WIR schreibt dem Bundesrat
Überprüfung der Privilegien & Immunitäten von GAVI
Privilegien und Immunitäten werden nicht aus Gewohnheit gewährt, sie beruhen auf klaren rechtlichen Voraussetzungen. Doch was geschieht, wenn sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre wesentlich verändern?
Im Jahr 2009 erhielt Gavi von der Schweiz weitreichende Privilegien nach dem Gaststaatgesetz. Seither haben sich Finanzierung, Governance-Struktur und internationale Einbindung der Organisation weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund hat der Schweizerische Verein WIR dem Bundesrat ein Schreiben zugestellt und um eine transparente Neubewertung der fortdauernden Voraussetzungen ersucht. Es geht nicht um eine Bewertung der Tätigkeit von Gavi, sondern um die rechtsstaatliche Pflicht des Gaststaates, Privilegienregime bei veränderter Tatsachenlage regelmässig zu überprüfen.
Ein souveräner Staat schützt internationale Institutionen, doch er wahrt zugleich die Integrität seiner eigenen Rechtsordnung.
Dienstag 11. Februar 2026
Bundesrat / Schweizerische Bundesregierung
Bundeshaus West
3003 Bern
Schweiz
Ref: Überprüfung der Gewährung von Privilegien und Immunitäten an Gavi
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,
mit diesem Schreiben ersuchen WIR den Bundesrat um eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen, unter denen der Global Alliance for Vaccines and Immunisation Privilegien und Immunitäten nach dem Gaststaatgesetz gewährt werden.
Gavi erhielt diese Privilegien im Jahr 2009 auf Grundlage eines Sitzabkommens und unter der Annahme, dass es sich um eine internationale Institution handelt, deren unabhängige Aufgabenerfüllung funktional auf solche Vorrechte angewiesen ist. Diese Einschätzung beruhte auf den damaligen organisatorischen, finanziellen und wirkungsbezogenen Rahmenbedingungen.
Seit 2009 haben sich diese Rahmenbedingungen nach unserer Auffassung in wesentlichen Punkten verändert. Insbesondere haben sich die Finanzierungsstruktur, die Governance-Architektur sowie die politische und regulatorische Wirkungstiefe von Gavi weiterentwickelt. Diese Veränderungen sind öffentlich dokumentiert und werfen die sachliche Frage auf, ob die ursprünglichen Annahmen, welche der Gewährung weitreichender Privilegien zugrunde lagen, heute noch unverändert fortbestehen.
Wir betonen ausdrücklich, dass dieses Ersuchen keine inhaltliche Bewertung der Tätigkeit von Gavi darstellt und weder deren Zielsetzungen noch deren Programme infrage stellt. Es geht vielmehr um die Wahrnehmung der staatlichen Sorgfaltspflicht des Gaststaates Schweiz, Privilegienregime bei veränderter Tatsachenlage regelmässig auf ihre fortdauernde Rechtfertigung zu überprüfen.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat, darzulegen
- ob und in welcher Form seit 2009 eine Neubewertung der Voraussetzungen für die Gewährung von Privilegien und Immunitäten an Gavi erfolgt ist
- anhand welcher Kriterien die fortdauernde funktionale Erforderlichkeit und Verhältnismässigkeit dieser Privilegien beurteilt wird
- ob Gavi nach heutiger Organisations- und Finanzierungsstruktur weiterhin dem Typus einer internationalen Institution im Sinne der bisherigen Gaststaatpraxis entspricht
- und ob gegebenenfalls Anpassungen oder Klarstellungen in Bezug auf Reichweite und Ausgestaltung der gewährten Privilegien in Betracht gezogen wurden
Zur Unterstützung dieses Anliegens legen wir ein juristisches Positionspapier bei, welches die rechtlichen Massstäbe sowie die veränderten Rahmenbedingungen zusammenfasst und die Notwendigkeit einer Überprüfung begründet.
Wir danken Ihnen für die Prüfung dieses Anliegens und bitten um eine schriftliche Stellungnahme.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Christian Oesch, Präsident
Schweizerischer Verein WIR
Beilage:
Juristisches Positionspapier – Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Privilegien und Immunitäten an Gavi nach dem Gaststaatgesetz
Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Privilegien und Immunitäten an Gavi nach dem Gaststaatgesetz
- Ausgangslage
Die Schweiz gewährte der Global Alliance for Vaccines and Immunisation (Gavi) im Jahr 2009 auf Grundlage eines Sitzabkommens weitreichende Privilegien und Immunitäten nach dem Gaststaatgesetz. Diese Privilegien wurden mit der Einstufung von Gavi als internationale Institution und mit dem Argument der funktionalen Notwendigkeit begründet.
Ziel dieses Positionspapiers ist es nicht, die Tätigkeit von Gavi inhaltlich zu bewerten, sondern zu prüfen, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die fortdauernde Gewährung dieser Privilegien heute noch erfüllt sind.
- Rechtsgrundlage und rechtlicher Massstab
Die Gewährung von Privilegien und Immunitäten nach dem Gaststaatgesetz setzt voraus, dass diese für die unabhängige Erfüllung einer internationalen Aufgabe funktional erforderlich und verhältnismässig sind. Diese Voraussetzungen stellen keinen einmaligen Prüfungsakt dar, sondern begründen eine fortdauernde staatliche Beurteilungspflicht.
Privilegien nach dem Gaststaatgesetz stellen kein Dauerrecht dar. Sie beruhen auf einer Einschätzung der konkreten Aufgaben, der Organisationsstruktur und der tatsächlichen Wirkung einer begünstigten Institution zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ändern sich diese Grundlagen wesentlich, ist eine Neubewertung rechtlich geboten.
Der rechtliche Massstab umfasst insbesondere die funktionale Erforderlichkeit der Privilegien, ihre Verhältnismässigkeit im engeren Sinne sowie die Wahrung der staatlichen Sorgfaltspflicht. Dabei ist zu prüfen, ob Umfang und Intensität der gewährten Immunitäten weiterhin notwendig sind, um die behauptete internationale Aufgabe unabhängig wahrnehmen zu können.
- Typus der begünstigten Organisation
Die Privilegienpraxis des Gaststaatgesetzes orientiert sich traditionell am Typus der zwischenstaatlichen Organisation oder an Institutionen, die zumindest überwiegend staatlich getragen und völkerrechtlich eingebettet sind.
Zu prüfen ist daher, ob Gavi weiterhin diesem Typus einer internationalen Institution entspricht oder ob sich die Organisation strukturell zu einem hybriden Akteur entwickelt hat, dessen Legitimation und Steuerung massgeblich durch private Finanzierungs- und Governance-Elemente geprägt sind.
Diese Typusfrage ist von zentraler Bedeutung, da Reichweite und Intensität von Privilegien und Immunitäten in direktem Zusammenhang mit der Art der Organisation, ihrer demokratischen Rückbindung sowie ihrer rechtlichen Einbettung stehen.
- Veränderte Rahmenbedingungen seit 2009
Seit Abschluss des Sitzabkommens im Jahr 2009 haben sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen Gavi tätig ist, in mehreren wesentlichen Punkten verändert. Diese Veränderungen betreffen insbesondere die Finanzierungsstruktur, die Governance-Architektur sowie die politische und regulatorische Wirkungstiefe der Organisation.
Die nachfolgenden Feststellungen stützen sich auf öffentlich zugängliche Jahresberichte, Governance- Unterlagen und Finanzierungsübersichten sowie auf neuere internationale Analysen zur Struktur globaler Gesundheitsakteure. Sie erfolgen ohne Vorwegnahme rechtlicher Schlussfolgerungen und dienen ausschliesslich der Beurteilung, ob die ursprünglichen Annahmen, welche der Gewährung von Privilegien zugrunde lagen, weiterhin unverändert gelten.
Erstens weist die Finanzierungsstruktur von Gavi heute einen hohen Anteil privater und zweckgebundener Mittel auf. Neben staatlichen Beiträgen spielen private Stiftungen, philanthropische Grossspender sowie zweckgebundene Finanzierungsinstrumente eine zentrale Rolle. Diese Entwicklungen beeinflussen die Prioritätensetzung, die Programmgestaltung und die operative Ausrichtung der Organisation in erheblichem Masse.
Öffentlich zugängliche Finanzierungsdaten zeigen, dass einzelne private Geldgeber Gavi über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Beiträgen in Milliardenhöhe unterstützt haben. Die Anzahl, Höhe und Dauer dieser Zuwendungen lassen auf eine strukturelle Dauerfinanzierung schliessen und sind geeignet, die Governance und Prioritätensetzung der Organisation massgeblich zu prägen.
Zweitens erfolgt die Governance von Gavi über Board- und Ausschussstrukturen, in denen staatliche und nichtstaatliche Akteure gemeinsam vertreten sind. In diesen Gremien kommt der finanziellen Beteiligung einzelner Akteure faktisch ein erhebliches Gewicht zu. Die Entscheidungsfindung unterscheidet sich damit strukturell von klassischen zwischenstaatlichen Organisationen, deren Legitimation primär auf staatlicher Mitgliedschaft und völkerrechtlicher Verankerung beruht.
Drittens hat sich die operative Tätigkeit von Gavi über die reine Impfstoffbeschaffung hinaus erweitert. Die Organisation ist heute in globale Steuerungs-, Preparedness- und Überwachungszusammenhänge eingebettet und wirkt an der Umsetzung internationaler Gesundheitsstrategien mit. Dadurch hat sich die Wirkungstiefe der Programme von einer überwiegend technischen zu einer zunehmend politisch relevanten Dimension verschoben.
Diese kumulativen Entwicklungen begründen die sachliche Frage, ob die ursprüngliche funktionale Begründung für die Gewährung weitreichender Privilegien und Immunitäten unverändert fortbesteht oder ob eine Neubewertung angezeigt ist.
- Reichweite und Verhältnismässigkeit der gewährten Privilegien
Die gewährten Immunitäten umfassen unter anderem Gerichtsimmunität für amtliche Handlungen, Unverletzlichkeit von Räumen und Archiven sowie steuerliche Privilegien.
Zu prüfen ist, ob Umfang und Intensität dieser Privilegien im Lichte der heutigen Organisationsstruktur und Wirkungstiefe noch verhältnismässig sind oder ob eine Differenzierung oder Anpassung geboten wäre.
- Aufsicht Transparenz und Rechenschaft
Ein zentrales Kriterium für die Gewährung weitreichender Privilegien ist das Vorhandensein ausreichender Aufsichts- und Rechenschaftsmechanismen.
Zu klären ist
- Welche effektiven Kontrollmöglichkeiten bestehen
- Welche Transparenzanforderungen faktisch gelten
- Welche Rechenschaftspflichten gegenüber dem Gaststaat bestehen
- Rolle und Verantwortung des Gaststaates Schweiz
Die Schweiz trägt als Gaststaat eine besondere Verantwortung für die rechtmässige und verhältnismässige Anwendung des Gaststaatgesetzes. Diese Verantwortung umfasst auch die Pflicht zur periodischen Überprüfung bestehender Privilegienregime bei veränderter Tatsachenlage.
Die fortdauernde Gewährung von Privilegien ohne überprüfbare Neubewertung kann zu Reputations- und Haftungsrisiken führen.
- Schlussfolgerung und Prüfauftrag
Aufgrund der dargestellten Entwicklungen in Finanzierung, Governance und Wirkungstiefe von Gavi erscheint eine erneute rechtliche Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Privilegien und Immunitäten nach dem Gaststaatgesetz sachlich geboten.
Diese Einschätzung stellt keine inhaltliche Bewertung der Tätigkeit von Gavi dar und nimmt keine rechtliche Würdigung vorweg. Sie ergibt sich aus der staatlichen Pflicht, Privilegienregime bei veränderter Tatsachenlage regelmässig auf ihre fortdauernde Rechtfertigung zu überprüfen.
Der Bundesrat wird daher ersucht,
- darzulegen, ob und in welcher Form seit 2009 eine Neubewertung der Voraussetzungen für die Gewährung von Privilegien an Gavi erfolgt ist,• zu prüfen, ob Gavi weiterhin dem Typus einer internationalen Institution im Sinne der bisherigen Gaststaatpraxis entspricht,
• die Verhältnismässigkeit und Reichweite der bestehenden Privilegien unter heutigen Bedingungen neu zu beurteilen, -
und gegebenenfalls Anpassungen oder Klarstellungen vorzunehmen.
Diese Prüfung dient der Wahrung rechtsstaatlicher Konsistenz, der staatlichen Sorgfaltspflicht sowie einer transparenten und verantwortungsvollen Gaststaatpolitik.










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