Entschiedener Widerspruch
gegen die Strafbarkeit der Verweigerung eines Impfobligatoriums
Leserbrief
Von: Tamara Martin
Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2026 10:40
An: [email protected]
Betreff: ❌Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes – entschiedener Widerspruch gegen die Strafbarkeit der Verweigerung eines Impfobligatoriums
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Fassungslosigkeit und Empörung nehme ich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes des Kantons St. Gallen vorgesehen ist, Menschen mit Bussen bis 20’000 CHF – und im Eskalationsfall mit Freiheitsentzug – zu bestrafen, wenn sie sich einem Impfobligatorium widersetzen.
Es geht hier nicht um eine Detailfrage, sondern um einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, in das Selbstbestimmungsrecht und in grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien – auf einer naturwissenschaftlichen Grundlage, die in zentralen Punkten nachweislich nicht haltbar ist.
✅1. Kompetenzüberschreitung gegenüber dem Bund
Das Epidemiengesetz des Bundes (EpG) kennt zwar in Art. 22 die Möglichkeit eines Impfobligatoriums, verzichtet aber bewusst darauf, die Missachtung eines solchen Obligatoriums strafrechtlich zu sanktionieren. Dieses Weglassen ist eine klare gesetzgeberische Entscheidung: Ein Impfobligatorium soll – wenn überhaupt – nicht mit Strafnormen und Zwang durchgesetzt werden.
Wenn nun der Kanton St. Gallen eigenständig einen neuen Straftatbestand schafft, der Menschen wegen der Ablehnung eines medizinischen Eingriffs mit hohen Bussen und Freiheitsentzug bedroht, verschärft er faktisch die bundesrechtliche Regelung genau dort, wo der Bund sich bewusst gegen Strafandrohung entschieden hat. Das wirft schwerwiegende bundesverfassungsrechtliche Fragen zur Kompetenzordnung auf.
✅2. Verletzung von Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit
Eine sogenannte „Impfung“ ist immer ein Eingriff in den Körper. Wer diesen Eingriff nur durch Androhung drakonischer Geldstrafen und letztlich Haft „durchsetzt“, schafft kein Gesundheitsrecht, sondern ein Zwangsregime.
Eine Zustimmung, die unter der Drohung von bis zu 20’000 CHF Busse und möglichem Freiheitsentzug erfolgt, ist keine freiwillige Einwilligung, sondern erpresster Gehorsam. Damit werden körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und die Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe real ausgehebelt. Ein solcher Ansatz widerspricht jedem ernstzunehmenden Verständnis von Menschenrechten und medizinischer Ethik.
✅3. Fehlende naturwissenschaftliche Grundlage: „Viren“ und „Ansteckung“ nicht empirisch belegt
Die strafbewehrte Impfpflicht stützt sich auf das Narrativ von „Viren“ und „Ansteckung“. Dieses Narrativ hält einer kritischen, experimentellen Prüfung nicht stand:
- Bis heute wurde kein sogenanntes „pathogenes Virus“ nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vollständig isoliert, direkt im Menschen, Tier oder in Pflanzen gezeigt und als alleinige Ursache einer spezifischen Krankheit bewiesen. Stattdessen arbeitet die Virologie mit Zellkulturen, Giftstoffen und Hungerszenarien, deren Zerfallsprozesse als „Viruswirkung“ fehlinterpretiert werden. Siehe u.a.: https://www.wissen-neu-gedacht.de/stellungnahme-virologie
- In FOIA-/IFG-Verfahren und Schriftverkehren mit Laboren und Instituten wurde wiederholt bestätigt, dass bei angeblichen Virusnachweisen und Genomsequenzierungen elementare Negativkontrollen fehlen. Ohne Negativkontrollen ist jeder „Erregernachweis“ wissenschaftlich wertlos, da nicht gezeigt wird, dass die Methode bei Gesunden negativ bleibt.
- Beispiel BMG-Schriftverkehr und weitere Dokumentation
- Beispiel Pasteur-Institut (Frankreich) – Eingeständnis fehlender Kontrollexperimente
- Die sogenannten „Virusgenomen“ sind keine direkt isolierten, realen Einheiten, sondern rechnerische Konstrukte: kurze Nukleinsäurefragmente aus Mischproben werden per Software zu einem vermeintlichen „Genom“ zusammengefügt. Die so erzeugten Sequenzen repräsentieren kein physisch nachgewiesenes Objekt, sondern ein Modell. Analyse hierzu.
- Historische und moderne kontrollierte Ansteckungsexperimente sind mehrfach gescheitert. Weder durch Übertragung von Sekreten Kranker auf Gesunde noch durch direkten Kontakt konnten die postulierten „Infektionen“ reproduzierbar erzeugt werden. Die Virologie bleibt damit im Labor, reale Ansteckung lässt sich experimentell nicht belegen.
Hinweise und Zusammenfassung:
- NL QuiX „Mythos Ansteckung“ (Teaser/Info)
- Interview „Sind Virusexistenz und Ansteckung nicht nachgewiesen?“ (Marvin Haberland, NEXT LEVEL)
- Elektronenmikroskopische „Virenbilder“ entstehen nach Fixierung, Vergiftung, Dehydrierung, Metallbeschichtung und Vakuum – also an totpräpariertem, massiv veränderten Gewebe. Die so beobachteten Strukturen sind Artefakte der Methode und keine direkten Beweise für lebende „Viren“.
Historische und methodenkritische Analysen:
- Karl-Heinz Lüdtke: „Zur Geschichte der frühen Virusforschung“ (Max-Planck-Institut)
- NEXT LEVEL: „75 Jahre Irrglaube – Elektronenmikroskopie hat niemals ein Virus bewiesen“
Unter diesen Bedingungen von einem soliden „wissenschaftlichen Fundament“ zu sprechen, ist irreführend. Die zentrale Behauptung, dass spezifische, krankmachende „Viren“ existieren und Menschen einander „anstecken“, ist nicht durch direkte, reproduzierbare Experimente bewiesen, sondern beruht auf indirekten Tests, Rechenmodellen und methodischen Kunstprodukten.
✅4. Der Drosten-PCR‑Test als Lehrbeispiel für wissenschaftliches Fehlverhalten
Eine der zentralen Grundlagen der vergangenen „Pandemiepolitik“ und der Rechtfertigung von Massnahmen (einschliesslich der Impfkampagnen) war der PCR-Test nach Drosten. Ausgerechnet dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie brüchig die virologische Basis ist:
- Der Drosten-PCR-Test wurde entwickelt, bevor reale klinische Isolate oder zugängliche Proben eines angeblichen „SARS-CoV‑2″ vorlagen. Drosten und Kollegen stützten sich nachweislich auf Meldungen und angenommene Sequenzen, ohne dass ein physischer Virusnachweis existierte. Detailanalyse
- Die WHO erhob diesen unzureichend validierten Test quasi über Nacht zum „Goldstandard“, ohne robuste Datengrundlage und ohne die normalerweise erforderlichen Validierungsschritte. Der Biotechnologe Dr. Simon hat den Peer-Review-Prozess und die extrem schnelle Veröffentlichung in Eurosurveillance minutiös untersucht und spricht von wissenschaftlichem Betrug.
- Kary Mullis, der Erfinder der PCR-TECHNIK und Nobelpreisträger, hat wiederholt klar gemacht, dass die PCR nicht dazu geeignet ist, ein „Virus“ nachzuweisen, und den Einsatz als Virusdiagnostik als Widerspruch in sich („Oxymoron“) bezeichnet (Video „Why I Began Questioning HIV“)
Wenn ein derart fragwürdiger Test als Basis für weitreichende Massnahmen diente, kann er erst recht keine Grundlage für die Kriminalisierung von Bürgern sein, die sich einer „Impfung“ verweigern.
✅5. „Impfstoffe“ ohne direkten Nachweis eines Nutzens, aber mit realen Risiken
Die nun faktisch erzwungenen „Impfungen“ behaupten, vor einem nie direkt nachgewiesenen „Virus“ zu schützen. Dieser behauptete Nutzen wird im Wesentlichen über Surrogatmarker (z.B. „Antikörpertiter“) und statistische Modelle konstruiert – nicht über direkte Kausalexperimente mit klar definierten Erregern, sauberen Kontrollen und harten klinischen Endpunkten.
Gleichzeitig sind toxische Bestandteile und Risiken der Produkte nachweis- und dokumentierbar:
- Analyse der Rolle und Gefährlichkeit von Nanopartikeln in sogenannten „Impfstoffen“
- Sammlung von Publikationen zu „Impfstoffen“, Inhaltsstoffen und behaupteten Wirkmechanismen
- Kritik an irreführenden Narrativen zu „Spike-Protein“, „Shedding“ und mRNA-Technologie
Es ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, unter Strafandrohung eine medizinische Intervention zu erzwingen, deren behaupteter Nutzen auf einer widerlegten Virus-/Ansteckungserzählung beruht, während ihre Risiken – etwa durch toxische Komponenten – real und nachweisbar sind.
✅6. Mythos „Ansteckung“ als Herrschaftsinstrument
Die Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL hat ausführlich dargelegt, dass der Glaube an eine allgegenwärtige „Ansteckung“ durch unsichtbare „Viren“ scheitert, sobald echte Kontrollexperimente und vollständige Dokumentation eingefordert werden. Infektionsexperimente zeigen, dass die gleichen Strukturen und Sequenzen in Gesunden wie in Kranken zu finden sind und die behauptete Übertragung nicht reproduzierbar ist.
Vertiefende Hinweise:
- NL QuiX „Mythos Ansteckung“ (Info)
- NEXT LEVEL Magazin 2023/2, Schwerpunkt „Shedding“ und Ansteckungsmythen
- Überblick zu NL QuiX (u.a. „Shedding – Real oder Fake?“)
Unter dem Strich bleibt die Angst vor „Ansteckung“ ein hervorragend geeignetes Instrument, um Verunsicherung, Gehorsam und Akzeptanz von Zwangsmassnahmen zu erzeugen. Die geplante Strafnorm im St. Galler Gesundheitsgesetz verstärkt genau diesen Mechanismus in unzulässiger Weise.
✅7. Gefährlicher Präzedenzfall für die ganze Schweiz
Auch wenn die Norm formell nur im Kanton St. Gallen gilt, schafft sie einen hochgefährlichen Präzedenzfall: Wird einmal akzeptiert, dass ein Kanton Menschen für die Ablehnung einer wissenschaftlich unzureichend begründeten medizinischen Massnahme mit hohen Bussen und Haft bedroht, ist die Tür geöffnet für ähnliche Zwangsregime in anderen Kantonen und bei zukünftigen, beliebig ausrufbaren „Epidemien“.
In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Bürger nicht zum Objekt staatlich verordneter medizinischer Experimente werden – schon gar nicht auf Basis einer Virologie, die zentrale Standards wissenschaftlicher Beweisführung verletzt.
✅8. Forderung: ersatzlose Streichung der Strafbestimmung zum Impfobligatorium
Angesichts
- der offenkundigen Kompetenzprobleme gegenüber dem Bund,
- der Verletzung von Grundrechten (körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Selbstbestimmung),
- der fehlenden experimentellen Beweise für krankmachende „Viren“ und reale „Ansteckung“,
- der dokumentierten wissenschaftlichen Mängel und Betrugsfälle in der Virologie (u.a. Drosten-PCR),
fordere ich Sie mit Nachdruck auf, die vorgesehene Strafnorm für die Missachtung eines Impfobligatoriums ersatzlos zu streichen.
Es darf keine Strafe dafür geben, dass ein Mensch seinen eigenen Körper vor einem Eingriff schützt, dessen Nutzen nicht direkt bewiesen, dessen Risiken aber real sind – und dessen gesamte Begründung auf einem virologischen Konstrukt beruht, das durch fehlende Kontrollen, digitale Genomkonstrukte und gescheiterte Ansteckungsexperimente widerlegt ist.
Ich erwarte, dass Parlament und Regierung des Kantons St. Gallen nicht länger unkritisch einem widerlegten „Virus“-Narrativ folgen, sondern wissenschaftliche Integrität, Grundrechte und echte Rechtsstaatlichkeit höher gewichten als politischen Druck und Angstkommunikation.
Mit bestem Dank für die Berücksichtigung meiner Stellungnahme
Freundliche Grüße ☀️
Tamara Martín










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