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Grundrechte sind kein Verwaltungsakt – Bürger wenden sich an Bundesrat und BAKOM

12.Jan.. 2026 | 0 comments

Grundrechte sind kein Verwaltungsakt

Ein eingeschriebener Bürgerbrief an Bundesrat Albert Rösti und das BAKOM

Dieser Beitrag wurde dem Verein WIR zugestellt. Jolanda Wimmer und Martin Haller haben sich in einem eingeschriebenen Schreiben an Bundesrat Albert Rösti sowie an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gewandt. Anlass ist die geplante Teilrevision des Fernmeldegesetzes, welche aus Sicht der Verfasser tiefgreifende Auswirkungen auf Grundrechte, demokratische Kontrolle und den Rechtsschutz der Bevölkerung hat.

In ihrem Schreiben stellen sie grundlegende Fragen zu Überwachung, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen sowie zu Interessenkonflikten und Transparenz im Gesetzgebungsprozess. Sie kritisieren insbesondere die Verschiebung zentraler Machtfragen von der politischen in die technische Ebene und fordern, dass Eingriffe dieser Tragweite nicht ohne echte demokratische Legitimation erfolgen dürfen.

Der folgende Text wird im Wortlaut wiedergegeben.

EINSCHREIBEN
Bundesrat Albert RöstiB
Bundeshaus Nord
3003 Bern

Bättwil, 10. Januar 2026

Nein zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti

Als Schweizerbürgerin und Schweizerbürger nehmen wir zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes Stellung wie folgt:

Diese Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Sie schafft neue Machtinstrumente, ohne ausreichende demokratische Kontrolle sicherzustellen!

Begründung und Fragen:
1.  Gesundheitsschutz und gesellschaftliche Folgen
  1. Gesundheitsschutz endet nicht bei Viren, sondern umfasst auch psychische, soziale und gesellschaftliche Unversehrtheit. Dauerüberwachung und ständige Datenerfassung erzeugen Stress, Anpassungsdruck und Angst, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
  2. Die Revision verkennt, dass Überwachung kein neutrales Instrument ist, sondern nachweislich soziale Selbstzensur fördert und gesellschaftliches Vertrauen zerstört.
2.  Überwachungsstaat durch die Hintertür
  1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wird behauptet, dass ausgeweitete Überwachung keine gesundheitlichen Langzeitfolgen hat?
  2. Wer trägt die Verantwortung, falls sich gesundheitliche Schäden erst nach Inkrafttreten zeigen?
  3. Der Gesetzgeber verlagert die eigentliche Machtfrage von der politischen Ebene in die technische und entzieht sie damit der demokratischen Kontrolle.
  4. Ein freiheitlicher Staat darf Überwachung nicht normalisieren, indem er sie als Verwaltungsakt tarnt.
3.  Verdrehung und Aushöhlung von Grundrechten
  1. Das Fernmeldegeheimnis wird nicht aufgehoben, aber ausgehöhlt. Genau das macht diese Revision so problematisch.
  2. Rechte, die nur noch unter Vorbehalt gelten, sind keine Rechte mehr, sondern Privilegien auf Widerruf.
  3. Der Staat verschiebt die Beweislast: Bürger müssen künftig erklären, warum sie unbeobachtet bleiben wollen.
  4. Freiheit, die technisch jederzeit aufgehoben werden kann, existiert nur noch auf dem Papier.
  5. Warum wird das Fernmeldegeheimnis nicht ausdrücklich und überprüfbar geschützt?
  6. Welche Möglichkeiten haben Bürger, sich präventiv gegen Grundrechtseingriffe zu wehren?
4. Fehlender Rechtsschutz & Kontrollillusion
  1. Die Revision setzt auf nachträgliche Kontrolle, obwohl gerade digitale Eingriffe irreversibel sind.
  2. Rechtsschutz, der erst greift, wenn Systeme längst implementiert sind, kommt zu spät.
  3. Bürger können sich gegen Überwachung kaum wehren, wenn sie diese nicht einmal bemerken.
  4. Die versprochene Kontrolle ist institutionell schwach, zeitlich verzögert und faktisch wirkungslos.
  5. Präventiver Rechtsschutz wird durch ein System ersetzt, das Eingriffe erst im Nachhinein thematisiert, wenn sie faktisch nicht mehr rückgängig zu machen sind.
  6. Wie soll effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, wenn Betroffene Überwachung nicht erkennen können?
  7. Warum wird präventiver Rechtsschutz systematisch ausgeschlossen?
  8. Welche realen Konsequenzen hat Kontrolle, wenn Systeme bereits etabliert sind?
5. Industrieinteressen & politische Bequemlichkeit
  1. Die Revision begünstigt technische und sicherheitsnahe Anbieter, während Risiken auf die Gesellschaft abgewälzt werden.
  2. Was als Effizienz verkauft wird, ist in Wahrheit eine Entlastung staatlicher Stellen auf Kosten der Bürgerrechte.
  3. Industriekompatible Gesetze ersetzen politische Verantwortung durch technische Machbarkeit.
  4. Der Gesetzgeber folgt dem, was technisch möglich ist, nicht dem, was demokratisch legitimiert wäre.
  5. Bequemlichkeit im Vollzug darf kein Argument sein, um Freiheitsrechte dauerhaft zu beschneiden.
  6. Welche privaten Akteure profitieren konkret von der Teilrevision?
  7. Welche Interessenkonflikte wurden im Gesetzgebungsprozess offengelegt?
  8. Welche Lobbykontakte fanden im Vorfeld der Revision statt?
  9. Warum wird technologische Machbarkeit über grundrechtliche Zurückhaltung gestellt?
6. Interessenkonflikte, Lobbying und kommunale Abhängigkeiten
  1. Bei Infrastrukturprojekten im Telekommunikationsbereich bestehen erfahrungsgemäss enge Verflechtungen zwischen Anbietern, Gemeinden und politischen Entscheidungsträgern.
  2. Je komplexer und technischer ein Projekt ist, desto grösser wird die Abhängigkeit der öffentlichen Hand von externen Anbietern inklusive deren Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
  3. Wo wirtschaftliche Interessen, sicherheitsrelevante Technologien und politische Entscheide zusammentreffen, braucht es maximale Transparenz, nicht beschleunigte Gesetzgebung.
  4. Fehlende Offenlegungspflichten untergraben das Vertrauen in staatliche Entscheidungen auf Gemeinde- und Kantonsebene.
  5. Welche finanziellen oder sachlichen Leistungen haben Telekom- oder Ausrüstungsanbieter in den letzten fünf Jahren gegenüber Gemeinden, kantonalen Stellen oder gemeindenahen Organisationen erbracht?
  6. Welche Transparenz- und Offenlegungspflichten gelten für Gemeinden bei der Zusammenarbeit mit Anbietern im Bereich Überwachungstechnologie?
  7. Wie wird ausgeschlossen, dass politische Entscheide durch wirtschaftliche Abhängigkeiten oder indirekte Einflussnahme verzerrt werden?
  8. Weshalb enthält die Teilrevision keine expliziten Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der technischen Umsetzung?
  9. Ist der Bundesrat bereit, sämtliche Kontakte, Förderungen, Pilotprojekte und Kooperationen mit Anbietern im Zusammenhang mit dieser Revision offenzulegen?
7.  Antrag:

Wir fordern Sie auf dafür besorgt zu sein, dass die Teilrevision des Fernmeldegesetzes in dieser Form sistiert wird und einer grundsätzlichen demokratischen Neubewertung unterzogen wird.

Begründung:

Grundrechte sind kein Reparaturbetrieb. Sie müssen vor dem Eingriff geschützt werden, nicht danach!

Mindestens erforderlich ist eine echte, ergebnisoffene Vernehmlassung mit nachvollziehbarer Begründung der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der vorgesehenen Massnahmen!

Sollte an der Vorlage festgehalten werden, ist eine Volksabstimmung zwingend. Eingriffe dieser Tragweite dürfen nicht ohne direkte demokratische Legitimation erfolgen!

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Engagement zu Gunsten dem Schweizervolk!

Freundliche Grüsse

Jolanda Wimmer                                           Martin Haller

 

 

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