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19. September darf kein WHO-Feiertag werden
PABS-Verhandlungen und IGV-Inkrafttreten: Doppel-Show in Genf – unsere Antwort ist Widerstand
Die Organisation Interest of Justice (IoJ) hat kurz vor den finalen WHO-Verhandlungen zum Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS) Framework ein diplomatisches Musterschreiben veröffentlicht, das weltweit von Bürgern an ihre Regierungen geschickt werden kann. WIR haben diesen Entwurf aufgegriffen, sorgfältig auf die schweizerische Verfassungsrealität übertragen, somit «verschweizert» und etwas gekürzt.
Denn was IoJ in nüchternem Diplomatendeutsch für die globale Ebene formuliert hat, betrifft die Schweiz in einem entscheidenden Punkt: Kein völkerrechtlicher Vertrag von der Tragweite eines PABS-Abkommens darf ohne obligatorisches Referendum gemäss Art. 140 BV ratifiziert werden. Punkt. Alles andere wäre ein direkter Verfassungsbruch und ein Angriff auf die direkte Demokratie.
Das nun vorliegende Schreiben kann von allen Interessierten an verschiedene Adressaten gesandt werden:
- An Mitarbeitende des BAG
- an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider
- an Nationalräte und Ständeräte sowie
- an kantonale Politikerinnen und Politiker.
Es macht unmissverständlich klar, dass die Schweiz sich nicht durch juristische Taschenspielertricks wie «self-executing agreements» (internationale Verträge, die unmittelbar und ohne zusätzliches nationales Gesetz in jedem Mitgliedstaat gelten sollen) um die Volksrechte bringen lassen darf.
Doch während wir in der Schweiz über Verfassungstreue und Volksrechte diskutieren, läuft in Genf längst ein anderes Drehbuch. Das Datum 19. September 2025 als letzter Verhandlunstag ist sicher kein Zufall: An diesem Tag tritt die IGV-Revision (auch in der Schweiz) in Kraft und zeitgleich werden die PABS-Verhandlungen enden.
Die WHO wird daraus eine Doppelsieg-Inszenierung machen: „IGV in Kraft, PABS-Entwurf fertig – ein historischer Tag für die Menschheit“.

Wir wagen deshalb schon heute einen Blick in die Glaskugel:
das Orakel von Genf:
WHO-Programm – Freitag, 19. September 2025
(prophetisch vorhergesagt, garantiert eintreffend)
09:00 Uhr – Kaffeediplomatie
Delegierte posieren mit Latte Macchiato und Croissant. Hashtag: #HistoricDay.
10:30 Uhr – Panel Globale Einigkeit
Alle sind einig, kritische Fragen sind nur Deko.
12:00 Uhr – Big Bang Announcement
Tedros präsentiert feierlich den Final Draft des PABS-Anhangs, während er gleichzeitig das Inkrafttreten der IGV verkündet. Medien applaudieren.
14:00 Uhr – Medien-Magie
Globale Schlagzeilen synchronisiert: „WHO sichert Zukunft der Menschheit“. Der Unterschied zwischen Entwurf und Vertrag verschwindet im Kleingedruckten.
16:00 Uhr – Stakeholder Show
Ausgewählte NGOs jubeln, echte Bürger bleiben draussen.
18:00 Uhr – Closing Ceremony
Alkoholfreier Champagner, grosse Worte: „Die Geschichte hat uns gerufen und wir haben geantwortet.“
20:00 Uhr – Prime Time
Talkshows melden unisono: „Die WHO bringt Ordnung ins Pandemichaos“. Kritiker = Gefahr für die öffentliche Gesundheit.
Fazit: Am 19. September 2025 wird die WHO feiern, als hätte sie die Welt gerettet. In Wahrheit feiert sie nur ihre eigene Machtübernahme.
Und damit niemand sagen kann, es gäbe keine Alternative: Hier das Begleitschreiben und die Eingabe, verschweizert und druckreif.
Begleitschreiben zur Eingabe betreffend PABS-Rahmenwerk
Sehr geehrte Frau / geehrter Herr…,
im Anhang überreichen wir Ihnen eine formale Eingabe zur geplanten Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS) Vereinbarung der WHO. Darin legen wir dar, weshalb dieses Rahmenwerk aus verfassungsrechtlicher, völkerrechtlicher und demokratischer Sicht für die Schweiz nicht tragbar ist.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass gemäss Art. 140 Abs. 1 lit. b BV jeder wichtige völkerrechtliche Vertrag dem obligatorischen Referendum untersteht. Ein Beitritt zum PABS-Rahmenwerk ohne Volksabstimmung wäre somit verfassungswidrig.
Wir ersuchen Sie daher dringend, die Teilnahme der Schweiz an den Verhandlungen vom 15.–19. September 2025 zu suspendieren und keinerlei Verpflichtungen einzugehen, die Bundesverfassung und Volksrechte verletzen.
Ein Hinweis auf angeblich «self-executing» Charakter vermag die Referendumsfähigkeit nicht zu umgehen. Entscheidend ist die materielle Tragweite des Vertrags. Da PABS in verfassungsmässig garantierte Rechte, in die nationale Souveränität sowie in den Kernbereich der Volksrechte eingreift, fällt es zwingend unter Art. 140 Abs. 1 lit. b BV und ist dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Wir danken Ihnen für die sorgfältige Prüfung und erwarten Ihre klare Stellungnahme im Sinne der verfassungsmässigen Ordnung.
Mit freundlichen Grüssen
(Unterschrift)
Anlage: Formale Eingabe zur PABS-Vereinbarung
Anlage
Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr…,
Betreff: Formale Eingabe zur geplanten Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS) Vereinbarung der WHO
Mit höchster Dringlichkeit möchten wir Sie auf gravierende rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der geplanten WHO-PABS-Verhandlungen vom 15.–19. September 2025 aufmerksam machen. Diese Bedenken betreffen die Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung, der Volkssouveränität sowie fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts.
Das Grundproblem
Wenn kompetente nationale Behörden feststellen, dass experimentelle medizinische Interventionen unsicher sind (wie dies die Vereinigten Staaten jüngst für gesunde Bevölkerungsgruppen getan haben), würden die PABS-Vertragspflichten verhindern, dass solche Feststellungen die globale Verteilung beeinflussen. Damit würde die nationale Souveränität systematisch untergraben und die verfassungsmässige Ordnung ausgehöhlt.
Zur Veranschaulichung: Wenn beispielsweise die FDA (Food and Drug Administration) in den Vereinigten Staaten feststellt, dass ein Medikament für gesunde Personen zu riskant ist, könnte die Schweiz diese Erkenntnis normalerweise berücksichtigen und zum Schutz der eigenen Bevölkerung entsprechende Massnahmen treffen. Mit dem PABS-Rahmenwerk wäre dies nicht mehr möglich. Die WHO könnte trotzdem eine Verteilung erzwingen. Damit wäre der Schweiz das Recht genommen, eigenständig über die Sicherheit medizinischer Interventionen für ihre Bevölkerung zu entscheiden. Kurz gesagt: Die WHO entscheidet, die Schweiz muss liefern.
Warum PABS geltendes Recht verletzt
- Nürnberger Kodex-Verletzungen: Die derzeitigen experimentellen medizinischen Rahmenwerke verletzen das internationale Recht durch koordinierte Täuschung, die darauf abzielt, die Pflicht zur informierten Einwilligung zu umgehen. Genetische Experimente werden systematisch als «Impfungen» deklariert, um den Betroffenen zu verschweigen, dass sie Teil laufender klinischer Untersuchungen mit unbekannten Langzeitfolgen sind. Bürgerinnen und Bürger wurden weder über die experimentelle Genmanipulation noch über neuartige Mechanismen zur Proteinproduktion in den eigenen Zellen korrekt aufgeklärt.
- Institutionelle Unfähigkeit: Wo Gerichte Beweise für die Sicherheit dieser Programme forderten, haben Gesundheitsbehörden regelmässig kapituliert, statt Beweise vorzulegen. So konnten in Costa Rica weder die WHO noch die lokalen Behörden Nachweise erbringen, was zu einem vollständigen Verwaltungsstillstand von über drei Monaten führte.
- Unmöglichkeit der Vertragsbildung: Die Wiener Vertragsrechtskonvention stellt klar, dass Staaten nicht an Verträge gebunden werden können, die gegen innerstaatliches Verfassungsrecht verstossen oder durch Täuschung zustande kommen. Die systematische Falschdarstellung von Gen-Therapien als Impfungen begründet den Tatbestand des Betrugs und macht eine völkerrechtlich gültige Vertragsbildung unmöglich.
- Dokumentierte Verfassungsbrüche: Verfahren in mehreren Ländern zeigen ein klares Muster: Regulierungsbehörden sind nicht in der Lage, die Programme vor Gericht zu verteidigen.
- Diagnosebetrug: Das Corman-Drosten-Protokoll, Grundlage der WHO-PCR-Tests, wurde innerhalb von 24 Stunden ohne validierte Daten akzeptiert. Ein wissenschaftlicher Fehltritt, der global experimentelle Eingriffe rechtfertigte.
- Systematische Verstösse gegen Aufklärungspflichten: Beweise zeigen ein Zurückhalten von Informationen über den experimentellen Charakter, unbekannte Verteilungswege im Körper, DNA-Kontaminationen über den Grenzwerten und neuartige Mechanismen zellulärer Veränderung.
- WHO-Fehlleistungen: In gerichtlichen Verfahren konnte die WHO ihre Autorität nicht untermauern und verfiel regelmässig in Säumnis.
- Mangel an Transparenz: Die PABS-Umsetzung soll über geheime Verträge zwischen WHO und Pharmaunternehmen laufen, die sich demokratischer Kontrolle entziehen.
Verfassungsrechtliche Forderungen für sofortiges Handeln
- Sofortige Suspendierung der PABS-Verhandlungen, bis eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung und Klärung laufender gerichtlicher Verfahren erfolgt ist.
- Durchsetzung transparenter Aufklärungspflichten nach international anerkannten Standards, einschliesslich der Pflicht, unmissverständlich auf den experimentellen Charakter und unbekannte Langzeitfolgen hinzuweisen.
- Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Fragen, ob internationale Gesundheitsabkommen nationale Grundrechte und Schutzmechanismen durch Notstandsdeklarationen und Vertragszwang umgehen dürfen.
- Wahrung der nationalen Souveränität, indem die Schweiz keine internationalen Verträge eingeht, die die verfassungsmässige Ordnung oder die Volksrechte verletzen.
Die fundamentale Wahl für Regierungen
Das PABS-Rahmenwerk zwingt Regierungen, sich zu entscheiden:
- zwischen verfassungsmässiger Ordnung mit Schutz individueller Rechte und nationaler Souveränität
- oder einer internationalen Bürokratie, die diese Schutzmechanismen durch Verträge systematisch aushebelt.
Diese Wahl entscheidet, ob Notstandsdekrete dauerhaft die Verfassung ausser Kraft setzen können, ob experimentelle Eingriffe ohne Einwilligung erfolgen dürfen und ob internationale Abkommen die direkte Demokratie und den Volkswillen übergehen.
Rechtsgrundlagen, die die Vertragsbildung verhindern
- Wiener Vertragsrechtskonvention (Art. 26, 46, 48, 53): Gutgläubige Vertragserfüllung, Beachtung des innerstaatlichen Rechts, Verbot von Täuschung und Schutz fundamentaler Normen. Alles Punkte, die PABS verletzt.
- Internationale Menschenrechtsnormen: Art. 7 IPBPR, Nürnberger Kodex, Deklaration von Helsinki – alle verbieten nicht-einverständliche Menschenversuche, die PABS institutionalisieren würde.
- WHO-Verfassung: Auch die WHO selbst verpflichtet sich zur Unabhängigkeit. Diese wird jedoch durch die systematische Verflechtung mit Pharmaunternehmen ausgehebelt.
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Gemäss Art. 140 Abs. 1 lit. b BV unterstehen «wichtige völkerrechtliche Verträge» dem obligatorischen Referendum. Ein PABS-Abkommen kann daher ohne Volksabstimmung nicht gültig ratifiziert werden. Jeder Versuch, dies zu umgehen, wäre ein klarer Verstoss gegen die Bundesverfassung und die Volkssouveränität.
Schlussfolgerung und formale Bürgerforderung
Die dokumentierten verfassungsrechtlichen Defizite und Völkerrechtsverstösse machen eine Umsetzung von PABS für die Schweiz rechtlich unmöglich und mit der Bundesverfassung unvereinbar. Die Verhandlungen vom 15.–19. September 2025 sind die letzte Gelegenheit, bevor diplomatischer Konsens in völkerrechtliche Verpflichtungen gegossen wird, die die Souveränität und die Grundrechte aushebeln.
Wir dokumentieren mit dieser Eingabe den entschiedenen Widerspruch des Souveräns der Eidgenossenschaft und fordern die Schweizer Regierung unmissverständlich auf, die Teilnahme an den PABS-Verhandlungen sofort zu suspendieren und jede Verpflichtung abzulehnen, die gegen die Bundesverfassung, die Volksrechte und die internationalen Menschenrechte verstösst. Ein Beitritt ohne Volksentscheid wäre zudem ein offener Verfassungsbruch und ein Angriff auf die direkte Demokratie.
Mit freundlichen Grüssen
(Unterschrift)
Checkliste:
So verschicken Sie das PABS-Schreiben
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- Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider
- Nationalräte und Ständeräte (per Mail oder Post ans Bundeshaus)
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