Blog
5G Elektrosmog
Handlungsaufforderung
Können rechtswidrig betrieben adaptive Antennen nachträglich bewilligt werden?
Informieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere Vorlagen!
Systematischer Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung)
Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) gemäss BGer-Urteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurden, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80% der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.
Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die BPUK nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden MF-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und BPUK sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheissen (siehe z.B. BGer-Urteil 1C_414/2022).
Werden die rechtswidrigen MF-Anlagen nun nicht abgeschaltet, wird ein Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung) durch die Behörde geschützt und damit die MF-Branche systematisch begünstigt. Diese dürften sich durch den unrechtmässigen Betrieb (zu starke Strahlung) rechtswidrig bereichern. Das ist Korruption!
Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!
Darum rufen WIR alle auf sich gegen diesen Rechtsbankrott zur Wehr zu setzen.
Gemäss Art. 5 der Bundesverfassung (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns) sowie Art. 6 (Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung), nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Gemäss Art. 9, hat jede Person Anspruch darauf, von staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Wie gelangen wir ins Handeln?
Swisscom hat bestätigt, dass schweizweit rund 2500+ nachträgliche Baugesuche für rechtswidrig betrieben MF-Anlagen (Aufrüstung Korrekturfaktor) eingereicht werden. Im Kanton BE sind es rund 400.
Mit beiliegendem Musterdokument können Betroffene Einsprache gegen nachträglich publizierte Baugesuche erheben. Es sind bloss die gelb hinterlegten Textteile auf die nachträglich publizierte Antenne anzupassen. WIR unterstützen Sie dabei. Danke für Ihr Engagement!
Daniel Laubscher Plannetzwerk / Christian Oesch Verein WIR
Kontakt: Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung | LAUBSCHER plannetzwerk | Kreuzgasse 16 | Postfach 51 | 3294 Büren an der Aare | Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected]
Informationsveranstaltungen zu 5G
Sie möchten sich über die Auswirkungen von 5G informieren lassen? Besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe.
Grundrechte sind kein Verwaltungsakt – Bürger wenden sich an Bundesrat und BAKOM
Dieser Beitrag wurde dem Verein WIR zugestellt. Zwei Bürger richten sich in einem eingeschriebenen Schreiben an Bundesrat Albert Rösti und das BAKOM. Sie kritisieren die Teilrevision des Fernmeldegesetzes als demokratie- und grundrechtsgefährdend und fordern eine Sistierung sowie eine echte demokratische Neubewertung.
Brief-Aktion No 10: Nein zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes
AKTION 10: Nein zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes Worum es hier wirklich geht Die Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist kein technisches Update, sondern ein politischer Eingriff mit...
Mobilfunk: Erst einschalten, dann klagen – wie der Bund den Rechtsschutz systematisch aushebelt
Mit der Teilrevision des FMG plant der Bundesrat nichts weniger als eine strukturelle Entkernung des Rechtsschutzes beim Mobilfunkausbau. Was im politischen Raum gern als «Verfahrensvereinfachung» verkauft wird, ist in Wahrheit ein gezielter Angriff auf Einspracherechte, Gewaltenteilung und Vorsorgeprinzip.
Internationaler Durchbruch für den Dokumentarfilm „Das digitale Dilemma“
Am 23. Dezember 2025 sendete der von Robert F.Kennedy jr. ins Leben gerufene freie TV-Kanal „Childrens Health Defence TV“ (CHDtv) eine eigens für die Aussendung erarbeitete, voll synchronisierte englische Fassung unseres Films „The digital dilemma“.
Uli Weiner: Ein Leben zwischen Stille, Frequenzen und Verbundenheit
Ulrich Weiner ist am Mittwoch, 12. November, leider von uns gegangen, nur wenige Tage nach seinem Referat an der AZK vom vergangenen Samstag. Sein Tod wirft Fragen auf und wir hoffen auf eine vollständige Klärung der Umstände.
Klaus Scheidsteger „30 Jahre Lobbyismus gegen kritische Mobilfunkforschung“
Drei Jahrzehnte Täuschung: Klaus Scheidsteger enthüllt, wie Industrie und Politik Hand in Hand arbeiten, um die Gefahren von Mobilfunk zu vertuschen.
Kraft von unten – Christian Oesch im Interview bei Oval Media
Christian Oesch, Präsident des Vereins WIR, engagiert sich seit 23 Jahren gegen 5G, Strahlung, Machtmissbrauch und für Aufklärung.
5G: Strafverfahren gegen Regierungsrat C. Neuhaus (Beschuldigter)
Wichtiger Erfolg im Kampf gegen 5G Mobilfunk – Strafverfahren gegen Regierungsrat Christoph Neuhaus, Kanton Bern
Es ist Zeit, gemeinsam Grenzen zu setzen, um den gefährlichen Strahlenmix einzudämmen
Bald wird praktisch kein Winkel der Erde mehr strahlenfrei bewohnt werden können. Dabei reicht 3G und 4G völlig aus, um unsere Handys wie gewohnt zu nutzen.
Elektromagnetische Hypersensibilität: Hilfe für Betroffene
Gesundheitliche Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme oder Herzrasen lassen sich auf elektromagnetische Felder zurückführen.
5G Mobilfunk – Elektrosmog | 11.02.2025 in Reichenburg
Immer wieder ist dieses Thema in den Schlagzeilen. Wir möchten Dir Kenntnisse zur Technik und deren Wirken aufzeigen.
Das steht ab sofort in jeder Beschwerde 5G im Kanton Bern
Die «Bagatellbewilligungen» des AUE waren nicht nur bundesrechtswidrig, nein das AUE überschritt auch seine Kompetenzen, indem es die MF-Betreibern begünstigte.
5G Informationsveranstaltung vom 3.5.23 in Oberägeri ZG
Ja, ich möchte bei WIR mitmachen!
Für die Unterstützung unserer Projekte danken wir Ihnen herzlich!

















