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Antworten wie der Bundesrat – ein praktischer Leitfaden für Bürger mit Anspruch auf Irreführung

12.Juni. 2025 | 1 comment

Antworten wie der Bundesrat

Ein praktischer Leitfaden für Bürger mit Anspruch auf Irreführung

Wie Sie sagen, was Sie nicht meinen und trotzdem Recht behalten

Warum wir diesen Leitfaden brauchen

In Zeiten, in denen der Bundesrat mit beispielloser rhetorischer Eleganz Fragen beantwortet, ohne sie zu beantworten, stellt sich die Frage: Ist dies hohe Staatskunst oder schlicht eine neue Form semantischer Hypnose?

Dieser Leitfaden soll Bürgerinnen und Bürgern helfen, sich im Dickicht der „Antwortarchitektur“ des Bundes besser zurechtzufinden und sie, warum nicht, auch selbst anzuwenden.

Wer weiss, wann man sich als Souverän einmal mit einem Formular der Steuerbehörde, einem Zollbeamten oder einem Polizisten über Alltagsfragen beugen muss. Souveränität beginnt bekanntlich im Kleinen.

 

Akt 1: Vom Umgang mit Anfragen der Steuerbehörde

Frage: „Haben Sie Vermögen im Ausland?“

Antwort im Stil des Bundesrats:

„Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Selbstdeklaration wurden verschiedene Kategorien von Vermögensarten im Licht der jeweils geltenden geopolitischen Konzeption des Begriffs ‚Ausland‘ betrachtet. Vor dem Hintergrund historischer wie auch steuerrechtlicher Relationen hat sich gezeigt, dass keine aktiven Vermögenswerte ausserhalb des individuell definierten Bezugsraumes zum Zeitpunkt der Bewertung deklarationsrelevant waren.“

Ergänzender Hinweis:
Sie können hier auch ergänzen, dass durch globale Wertschöpfungsketten eine trennscharfe Unterscheidung zwischen in- und ausländischem Eigentum zunehmend an konzeptioneller Aussagekraft verliert.

Frage: „Welche Vermögenswerte befinden sich auf dem Konto XY?“

Antwort:

„Die Beurteilung einzelner Kontobewegungen erfolgt innerhalb des strategischen Rahmens einer dynamisch gelebten Liquiditätsvorsorge. Eine isolierte Betrachtung einzelner Positionen würde der komplexen Struktur unseres Anlageverhaltens nicht gerecht.“

Akt 2: Vom Waffenschein zum Weltbild

Frage: „Trinken Sie regelmässig Alkohol?“

Antwort im Stil des Bundesrats:

„Der Konsum von genussmittelbasierten Substanzen variiert in seiner Häufigkeit und gesellschaftlichen Kontextualisierung. Im vorliegenden Fall wurde im Rahmen der Selbstreflexion und unter Einbezug epidemiologischer Standards keine abweichende Regelmässigkeit festgestellt, die auf ein sicherheitsrelevantes Verhalten schliessen lässt.“

Frage: „Leiden Sie unter psychischen Problemen?“

Antwort:

„Die Wahrnehmung psychischer Resilienz ist kontextabhängig und unterliegt kulturellen sowie pandemiebedingten Verschiebungen normativer Bewertungsmassstäbe. In einer Phase globaler Verhaltensanpassung sind individuelle Abweichungen vom Präpandemie-Normalzustand nicht per se als pathologisch zu werten.“

Zusatzfrage: „Fühlen Sie sich gelegentlich von dunklen Mächten beeinflusst?“

Antwort:

„Einflüsse von aussen können sowohl realer als auch symbolischer Natur sein. Der subjektive Umgang mit Machtdynamiken wird individuell unterschiedlich interpretiert und stellt im Rahmen einer pluralistischen Ordnung kein Ausschlusskriterium dar.“

Akt 3: Die Zoll-Antwort für Fortgeschrittene

Frage: „Haben Sie Waren im Wert von mehr als 150 Franken eingeführt?“

Antwort:

„Die Bewertung eingeführter Konsumgüter erfolgte unter Berücksichtigung der variablen Wechselkurse, pandemiebedingter Lieferketteneffekte und subjektiver Wahrnehmung des Gebrauchswertes. Eine eindeutige Überschreitung einer normierten Freigrenze konnte im Rahmen dieser multiparametrischen Einschätzung nicht festgestellt werden.“

Erweiterung: „Was befindet sich in Ihrer Tasche?“

“Die Inhalte meiner Tasche ergeben sich aus einer persönlichen Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung meines täglichen Mobilitäts- und Komfortniveaus. Eine detaillierte Aufschlüsselung erfolgt, sofern dies im Rahmen einer konkreten Kontrolle erforderlich und verhältnismässig ist. Derzeit sehe ich dafür keinen Anlass.“

Akt 4: Wie auch Sie wie der Bundesrat antworten

Eine praktische Anleitung zur gepflegten Nicht-Antwort im Alltag
Schritt 1: Beantworten Sie keine Frage direkt.

Statt „Ja“ oder „Nein“ sagen Sie:

  • „Das lässt sich so pauschal nicht sagen.“
  • „Ich bin noch in der persönlichen Einschätzung.“
  • „Ich prüfe aktuell mehrere Optionen.“
  • „Die Frage stellt sich mir in dieser Form nicht.“

Beispiel Steuererklärung:
Frage: „Haben Sie ausländisches Vermögen?“
Antwort: „Ich definiere zurzeit, was für mich ‚Ausland‘ bedeutet und ob es im geopolitischen Kontext als solcher zu werten ist.“

Beispiel Alkohol-Konsum:
Frage: „Trinken Sie regelmässig Alkohol?“
Antwort: „Was unter ‚regelmässig‘ zu verstehen ist, hängt stark vom sozialen Referenzrahmen ab.“

Schritt 2: Verweisen Sie auf übergeordnete Zusammenhänge.

Nie von sich reden – immer vom System!
Sagen Sie:

  • „Diese Frage muss man im grösseren Kontext betrachten.“
  • „Da orientiere ich mich an europäischen Standards.“
  • „Das ergibt sich aus meinem ganzheitlichen Lebensansatz.“

Beispiel Gesundheitsfragebogen:
Frage: „Leiden Sie unter psychischen Problemen?“
Antwort: „In einer chronisch destabilisierten Weltlage erscheint es mir unangemessen, individuelle Reaktionen als ‚Problem‘ zu bezeichnen. Ich bin vielmehr Ausdruck des new normal.“

Beispiel beim Zoll:
Frage: „Haben Sie Waren über 150 Franken eingeführt?“
Antwort: „Diese Beurteilung hängt stark von der Definition ökonomischer Relevanzgrenzen im europäischen Binnenmarkt ab.“

Schritt 3: Beruhigen Sie mit Worthülsen.

Wenn es kritisch wird, schliessen Sie mit einem Satz wie:

  • „Ich bewege mich im Rahmen des Zulässigen.“
  • „Mein Verhalten basiert auf bewährten Prinzipien.“
  • „Ich handle mit der gebotenen Sorgfalt.“
  • „Ich bin in engem Austausch mit mir selbst.“

Universalformel:

„Ich erkenne die Bedeutung der Fragestellung an, verfolge jedoch einen abgestuften, situationsadaptierten Ansatz unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Aspekte.“

Bonus: Die Bundesrats-Schleife für Fortgeschrittene

Wenn Nachfragen kommen, sagen Sie:

  • „Darauf werde ich zurückkommen.“
  • „Das wird im Rahmen eines internen Abklärungsprozesses behandelt.“
  • „Das überschreitet meinen aktuellen Zuständigkeitsbereich.“
  • „Ich danke für die Frage, sie ist wichtig – wir bleiben im Dialog.“

Akt 5: Das KI-generierte Antwortmodul BR-AI 2025 (Beta-Version)

Ein System, trainiert auf tausenden Seiten Bundesratskommunikation, spuckt zu jeder Frage eine Antwort aus, die garantiert nichts beantwortet.Beispiele hier!

Beispiel-Eingabe: „Welche Strategie verfolgt die Schweiz bei der WHO?“

Ausgabe:
„Im Rahmen der internationalen Gesundheitspolitik setzt die Schweiz auf ein balanciertes Zusammenspiel von nationaler Eigenverantwortung und global koordinierter Resilienzförderung.“

Beispiel-Eingabe: „Wird es eine Impfpflicht geben?“

Ausgabe:
„Die Schweiz bleibt ihrer Tradition als freiheitlich organisierter Gesundheitsstandort verpflichtet. Empfehlungen erfolgen stets unter Wahrung des Grundrechtsrahmens in einem partizipativen Prozess der Risikobewertung.“

Bonus: Der schönste Satz der Woche

(leicht variiert aus einer realen Bundesratsantwort auf eine WHO-kritische Frage):

„Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Verantwortung dazu entschieden, auf Basis verschiedener internationaler Empfehlungen eigene, dem Kontext angemessene, evidenzinformierte Impfstrategien zu entwickeln, welche in einem souverän strukturierten Kommunikationsrahmen der Bevölkerung vermittelt wurden.“

Schlusswort:

Die souveräne Nullantwort als Bürgerpflicht

Was der Bundesrat kann, das sollten auch wir können. Nicht weil wir es müssen, sondern weil wir es dürfen. In einer direkten Demokratie ist es kein Nachteil, zu wissen, wie man mit Scheintransparenz umgeht. Sondern eine Fähigkeit, die in Zukunft überlebenswichtig sein könnte.

Denn wie sagte einst ein unbekannter schweizerischer Antwortgeber:
„Wir bleiben ergebnisoffen – in unserer Bewertung, in unserer Haltung und in unserem Vokabular.“

So, wie es sich auch beim Schweizer Umgang mit der Neutralität bewährt!

Amen.

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Gedanken zum Beitrag

1 Comment

  1. Peter Meier-Schlittler, Dr. med.

    Ich finde den von Ihnen zitierten Satz unseres BR herrlich: „„Die Schweiz hat sich im Rahmen ihrer Verantwortung dazu entschieden, auf Basis verschiedener internationaler Empfehlungen eigene, dem Kontext angemessene, evidenzinformierte Impfstrategien zu entwickeln, „Etwas Verdrehteres gibt es wohl in der ganzen „Corona-Debatte“ nicht. Woher unser BR allerdings seine Evidenz, seine überzeugenden Einsichten, seine Klarheit….seine Gewissheiten hernimmt, ist mir schleierhaft.
    Denn: spätestens seit Veröffentlichung der ungeschwärzen Protokolle des Robert Koch Instituts – den RKI-Leaks – wissen wir: Corona war ein ausgemachter Schwindel! Es gab weder für Masken (Mund/Nasen-Schutz), noch für die Impfungen oder den Lockdown – das Stilllegen aller gesellschaftlicher Aktivitäten – eine Evidenz, einen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen.
    Folgende Eintragungen finden Sie z.B. in den Protokollen:
    15.4.2020: Es gibt jedoch bislang keine Erfahrungen mit mRNA und DNA-Vakzine….EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen.
    27.4.2020: Es werde mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt und geprüft wurden. Relevante Daten werden erst Post Marketing erhoben.
    8.1.2021: Impfsoffwirkung ist noch nicht bekannt. Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt.
    28.9.2020: Zulassung bei FDA vor US-Wahlen ist nicht gewünscht, auch nicht bei europäischer Behörde.
    11.12.2020: FDA erteilt Notzulassung für Pfizer/BioNTech Covid-19-Vaccine (s. Operation Warp Speed)
    PM: die Zulassung in der Schweiz erfolgte dann wie gewünscht am 19.12.2020 nach den US-Wahlen!
    Und am 3.8.2021 sagte Frau Virginia Maserey (damals Leiterin Sektion Infektionskontrolle in der Schweiz): „Covid-19-Geimpfte
    können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie Ungeimpte. Und am 28.11.2021 stimmte das Schweizer Volk über das
    „Covid-Gesetz“ ab. Merken Sie etwas?
    Ich frage mich, was es eigentlich noch braucht um den ganzen Schwindel aufzudecken/einzugestehen?

    Reply

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