Quo vadis, Millimeterinitiative?
Schweizerischer Verein WIR | 3619 Eriz
Verein Millimeterwellen Initiative
c/o Rebekka Meier
3000 Bern
Montag, 1. Dezember 2025
Liebe Rebekka, werte Millimeterwellen Initiative-Komitee Mitglieder
Danke für deine Ausführungen. Da du richtig erwähnst, dass für die Kommunikation gegenüber anderen Vereinen und gegen aussen im Namen des Initiativ-Komitees der Verein Millimeterwellen.ch zuständig ist, werde ich meine Antwort zu deinem Mail auch dem Verein Millimeterwellen.ch zustellen.
Du schreibst in deiner Mail, dass wir das gleiche Ziel hätten, Zitat: „Transparenz, Rechtssicherheit und die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips. Genau das soll die Millimeterwellen-Initiative für zukünftige Technologien sicherstellen.“
Genau, das stimmt. Nur verstehe ich nicht, warum du und der Verein Millimeterwellen dafür eine Initiative startet, wo doch dieses Vorsorgegesetz nach Art. 22 Abs. 1 RPG bereits existiert. Darin heisst es: «Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Massstab dafür, ob eine Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist die Frage, ob mit der Realisierung der Baute und Anlage im Allgemeinen, nach gewöhnlichem Lauf der Dinge, so wichtige Folgen für Raum und Umwelt verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarschaft an einer vorgängigen Kontrolle besteht (BGE 139 II 134; E.5.2 mit Hinweisen). Gewisse Vorhaben können wegen ihres Betriebs und weniger wegen ihrer konstruktiven Anlage baubewilligungspflichtig sein. Der bundesrechtliche Begriff der bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen kann von den Kantonen konkretisiert und erweitert, nicht aber enger gefasst werden.» (zum Ganzen: Urteil 1C_506/2023 vom 23. April 2024; E.3.1 mit Hinweisen, zur amtlichen Publikation vorgesehen; siehe auch BGer-Urteil 1C_414/2022 vom 29. August 2024; E.4.2.2.)
Wie du weisst, kämpfen wir dafür mit viel Erfolg vor Bundesgericht, dass diese Gesetze und der gültige Grenzwert von in der Regel 5 V/m, der bereits Schädigungen aller Lebewesen und der Natur in Kauf nimmt, wenigstens eingehalten werden.
Warum setzt ihr euch nicht dafür ein und denkt, dass es dafür eine neue Initiative braucht?
Warum setzt ihr euch nicht für unser geltendes Recht ein, dass dieses eingehalten wird?
Was würde sich mit der Initiative ändern, falls sie angenommen würde?
In vorauseilender Unterstützung für die höheren Millimeterwellen-Frequenzen, würde das Vorsorgeprinzip aufgeweicht und es würden bereits punktuelle Zugeständnisse (wer entscheidet darüber?) gemacht und diese somit rechtlich wie folgt verankert:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 118 Abs. 2 Bst. d
2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:
- den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; er sieht vor, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Nutzung keine schädlichen und lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge hat.
Das darf nicht sein, wir müssen doch die Einhaltung des Grenzwertes und des aktuellen Vorsorgeprinzip-Gesetzes einfordern, damit diese nicht weiter ignoriert werden. Das geht nun mal nicht mit einer Initiative, sondern nur mit dem Einfordern des Rechts.
Was würde sich aber ändern, falls eure Initiative nicht angenommen würde? Dann würden diese rechtlichen Vorgaben ebenso legitimiert aufgeweicht, da ihr mit der konsequenten Umsetzung des Vorsorgeprinzips argumentiert habt und dieses dann im Umkehrschluss abgelehnt worden wäre.
Meines Wissens wollen die Kantone (BPUK) zuerst das 5G-Problem lösen, das bereits rechtlich nicht haltbar ist, bevor sie sich mit noch höheren Millimeterwellen-Frequenzen auseinandersetzen wollen.
Der Nachweis für „keine schädlichen und lästigen Auswirkungen“ wird wahrscheinlich mit der Studie (ist eher nur eine Umfrage) der MedNIS (Schweizerisches medizinischen Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung) erbracht, bei der bereits die ersten Auswertungen erfolgten. Du Rebekka hast diese Umfrage (aktuell 442 Teilnehmer) bestimmt mitgemacht, d.h. die Fragen beantwortet, und weisst genau, wohin diese zielten. Nach meinen Informationen gingen die Fragestellungen in die Richtung von psychischen und anderen Problemen, die diese Empfindlichkeiten gegenüber EMF-Strahlen auslösen könnten/würden. Die medizinischen Lösungen würden nur Symptome behandeln, nicht an der Ursache etwas ändern wollen wie erkennbar war.
Rebekka, was mich aber auch irritiert ist dein folgender Text:
„Die Planung der grossflächigen Einführung dieser Millimeterwellen läuft derzeit an, so dass die neuen Frequenzen gegen das Jahr 2030 flächendeckend zur Anwendung gelangen könnten. Unter Umständen können Millimeterwellen-Sender ohne Baubewilligungsverfahren und Einsprachemöglichkeit den Betrieb aufnehmen. Ausserdem ist bei Millimeterwellen-Sendern ein viel dichteres Netz mit viel mehr Antennen als bisher notwendig. Die Millimeterwellen-Initiative zielt darauf ab, genau solche Situationen zu verhindern. Erst nach dem Ausschluss von gesundheitlichen Schäden dürften die Millimeterwellen – allenfalls nur punktuell – zur Anwendung gelangen.“
Wie bereits dargelegt, wäre dieses Vorhaben gemäss der aktuellen Rechtslage nicht möglich, das heisst illegal. Glaubst du und deine Mobilfunk-Kollegen eigentlich nicht ans geltende Recht?
Hast du oder deine Mobilfunk-Kollegen entsprechende Informationen, die dich zu dieser Annahme führen, dass die neuen Frequenz-Bänder flächendeckend ohne Baubewilligungsverfahren und Einsprachemöglichkeit zur Anwendung gelangen könnten? Wurde dies evtl. inoffiziell von der Mobilfunklobby durch die ausführenden Politiker bereits durchgewunken?
Das deutsche „Bundesamt für Strahlenschutz“ (BfS) bemüht sich, die ATHEM-3-Studie, eine der besten Gesundheitsstudien, die es überhaupt gibt, herunterzuspielen. Unter demselben Dach in München angesiedelt, schlägt die ICNIRP, die weltweit nur noch in der Kritik steht, in die gleiche Kerbe, Überraschung also ausgeschlossen.
Nun werden die Projektleiter der ATHEM-3-Studie, Willi Mosgöller und der renommierte Wissenschaftler Igor Belyaev, sich wehren, und uns (Klaus Scheidsteger, Initiant ATHEM-3-Studie und mich) sicherlich einbeziehen. Sie fühlen sich besonders bestärkt, nachdem Igor Belyaev die ATHEM-3-Studie erst im Oktober in Peking auf dem weltweit bedeutendsten Toxikologie-Kongress vor 1000 Wissenschaftlern aus aller Welt vorstellen konnte!
Ausserdem wird die ATHEM-3-Studie durch Klaus Scheidsteger und dem Verein WIR gerade in einer Reportage/Dokumentation verfilmt, die weltweit für Sensibilisierung sorgen wird. Die ATHEM-3-Studie ist starker Tobak! Für uns Verbraucher bedeutet das: Nach jahrelanger, quasi chronischer Exposition gegenüber Strahlung von Sendestationen zeigen sich erhöhte Raten von Chromosomenschäden, ähnlich wie bei ionisierender und radioaktiver Strahlung. Die Internationale Atom-Energie-Behörde (IAEO) nutzt diese Art von Chromosomenschäden als Grundlage für Grenzwertfestlegungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung. Und die in der ATHEM-3-Studie beobachteten Chromosomenschäden entsprechen einem Überschreiten der IAEO-Grenzwerte um ein Vielfaches (Faktor 7,6)! 5G ist dabei noch nicht berücksichtigt, das kommt noch alles dazu.
Anstatt dass wir eure Initiative unterstützen, wäre es nicht angebrachter, geltendes Recht zu verteidigen und durchzusetzen, und uns dabei mit allen Mitteln zu unterstützen? Warum ihr dieses aufs Spiel setzen wollt, ist für mich nicht nachvollziehbar und ist strategisch, wie auch taktisch auffällig fragwürdig!
In diesem Sinne bitte ich euch, euer Vorhaben zum Wohle aller zu überdenken. Für die Beantwortung der gestellten Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit besten Grüssen
Schweizerischer Verein WIR
Christian Oesch, Präsident
PS: Mitteilung, Dezember 2025
WIR freuen uns, bekannt zu geben, dass wir ein Doppelinterview mit Miriam Eckenfels, Director des Electromagnetic Radiation & Wireless Program bei Children’s Health Defense und von RFK jr. eingesetzte 5G-Direktorin, gegeben haben.
Das Interview wird weltweit am 23. Dezember 2025 auf CHDtv ausgestrahlt. Direkt im Anschluss erscheint die neue englische Fassung von unserem Dokumentarfilm „DAS DIGITALE DILEMMA“, die Klaus und WIR zur Freude unserer amerikanischen Partner als durchsynchronisierte Version ohne Untertitel bereitstellen.
Dieses Projekt markiert einen wichtigen Schritt, unsere Dokumentation, Forschung und Erkenntnisse einem internationalen Publikum zugänglich zu machen.










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