Strafanzeige gegen das Denken
Wer gefährdet die Verfassung wirklich? Ein Realitätscheck zur Strafanzeige gegen Ueli Maurer.
Die Szene könnte aus einem schlechten Polit‑Thriller stammen: Ein Alt-Bundesrat beantwortet in einem Podcast eine hypothetische Frage. Es geht um nichts weniger als die Zukunft der Schweiz, den Föderalismus, das Ständemehr und die Frage, was passiert, wenn Bundesbern die Spielregeln der Eidgenossenschaft eigenmächtig umschreibt.
Statt einer ehrlichen politischen Debatte folgt: Empörung in gewissen Medien, moralische Entrüstung in der Politik und schliesslich sogar eine Strafanzeige wegen «Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung».
Wer sich die Mühe macht, genauer hinzuschauen, merkt schnell: Hier wird kein Rechtsstaat verteidigt. Hier wird ein Signal ausgesendet. Die Botschaft lautet:
«Über gewisse Dinge wird in der Schweiz nicht mehr gesprochen.»
Der Verein WIR sieht das anders. Und genau deshalb lohnt es sich, diese Strafanzeige und ihre Logik einmal in aller Klarheit auseinanderzunehmen.
Was soll diese Strafanzeige überhaupt?
Die Strafanzeige gegen Ueli Maurer und Toni Brunner stützt sich auf Art. 275 StGB Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung. Dieser Artikel ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Er wurde geschaffen, um gewaltsame oder subversive Umsturzversuche zu sanktionieren, also konkrete Handlungen, die auf eine Zerstörung der staatlichen Ordnung abzielen.
Nicht geschaffen wurde er, um politische Diskussionen oder Gedankenspiele zu bestrafen.
Trotzdem wird genau das versucht. Die juristische Kernaussage der Strafanzeige lässt sich so zusammenfassen:
«Schon das Reden über eine mögliche Sezession gefährdet die Ordnung. Auch ohne Gewalt. Auch ohne Erfolgsaussicht.»
Das ist eine extrem weite Auslegung dieses Tatbestands. Man könnte auch sagen: Gummiparagraf-de-Luxe.
Der Anzeiger argumentiert sinngemäss:
- Schon hypothetische Überlegungen zu einer Neuordnung der Eidgenossenschaft seien strafbar.
- Es genüge eine Art «ästhetische Gefährdung», also bereits das Gedankenspiel, ohne jede konkrete Wirkung.
- Propaganda für verfassungswidrige Veränderungen sei strafbar, selbst dann, wenn kein realistischer Erfolg absehbar ist.
Kurz gesagt:
Wer laut nachdenkt, macht sich verdächtig.
Das kommt gefährlich nahe an ein Denkverbot. Und ironischerweise ist es genau das, was jene Föderalismus‑skeptischen Zentralisten partout nicht zugeben wollen: dass schon das Infragestellen ihres Machtprojekts kriminalisiert werden soll.
Wo liegt das Problem an dieser Strafanzeige?
- A) Politisch motiviert,nicht rechtsstaatlich
Niemand glaubt ernsthaft, dass Ueli Maurer oder Toni Brunner gerade eine bewaffnete Revolution planen. Wer sich das Interview anhört, merkt sofort: Hier wird ein politisches Szenario diskutiert, keine Umsturzoperation.
Es geht bei der Strafanzeige deshalb nicht um reale Gefahren, sondern um eine klare Botschaft:
«Redet nicht über Sezession. Redet nicht über Föderalismus. Redet nicht über Alternativen. Redet nicht über Selbstbestimmung. Sonst wird’s juristisch.»
Das ist nichts anderes als politische Einschüchterung.
Strafrecht wird hier nicht als letztes Mittel eines Rechtsstaats eingesetzt, sondern als Disziplinierungsinstrument gegen unerwünschte Gedanken. Das mag in autoritären Systemen üblich sein, in einer direkten Demokratie, falls die Schweiz glaubt, eine zu sein, ist es ein Alarmzeichen.
- B) Der Tatbestand passt schlicht nicht
Art. 275 StGB verlangt ein Angriffsverhalten auf die verfassungsmässige Ordnung. Die Schwelle ist hoch. Es braucht mehr als bloss ein Interview oder eine theoretische Überlegung.
Ein im Podcast diskutiertes Gedankenspiel ist kein Angriff. Nicht einmal im Entferntesten.
Was fehlt, ist offensichtlich:
- jedes feindselige Handeln,
- jede konkrete Handlung,
- jede Vorbereitungshandlung,
- jeder ernsthafte Plan, der auf eine tatsächliche Zerstörung der Ordnung abzielt.
Der Tatbestand ist so weit entfernt, dass selbst die juristische Fachliteratur klar festhält: Meinungsäusserungen fallen nicht darunter.
Die Strafanzeige ist deshalb rechtlich dünn wie eine Hostie, aber politisch umso lautstärker.
Haben wir in der Schweiz schon Denkverbote?
Formell nein. Es gibt kein Gesetz, das sagt: «Über Föderalismus und Sezession darf nicht gesprochen werden.»
Aber in der politischen Realität beobachten wir etwas anderes: Es entstehen informelle Denkverbote, die nicht gesetzlich formuliert, sondern moralisch und politisch durchgesetzt werden.
Ein paar Beispiele aus der jüngeren Debattenkultur:
- Kritik am EU‑Rahmenabkommen? → wird reflexartig als «unsolidarisch» oder «anti‑europäisch» diffamiert.
- Der Hinweis auf das Ständemehr, also auf geltendes Verfassungsrecht? → wird als «reaktionär» oder «blockierend» abgetan.
- Gedanken zur Kantonsautonomie oder zu unterschiedlichen Wegen innerhalb der Schweiz? → gelten schnell als «Separatismus».
- Wer den Föderalismus verteidigt, wird plötzlich als «unschweizerisch» etikettiert, ausgerechnet in einem Land, das historisch vom Föderalismus lebt.
- Wer Selbstbestimmung einfordert, landet immer öfter im rhetorischen Eck der «Rechtsextremen».
Es ist ein klares Muster:
Wenn politische Eliten Angst haben, verlieren sie zuerst die Nerven und dann die Toleranz.
Genau das sehen wir derzeit.
Das Strafrecht wird dabei nicht verwendet, um echte Gefahren abzuwehren, sondern um rote Linien im Meinungsspektrum zu ziehen. Wer ausserhalb dieser Linien denkt, soll sich künftig zweimal überlegen, ob er seine Gedanken noch ausspricht.
Eine Demokratie, die Diskussionen nicht mehr aushält, hat ein Problem. Nicht mit ihren Bürgern, sondern mit sich selbst.
Was stört die Kritiker in Wahrheit?
Es lohnt sich, die eigentliche Ausgangsfrage des Podcasts noch einmal ruhig anzuschauen. Sie lautet im Kern:
«Was passiert, wenn Bundesbern die Kantone willkürlich entrechtet, etwa, indem es das Ständemehr bei einer monumentalen Abstimmung einfach ignoriert?»
Das ist keine radikale, sondern eine logische Frage.
Eine Demokratie, die sich ernst nimmt, muss genau solche Fragen stellen. Sie ist eine Form von demokratischer Hygiene: Was passiert, wenn man die Spielregeln ändert? Welche Folgen hätte es, wenn die Kantone aus einer historischen Entscheidung faktisch ausgeschlossen würden? Wo liegen die Grenzen des Zumutbaren?
Wenn man nicht einmal mehr darüber diskutieren darf, wird es autokratisch.
Der eigentliche Skandal ist daher nicht das Interview. Der Skandal ist die Reaktion darauf:
- Statt sich mit der Frage auseinanderzusetzen, versucht man, sie zu tabuisieren.
- Statt die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen, wird der Fragesteller kriminalisiert.
- Statt zu diskutieren, ob das Ständemehr ausgehöhlt werden soll, diskutiert man, ob man über Alternativen überhaupt sprechen darf.
So verschiebt sich die Debatte: Nicht mehr die mögliche Verletzung der Verfassung ist das Thema, sondern die Gedanken derjenigen, die diese Verletzung problematisieren.
Ist eine Sezession verboten oder einfach nur unerwünscht?
Die kurze Antwort lautet: Nein, Sezession ist nicht per se strafbar.
Die lange Antwort ist differenzierter:
- Auf Ebene der Bundesverfassung verbietet Art. 53 BV einseitige Gebietsveränderungen. Die Schweiz soll als Ganzes zusammenbleiben, Kantone können nicht einfach per Knopfdruck austreten.
- Auf Ebene des Völkerrechts sieht es anders aus: Dort gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
- Die UNO‑Charta nennt die Achtung dieses Grundsatzes ausdrücklich als eines ihrer Hauptziele.
- Die jüngere Geschichte kennt zahlreiche Beispiele von Sezessionen und staatlichen Neugründungen: Kosovo, Südsudan, Eritrea, die friedliche Auflösung der Tschechoslowakei, Unabhängigkeitsbestrebungen wie in Schottland oder Katalonien.
Diese Fälle zeigen eines klar:
Sezession ist vor allem eine politische und völkerrechtliche Frage, keine strafrechtliche.
Besonders interessant ist der Blick nach Liechtenstein: Unser Nachbarland hat das Sezessionsrecht für jede einzelne Gemeinde explizit in seiner Verfassung verankert. Wenn sich eine Gemeinde nicht mehr mit der Zentralregierung identifizieren kann, steht ihr, zumindest theoretisch, der Weg in die Unabhängigkeit offen.
Das mag radikal klingen, ist aber in Wahrheit ein hochwirksames Instrument gegen Machtmissbrauch. Denn die Politik muss sich ständig überlegen, ob ihre Entscheide noch im Sinne der Bevölkerung sind, oder ob sie riskieren, dass ganze Gemeinden mitsamt ihren Steuerzahlern austreten.
Wenn selbst ein Fürstentum seinen Gemeinden dieses Recht zugesteht, während Schweizer Zentralisten bereits beim blossen Gedanken daran Schnappatmung bekommen, sagt das weniger über Liechtenstein als vielmehr über die Machtansprüche in gewissen Kreisen der Schweizer Politik aus.
Der tiefere Konflikt: Föderalismus versus Zentralismus
Die Schweiz ist historisch gesehen ein Paradebeispiel für Föderalismus:
- Die Macht kommt «von unten nach oben».
- Der Bund ist Dienstleister der Kantone, nicht umgekehrt.
- Das Ständemehr stellt sicher, dass kleinere Kantone nicht einfach von grossen bevölkerungsreichen Zentren überstimmt werden.
Wer heute versucht, das Ständemehr auszuhebeln, greift nicht irgendein Detail an, sondern die DNA der Eidgenossenschaft. Und wer gleichzeitig diejenigen kriminalisiert, die vor diesem Angriff warnen, zeigt, wie weit sich Teile der politischen Klasse bereits von der ursprünglichen Idee der Schweiz entfernt haben.
Es ist bezeichnend, dass Kritiker des Zentralismus inzwischen als «unschweizerisch» beschimpft werden, während genau jene Kreise bereit sind, Neutralität, Unabhängigkeit und Föderalismus zugunsten einer engeren Anbindung an fremde Rechtsordnungen zu opfern.
Der Vorwurf kehrt sich damit um:
Wer Föderalismus, Ständemehr und Selbstbestimmung verteidigt, ist nicht unschweizerisch.
Unschweizerisch ist, wer die Grundordnung der Schweiz zur Disposition stellt und Kritiker mit Strafanzeigen mundtot machen will.
Es geht nicht um Ordnung, es geht um Kontrolle
Die Strafanzeige gegen Ueli Maurer und Toni Brunner ist bei nüchterner Betrachtung:
- ein politisches Drohgebärde,
- juristisch kaum haltbar,
- und Ausdruck eines neuen, kriechenden Autoritarismus,
- der Diskussionen kriminalisieren will, weil das Volk zu unbequem geworden ist.
Es geht den Anzeigern nicht um die Verteidigung der verfassungsmässigen Ordnung. Diese wird viel eher durch jene gefährdet, die das Ständemehr aushebeln, die kantonale Mitbestimmung schwächen und die Neutralität relativieren.
Worum es wirklich geht, ist etwas anderes:
Es geht um die Kontrolle über den erlaubten Meinungskorridor.
Wer heute über Sezession nachdenkt, stellt morgen vielleicht die EU‑Anbindung infrage, übermorgen die Machtfülle internationaler Organisationen und erinnert sich im schlimmsten Fall daran, dass die Souveränität in einer Demokratie beim Volk liegt.
Genau das scheint einigen Kreisen zunehmend suspekt zu werden.
Was der Schweizerische Verein WIR dazu sagt
Der Verein WIR wurde gegründet, um die direkte Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Selbstbestimmung der Schweiz zu verteidigen, nicht im abstrakten Sinn, sondern ganz konkret, bei jeder relevanten Vorlage.
Von diesem Standpunkt aus ist klar:
- Politische Diskussionen über die Zukunft der Eidgenossenschaft sind nicht nur erlaubt, sondern notwendig.
- Wer versucht, solche Diskussionen mit Strafanzeigen zu unterbinden, handelt selbst verfassungsgefährdend, zumindest im politischen Sinn.
- Das Ständemehr, der Föderalismus und die verfassungsmässig verankerte Unabhängigkeit der Schweiz sind nicht verhandelbare Fundamente und sicher kein «Altlastenproblem», das man bei der nächsten EU‑verwandten Abstimmung einfach ignorieren kann.
Wir werden deshalb weiterhin laut und klar darüber sprechen,
- wenn Bundesbern Kompetenzen an internationale Gremien abgibt,
- wenn Volksrechte ausgehöhlt oder kantonale Mitbestimmung ausgehebelt werden soll,
- und wenn Strafrecht instrumentalisiert wird, um missliebige Stimmen einzuschüchtern.
Der Denkraum gehört den Bürgern, nicht Bundesbern
Eine lebendige Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass alle derselben Meinung sind. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass auch unbequeme Fragen gestellt werden dürfen, ohne Angst vor sozialer Ächtung oder juristischer Repression.
Die Diskussion über eine mögliche «neue freiheitliche Eidgenossenschaft» mag manchen provozieren. Das ist in Ordnung. Politik darf provozieren. Was nicht in Ordnung ist: den Versuch, solche Gedanken in den strafrechtlichen Untergrund zu verbannen.
Denn eines ist sicher: Ein Land, das Angst vor den Gedanken seiner Bürger hat, ist nicht mehr frei.
Ein Land, in dem man sich für hypothetische Fragen rechtfertigen muss, hat den Boden der offenen Gesellschaft bereits verlassen. Der Denkraum der Schweiz gehört nicht den Zentralisten, nicht den EU‑Strategen, nicht den Machttechnikern in Bundesbern. Er gehört den Bürgern, den Stimmberechtigten, den Kantonen, den Gemeinden. Und er gehört auch jenen, die sich nicht mit einer schleichenden Abschaffung der direkten Demokratie abfinden wollen.
Genau deshalb gilt: Wenn man schon beim blossen Nachdenken eingeschüchtert werden soll, dann ist es höchste Zeit, darüber nachzudenken und zwar laut.
Der Verein WIR wird das weiterhin tun.
Die Ironie dieser Strafanzeige besteht darin, dass sie selbst einer der besten Gründe ist, überhaupt über eine Abspaltung nachzudenken. Denn wenn ein Staat beginnt, Gedanken zu kriminalisieren, dann zeigt er nicht die Stärke seiner Ordnung, sondern die Schwäche seiner politischen Kultur.
Mit anderen Worten: Je stärker gewisse Kreise versuchen, Diskussionen zu verbieten, desto deutlicher beweisen sie, dass genau diese Diskussionen notwendig geworden sind.
Ein souveräner Staat hat keine Angst vor Gedanken. Ein verunsicherter Staat schon.
Aber drehen WIR den Spiess bei dieser Gelegenheit doch einmal um: Denken strafbar, Handeln erlaubt? Wirklich?
Wenn gewissen Kreisen schon das Denken über eine alternative Eidgenossenschaft zu gefährlich scheint, um straflos zu bleiben, dann lohnt es sich, den Spiess einmal wirklich konsequent umzudrehen. Nicht im luftleeren Raum, sondern mit Blick auf etwas, das nicht hypothetisch ist, nicht theoretisch, nicht „ästhetisch gefährdend“, sondern real, konkret, politisch eingeleitet: die internationale Selbstentmachtung der Schweiz durch den WHO-Pandemievertrag und insbesondere dessen Anhang zum PABS (Pathogen Access and Benefit Sharing).
Das ist der Moment, in dem WIR der Auffassung sind:
«Wenn Denken schon strafbar sein soll, dann müsste Handeln erst recht unter Generalverdacht stehen.»
Denn während Maurer und Brunner lediglich über eine demokratische Notfallfrage sinnierten, arbeitet der Bundesrat längst an etwas, das, nach der eigenen Logik der Strafanzeiger!, viel eher unter Art. 275 StGB fallen müsste.
Juristisch-nüchtern: Wenn Art. 275 StGB ernst genommen wird, trifft er nicht die Denkenden, sondern die Handelnden
Art. 275 StGB sanktioniert Handlungen, die darauf abzielen, die verfassungsmässige Ordnung zu verändern oder zu beseitigen, selbst dann, wenn der Erfolg gar nicht eintritt. Genau deshalb ist es ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
Nun vergleichen wir:
Fall A – Maurer & Brunner
- keine Handlung,
- keine Vorbereitungshandlung,
- kein Plan,
- rein hypothetisches Denken und Reden.
→ Kein Tatbestand. Null. Nada.
Fall B – Bundesrat & WHO-Pandemievertrag/PABS
- tatsächliches staatliches Handeln,
- Eingehen internationaler Verpflichtungen,
- potenzieller Eingriff in Souveränität, Grundrechte, Föderalismus,
- Umgehung der demokratischen Legitimation,
- strukturelle Veränderung des schweizerischen Ordnungssystems.
→ Wenn Art. 275 StGB für A gelten soll, müsste er für B zwingend gelten.
Denn hier verschiebt sich nicht eine Idee, sondern die Staatsarchitektur.
WIR würden sagen:
«Wenn das Strafrecht ein Schwert ist, dann zeigt es eindeutig auf Bundesbern, nicht auf die Podcast-Couch.»
Wenn wir schon Theater spielen, dann bitte konsequent
Wenn ein Gedankenspiel als Angriff auf die Bundesverfassung gilt, dann ist der WHO-Pandemievertrag der Broadway unter den Angriffshandlungen. Mit Hauptrollen, Drehbuch, Budget und Tournee.
Denn der Bundesrat hat nicht bloss «nachgedacht». Er hat:
- völkerrechtliche Verpflichtungen akzeptiert,
- echte Souveränitätsverschiebungen eingeleitet,
- und unterstützt jetzt einen Vertragsanhang (jedenfalls ist uns nichts anderes bekannt), der digitale Sequenzen (!) als Grundlage für globale Notfallpolitik institutionalisiert,
- und das Recht verdreht, indem künftig kein Realitätsnachweis mehr erforderlich wäre,
- und dies ohne Volksmandat, ohne Ständemehr, ohne offene politische Debatte.
Wenn man Maurer und Brunner für hypothetisches Denken anzeigen will, dann müsste man, nach der Logik dieser Anzeige, dem Bundesrat Folgendes vorwerfen:
Er setzt die verfassungsmässige Ordnung real aufs Spiel, nicht theoretisch.
Der PABS-Anhang als echtes Gefährdungsmoment
Während Maurer über eine Sezessionsfantasie sprach, arbeitet das PABS bereits an etwas völlig anderem, einer globalen Architektur, in der:
- digitale Sequenzen als «Erreger» gelten,
- digitale Uploads politische Realität schaffen,
- Massnahmen ohne materielle Evidenz ausgelöst werden können,
- und die Schweiz Daten liefert, während andere entscheiden.
Das ist nicht mehr hypothetisch. Das ist vollendetes staatliches Handeln mit verfassungsrelevantem Charakter.
Wer also wirklich prüfen will, was die verfassungsmässige Ordnung gefährdet, muss nicht Podcasts hören, er muss die Verhandlungsräume der WHO in Genf beobachten.
Dort wird nicht über Sezession geredet. Dort wird Souveränität verschachtelt, digitalisiert, abgegeben.
Unsere Schlussfolgerung
Wenn Art. 275 StGB in der Schweiz plötzlich wiederentdeckt wird, dann bitte mit gleichem Massstab:
- Gedanken sind kein Angriff,
- Ideen sind keine Gefährdung,
- Interviews sind keine Umsturzversuche.
Aber:
Internationale Abkommen, die demokratische Kontrollmechanismen umgehen, Souveränität verschieben und Notrecht auf Basis von Dateien auf einem Rechner ermöglichen, das IST eine verfassungsrelevante Handlung.
Wenn man einen Paragraphen schon aus dem Regal holt, dann bitte den richtigen und gegen die Richtigen.
Oder anders gesagt:
«Wenn Denken strafbar sein soll, dann müsste Handeln erst recht strafbar sein und genau dort sitzt der Bundesrat längst in der ersten Reihe. Gut, dass wir noch in der Realität leben und nicht in der Strafanzeigen-Fantasiewelt gewisser Zentralisten.»
Faktenkasten: Die juristische und politische Realität in 90 Sekunden
Damit auch der Letzte begreift, worum es hier wirklich geht, folgt der kompakteste, aber schärfste Faktenkasten der Schweizer Gegenwartspolitik:
Art. 275 StGB – Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung
- Ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
- Geschaffen für gewaltsame oder subversive Umsturzhandlungen.
- Nicht für Gedanken, Meinungen oder Interviews.
- Tatbestand setzt voraus: Handlung, Plan, konkrete Einflussnahme.
Auf ein Podcast-Gespräch nicht anwendbar. Auf völkerrechtsveränderndes Regierungshandeln viel eher.
Art. 53 BV – Schutz der territorialen Integrität der Schweiz
- Verbietet einseitige Gebietsveränderungen.
- Sichert die Struktur der Eidgenossenschaft.
- Betrifft Sezession als Handlung, nicht als Idee.
Diskussionen darüber sind nicht verboten, im Gegenteil: sie sind demokratisch notwendig.
Das Ständemehr: Fundament des schweizerischen Föderalismus
- Schutzmechanismus für kleinere Kantone.
- Wird bei grundlegenden Staatsverträgen relevant.
- Nicht optional. Nicht verhandelbar. Nicht «historisch überwunden».
Wer das Ständemehr umgehen will, greift die Verfassungsarchitektur an.
Der WHO-Pandemievertrag: Keine Nebensächlichkeit
- Völkerrechtliche Verpflichtungen.
- Starke Bindungswirkung.
- Einfluss auf Grundrechte und nationale Politik.
- Kein direkter demokratischer Entscheidungsmechanismus in der WHO-Struktur.
Wenn die Schweiz hier unterschreibt, entstehen reale Souveränitätsverschiebungen.
Das PABS (Pathogen Access and Benefit Sharing)
- Anhang des WHO-Pandemievertrags.
- Verpflichtet Staaten, digitale Sequenzen («pathogen genetic sequence data») bereitzustellen.
- Diese Sequenzen gelten im WHO-System faktisch als Erreger.
- Keine Pflicht zum biologischen Nachweis.
- Kann Massnahmen legitimieren, ohne dass ein realer Erreger existieren muss.
Der erste Vertrag der Welt, der Pandemien ohne Virus ermöglicht, nur per Datei.
(Vertieft nachzulesen in: Pandemien ohne Virus – Der PABS-Annex als juristische Fata Morgana)
Demokratische Brisanz
- Der Bundesrat kann internationale Verträge unterzeichnen, bevor eine Volksabstimmung stattfindet.
- Diese Unterzeichnung entfaltet eine internationale Bindungsdynamik.
- Kantone, Volk und Stände können erst spät oder gar nicht korrigierend eingreifen.
- Viele Staaten implementieren WHO-Standards ohne nationale Debatte.
Das Risiko besteht nicht in einem kantonalen Gedankenspiel, sondern in überstürzter internationaler Verpflichtung.
Der unverrückbare Kern:
- Denken ist nicht strafbar.
- Politische Diskussionen sind nicht verfassungsgefährdend.
- Staatliches Handeln ohne demokratische Legitimation hingegen sehr wohl.
- Das Strafrecht schützt die Ordnung, nicht die Empfindlichkeit des Bundesrats.
- Der PABS-Anhang verändert die rechtliche Wirklichkeit radikal.
Wer die Demokratie schützen will, muss nicht Podcasts überwachen, sondern Regierungshandeln.
Und genau hier kommen WIR ins Spiel:
WIR sind die, die hinschauen. WIR sind die, die nachfragen. WIR sind die, die nicht warten, bis es zu spät ist.
WIR lassen uns nicht einschüchtern, weder von Strafanzeigen noch von institutionellen Machtspielchen.
WIR stehen dafür ein, dass die Schweiz endlich wieder zu einer echten Demokratie wird (und nicht länger nur eine gut inszenierte Simulation davon bleibt), in der Bürger denken, reden und entscheiden dürfen und in der die Regierung sich wieder daran erinnern muss, wem sie dient.










0 Comments