Der Beobachter und Fairmedia:
Auf beiden Augen blind
„Was der Beobachter und der Verein Fairmedia veröffentlichen, ist keine Recherche – es ist eine Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz und bewusster Irreführung. „
Leserbrief von Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR

Stellungnahme Beobachter
Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
An: <[email protected]>
Herr Lüthi,
Ihre Arbeit ist ein Paradebeispiel für den Zustand eines Journalismus, der seine ethischen Grundlagen längst hinter sich gelassen hat. Was Sie veröffentlichen, entbehrt jeglicher journalistischer Integrität. Statt kritischer Recherche liefern Sie einseitige Propaganda. Statt Fakten: Framing und gezielte Desinformation. Ihr Artikel ist nicht nur enttäuschend – er ist ein Armutszeugnis.
👉 Beweisarchiv: https://archive.ph/KHHRm
👉 Ihr Artikel: https://www.beobachter.ch/magazin/gesellschaft/wer-fake-news-in-der-schweiz-verbreitet-813998
Sie hatten nicht den Mut – nicht einmal den Anstand –, sich bei mir zu melden, um über unsere wissenschaftlich fundierte Laboranalyse zu sprechen.
Offener Dialog? Zu unbequem. Zu riskant. Zu wahr.
Was der Beobachter und der Verein Fairmedia hier veröffentlichen, ist keine Recherche – es ist eine Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz und bewusster Irreführung. Beide haben es nicht für nötig gehalten, mit uns als direkter Quelle Kontakt aufzunehmen, obwohl es um eine fachlich bestätigte Laboranalyse geht.
Unsere Untersuchungsmethoden wurden unter anderem von der EMPA bestätigt – und trotzdem wurde kein einziger Versuch unternommen, diese Ergebnisse zu prüfen oder korrekt einzuordnen. Stattdessen wird einfach abgeschrieben, was ins gewünschte Narrativ passt.
Dass Sie öffentlich von „Fake News“ sprechen, ohne auch nur den Hauch einer Faktenprüfung betrieben zu haben, ist nicht nur skandalös – es ist eine Verhöhnung jedes ehrlichen Journalismus.
Beobachter und Fairmedia machen sich gemeinsam schuldig an gezielter Desinformation und betreiben einen Journalismus, der nicht der Wahrheit dient, sondern einer politischen Agenda.
👉 Das ist keine Aufklärung. Das ist Gaunerei.
👉 Das ist kein Journalismus. Das ist ein kontrollierter Absturz in die Glaubwürdigkeitskrise.
Eine absolute Schande für den Berufsstand.
Ich hoffe aufrichtig, dass Sie und Ihr gesamtes Redaktionsteam bald abgelöst werden – von echten Aufklärern oder, wenn nötig, von KI. Schlechter als das, was Sie hier liefern, kann es kaum werden.
Es würde mich nicht überraschen, wenn der Beobachter und Fairmedia finanziell von Organisationen wie der terrornahen USAID unterstützt wurden oder werden. Die Öffentlichkeit erkennt zunehmend, wie Sie durch transatlantische Netzwerke, Zwangsgebühren wie SERAFE und unsere Steuergelder künstlich am Leben erhalten werden.
Ich kann nur hoffen, dass Ihnen jede Form der öffentlichen Finanzierung entzogen wird – denn auf einem freien Markt hätten Sie keine Überlebenschance.
Mit Nachdruck,
Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
Zusammenfassung der Stellungnahme
von Christian Oesch (14. April 2025)
Christian Oesch, Präsident des Vereins WIR, weist die Vorwürfe von Alexander Lüthi (Beobachter) entschieden zurück. Er kritisiert die fehlende journalistische Sorgfalt, die Voreingenommenheit der Anfrage sowie die suggestive und tendenziöse Fragestellung.
- Wissenschaftliche Basis: Die untersuchten „mysteriösen Fäden“ wurden durch sieben anerkannte Analyseverfahren untersucht – darunter Materialanalytik, Mikroskopie und molekularbiologische Methoden – begleitet von zertifizierten Laboren und Fachpersonen.
- Kritik an der Pressearbeit: Der Beobachter und Fairmedia hätten weder Einsicht in die Belege verlangt noch den direkten Kontakt zum Verein gesucht. Stattdessen werde pauschal behauptet, der Beitrag sei „nicht verifizierbar“.
- Verstoß gegen journalistische Standards: Oesch wirft Lüthi vor, journalistische Grundprinzipien wie Neutralität, Recherchepflicht und Transparenz zu verletzen.
- Medienkritik: Die einseitige Berichterstattung diene nicht der Aufklärung, sondern der Diskreditierung alternativer Medien – was den wachsenden Medienboykott erkläre.
- Kooperationsangebot: Verein WIR sei bereit, alle Analysen offenzulegen – unter Einhaltung forensischer, wissenschaftlicher und datenschutzrechtlicher Standards – jedoch nur bei ernsthaftem journalistischem Interesse.
- Rechtlicher Vorbehalt: Sollte der Beitrag des Beobachters falsche oder ehrverletzende Behauptungen enthalten, behält sich der Verein rechtliche Schritte und eine Beschwerde beim Schweizer Presserat vor.
Abschließend verweist Oesch auf den Strafantrag gegen Bundesrat Rösti wegen mutmaßlicher Unterlassung in akuter Gefahrenlage.
Reaktion von Raphael Johannes Brunner
Von: Raphael Johannes Brunner [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 29. April 2025 14:33
An: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
Betreff: Re: Gravierender Verstoss gegen journalistische Sorgfaltspflicht durch Raphael Brunner, Beobachter
Sehr geehrter Herr Oesch
Ich schreibe Ihnen im Namen der Beobachter Redaktion.
Wir haben Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen.
- Wir weisen Ihre in den „Kernpunkten des Fehlverhalten“ aufgeführten Anschuldigungen vollumfänglich zurück. Die Berichterstattung ist korrekt und erfolgte nach Massgabe der medienethischen Bestimmungen
- Für eine Korrektur des Artikels sehen wir demnach keinen Anlass.
- Für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung durch den Verein WIR sehen wir keinen Anlass. Bei der Gegendarstellung handelt es sich um ein formalisiertes Rechtsinstrument, das von einer Berichterstattung Betroffenen das Recht einräumt, Aussagen in der Berichterstattung eigene Tatsachenbehauptungen entgegenzustellen. Ihre E-Mail erfüllt die Formerfordernisse einer Gegendarstellung nicht. Entsprechend besteht seitens des Beobachters keine weitere Handlungspflicht.
Danke für die Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Raphael Brunner
AW: Gravierender Verstoss gegen journalistische Sorgfaltspflicht durch Raphael Brunner, Beobachter
Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
am 29.04.2025 23:08
Betreff: Ihre rechtswidrige Berichterstattung – Konsequenzen
Sehr geehrter Herr Brunner,
sehr geehrte Beobachter-Redaktion
Ihre Antwort bestätigt eindrücklich das bedenkliche Niveau und den aktuellen Zustand der sogenannten Schweizer «Qualitätsmedien», die sich längst von einer gesetzeskonformen, wahrheitsgetreuen Berichterstattung verabschiedet haben. Ihr Schreiben dokumentiert eine klare Missachtung grundlegender journalistischer Sorgfaltspflichten, wie sie im Mediengesetz, im Ehrenkodex des Schweizer Presserats sowie im allgemeinen Berufsverständnis verankert sind.
Bitte nehmen Sie in diesem Zusammenhang auch Kenntnis von meinem rechtlichen Hinweis vom Freitag, 23. Juni 2023, abrufbar unter: 👉 https://www.medienboykott.ch/rechtlicher-hinweis/
Fakten:
- Weder Hoch2 TV noch unser Verein als Inhaber der Laboranalyse wurden im Vorfeld Ihrer verleumderischen Berichterstattung kontaktiert, um gemeinsam mit unserem Laborteam den gesamten Ablauf, die angewandten Methoden, die Resultate sowie insbesondere die nachgewiesenen giftigen Substanzen zu besprechen. Und nein – Spinnenfäden sind innen nicht hohl und enthalten keine toxischen Substanzen, schon gar nicht solche, die nicht einmal in der internationalen GHS-Datenbank erfasst sind.
- Das von Ihrer Redaktion aber auch von [un]Fairmedia betriebene Gaslighting zeigt deutlich, dass Sie die Wahrheit der Resultate bewusst medial verzerren, um die politisch gesteuerte Agenda fortzusetzen.
- Ihr Artikel stützt sich auf Informationen Dritter, ohne eigene Überprüfung oder Anhörung – ein gravierender Verstoss gegen grundlegende journalistische Prinzipien.
- Ihre Weigerung, eine Gegendarstellung zu ermöglichen, dokumentiert nicht nur mangelnde Transparenz, sondern offenbart Ihre politische Voreingenommenheit und Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Wir halten fest:
Ihr Verhalten ist ein weiteres Beispiel für die systematische Manipulation und Irreführung der Bevölkerung unter dem Deckmantel des «Journalismus», alimentiert durch Zwangsgebühren und staatliche Mittel (unsere Steuern). Dieses Vorgehen erfüllt – im Zusammenspiel mit anderen staatsnahen Medien – die Charakteristika einer strukturellen Korruption und erinnert in der Methodik an autoritäre Propagandaapparate.
Unsere nächsten Schritte:
- Italienischer Weckruf: 7’880 Bürgermeister erhalten offenen Brief wurde am 28. April 2025 schon ausgeführt!
- Wir prüfen rechtliche Schritte wegen Verleumdung und Rufschädigung.
- Eine nationale Aufklärungskampagne über die Praktiken des Beobachters und vergleichbarer Medien wird vorbereitet.
- Zudem behalten wir uns vor, Missstände bei internationalen Beobachtern für Pressefreiheit und Medienethik zu melden.
Es ist eine Schande, was aus einst freien Medien in der Schweiz geworden ist. Die Verantwortung für die zunehmende gesellschaftliche Spaltung tragen genau auch Redaktionen wie die Ihre – mit jeder weiteren Publikation, die auf Manipulation und Täuschung beruht.
Wir lassen dieses Vorgehen nicht unbeantwortet. Angesichts des offensichtlichen Niedergangs journalistischer Standards beim Beobachter bleibt zu hoffen, dass künftig echte Transparenz und unabhängige Kontrollsysteme – notfalls durch Künstliche Intelligenz – jene ersetzen, die ihre publizistische Verantwortung längst der politischen Agenda untergeordnet haben. In einer verantwortungsvoll geführten Redaktion würde ein solches Verhalten personelle Konsequenzen nach sich ziehen – und das umgehend.
Mit Nachdruck,
Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR
🚨 AUFRUF AN ALLE 🚨
BOYKOTTIERT & KÜNDET alle Produkte (Bild, Ton & Text) der Leitmedien!
📺📰🎧 Sie manipulieren. Sie zensieren. Sie spalten.
Es ist Zeit, ein klares Zeichen zu setzen:
❌ Kein Abo.
❌ Kein Klick.
❌ Kein Vertrauen mehr für staatsnahe Medienhäuser.
👉 Medienboykott – Stopp der Manipulation!
▶️ www.medienboykott.ch
📢 Teile diesen Aufruf mit allen, die genug haben von Propaganda statt Wahrheit.
Bittel TV reicht beim Presserat Beschwerde ein
Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 29. April 2025 23:32
An: [email protected]
Betreff: Beschwerde gegen Beobachter-Artikel vom 17. April 2025 wegen Verstoßes gegen den Journalistenkodex
Sehr geehrte Damen und Herren des Schweizer Presserats
Hiermit reiche ich eine formelle Beschwerde gegen den Artikel „Auch in der Schweiz gibt es Fake News – so erkennst du sie“ ein, veröffentlicht im Beobachter am 17. April 2025 (Autor: Alexander Lüthi, redaktionell verantwortlicher Ressortleiter: Raphael Brunner).
Beschwerdegegenstand:
Der Artikel verletzt in mehrfacher Weise die publizistischen Richtlinien des Schweizer Presserats, insbesondere in Bezug auf journalistische Sorgfalt, Anhörungspflicht, Unparteilichkeit und Transparenz.
Konkret beanstandete Verstöße:
1. Ziffer 1.1 – Verpflichtung zur Wahrheit und Sorgfalt
„Journalistinnen und Journalisten achten darauf, dass ihre Informationen korrekt sind und auf verlässlichen Quellen beruhen.“
➡ Der Artikel unterstellt, dass die Aussagen im Video von Hoch2.TV zur Analyse mysteriöser Fasern in der Schweiz als „Fake News“ einzustufen seien – ohne die zugrundeliegende wissenschaftliche Analyse (PDF) selbst je geprüft zu haben.
➡ Die Originalquelle – der Verein WIR – wurde weder vor noch nach Veröffentlichung vom Beobachter kontaktiert.
➡ Stattdessen stützt sich die Redaktion ausschließlich auf eine Fremdbewertung durch den Verein Fairmedia, ohne eigene Recherche oder Einsicht in die Laborberichte.
2. Ziffer 2.1 – Pflicht zur Anhörung
„Wer durch eine Darstellung in seinen Rechten betroffen wird, muss angehört werden.“
➡ Der Verein WIR als Herausgeber der Laboranalyse wurde nie angehört, obwohl die Analyse zentraler Gegenstand des Artikels ist.
➡ Auch nach mehrfacher Kontaktaufnahme durch den Verein (und durch mich als Pressevertreter) verweigerte Raphael Brunner jeglichen inhaltlichen Austausch. Dies ist dokumentiert.
3. Ziffer 8.1 – Unparteilichkeit bei kontroversen Themen
„Über kontroverse Themen berichten die Medien so, dass die verschiedenen Standpunkte zur Geltung kommen.“
➡ Der Artikel zitiert ausschließlich die Meinung von Fairmedia und setzt diese ohne jede Differenzierung als Maßstab.
➡ Kein Zitat, keine Gegenposition, kein Kontext zur Laboranalyse, keine Befragung der Autoren – der Artikel verfehlt damit klar die journalistische Ausgewogenheit.
4. Ziffer 3.2 – Trennung von Fakten und Meinungen
„Kommentar und Berichterstattung sind zu trennen.“
➡ Die Abwertung des Videos als „nicht faktenbasiert“ wird ohne jeden Verweis auf methodische Analyse oder Datenlage behauptet. Es findet keine sachliche Prüfung statt, sondern eine pauschale Einstufung.
Relevante Dokumente und Beweise:
🔗 Öffentliche Stellungnahme Verein WIR
📩 Dokumentierter E-Mail-Verlauf mit Alexander Lüthi und Raphael Brunner (auf Wunsch einreichbar)
📩 Offene Gesprächsangebote durch mich (Roger Bittel) blieben unbeantwortet
Forderung:
Ich bitte den Presserat zu prüfen, ob der Beobachter in diesem Fall gegen die journalistischen Richtlinien verstoßen hat – insbesondere durch:
- Verzicht auf Prüfung der Primärquelle
- fehlende Anhörung der direkt Betroffenen
- einseitige Darstellung eines umstrittenen Themas
- pauschale Diskreditierung ohne Transparenz
Ich stehe für Rückfragen, Unterlagen und Ergänzungen gerne zur Verfügung und danke für Ihre Prüfung dieses Falles.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Bittel, www.bittel.tv
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