlicher Krankheitserreger an oft schlecht gesicherte Labore aktiv gefördert – im Namen des „gerechten Zugangs“.
Unfassbarerweise fehlen jegliche konkrete Anforderungen an die Überwachung der Erregerwege, die Beschränkung des Zugangs, die Meldung von Vorfällen oder die Haftung der Labore im Falle katastrophaler Freisetzungen.
Noch erschreckender: Dieses hochriskante „biodefense“-Projekt soll völlig ausserhalb demokratischer Kontrolle betrieben werden. Eine perfektere Voraussetzung für die nächste laborbedingte Pandemie – ausgelöst durch skrupellose Akteure – ist kaum vorstellbar.
Zerschlagung der informierten Einwilligung in der Medizin
Die Artikel 9–11 und 14 werfen alle pandemiebezogenen „Gegenmassnahmen“ unterschiedslos in einen Topf und sehen für deren Genehmigung ein „beschleunigtes Verfahren“ vor – ohne Unterscheidung zwischen erprobten und experimentellen Interventionen. Dies bedeutet faktisch die Abschaffung der informierten Einwilligung bei noch nicht ausreichend getesteten Medikamenten und Impfstoffen.
Gerade die Sicherung der freiwilligen Zustimmung zu medizinischen Eingriffen war die zentrale ethische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts – geboren aus den Grausamkeiten der NS-Medizinexperimente und festgeschrieben in der Nürnberger Kodex, der Helsinki-Deklaration und dem Belmont-Report.
Schockierenderweise wird in dem Abkommen kein einziges Mal auf diese unantastbaren Prinzipien Bezug genommen. Stattdessen schleicht sich eine Formulierung ein, die die Umgehung von Sicherheitsprüfungen erleichtern soll – etwa bei mRNA-Technologien über Notfallzulassungen.
Die realen Schadensdaten, etwa aus VAERS-Meldungen, belegen die tödlichen Folgen dieser rücksichtslosen Zulassungspraktiken: Blutgerinnsel, zerstörte Immunsysteme und massenhaft dokumentierte Impfschäden.
Die internationale Aushöhlung des „Rechts auf Verweigerung“ gegenüber invasiven Eingriffen aus der Allianz von Regierung und Pharmaindustrie wäre ein unverzeihliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Pharma-Gates-Umklammerung der Wissenschaft
Die vorgeschlagene neue WHO-Governance-Struktur bündelt die gesamte Entscheidungsgewalt in einem quasi rechenschaftslosen Konglomerat aus Versammlungen, Komitees und Gremien – dominiert von ideologisch gleichgeschalteten „Experten“, die eng mit der Gates-Stiftung, Gavi und verwandten Netzwerken verflochten sind. Ihr gemeinsames Dogma: Einheitslösungen auf Basis proprietärer, pharmazeutischer Produkte – unabhängig von lokalen Bedürfnissen oder differenzierten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Kritische Wissenschaftler, die sich während Covid gegen Lockdowns, Maskenpflicht, alternative Therapien oder das Verschweigen natürlicher Immunität gestellt haben, werden systematisch ausgeschlossen. Ein echter Zugang zu den Entscheidungsstrukturen für abweichende Stimmen ist nicht vorgesehen.
Noch skandalöser: Unter dem Vorwand „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ wird den Lobbyorganisationen der Pharmaindustrie und der philanthrokapitalistischen Eliten eine nahezu uneingeschränkte Einflussnahme auf die globale Gesundheitspolitik eingeräumt – während kritische Bürgerrechtsinitiativen und unabhängige Wissenschaftler aussen vor bleiben.
Das Ergebnis wäre eine vollständige, irreversible Übernahme der globalen Gesundheitsagenda durch private Konzerninteressen – ohne jede demokratische Rechenschaftspflicht.
Institutionalisierter Missbrauch des Ausnahmezustands
Besonders alarmierend ist, dass das Abkommen durch seine Klausel zur „vorläufigen Anwendung“ sowie die niedrige Schwelle für sein Inkrafttreten einen gefährlichen Dammbruch schafft: Regierungen könnten ihre Bevölkerungen den weitreichendsten Bestimmungen des Vertrags unterwerfen, ohne ernsthafte parlamentarische Kontrolle oder gar eine Volksabstimmung.
Ähnlich wie beim in der EU berüchtigten Vertrag von Lissabon wird hier ein nahezu unumkehrbarer Einbahnweg hin zu einer globalen Technokratie geschaffen – getarnt als banale „Verfahrensänderung“. Wenn dieses Abkommen durch verdeckte, beschleunigte Exekutivverfahren in Kraft tritt, werden die Bürger weltweit eines Morgens aufwachen und feststellen, dass ihre gewählten Vertreter faktisch entmachtet wurden – gerade in den sensibelsten Fragen von Gesundheit, Grundrechten und gesellschaftlicher Selbstbestimmung.
Ein Entkommen wäre praktisch unmöglich.
Der Aufbau einer freien und menschenwürdigen globalen Gesundheitsordnung
Zusammengefasst stellt dieses Abkommen einen unerträglichen Frontalangriff auf die demokratische Souveränität, die verfassungsmässige Ordnung und die grundlegenden Freiheiten dar – Errungenschaften, die durch jahrhundertelange Volkskämpfe teuer erstritten wurden.
Das Modell eines nicht rechenschaftspflichtigen „Pandemie-Zars“, der per Dekret über Grundrechte und Selbstbestimmung hinwegregieren kann, verkörpert das genaue Gegenteil eines inklusiven, rechtsstaatlichen, internationalen Gesundheitssystems.
So tiefgreifende und weitreichende Transformationen der globalen Gesundheitsarchitektur wurden in geheimer Hinterzimmerdiplomatie verhandelt – ohne jede ernsthafte öffentliche Debatte oder informierte Zustimmung. Das allein zerstört bereits die moralische Legitimität dieses Abkommens.
Zudem fehlt jegliche Transparenz über mögliche Interessenkonflikte und ideologische Agenden, die den Entwurfsprozess beeinflusst haben könnten – ein weiterer eklatanter Verstoss gegen die Grundprinzipien eines fairen, demokratischen Verfahrens.
Ein Abkommen, das über die Leben und Grundfreiheiten jedes Menschen auf diesem Planeten entscheidet, darf niemals von einer winzigen, nicht gewählten Elite durchgesetzt werden.
Es erfordert ein maximal inklusives, ethisch einwandfreies Verfahren, in dem jede Bestimmung durch offene, kritische Überprüfung aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft – insbesondere von unabhängigen und abweichenden Experten – geprüft wird. Dass dies nicht einmal ansatzweise geschehen ist, entzieht diesem Vertrag jede moralische Grundlage.
Der Preis der Unterwerfung
Wenn die WHO diesen Vertrag in seiner jetzigen, inakzeptablen Form trotz vernichtender Kritik durchdrücken sollte, bleibt den Mitgliedstaaten keine andere Wahl, als sowohl das Abkommen als auch die WHO selbst als existenzielle Bedrohungen für Selbstbestimmung und Freiheit zurückzuweisen.
Ein Scheitern, diesen entfesselten Zug jetzt zu stoppen, könnte das Todesurteil für den liberal-demokratischen Nationalstaat, wie wir ihn kennen, bedeuten.
Die Stunde erfordert mehr als reine Verteidigung.
Es braucht ein radikales Neudenken: eine neue, dezentralisierte, lokal verwurzelte Architektur globaler Gesundheitskooperation – gegründet auf maximaler Transparenz, echter öffentlicher Beteiligung, robuster nationaler Souveränität und unantastbarer individueller Freiheit.
Nur eine völlige Abkehr vom aktuell vorherrschenden, „philanthrokapitalistischen“ Paradigma, das das Feld der globalen Gesundheit gekapert hat, kann den Weg zu einer menschenwürdigen Zukunft ebnen.
Der Aufruf zum Handeln
Es wird eine beispiellose Allianz freier Völker, souveräner Regierungen und gemeinwohlorientierter Institutionen nötig sein, um den Lauf der Geschichte noch zu wenden – bevor eine moralisch ausgetrocknete Pseudo-Elite die Infrastruktur eines permanenten biopharmazeutischen Kontrollregimes zementiert.
Das Zeitfenster, um diese globale Freiheitsbewegung noch vor der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 zu formen, schliesst sich rapide.
Dieses existenzielle Momentum birgt jedoch auch eine historische Chance: Statt dem Sirenengesang eines medizinischen Kollektivismus zu folgen, können wir das dynamische, freiwillige Zusammenwirken freier Menschen entfesseln.
Noch nie war die Wahl so eindeutig: Entweder der sanfte Abstieg in eine technokratische Knechtschaft – oder der mutige Schritt in eine freiheitliche Ordnung, in der die Menschenwürde wieder oberstes Prinzip ist.
Der letzte Appell
Wird die schweigende Mehrheit bereitwillig und sehenden Auges in eine medizinisch verwaltete Dystopie marschieren – trotz der schmerzhaften Lektionen der Jahre 2020–2025? Oder werden wir endlich auf den ersten Prinzipien bestehen und gemeinsam erklären:
Unsere unveräusserlichen Geburtsrechte werden nicht auf dem internationalen Basar der Machtinteressen verkauft – nicht heute, nicht morgen und niemals!
Die nächsten vier Wochen entscheiden alles
Unsere Reaktion in den kommenden vier Wochen könnte alles entscheiden. Die Tür zur Freiheit – oder zur Dummheit – steht offen. Wir können jetzt weitermachen mit anderen Themen, den Kopf in den Sand stecken – und die Abstimmung einfach passieren lassen, ohne echten, koordinierten Widerstand. Aber das wäre ein fataler Fehler, denn es gibt nichts Dringlicheres, nichts Ernsteres als diese Entscheidung.
Im Namen aller künftigen Generationen lasst uns diesmal klüger sein. Lasst uns diese historische Stunde mit jener unbeugsamen moralischen Entschlossenheit bestehen, die der Souverän der Geschichte von uns verlangt. Zeigen wir, dass wir des heiligen Erbes von Freiheit und Recht würdig sind – jenes Vermächtnis, das unsere Vorfahren uns mit unermüdlichem Einsatz übergeben haben.
Unsere Vorfahren haben hart gearbeitet, um uns ein System aus Recht und Freiheit zu schenken – und bei IoJ werden wir verdammt sein, wenn wir das einfach kampflos hergeben.
An die WHO: Nein.
Ihr werdet das nicht gewinnen.
Wir werden es nicht zulassen.
Wir sind die Tür zur Freiheit – und zur Klarheit.
Wir knicken niemals ein.
WIR LASSEN TYRANNEN NIEMALS GEWINNEN.
SIEGEN – ODER STERBEN.
Ich liebe den Grossen Bruder!
-1984 ,George Orwell
Please identify ‚interests of justice‘
This association doesn’t seem to exist.
So, everything following is fake news.
There is no such organization. (Das Problem ist das der Juristenverein der die 50 Punkte erstellt haben soll, nicht existent.)
Können Sie uns beweisen, dass der https://interestofjustice.org/ diese Gerichtsprozesse nicht durchgeführt hat?
https://www.sgtreport.com/2024/10/interest-of-justice-coalitions-forming-to-stop-the-who-pandemic-treaty/
https://expose-news.com/2023/11/11/costa-rican-group-lost-their-legal-appeal-to-have/
So oder so: die genannten 50 Punkte gegen den WHO-Pandemievertrag entsprechen der juristischen Auffassung des Vereins WIR!
‼️ Diese krakenhafte WHO ist mindestens genauso gefährlich wie das WEF!!🙈😡
Sehr wichtiges Thema! Dass muss geteilt werden bis der LinkedIN-Algorithmus explodiert!
Vielen Dank fürs Teilen! Ich wäre auch eher bereit zu sterben, als Sklave solcher Figuren zu werden. Aber da es doch viele von dieser Sorte gibt, die nicht zu den „Speichelleckern“ und/oder Feiglingen gehören, wird die WHO und der ganze globale menschenverachtende Kontrollclan zurückgedrängt und besiegt werden. Und zwar schnell. Und dann geht es nur noch darum, für Menschen, die auf einer Ebene operieren, die einer hohen Stufe von Völkermord gleichkommt, gerechte Gerichtsurteile zu sprechen und diese zeitnah und konsequent zu vollstrecken, während unschuldige, freie Bürger der ganzen demokratischen Welt einfach wieder normal leben und ihr persönliches Glück zu erreichen suchen können. Wie das gedacht war. Wie es in den Verfassungen steht. Das wird sehr schön.