Auf die Knie, Souverän
der Bundesrat hat schon unterschrieben
Die neuen EU-Verträge bringen Regeln, Kosten und Fremdherrschaft und der Bundesrat sagt: Ja merci
Warum befassen WIR uns mit dem Paket “Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU“?
Weil es reicht. Weil wir nicht schweigen können. Und weil viele unserer Mitglieder, Gönner und Unterstützer aus der EU kommen – freiwillige politische Flüchtlinge, die sich bewusst für die Schweiz entschieden haben. Nicht wegen der Alpenromantik oder der Krankenkassenprämien, sondern weil sie diesem regulierungsbesoffenen Superstaat entkommen wollten. Der Schweiz wegen. Ihrer Selbstbestimmung. Ihrer direkten Demokratie. Ihrer Unbeugsamkeit. Das dachten sie zumindest!
Viele von uns sind aus Deutschland ausgewandert. Ein Land, das sich seit Jahren im Gleichschritt mit Brüssel entmündigt. Und nun müssen wir lesen, was der Bundesrat vorhat: Ein Vertragspaket, das in seiner bürokratischen Monstrosität und politischen Blauäugigkeit kaum zu überbieten ist. Und man fragt sich: Ist das Satire oder ist das ernst gemeint?
Willkommen in der Gummizwangsjacke der EU – der “Einheit durch Einfalt“-Maschine
Wer das Vertragsdossier durchblättert, dem wird schnell klar: Das ist keine Stabilisierung, das ist ein schleichender Anschluss. Ein „Beitritt light“ mit allen Kalorien, aber ohne Geschmack. Und dabei übernehmen wir nicht nur Regeln, wir übernehmen vor allem Schwachsinn.
Eine kleine Auswahl der bisherigen EU-Bürokratieperlen:
- Flaschenverschlüsse, die nun per EU-Richtlinie an der Flasche „angebunden“ sein müssen – damit sie niemand verliert. Ergebnis: Man trinkt mit einem Gummischwanz im Gesicht. Praktisch, pädagogisch, perfide. (EU-Richtlinie 2019/904)
- Bananenkrümmungsnorm – einst vorgeschrieben, dann verspottet, inzwischen zurückgezogen – aber sinnbildlich für einen Apparat, der glaubt, die Natur sei normfähig. (Verordnung EG 2257/94)
- Kondomnormen – EN ISO 4074: Länge, Breite, Dicke, Reissfestigkeit. Wer in der EU Liebe macht, tut das vermessen.
- Glühbirnenverbot – man nannte es „Energieeffizienz“, meinte aber „Lichtverarmung“. (EU-Verordnung 244/2009)
- Und das Beste: Regelungen für Spielzeugdampfmaschinen, Schleudern und Verbrennungsfahrzeuge für Kinder – ernsthaft. (Siehe Lebensmittelsicherheitsprotokoll, Seite 4)
Die Dynamische Rechtsübernahme – ein Euphemismus für Machtverlust
Ab Seite 72 im Erläuternden Bericht (931 Seiten!) findet sich das Herzstück des Ganzen: Die dynamische Rechtsübernahme. (Zwischenfrage: Ist ein externer Berater nach Seiten bezahlt worden?)
„Die Schweiz verpflichtet sich, Weiterentwicklungen des EU-Binnenmarktrechts in ihre Rechtsordnung zu übernehmen – sofern das Abkommen es vorsieht.“
Schön verpackt, nicht wahr? In Wahrheit heisst das: Die Schweiz übernimmt automatisch, was Brüssel entscheidet, sonst landet sie vor dem Schiedsgericht!
Zwar darf die Schweiz im sogenannten „Decision Shaping“ (Seite 72) mitreden, aber ohne Vetorecht. Das ist so, als dürfte man dem Koch in der EU-Kantine sagen, wie man sein Essen gerne hätte, aber am Ende isst man, was auf den Tisch kommt. Oder man verhungert.
Mit freundlichen Grüssen: Das neue EU-Recht kommt bald auch zu dir
Was heisst das konkret? Es heisst: Du, lieber Leser, wirst betroffen sein. Nicht irgendwann. Sondern schon bald, wenn wir uns nicht wehren. Die dynamische Rechtsübernahme sorgt dafür, dass EU-Verordnungen schleichend, aber unumkehrbar in unser Recht eindringen.
WIR haben die 9 Bundesbeschlüsse durchforstet und die ersten Zündstofffaktoren herausgefiltert:
1 BB Stabilisierung und 2. BB Weiterentwicklung Elektrizität
1. Totale Kontrolle über staatliche Beihilfen – Brüssel first, Föderalismus last
Ein neues „Beihilfeüberwachungsgesetz“ setzt eine Beihilfekammer ein, die über jede staatliche Unterstützung entscheidet. Kantone, Gemeinden und sogar private Initiativen müssen melden, begründen und sich genehmigen lassen, sonst droht Rückforderung.
Bundesrat und Parlament nehmen sich aber selbst davon aus.
Zündstofffaktor: Der Schweizer Föderalismus wird unterminiert. Kantone verlieren wirtschaftspolitische Freiheiten. Mittelstand = Antragsteller.
2. Stromabkommen – mit der Steckdose direkt nach Brüssel
Die Schweiz soll Strommarktregeln der EU übernehmen: freie Lieferantenwahl, Entflechtung der Stromunternehmen, neue Pflichten für Betreiber und Konsumenten.
Strom wird volatiler, nicht billiger.
Zündstofffaktor: Schweiz gibt Souveränität ab, ohne mitbestimmen zu können. Die ElCom wird zur Superregulierungsbehörde. Kleinproduzenten und Gemeinden geraten unter Druck.
3. EU-Finanzbeiträge – „Solidarität“ auf Dauer-Abo
Die Schweiz verpflichtet sich zu regelmässigen Zahlungen an die EU zur „Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten“. Ohne automatische Volksabstimmung.
Zündstofffaktor: Milliardenflüsse ohne direkte Kontrolle. Der Steuerzahler zahlt, Brüssel verteilt.
4. Dynamik-Klausel durch die Hintertür
Über das „institutionelle Protokoll“ verpflichtet sich die Schweiz zur Übernahme künftiger EU-Rechtsentwicklungen. Nicht automatisch, aber mit politischem und wirtschaftlichem Druck und dem EU-Gerichtshof im Nacken.
Zündstofffaktor: Legislative und Volk verlieren schleichend Einfluss. Brüssel gibt den Takt vor, Bern folgt.
5. Beschneidung der direkten Demokratie
Das Gesamtpaket untersteht dem fakultativen Referendum. Keine Volksabstimmung, es sei denn, jemand sammelt 50’000 Unterschriften.
Zündstofffaktor: Die Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv werden, um mitzubestimmen. Wer schläft, verliert.
BB Lebensmittelsicherheit | 4. BB Gesundheit | 5. BB Protokoll parlamentarische Zusammenarbeit
6. Gesundheit unter Brüsseler Kuratel – mit unterschriebener Vollmacht
Die Schweiz soll ein EU-Gesundheitsabkommen unterschreiben – der konkrete Inhalt steht noch nicht im Entwurf, aber der Bundesrat wird bereits jetzt zur Ratifizierung ermächtigt.
Gleichzeitig ist das Ganze zwar referendumsfähig, aber erst nach Annahme und Veröffentlichung.
Zündstofffaktor: Die Katze wird im Sack verkauft. Gesundheitskompetenzen können via EU-Agenturen nach Brüssel abwandern. Nach Ratifizierung ist ein Referendum kaum noch wirkungsvoll.
7. Parlamentarisches Alibi-Abkommen – keine Mitsprache für das Volk
Die Schweiz verpflichtet sich zur neuen „parlamentarischen Zusammenarbeit“ mit der EU. Klingt nett, ist aber ein reines Eliten-Gremium.
Besonders brisant: Dieser Beschluss untersteht explizit nicht dem Referendum.
Zündstofffaktor: Parlamentarier plaudern mit EU-Gremien, ohne Rückbindung ans Volk. Der erste Schritt zu einer transnationalen Parallelstruktur ohne demokratische Kontrolle.
8. Koordinationsabkommen Migration/Justiz/Polizei – weitreichend und vage
Ein umfassendes Koordinationsabkommen zu Migrations-, Justiz- und Polizeifragen wird eingeführt: mit Datenaustausch, Zugriffsmöglichkeiten und gemeinsamer Steuerung.
Das Ganze ist rechtlich bindend, aber extrem vage formuliert.
Zündstofffaktor: Souveränität in Kernbereichen wie Grenzschutz, Asyl und Polizei wird auf Vorrat abgegeben. Die Folgen bleiben undurchsichtig.
BB VK Kohäsion und 7. BB VK Migration
9. Verpflichtungskredit Kohäsion 2030–2036 – Über 2 Milliarden ohne Volksabstimmung
Die Schweiz soll im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik 2,005 Milliarden Franken bereitstellen. Freigegeben wird alles durch den Bundesrat.
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Zusatz-Zündstoff:
- Bundesrat kann Verpflichtungen eingehen, ohne vorher konkrete Projekte zu benennen.
- 100 Millionen Franken dürfen flexibel zwischen Kohäsions-Krediten umgebucht werden.
- Freigabe ohne parlamentarische Kontrolle.
Zündstofffaktor: Ein Blankoscheck für Brüssel. Intransparenz garantiert. Das Volk bleibt draussen, der Betrag ist happig und steigt wohl weiter.
10. Migrationsgeld nach Brüssel – 273 Millionen für undurchsichtige Projekte
Zusätzlich zum Kohäsionsbeitrag soll die Schweiz 273,42 Millionen Franken für Migrationsprojekte in der EU zahlen.
Auch hier entscheidet allein der Bundesrat – kein Referendum vorgesehen.
Zusatz-Zündstoff:
- „Migration“ bleibt ein völlig undefinierter Gummibegriff.
- Mögliche Finanzierung umstrittener NGOs oder Umsiedlungsprogramme.
- Politischer Druck möglich: Zahlung gegen Marktzugang?
Zündstofffaktor: Kein Mitspracherecht bei brisanten Themen. Steuerzahlergeld fliesst, Kontrolle bleibt aus. Beliebig interpretierbar, aber rechtlich bindend.
11. Noch ein Kohäsionsbeitrag – CHF 1,0137 Mrd. obendrauf
Dieser neue Betrag ist zusätzlich zum bereits bekannten Kohäsionskredit von CHF 2,005 Mrd. gedacht.
Zündstofffaktor: Schweizer Steuerzahler zahlen doppelt – für dieselbe Symbolik „Solidarität mit der EU“.
Weiterer Zündstoff:
- CHF 100 Mio. können nach Belieben zwischen beiden Kohäsions-Töpfen verschoben werden.
- Keine parlamentarische Mitsprache.
- Kein Referendum möglich.
12. Erasmus+ 2027 – Fast 200 Mio. für ein Jahr
Einmaliger Beitrag von CHF 187,5 Mio. für die Beteiligung am EU-Programm.
Zündstofffaktor: Wenn es für ein Jahr so teuer ist – was kostet dann ein Jahrzehnt?
Weiterer Zündstoff:
- Zusätzlich CHF 15,8 Mio. für Verwaltung & Begleitmassnahmen.
- Kein Wort zu Alternativen oder Kosten-Nutzen-Evaluierung.
- Auch hier kein Referendum möglich.
Wenn diese Zündstofffaktoren durchgehen, verabschiedet sich die Schweiz schleichend aus ihrer direkten Demokratie und der Selbstbestimmung.
Aber eben: nur wenn niemand das Referendum ergreift.
Deshalb hier noch ein paar besonders illustre – und für viele schlicht unverständliche – Beispiele aus dem Vertragspaket in unseren Worten und in praktischer Umsetzung, wenn WIR es richtig verstanden haben:
1. Lebensmittelsicherheit totalitär geregelt
Quelle: 3. BB Lebensmittelsicherheit
Amazon-Pakete unter Lebensmittelrecht:
„Auch Lebensmittellieferungen via Onlinehandel (inkl. Plattformen wie Amazon) fallen unter die Vorschriften.“
Fulfilment-Dienstleister haften:
„Neu können auch Fulfilment-Dienstleister (etwa Logistikunternehmen) haftbar gemacht werden, wenn sie bei der Lagerung oder Verpackung gegen die Vorschriften verstossen.“
Werbung wird juristische Hängepartie:
„Werbung mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben wird stärker reguliert – Begriffe wie ‚leicht‘, ‚gesund‘ oder ‚natürlich‘ müssen definierten Kriterien entsprechen.“
Selbst dein Bio-Kräutertee vom Bauernhofshop muss künftig in Brüssel-validierter Tinte mit definierten Aussagen bedruckt werden. Und wehe, er nennt sich „natürlich“, ohne dass 40 Seiten Compliance-Anhang belegen, wie natürlich das „Natürlich“ ist.
2. Elektrizität mit Zwangsanschluss an den EU-Strommarkt
Quelle: 2. BB Elektrizität
Anbieterwechselpflicht auch im Bergdorf
„Auch Haushalte in der Schweiz sollen künftig das Recht erhalten, den Stromlieferanten zu wechseln – analog zur EU-Vorgabe. Dies gilt unabhängig von der regionalen Versorgungsstruktur.“
Dynamische Strompreise
„Der Marktzugang bedingt die Akzeptanz eines Preissystems, das auf dem Spotmarkt basiert – inklusive Preisvolatilität je nach Börsengeschehen.“
Smart Meter für alle
„Eine Teilnahme am EU-Strommarkt setzt die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme voraus.“
In Zukunft funkt dein Stromzähler direkt an Brüssel, was du wann gekocht, geduscht und gebügelt hast, und ob du zu energieintensiven Zeiten den Backofen missbräuchlich eingeschaltet hast. Willkommen in der Europäischen Energie-Überwachungsgemeinschaft.
3. Beihilfenbürokratie “made in Brüssel“
Quelle: 1. BB Stabilisierung
Einführung einer Schweizer Beihilfenbehörde
„Die Schweiz schafft eine neue unabhängige Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen – analog zur Europäischen Kommission.“
Kantonale Hoheit eingeschränkt
„Beihilfen wie Steuervergünstigungen oder Regionalförderprogramme müssen vorgängig geprüft werden.“
Sanktionen bei Verstössen
„Bei nicht konformer Beihilfe kann der Zugang zum EU-Binnenmarkt verweigert werden.“
Will ein Kanton eine neue Innovationsförderung einführen, muss er künftig bei der neuen Schweizer Beihilfenbehörde brav anklopfen und auf grünes Licht von einem Brüssel-kompatiblen Gremium hoffen. Föderalismus? Neu nur unter Aufsicht.
4. Digitaler Binnenmarkt mit Plattformkontrolle
Quelle: Annex 4 Technische Handelshemmnisse (MRA)
- Plattformen wie Ricardo oder Tutti müssen EU-Richtlinien zur Nutzerverifikation, Inhalte-Moderation und Löschfristen erfüllen – selbst ohne Sitz in der EU.
- Kleine Schweizer Anbieter werden durch Auflagen faktisch abgewürgt.
- „Plattformen müssen Massnahmen ergreifen, um die Identität von Nutzern zu überprüfen, systematische Verstösse zu erkennen und auf Behördenanfrage Daten zur Verfügung zu stellen – auch wenn sie in der Schweiz ansässig sind.“
Das umfasst auch Verbraucherschutzauflagen, Meldepflichten für private Verkäufer, Löschfristen und „proaktive Moderation“ von Inhalten.
Die gute alte Skischuhe-via-Tutti-verkaufen-Idylle wird ersetzt durch die EU-Version: „Bitte laden Sie zur Identitätsprüfung ein Ausweisdokument, eine Stromrechnung und Ihr Steuerzertifikat hoch, bevor Sie Ihre gebrauchte Thermoskanne anbieten dürfen.“
5. Zwang zur Angleichung von Produktnormen
Quelle: Annex 4 Technische Handelshemmnisse (MRA)
- Betriebe müssen EU-Normen für technische Produkte übernehmen, selbst wenn sie gar nicht exportieren.
- Schweizer Firmen dürfen bald z. B. keine Kabel oder Schrauben mehr vertreiben, die nicht „CE“-konform sind – auch wenn diese bisher bewährt, sicher und günstiger waren.
„Für technische Produkte müssen Schweizer Unternehmen künftig die CE-Kennzeichnung übernehmen, auch wenn sie ihre Produkte ausschliesslich in der Schweiz vertreiben.“
Die Verdrängung bewährter, sicherer und günstiger Produkte wird zur Realität – nicht aus Sicherheitsgründen, sondern weil sie nicht Brüssels Siegel tragen. Der Kabelbinder vom Dorfladen? Bald verboten, wenn nicht EU-konform. Der Schraubensatz aus der Manufaktur? Ohne CE kein Verkauf.
6. Veterinärrecht trifft Kleintierzüchter
Quelle: 3. BB Weiterentwicklung Lebensmittelsicherheit
- Neue Pflichten zur Rückverfolgbarkeit und Meldung auch für Hobbyhalter und Züchter.
- Selbst Kaninchenzüchtervereine könnten unter europäisches Tiergesundheitsrecht fallen.
„Das EU-Tiergesundheitsrecht gilt künftig auch für Kleinsthaltungen. Neue Pflichten zur Rückverfolgbarkeit, Meldung und Hygiene können auch Hobbyhalter oder Züchter betreffen.“
Der Kaninchenzüchterverein im Oberland darf sich künftig auf Registrierungspflichten, Stallbuchhaltung und Gesundheitsmeldungen einstellen – alles natürlich im Namen der „Tierseuchenprävention“. Die EU kennt kein Hobby – nur Pflichten.
7. Erweiterte Produktverantwortung bei Recycling
Quelle: 3. BB Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit
- Händler haften für Verpackungsabfälle – auch wenn das Produkt im Ausland entsorgt wird.
- Mikro-Unternehmen müssten sich an EU-Recyclingstandards binden – inklusive Registrierung, Berichterstattung und Lizenzpflicht.
Abschnitt „Verpackungen und Abfälle“:
„Schweizer Unternehmen müssen sich an die EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung halten. Dazu gehören Registrierung, Berichterstattung, Entsorgungsverpflichtungen und Haftung für Verpackungsabfälle – auch wenn diese im Ausland anfallen.“
Wenn ein Aargauer Winzer eine Flasche nach Bayern liefert, haftet er künftig dafür, ob und wie der Glasstopfen dort recycelt wird. Kleinbetrieb oder nicht – ohne Lizenz, Register und Verpackungsplan kein Geschäft mehr.
8. Einheitliche Normen für Maschinen – auch für Bauern und Werkstätten
Quelle: Anhang 4 Technische Handelshemmnisse (MRA)
- Neue Vorschriften betreffen Landmaschinen, Baugeräte, Werkzeugmaschinen – inklusive nachträglicher Umbauten.
- Auch lokale Werkstätten müssten kostspielige Konformitätsbewertungen durchführen – mit EU-Akkreditierung.
Abschnitt „Maschinenrichtlinie“:
„Neue EU-Vorschriften gelten für Maschinen, insbesondere Land- und Baugeräte sowie Werkzeugmaschinen. Auch Umbauten bestehender Maschinen können die Pflicht zur Konformitätsbewertung auslösen. Diese muss durch zertifizierte Stellen mit EU-Anerkennung erfolgen.“
Das heisst: Wer in einer lokalen Garage noch selber an der hydraulischen Presse oder am Baukompressor bastelt, ist bald illegal unterwegs – ohne EU-Stempel kein Drehmoment mehr. Die klassische Schweizer Werkstatt wird zur Haftungsfalle mit Brüsselanschluss.
Und jetzt die künftige Alltagshölle für Herrn und Frau Schweizer:
10 neue Zwänge dank EU-Rechtsübernahme (Interpretation Verein WIR)
- Waschmaschine kaputt – Ersatzteil nur noch CE-zertifiziert
- Ersatzteile aus Schweizer Produktion ohne EU-Zertifikat könnten verboten werden.
- Reparaturbetriebe müssten ihre Lager umstellen – oder aufgeben.
- Feuerlöscher und Heimwerkergeräte nur noch nach EU-Norm
- Neue Vorschriften für Geräte wie Leitern, Trennschleifer oder Baustrahler.
- Privatgebrauch fällt unter „Sicherheitsverordnung“ – auch im Hobbyraum.
- Ein Glas Honig? Nur mit amtlich geregelter Etikette
- Selbstgemachte Konfitüre vom Quartiermarkt oder Honig vom Imker: nur noch mit korrekter Nährwertangabe, Ursprungskennzeichnung und Lotnummer.
- Bei Verstoss drohen Rückrufe oder Verkaufsverbot.
- Heimwerker auf dem Abstellgleis
- CE-Normen für Schrauben, Kabel, Dübel – nicht mehr wie gewohnt im Schweizer Sortiment.
- Baumärkte müssen anpassen, der Kunde zahlt’s.
- Neues Auto – alte Probleme
- Bestimmte Wohnmobilumbauten oder ältere Importe könnten wegen EU-Typengenehmigung scheitern.
- Auch für bestehende Fahrzeuge drohen Nachrüstpflichten.
- Haustier in den Ferien? Bitte melden!
- Neue Impfvorgaben, digitale ID, Melderegister – sogar für Hundeferien in Italien.
- Ohne EU-konformen Heimtierausweis kein Grenzübertritt.
Das ist kein Marktzugang. Das ist Alltagserstickung durch Reglementierung.
Und das alles soll dem Bürger mit dem Etikett „bilaterale Stabilität“ verkauft werden. Dabei ist es ein bürokratischer Frontalangriff auf unseren Alltag, unsere Wirtschaft und unsere Entscheidungsfreiheit.
Und dafür werden wir auch noch kräftig zur Kasse gebeten.
Die Schweiz zahlt für ihre Selbstverstümmelung. Hier noch einmal zusammengestellt:
- 2’005’000’000 CHF Kohäsionsbeitrag (2025–2036) für „wirtschaftliche Angleichung“ in der EU – sprich: wir finanzieren Autobahnen in Rumänien, Solaranlagen in Bulgarien und EU-Projekte für die „soziale Integration“ von Migranten.
- 1’014’000’000 CHF Einmalbeitrag zur Kohäsion – weil’s so schön ist.
- 273’000’000 CHF für EU-Migrationsprojekte für die Jahre 2024 bis 2027 – wohlgemerkt: nicht für die Schweiz, sondern für das EU-Migrationsmanagement (oder nennen wir es das Migrationsbusiness, was es de facto ist).
- 187’500’000 CHF für Erasmus+ im Jahr 2027 – damit Schweizer Studenten in Brüssel EU-konform lernen, wie man korrekt gendert.
Und das Beste: Keine dieser Zahlungsverpflichtungen untersteht dem Referendum.
Das ist kein Kompromiss – das ist Kapitulation
Dieses Vertragspaket ist kein bilateraler Fortschritt, sondern ein Knebelvertrag mit goldenem Anstrich. Es ist ein hybrider Beitritt – in kleinen Schlucken, aber mit durchschlagender Wirkung.
Die Schweiz wird:
- zur Zahlstelle ohne Mitsprache,
- zur Normenempfängerin ohne Wahlmöglichkeit,
- zur demokratischen Attrappe im Dienste eines fremden Regimes.
Worin besteht der Unterschied zu einem Vollbeitritt zur EU (Interpretation Verein WIR)?
Ganz einfach gesagt: Im Wesentlichen nur noch auf dem Papier. Denn das jetzt vorgestellte Paket ist nichts anderes als ein faktischer Beitritt in Scheiben – ohne Stimmrecht, ohne Vetorecht, ohne eigenes Lenkrad.
Hier ist der Vergleich des Vereins WIR:
Merkmal |
EU-Vollbeitritt |
Paket „Schweiz–EU 2025“ |
Rechtsübernahme |
Automatisch |
Dynamisch (automatisch light) |
Mitbestimmung in Brüssel |
Ja (EU-Parlament, Kommission etc.) |
Nein |
Stimmrecht |
Ja |
Nein |
Initiativrecht |
Ja |
Nein |
Vetorecht |
Ja |
Nein |
Gerichtsbarkeit |
EuGH zuständig |
EuGH zuständig (über Schiedsgericht) |
Kohäsionszahlungen |
Pflicht (nach Wirtschaftsleistung) |
De facto Pflicht, fix zugesagt |
Binnenmarktzugang |
Ja |
Ja |
Schweizer Demokratie |
Kaltgestellt |
Aushöhlung durch Übernahmepflicht |
Souveränität |
Deutlich eingeschränkt |
Schrittweise aufgegeben |
Die Schweiz übernimmt EU-Recht, EU-Gerichtsbarkeit, EU-Zahlungsverpflichtungen – aber verzichtet freiwillig auf Mitbestimmung. Das ist kein Vertragspaket. Das ist ein Scheinbeitritt mit Sonderrabatt für Brüssel: ein Vollbeitritt ohne Mitspracherecht, ohne Exitoption, ohne Würde.
Wenn das der “Preis der Stabilität“ sein soll, dann steht Helvetia auf sehr wackligem Fundament. Und wie wir wissen: Wer alles schluckt, muss sich nicht wundern, wenn er irgendwann keine Stimme mehr hat.
Die unerträgliche Leichtigkeit des BR-Seins
Die oben präsentierte Liste des regulatorischen Wahnsinns könnte problemlos fortgesetzt werden. Nicht, weil wir nichts Besseres zu tun hätten, sondern weil Brüssel immer neue Vorschriften in die Welt setzt, die auch wir bald schlucken müssen. Aber seien wir ehrlich: Es wäre ebenso Zeit- wie Energieverschwendung, sich durch jeden neuen Anhang, jede technische Richtlinie und jede Folgepflicht zu kämpfen, nur um am Ende zu erkennen, dass der Bundesrat bereits unterschrieben hat.
Wozu dient eigentlich eine Vernehmlassung? Laut Bundesverfassung, Vernehmlassungsgesetz und Verordnung sollen Kantone, Parteien und “interessierte Kreise“ ihre Meinung zu wichtigen Erlassen und völkerrechtlichen Verträgen äussern können. Die Praxis aber? Viel Lärm – und je nach Lust, Laune und politischem Wetterbericht ein bisschen Wirkung.
Entscheidend ist selten die Qualität der Argumente – sondern die Frage: Wie gross ist die Angst vor einem Referendum? Nur wenn der Druck steigt, zeigt sich der Bundesrat überhaupt gesprächsbereit. Doch bei diesem Paket hier?
- Zu viele Seiten.
- Zu viele Themen.
- Zu viele Gesetzesänderungen.
- Und vor allem: Zu viel Brüssel.
Was soll da bitte noch “vernehmlasst“ werden? Die Selbstaufgabe der Schweiz? Die Pflicht zur Unterwerfung? Die CE-Norm für Stallfenster in Urnäsch?
Die kosmetische Wirkung von Stellungnahmen
Zwar werden eingereichte Stellungnahmen offiziell “ausgewertet“, online veröffentlicht und in einem Bericht zusammengefasst. Doch was danach passiert, ist kein gesetzlicher Automatismus, sondern eine Frage des politischen Opportunismus. Oder wie WIR es nennen: Vernehmlassung als Beruhigungstablette für den Souverän. Und spätestens seit der IGV-Vernehmlassung ist klar: Der Bundesrat gewichtet nach eigenem Gutdünken. Eine 80-seitige Stellungnahme kann genau so viel Wirkung entfalten wie ein wütender Leserbrief im Lokalblatt. Nur mit mehr Fussnoten.
Fazit für alle Noch-Zweifelnden: Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, was hier gespielt wird. Der gesunde Menschenverstand reicht völlig. Und genau deshalb soll er offenbar ausgeschaltet werden.
Denn wer die Vernehmlassungsunterlagen durchliest, hat zwei Optionen:
- Den Glauben an demokratische Mitsprache verlieren.
- Oder sich fragen: Welcher geistig noch gesunde Stimmbürger gibt diesem Nullsummenspiel seine Zustimmung?
Und gleich danach stellt sich die nächste Frage:
Mit welcher Motivation haben die Bundesräte „mehrheitlich“ diesem Vertragspaket zugestimmt?
Die Tatsache, dass vier Ja-Stimmen im Bundesrat genügen, um ein solches Knebelpaket durchzuwinken, ist Anklage genug. Das nennt man nicht „Konsens“, das nennt man minimalistische Demokratie-Bypass-Operation.
War es:
- die Hoffnung auf einen baldigen Beratervertrag bei der EU-Kommission?
- ein diskreter Seitenblick auf ein Direktorenbüro in Brüssel oder Genf?
- die Vorfreude auf Apéros mit von der Leyen und Co.?
Oder ist es, wie wir vermuten müssen, die Hoffnung, dass künftig auch ein kleiner Teil des nächsten Pfizer-Deals abfällt – im Stil von: „Du hast bei der EU brav mitgemacht, hier ist dein goldener Fallschirm“.
Vielleicht gibt es schon jetzt geheime Nebenabreden – etwa zur „Karriereförderung post Mandatsende“, zur „Repräsentation im erweiterten EWR-Rat“ oder zu einer Position im „Multistakeholder Dialogue on Rule-Aligned States“. Klingt schräg? Wer weiss!
Denn was sonst, ausser einer persönlichen oder parteipolitischen Gewinnperspektive, kann jemanden dazu bringen, seine eigene Bevölkerung in die normative Geiselhaft eines nicht gewählten Technokraten-Konsortiums zu überführen?
Während Brüssel genüsslich neue Regulierungsdelikatessen serviert (Richtlinie über nachhaltige Firmenkaffees, Verordnung zur Gefahreneinschätzung von Einwegspüllappen, EU-Kodex für geschlechtsneutrale Briefkästen…), sitzen unsere Volksvertreter in Bern und nicken. Zustimmend. Schweigend. Blind.
Doch wir, der Verein WIR, sagen: Nicht in unserem Namen.
Nicht in unserem Land.
Nicht für eine Normenunion mit Fremdbestimmung.
Nicht für eine Demokratie, die sich am EU-Buffet selbst aufisst.
Und auch nicht für eine Vernehmlassung, deren Ergebnisse ohnehin nach Regierungswille zurechtgeschneidert werden.
Denn eins ist sicher: Das Einzige, was der Bundesrat in dieser Geschichte souverän verwaltet, ist sein Zynismus.
Was als Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit eine Selbstkastrierung der Demokratie.
Aber warum eigentlich will die EU die Schweiz unbedingt vereinnahmen?
Weil wir – trotz aller inneren Erosion – immer noch ein Symbol sind: für Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Widerstandsfähigkeit gegen zentralisierte Macht.
Gerade weil die Schweiz heute kein leuchtendes Vorbild mehr ist, sondern ein potenziell wieder aufleuchtendes Symbol für Eigenständigkeit, muss sie neutralisiert werden.
- Die direkte Demokratie ist ausgehöhlt, aber reicht Brüssel immer noch zu weit.
- Die Institutionen sind angeschlagen, aber noch nicht gleichgeschaltet genug.
- Der Föderalismus ist widerspenstig, kantonal zerfasert und für Technokraten ein Graus.
- Die Bevölkerung ist mehrheitlich friedlich, aber potenziell gefährlich: weil abstimmungsfähig.
- Der Haushalt ist (noch) solide, die Wirtschaft robust, ohne EU-Subventionen. Das kratzt am Image der Schuldenunion.
Deshalb braucht es diese Verträge. Nicht wegen des Binnenmarkts. Nicht wegen der Kohäsion. Sondern weil die Schweiz – wenn sie nicht gebunden wird – zu einer lebendigen Erinnerung werden könnte. An ein Europa, das einst frei war.
Und genau das darf nicht geschehen.
Und ja, dieses Mal werden sie uns nicht davonlaufen
Der Bundesrat kann tricksen, täuschen, tarnen, aber nicht davonlaufen. Dieses Vertragspaket wird nicht einfach durchgewunken. Denn am Ende wartet das Referendum. Zwar hat der Bundesrat sich entschieden, das Paket dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen – also ohne Ständemehr. Ein klarer Schachzug, um den Widerstand zu schwächen. Aber er hat damit auch die Tür geöffnet: 50’000 Unterschriften. Ein Volksentscheid. Eine letzte rote Linie.
Dann wird abgerechnet.
Dann reicht kein Sprechblasen-Bingo mehr à la „Verlässlichkeit“, „Anbindung“ oder „Stabilität“.
Dann geht es um die Wahrheit hinter dem Vertrag und um die Frage:
Wer regiert in diesem Land eigentlich noch? Das Volk oder die Vorzimmer von Ursula von der Leyen?
Wir sagen: Dieser Wahnsinn wird gestoppt.
An der Urne. Mit Herz, Verstand und Widerstand.
WIR sind bereit. Und wir zählen auf jeden, der die Schweiz nicht aufgeben will, bevor sie gefallen ist.
Lieber Verein WIR, Gott sei Dank gibt es Euch! Die Schweiz ist seit Jh. eine direkte Demokratie, will heissen „das Volk“ ist souverän und oberste gesetzgebende Instanz und kann mit Volksabstimmungen, Referenden und Initiativen in den Gesetzgebungsprozess eingreifen. Ganz nach dem Motto: „nur wer sich die Gesetzte selber gibt ist souverän und frei“, das leuchtet ein. Wer sich fremden Gesetzen/fremder Gerichtsbarkeit unterwirft ist nicht mehr souverän, nicht mehr frei! Und die Gesetze und die Freiheitsrechte sind erst dadurch unantastbar, dass nicht die Mächtigen oder gar fremde Richter, sondern die Machtlosen, das Volk, über die Art des Rechtsgebrauch und der Freiheitsrechte befinden. In diesem Sinne ist der neue EU-Anbindungsvertrag mit unserem Staatsverständnis und unserer Auffassung eines respektvollen, freiheitlichen Zusammenlebens und einer Unterordnung, nicht vereinbar.
Gemeinsam sind wir stark und werden diesen Irrsinn bodigen. Hören Sie dazu die Rede mit den starken Argumenten des ehem. Nationalrat Adrian Amstutz anlässlich eines Anlass von „Pro Schweiz“. Hier:
https://www.youtube.com/watch?v=YbJ9sMKXui0