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Demokratie schützen, aber bitte selektiv? Halbierungsinitiative trifft KomPG

12.Feb.. 2026 | 0 comments

Demokratie schützen, aber bitte selektiv?

Halbierungsinitiative trifft KomPG

Man erklärt uns derzeit zwei Dinge und offenbar sollen wir sie gleichzeitig glauben.

Erstens: Private Plattformen sind eine Gefahr für die Demokratie. Deshalb müssen sie reguliert werden. Sie müssen melden, prüfen, löschen, drosseln. Und zwar rasch. Unter Sanktionsdruck. Im Zweifel lieber zu viel entfernen als zu wenig.

Zweitens: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar für die Demokratie. Deshalb darf er finanziell auf keinen Fall beschnitten werden. Wer die Gebühren halbieren will, gefährdet angeblich Stabilität, Qualität, Zusammenhalt.

Beides wird mit derselben Formel begründet: «Schutz der Demokratie.»

Zweimal Demokratie. Zweimal Schutz. Zwei völlig gegensätzliche Logiken.

Und genau hier beginnt die intellektuelle Zumutung.

Wenn Plattformen vorsorglich löschen sollen

Das KomPG ist kein harmloses Verwaltungsdetail. Es schafft einen klaren Mechanismus: Plattformen stünden dann unter Druck. Wer nicht rasch reagiert, riskiert Sanktionen. Wer im Zweifel stehen lässt, riskiert Ärger. Also wird im Zweifel entfernt.

Nicht weil Plattformen böse sind. Nicht weil sie Zensoren sein wollen. Sondern, weil Risiko minimiert wird.

Wenn ein Gesetz Unternehmen faktisch dazu drängt, Inhalte vorsorglich zu entfernen, bevor ein Gericht entschieden hat, dann ist das kein Nebeneffekt. Dann ist das eine strukturelle Verschiebung.

In einem Rechtsstaat gilt eigentlich etwas sehr Einfaches:

Ob etwas rechtswidrig ist, entscheidet ein Gericht.
Nicht ein Algorithmus.
Nicht eine Rechtsabteilung.
Nicht ein Compliance-Team.

Wenn der Staat aber über Sanktionsdrohungen dafür sorgt, dass private Akteure im Zweifel löschen, dann entsteht eine indirekte Vorzensur.

Und Vorzensur im Namen der Demokratie bleibt Vorzensur.

Und gleichzeitig: Der Staatsfunk als Demokratiegarant

Parallel dazu wird die Halbierungsinitiative als Gefährdungsszenario inszeniert.

Weniger Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unverantwortlich.
Reduktion der Zwangsgebühren? Demokratiegefährdend.

Hier kippt die Argumentation ins Paradoxe.

Private Plattformen sind so mächtig, dass sie streng kontrolliert werden müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist so mächtig, dass er unangetastet bleiben muss.

Private Diskursmacht ist gefährlich. Gebührenfinanzierte Diskursmacht ist stabilisierend.

Das ist keine Analyse. Das ist eine Glaubenslehre.

Die auffällige Stille

Und nun kommt der wirklich bemerkenswerte Punkt.

Ein Gesetz, das potenziell die digitale Meinungsfreiheit verschiebt, das Plattformen unter Löschdruck setzt, das «systemische Risiken» definiert, wird im gebührenfinanzierten Rundfunk kaum breit problematisiert.

Man sucht nach KomPG und findet: nichts.

Keine grosse Debatte. Keine Grundsatzdiskussion über Meinungsfreiheit. Kein aufgeregter Demokratiewarnruf. Dabei wird doch sonst jede reale oder behauptete Bedrohung der Demokratie intensiv beleuchtet.

Warum also diese Zurückhaltung?

Ist das KomPG zu technisch? Zu komplex? Oder zu heikel?

Oder passt es schlicht nicht ins Bild eines Landes, in dem angeblich jeder alles sagen darf, während gleichzeitig Gesetze geschaffen werden, die vorsorgliche Löschmechanismen fördern?

Das ist keine Verschwörungsthese. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk notwendig ist, um die Demokratie zu schützen, dann müsste er gerade dort besonders genau hinschauen, wo staatliche Regulierung Grundrechte berührt.

Stattdessen entsteht der Eindruck einer merkwürdigen Asymmetrie:

Strenge Regulierung für private Räume. Schutz und Immunisierung für staatsnahe Strukturen.

Demokratie als Universal-Ausrede

Inzwischen wirkt «Demokratie» wie ein politisches Allzweckwerkzeug.

Man will Plattformen regulieren? Demokratie schützen.
Man will Löschdruck erhöhen? Demokratie schützen.
Man will Gebühren nicht antasten? Demokratie schützen.

Demokratie scheint alles gleichzeitig zu verlangen: mehr Kontrolle hier, mehr Geld dort, mehr Regulierung für die einen, mehr Immunität für die anderen.

Was sie auffallend selten verlangt, ist Machtbegrenzung in eigener Sache.

Doch Demokratie ist kein Schutzschild für Institutionen. Sie ist ein Kontrollinstrument gegenüber Institutionen.

Und hier lohnt sich eine Erinnerung an etwas Grundsätzliches, das erstaunlich oft vergessen wird:

Die Bundesverfassung wurde nicht geschrieben, um den Staat vor seinen Bürgern zu schützen. Sie wurde geschrieben, um die Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen.

Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie begrenzen staatliche Macht. Sie definieren, was der Staat nicht darf. Selbst dann nicht, wenn er sich auf hehre Ziele beruft.

Wenn also mit dem Wort «Demokratie» sowohl stärkere Regulierung privater Meinungsräume als auch die finanzielle Unantastbarkeit staatsnaher Strukturen begründet wird, dann wird ein Schutzmechanismus in sein Gegenteil verkehrt.

Demokratie schützt die Freiheit der Bürger vor dem Staat, nicht die Bequemlichkeit staatlicher oder staatsnaher Institutionen vor kritischer Begrenzung.

Und genau deshalb wird es brisant, wenn mit demselben Wort zwei gegensätzliche Politiken gerechtfertigt werden.

«Systemische Risiken», ein Zauberwort

Besonders elegant ist der Begriff der «systemischen Risiken».

Was ist das eigentlich genau? Ein klar definierter Straftatbestand? Nein. Eine präzise juristische Kategorie? Ebenfalls nein.

Es ist ein dehnbarer Begriff für alles, was als potenziell störend empfunden wird.

Zu viel Polarisierung? Systemisches Risiko.
Zu viel Kritik? Möglicherweise systemisches Risiko.
Zu viel Abweichung vom Konsens? Man weiss ja nie.

Der Clou an solchen Begriffen ist ihre Elastizität. Sie klingen technisch, neutral, vernünftig. Aber sie verschieben die Debatte von klarer Rechtswidrigkeit hin zu gefühlter Gefährdung.

Nicht mehr: Ist etwas illegal?
Sondern: Könnte es das System irritieren?

Und wer entscheidet, wann Irritation zur Gefahr wird? Wenn private Plattformen unter Sanktionsdruck stehen, wird die Antwort pragmatisch ausfallen: Im Zweifel weg damit.

Wenn hingegen gebührenfinanzierte Strukturen betroffen sind, scheint Irritation plötzlich Teil der demokratischen Vielfalt zu sein.

Genau hier zeigt sich die Asymmetrie.

Der eigentliche Widerspruch

Wenn Demokratie so fragil ist, dass Plattformen vorsorglich löschen müssen, warum ist sie gleichzeitig so robust, dass eine milliardenschwere, zwangsfinanzierte Medienmacht keiner strukturellen Begrenzung bedarf?

Wenn Macht begrenzt werden soll, dann für alle. Wenn Vertrauen genügt, dann für alle.

Aber beides gleichzeitig funktioniert nicht.

Der Staat reguliert die Räume, die er nicht kontrolliert. Und verteidigt die Räume, die er strukturell mitprägt.

Das ist kein Zufall. Das ist ein Muster. Und Muster sagen mehr als Sonntagsreden.

Und jetzt zur Halbierungsinitiative

Vor diesem Hintergrund wirkt die Halbierungsinitiative plötzlich nicht radikal, sondern logisch.

Wenn Diskursmacht ein Risiko ist, dann darf auch gebührenfinanzierte Diskursmacht hinterfragt werden.

Wenn Wettbewerb und Vielfalt demokratische Tugenden sind, dann kann weniger staatlich abgesicherte Dominanz kein Schaden sein.

Wenn man wirklich glaubt, dass Qualität überzeugt, dann braucht sie keine Zwangsgebühr in dieser Höhe.

Es gibt also keinen zwingenden Grund, nicht zu halbieren.

Im Gegenteil.

Wer ernsthaft Machtbalance im Informationsraum will, müsste sich fragen, ob Halbierung überhaupt genügt.

Demokratie lebt nicht von finanzieller Unantastbarkeit. Sie lebt von Offenheit, Wettbewerb und gleicher Kontrolle für alle.

Und vielleicht ist genau das die eigentliche Zumutung der Halbierungsinitiative: Sie zwingt dazu, die bequeme Doppelargumentation aufzugeben.

Zensur für Private im Namen der Demokratie. Zwangsfinanzierung für den Staatsfunk im Namen der Demokratie.

Wenn man Macht im Informationsraum wirklich begrenzen will, dann gibt es keinen sachlichen Grund, die SRG-Gebühren nicht zumindest zu halbieren.

Ein letzter Gedanke – ganz ohne Zwang

Vielleicht gibt es noch eine ganz einfache Lösung.

Man könnte die Rundfunkabgabe wie eine Kirchensteuer organisieren.

Wer überzeugt ist, dass die SRG als Service public unverzichtbar für die Demokratie ist, bleibt Teil der Gemeinschaft und zahlt.

Wer nicht überzeugt ist, tritt aus.

Die Programme bleiben frei empfangbar. Niemand wird ausgeschlossen. Aber die Finanzierung beruht auf Überzeugung, nicht auf Verpflichtung.

Das wäre ein ehrlicher Test. Denn wer an die demokratische Heilswirkung einer Institution glaubt, sollte bereit sein, sie freiwillig zu tragen.

Und wer an der vollen Zwangsfinanzierung festhalten will, sollte zumindest eingestehen, dass er nicht nur die Demokratie schützt, sondern auch eine Glaubensgemeinschaft mit Pflichtbeitrag verteidigt.

Wenn etwas wirklich so zentral für die Demokratie ist, wie behauptet wird, dann sollte es auch ohne Zwang genügend Unterstützer finden.

Und falls nicht, dann liegt das Problem vielleicht nicht bei der Demokratie. Sondern bei der Behauptung, sie brauche genau diese Konstruktion.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Wenn ein grosser Teil der Nachrichten aus denselben wenigen Quellen stammt, wird Medienvielfalt schnell zur strukturellen Illusion.

Vor diesem Hintergrund erscheint es legitim, auch gebührenfinanzierte Diskursmacht kritisch zu hinterfragen. Die Halbierungsinitiative ist daher weniger ein Angriff auf die Demokratie, als vielmehr eine Debatte über Machtbegrenzung.

Informationsmacht im Hintergrund

Schweizer Medien beziehen ihre Inlandnachrichten weitgehend von Keystone-SDA, Auslandsmeldungen vor allem von AFP, DPA und Reuters, ergänzt durch AP, ANSA, APA und weitere Agenturen. 

Laut Swiss Propaganda Research (SPR) dominieren weltweit drei grosse Agenturen einen Grossteil der internationalen Berichterstattung. Medienvielfalt erscheine dadurch oft grösser, als sie tatsächlich ist. Redaktionen übernehmen Agenturtexte häufig nahezu unverändert, während Regierungen und Nachrichtendienste Agenturen als Multiplikatoren nutzen können.

Strukturelle Abhängigkeiten

Die Eigentümermodelle der Agenturen unterscheiden sich: von Genossenschaften (DPA, AP, APA, ANSA) über private Familienkonzerne (Thomson/Reuters, Bloomberg) bis zu staatsnahen Strukturen (AFP, SDA). In vielen Ländern dominiert jeweils eine Agentur den Nachrichtenmarkt, was faktisch Informationsmonopole begünstigt.

Alternative Quellen wie Xinhua, RT, TASS oder Interfax werden von Schweizer «Qualitätsmedien» praktisch nicht genutzt, was aus Sicht des Autors die Ausgewogenheit zusätzlich einschränkt.

Die Macht der Nachrichtenagenturen

Nachfolgend ein praxisnaher „Kurzlehrgang“ in 15 Techniken unausgewogener Berichterstattung. Die Fakten seien oft einzeln korrekt; die Manipulation entstehe durch Auswahl, Gewichtung und Kontext.

15 Techniken der Berichterstattungs-Steuerung

  1. Framing: Gleiche Fakten – anderer Rahmen. Beispiel: Sozialausgaben als «Rekordkosten» vs. «unter EU-Schnitt».
  1. Weglassen: Entscheidende Informationen oder Gegenbeispiele fehlen (z.B. Kontext zu Sanktionen oder Demonstrationen).
  1. Quellenauswahl: Es kommen nur genehme Experten oder Parteien vor; andere werden marginalisiert.
  1. Wortwahl: „Regime“ statt „Regierung“, „Intervention“ statt „Invasion“.
  1. Kontextentfernung: Ereignisse werden aus ihrem historischen oder geopolitischen Zusammenhang gerissen.
  1. Zahlenmanipulation: Absolute vs. relative Zahlen, Auswahl bestimmter Kennziffern.
  1. Falsche Balance: Minderheitsmeinungen oder finanzstarke Experten werden als gleichgewichtig dargestellt.
  1. Timing: Unliebsame Entscheide werden am Freitagabend oder vor Feiertagen kommuniziert.
  1. Schuld-Assoziationen: Diskreditierung über Etiketten wie „Schwurbler“ oder „Putin-Versteher“.
  1. Selektive Empörung: Gleiches Verhalten wird je nach Akteur unterschiedlich bewertet.
  1. Expertenauswahl: Über- oder Unterrepräsentation bestimmter Positionen.
  1. Bildauswahl: Fotos, Blickwinkel und Symbolik steuern Emotionen.
  1. Gerüchteformeln: „Angeblich“, „gut informierte Kreise“ – juristisch abgesichert, aber suggestiv.
  1. Mit Lärm fluten: Informationsüberflutung erzeugt Desorientierung und Erschöpfung.
  1. Zeitliches Framing: Die Wahl des Startpunkts bestimmt Täter-Opfer-Narrative.

 

Schlussgedanke

Entscheidend ist: Die einzelnen Fakten sind selten falsch. Die Wirkung entsteht durch Auswahl, Kombination und Gewichtung.

Wer Informationsmacht hinterfragt, stellt deshalb nicht einzelne Meldungen infrage,  sondern das strukturelle System dahinter.

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