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Der Schwur gilt – die Freiheit bleibt.

30.Juli. 2025 | 0 comments

Der Schwur gilt – die Freiheit bleibt

Unsere Verfassung ist unantastbar

Die Selbstbestimmung gehört einzig dem Schweizer Volk – und wir verteidigen sie. Kein illegales Gesundheitsregime, keine Fremdbestimmung. Wir leben souverän und in Würde.

Öffentliche Mitteilung zum 1. August 2025

an alle Mitglieder unserer Bundesversammlung, Justiz, Bundesrat, Verwaltung, Armee, Behörden in allen Kantonen und öffentlich-rechtlichen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren im staatlichen Dienst,

am 19. Juli 2025 lief die Frist für ein sogenanntes Opting-Out (Widerspruch) der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ab. Der Bundesrat hat diese angeblich „völkerrechtlich bindenden“ Änderungen am 20. Juni 2025 mit Unterschrift angenommen, ohne parlamentarische Beratung, ohne Volksbeteiligung und ohne öffentliche Debatte, also ohne die hierfür zwingend notwendige Rechtsgrundlage (Art. 5 BV).

Wir stellen fest:
Die Grundprinzipien und der Zweck (Art. 2 BV) unserer Bundesverfassung, insbesondere der Rechtsschutz und die demokratische Mitwirkung des Volkes (Art. 1, 6, 7, 35 & 140 BV), die Souveränität und die Subsidiarität (Art. 3, 5a BV) sowie die Gewaltenteilung, wurden damit systematisch und verräterisch  übergangen.

Der Bundesrat hat seine Kompetenzen sträflich überschritten.

Er hat faktisch eine internationale Norm „anerkannt“, die tiefgreifende Eingriffe in unsere Staatsordnung, unsere Grundrechte und selbst gegen das Völkerrecht ermöglichen würde,
und das ohne parlamentarische Zustimmung, ohne demokratische Kontrolle und ausserhalb unseres nationalen Rechtsrahmens.

Hinweis auf staatsfeindliche Rechtsverletzungen an sämtliche Behörden der Schweiz

An alle, die auf allen Staatsebenen öffentliche Verantwortung tragen, in Exekutive, Legislative, Justiz, Armee und Medien, richten wir als Bürgerinnen und Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft folgende Hinweise:

  • Mehrere Handlungen sowie systematische Unterlassungen durch Bundesrat, Verwaltung, Parlament und nachgelagerte Institutionen stellen schwerwiegende Vergehen gegen die Bundesverfassung und gegen unseren Staat dar.
  • Der Versuch, die Schweiz durch Zustimmung zu WHO-Verträgen (IGV, Pandemievertrag) ohne demokratische Legitimation und entgegen den Artikeln 1, 2, 5 und 140 der Bundesverfassung einer supranationalen Fremdbestimmung zu unterwerfen, ist respektlos, verfassungswidrig, rechtsstaatlich inakzeptabel, und stellt eine schwerwiegende Straftat dar.
  • Dieser Regierungskurs verletzt die Treuepflicht gegenüber dem Volk und den Kantonen und hebelt die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft aus.
  • Mit seiner missbräuchlichen Unterschrift vom 20. Juni 2025, sowie durch seine pflichtwidrige Unterlassung vom 19. Juli 2025, hat der Bundesrat schwerwiegend gegen den Staatszweck 2 BV verstossen. Er versucht damit, das Schweizer Volk der WHO, einer supranationalen Fremdbestimmung, zu unterwerfen.
  • Er handelt jenseits seiner verfassungsmässigen Kompetenzen, gegen die persönliche Vereidigung und verliert dadurch seine Amtslegitimation (Art. 5 BV, Art. 3 ParlG).
  • Die Bundesversammlung als oberste Aufsichtsbehörde (Art. 148, 169, 173 BV) hat diesen eidgenössischen Staatsbruch bis heute stillschweigend und sträflich geduldet.
  • Damit ist das Vertrauen des Volkes in die Landesregierung vollständig aufgebraucht.
  • Der politische und rechtliche Bruch zwischen Volk und den amtierenden Behörden ist damit vollzogen.
  • Jeder, der jetzt schweigt und diese illegale Politik weiter unterstützt, macht sich mitschuldig, ob in Verwaltung, Justiz, Armee, Medien oder Bevölkerung.
  • Jeder, der weiterhin ohne demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage exekutiert, handelt illegal, ohne Mandat, ohne Verfassungsschutz und ohne Haftung durch das Volk. Er trägt dafür persönliche Verantwortung.

Erklärung der rechtsbewussten Mehrheit dieses Landes

Wir erkennen kein sogenanntes „völkerrechtliches“ Gesundheitsregime an, das auf illegitimer Grundlage errichtet wurde und dazu dient, unsere verfassungsmässigen Staats-, Menschen- und Völkerrechte auszuhebeln, ein Vorgehen, das den Schweizer Rechtsstaat direkt angreift und untergräbt (vgl. Art. 275 StGB – Verbrechen gegen den Staat).

Wir akzeptieren keine illegale Zustimmung von staatlichen Behörden
zu fremdbestimmten, verfassungswidrigen Verträgen und Strukturen, welche unsere Neutralität, Freiheit und Demokratie auflösen wollen. Wir erkennen keine fremdbestimmten Einmischungen, Verträge und Massnahmen an. Was nicht vom Volk beschlossen wurde, hat über uns keine Gültigkeit.

Der Bundesrat ist nicht DIE SCHWEIZ
Unsere Selbstbestimmung ist unveräusserlich.
Unsere Verfassung ist unantastbar.
Unsere Pflicht ist klar: Recht schützen – Freiheit wahren.

Das Vorrecht auf Selbstbestimmung gehört einzig dem Schweizer Volk.

Wir behalten uns alle rechtlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Schritte vor,
um die verfassungsmässige Ordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft , samt Staatszweck und Grundrechten, wiederherzustellen, zu verteidigen und dauerhaft zu sichern.

Unser Eid ist gesprochen – Freiheit für alle

Wir schwören vor unserer Schöpfung, die Verfassung und Gesetze zu achten und unsere freiheitlichen Grundrechte verantwortungsvoll zu verteidigen.

Die rote Linie ist gegeben.

Jede weitere politische Krisen-Inszenierung findet ohne uns statt.
Wir machen nicht mehr mit.

WIR LEBEN souverän und in Würde unsere persönliche Freiheit, in individueller und gesellschaftlicher Verantwortung, auch gegenüber den kommenden Generationen.

Für die Zukunft der freien Schweiz.


Albert Niklaus Knobel
Interessen-Gemeinschaft FREIHEIT FÜR ALLE

Beilage:  https://www.vereinwir.ch/bundesverfassung

 

 

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