Impfpflicht in der Schweiz
Liebe Leserinnen und Leser
Uns wurde dieser Brief zugestellt, geschrieben von einem Vater, der beschreibt, warum sein Sohn die Rekrutenschule in der Schweiz nicht antreten wird.
Es ist kein politisches Manifest, sondern ein persönlicher Entscheid. Ein Text über Verantwortung, Grenzen und darüber, was geschieht, wenn Pflicht zur Gewissensfrage wird.
From: Peter M Ganz
Date: Sunday, 25 January 2026 at 08:38
To: Swiss Consulate Bali Ulrike Keller <[email protected]>
Subject: Impfpflicht in der Schweiz
Liebe Ulli,
anbei sende ich dir einen Artikel sowie ein kurzes Video zur aktuellen Situation bezüglich der Impfpflicht in einzelnen Schweizer Kantonen. Der Artikel wurde bereits in verschiedenen alternativen Medien veröffentlicht.
Nach den mir vorliegenden Informationen haben die Kantone St. Gallen, Zürich und Wallis ihre Epidemiegesetze dahingehend revidiert, dass faktisch ein indirekter Impfzwang entsteht: Entweder man lässt sich impfen oder es drohen empfindliche Bussen im Bereich von CHF 20’000 bis CHF 100’000. Auffällig ist, dass die etablierten Leitmedien bisher kaum oder gar nicht darüber berichten, offenbar um öffentliche Reaktionen zu vermeiden.
Ursprünglich war geplant, dass unser Sohn Reto (18 Jahre) in diesem Jahr die Rekrutenschule in der Schweiz absolviert. Nach eingehender Diskussion im Familienkreis haben wir diesen Plan verworfen. Reto besitzt derzeit die doppelte Staatsbürgerschaft und wird sich künftig für die indonesische Nationalität entscheiden. Ein Militärdienst in der Schweiz entfällt damit.
Auch ich selbst ziehe ernsthaft in Betracht, meine persönlichen und beruflichen Verbindungen zur Schweiz zu beenden. Die Einführung eines gesetzlichen Impfzwangs – auch in indirekter Form – stellt aus meiner Sicht einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dieses Recht ist in internationalen Abkommen und Grundprinzipien der Menschenrechte verankert, insbesondere im Zusammenhang mit freiwilliger und informierter medizinischer Einwilligung.
Darüber hinaus bestehen erhebliche wissenschaftliche und medizinische Kontroversen hinsichtlich Nutzens, Risiken und Langzeitfolgen solcher Maßnahmen, die aus meiner Sicht eine derart weitreichende gesetzliche Verpflichtung nicht rechtfertigen.
Ich beabsichtige, dieses Schreiben öffentlich zugänglich zu machen, da ich es für notwendig halte, dass die Schweizer Bevölkerung umfassend über diese Entwicklungen informiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter M. Ganz










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