Globale Planspiele, alte Lügen
warum wir den EMA-Brief von 2023 jetzt dringend nochmals lesen müssen
Geimpft für die Oma? EMA sagt: Alles erfunden.
Während sich WHO, Regierungen und Think Tanks erneut in Pandemieübungen verlieren, taucht erneut ein Dokument aus dem Jahr 2023 auf, das heute brisanter wirkt als damals: die Antwort der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) auf eine Anfrage von EU-Parlamentariern. Ein Schreiben, das man nicht überlesen darf. Denn es zerstört das offizielle Impf-Narrativ: schwarz auf weiss.
Was die EMA zugibt
Die EMA schreibt glasklar: Die Corona-Impfstoffe waren nie zur Verhinderung von Infektionen oder Übertragungen zugelassen. Wörtlich heisst es:
„COVID-19-Impfstoffe sind nicht zur Verhinderung der Übertragung von Mensch zu Mensch zugelassen. Die Indikation lautet ausschliesslich: Schutz der geimpften Person selbst.“
Damit steht fest: Das von Politik und Medien verbreitete Mantra, „Impfen schützt andere“, war nichts weiter als eine frei erfundene Marketing-Parole. Die EMA selbst betonte zudem: „Die Bewertungsberichte der EMA zur Zulassung von Impfstoffen betonen den Mangel an Daten zur Ansteckungsgefahr.“
Noch brisanter: Laut EMA kann die Exposition gegenüber dem Virus sogar die Wahrscheinlichkeit einer Infektion auch bei Geimpften erhöhen. Mit anderen Worten:
Das ganze Narrativ von der Infektionskontrolle war nicht nur unzulässig, sondern schlicht falsch.
Marcel de Graaff (EU-Parlamentarier): „Die Massenkampagnen der Regierung, sich selbst zu impfen, um die Eltern, die Nachbarn, die Schwächeren in der Gesellschaft zu schützen, waren nicht nur unerlaubt, sondern auch völliger Unsinn und nicht auf Tatsachen basierend.“
Die Impfkampagne: politisch gewollt, rechtlich unhaltbar
Trotzdem rollten die Massenkampagnen: Sporthallen voller Impfbahnen, Plakatwände, Zwang durch Zertifikate. Faktisch war das alles ein Off-Label-Einsatz, denn die EMA hatte nur die Einzelimmunisierung erlaubt. Ein Arzt hätte im Einzelfall prüfen müssen, ob eine Impfung sinnvoll ist, besonders bei Menschen unter 60, für die kaum ein Risiko bestand. Genau das passierte nicht. Millionen Spritzen waren damit rechtswidrig empfohlen.
Der 14-Tage-Trick
Die EMA erwartete, dass Nebenwirkungen vor allem unmittelbar nach der Impfung registriert werden müssten. Im Wortlaut:
„Wir erwarten viele Berichte über Nebenwirkungen, die während oder kurz nach der Impfung auftreten.“
Doch die Regierungen halfen sich mit einem Trick: Beschwerden in den ersten 14 Tagen wurden nicht als Nebenwirkung erfasst, sondern automatisch „Corona“ zugeschrieben. Damit verschwanden Myokarditis, Schlaganfälle oder plötzliche Todesfälle aus den offiziellen Statistiken. Ein klarer Fall von Manipulation.
Joachim Kuhs (EU-Parlamentarier): „Da es 10 bis 14 Tage dauern würde, bis der Impfstoff Spike-Proteine produziert, verabschiedeten Beamte die Richtlinie, dass unerwünschte Ereignisse innerhalb dieser Zeit nicht im Zusammenhang mit der Impfung registriert werden sollten. Statistisch betrachtet galt der Geimpfte in den ersten 14 Tagen als ‚ungeimpft‘. Was für ein Unsinn.“
Chargen, Übersterblichkeit und verschleierte Daten
Wissenschaftler wie Vibeke Manniche und Max Schmeling belegten: Es gab drei Arten von Impfstoff-Chargen mit drastisch unterschiedlichen Nebenwirkungsprofilen. Manche Chargen („blaue Linien“) waren regelrechte Risiko-Bomben. Pfizer wusste davon, meldete es an die EMA. Doch nichts geschah. Kein Rückruf, keine Warnung, kein Schutz der Bevölkerung.
Parallel stieg die Übersterblichkeit in allen europäischen Ländern. Ein Signal, das bis heute anhält. Doch die EMA sah weg.
Vibeke Manniche (Ärztin): „Wir haben drei Muster von Nebenwirkungen gesehen bis hin zum Tod. Manche Chargen verursachten extrem viele Schäden. Pfizer wusste es bereits im August 2021 und informierte die EMA. Doch keine Reaktion, kein Rückruf.“
Max Schmeling (Statistiker): „Unsere Daten zeigen drei fast perfekte Linien. Das bedeutet: Es gab drei verschiedene Risikoprofile von Chargen. Unerwünschte Reaktionen sollten zufällig verteilt sein, doch wir fanden Struktur. Das ist ein alarmierendes Sicherheitssignal.“
Zulassung ohne Daten
Als Krönung genehmigte die EMA sogar den Omikron-XBB.1.5-Booster ohne klinische Studiendaten. Sie rechtfertigte dies so: „Klinische Daten waren für XBB.1.5 nicht zwingend erforderlich, da auf Basisdaten der ursprünglichen und früher angepassten Impfstoffe entschieden wurde.“ Mit anderen Worten: Notfall vorbei, aber neue Spritzen trotzdem frei. Ein Schlag ins Gesicht wissenschaftlicher Standards.
GVO-Schlupfloch (Genetisch Veränderter Organismus)
Die Absurdität geht weiter: Obwohl die mRNA-Präparate faktisch gentechnische Produkte sind, erklärte die EMA sie kurzerhand für keine GVOs. Originalton: „mRNA-Impfstoffe gelten nicht als genetisch veränderte Organismen.“ Damit entfielen Umweltprüfungen und Sicherheitsauflagen. Ein juristischer Taschenspielertrick und der endgültige Beweis, dass Regulierung geopfert wurde, um die Produkte auf den Markt zu drücken.
Der grösste Pharmaskandal der Neuzeit
Der EMA-Brief von 2023 ist mehr als ein Dokument. Er ist ein Geständnis. Er zeigt:
- Die Impfstoffe waren nie für Infektionskontrolle zugelassen.
- Regierungen wussten es und logen ihre Bürger an.
- Nebenwirkungen wurden bewusst verschleiert.
- Booster wurden ohne Daten durchgewunken.
- Gentechnik-Regeln wurden ausgehebelt.
Und jetzt? Während neue Pandemieübungen geplant werden, soll die gleiche Maschinerie erneut anlaufen. Ohne Aufarbeitung. Ohne Konsequenzen.
Wer diesen Brief liest und trotzdem weiter an die „Solidaritätsimpfung“ glaubt, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Zeit, dass wir dieses Dokument wieder auf den Tisch legen und die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft ziehen.
Übersetzung des Briefes
(18. Oktober 2023, EMA an EU-Parlamentarier)
Betreff: Antwort auf das Schreiben vom 4. Oktober 2023 – COVID-19-Impfstoffe
Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
Marcel de Graaff, Gilbert Collard, Francesca Donato, Joachim Kuhs, Mislav Kolakušić, Virginie Joron, Ivan Vilibor Sinčić und Bernhard Zimniok,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Oktober 2023, in dem Sie die Aussetzung der Zulassungen für die mRNA-COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax fordern.
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ist dem Schutz der öffentlichen Gesundheit verpflichtet, indem sie gründliche wissenschaftliche Bewertungen von Arzneimitteln für die EU durchführt. Wir legen ebenso Wert darauf, dass die Öffentlichkeit und ihre Vertreter im Europäischen Parlament über die Gründe für die Zulassungen sowie über die Massnahmen zur Überwachung der Impfstoffe nach ihrer Markteinführung informiert sind.
Wir betonen, dass sich die EMA hauptsächlich auf einen Teilbereich der EU-Gesundheitspolitik konzentriert: die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Impfstoffen. Empfehlungen unserer wissenschaftlichen Ausschüsse können von anderen Institutionen (z. B. Europäische Kommission, ECDC, nationale Gesundheits- und Impfbehörden) berücksichtigt werden, wenn diese ihre Impfstrategien entwickeln.
Nachfolgend finden Sie unsere direkten Antworten auf die von Ihnen angesprochenen Fragen:
- Die zugelassenen Indikationen
Sie weisen darauf hin, dass die Impfstoffe laut Zulassung nur zum individuellen Schutz vorgesehen sind und nicht zur Verhinderung von Infektionen oder Übertragungen (Transmission Control). Sie bemängeln, dass dies nicht mit den Aussagen von Pharmafirmen, Politikern und Gesundheitsbehörden übereinstimmt.
Dies ist korrekt: COVID-19-Impfstoffe sind nicht zur Verhinderung der Übertragung von Mensch zu Mensch zugelassen. Die Indikation lautet ausschliesslich: Schutz der geimpften Person selbst.
Die Produktinformationen geben klar an, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Zudem stellte die EMA in ihren Bewertungsberichten explizit fest, dass Daten zur Übertragbarkeit fehlen.
- Zulassung von an Omikron XBB.1.5 angepassten Impfstoffen
Sie kritisieren, dass keine klinischen Studiendaten für die angepassten Impfstoffe vorliegen und hinterfragen deren Zulassung nach Ende des „Public Health Emergency“.
Die EMA stellt klar:
- Die Zulassung hängt nicht vom Fortbestehen des Gesundheitsnotstands ab.
- Klinische Daten waren für XBB.1.5 nicht zwingend erforderlich, da auf Basisdaten der ursprünglichen und früher angepassten Impfstoffe entschieden wurde.
- Bewertet wurden Sicherheits-, Wirksamkeits- und Immunogenitätsdaten sowie Labordaten zur Wirksamkeit gegen XBB.1.5. Für Spikevax XBB.1.5 lagen zusätzlich Daten aus einer laufenden klinischen Studie vor.
Die Entscheidung, wie Impfungen empfohlen werden, liegt bei den Mitgliedsstaaten.
- Umwelt-Risikoabschätzung (GVO-Regelung)
Sie äussern Bedenken zu EU-Verordnung 2020/1043, die für Produkte mit GVOs (genetisch veränderten Organismen) Umweltprüfungen teilweise aussetzte.
Die EMA antwortet:
- mRNA-Impfstoffe gelten nicht als genetisch veränderte Organismen.
- Die Verordnung sei eher für Impfstoffe mit abgeschwächten Viren oder Vektorviren gedacht.
- Bei Comirnaty und Spikevax wurde festgestellt, dass Impfstoffe und Lipide kein relevantes Umweltrisiko darstellen. Deshalb wurde keine Umweltprüfung verlangt.
Dieser EMA-Brief vom Oktober 2023 zerstört das gesamte Impf-Narrativ. Doch in der Tagesschau kam er nie vor.
Dieser Beitrag brachte uns zum Recherchieren:
Brisant: Höchste EU-Behörde deckt Impf-Lügen auf!
Video-Bericht von Alexander Raue vom 23.11.2023
2023: Die oberste EU Behörde – die Europäische Arzneimittel-Agentur – hat jetzt in einem offiziellen Brief die brutale Wahrheit über die Corona-Impfung aufgedeckt. Die EMA sagt, dass die Impfung niemals zur Bekämpfung von Infektionen und Inzidenzen auf den Markt gebracht wurde! Die EMA erklärt weiter, dass die Impfung nur für Risikogruppen gedacht war, aber auf keinen Fall für eine Massen-Impfung der Bevölkerung.
Und das meine lieben Zuschauer steht im kompletten Widerspruch zu unseren Medien, zu unserer Bundesregierung. Mit diesem Brief fliegt jetzt auf, dass unsere Bundesregierung uns von ANFANG an komplett gelogen hat! Und das ist noch nicht alles! In dem Brief gibt es noch weitere Schock-Nachrichten.
Herzlichen Dank für den Hinweis. Zu ergänzen aus rechtlicher Sicht ist, dass die sog. „Corona-Schutzimpfung“ keine Schutzimpfung i.S.d. § 2 Nr. 9 IfSG darstellt. Damit fehlte für Eingriffe – wie Impfpflichten oder Nachweispflichten (§ 20, § 22a IfSG) – bereits die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
§ 2 Nr. 9 IfSG definiert eindeutig: „Schutzimpfung ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen.“
❌ mRNA-Präparate fallen nicht darunter:
>Sie enthalten keine Antigene, sondern nur Bauanleitungen.
>Sie bewirkten keinen Schutz vor einer übertragbaren Krankheit, sondern lediglich eine zeitlich begrenzte Reaktion.
>Systematisch gehören sie daher in § 2 Nr. 10 IfSG – andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
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