Drei Sprengsätze und eine
Demokratie auf der Intensivstation
Warum der IGV-Ergebnisbericht ein Lehrstück in politischer Manipulation ist
Am 20. Juni 2025 veröffentlicht der Bundesrat den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Ein Datum, das nicht nur zufällig der letzte Tag der Sommersession ist, sondern offensichtlich strategisch gewählt wurde: Die Parlamentarier packen ihre Koffer, das Land rutscht in den Ferienmodus und die Regierung nutzt das Zeitfenster, um unauffällig eine völkerrechtliche Selbstbindung zu legitimieren, gegen die sich inhaltlich massive Kritik gerichtet hatte.
Was auf den ersten Blick wie ein normaler Verwaltungsakt erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als demokratiepolitischer Offenbarungseid. Drei Punkte des Ergebnisberichts haben aus unserer Sicht Sprengkraft und belegen, wie mit statistischer Kosmetik, selektiver Themenwahl und taktischem Timing ein widersprüchliches Bild der Zustimmung konstruiert wird.
Sprengsatz 1: Bericht datiert mit „April“
– veröffentlicht aber erst am 20. Juni 2025
Der Bundesrat und das BAG haben unsere Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Leider im negativen Sinn. In unserem Artikel zur Gewichtung von Vernehmlassungen hatten wir gewarnt: Diese Verfahren drohen zur politischen Beschäftigungstherapie zu verkommen, und genau das ist nun eingetreten.
Mitten im demokratischen Prozess liegt der wichtigste Auswertungsbericht zur IGV-Vernehmlassung zwei Monate lang in der Schublade, wenn nicht zurückdatiert, und wird dann exakt am letzten Tag der Sommersession publiziert. Eine rein zufällige Kalenderkonvergenz? Wohl kaum. Wer das politische Geschehen kennt, weiss:
Der 20. Juni ist das politische Niemandsland. Die Räte reisen ab, die Medien sind bereits im Sommerloch und ein zentrales Dokument zur Souveränität landet still im Netz. Keine Pressekonferenz, keine kritische Debatte, keine Würdigung der 1‘876 Stellungnahmen.
Kantone | 25 |
Parteien | 74 |
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete | 15 |
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft | 4 |
Weitere interessierte Kreise | 14 |
Organisationen/Vereine ausserhalb der Liste | 28 |
Bürgerbriefe ohne Vorlage | 102 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 1 | 145 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 2 | 100 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 3 | 83 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 4 | 73 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 5 | 51 |
Bürgerbriefe mit Vorlage 6 | 64 |
Sammelbrief schweiz-macher | 1179 |
Total | 1876 |
Was nach technischen Abläufen klingt, ist in Wahrheit hochwirksame strategische Kommunikation. Wer ein so brisantes Dokument just in dem Moment veröffentlicht, in dem niemand mehr hinschaut, sendet ein klares Signal:
Wir haben das Volk gehört, aber wir möchten nicht, dass es mitbekommt, was daraus wurde.
Sprengsatz 2: Stimmen gezählt,
die nie gesprochen haben
Der zweite Skandal liegt tiefer im Text: Der Bundesrat zählt Stimmen von Organisationen, die gar keine Stellungnahme abgegeben haben. Beispielsweise heisst es im Bericht: „Die GRÜNEN, GLP und FDP haben keine Eingabe gemacht“ (Seite 7), aber man „wisse ja, wie sie zu solchen Fragen stehen“.
Wie bitte?
Ein solches Vorgehen ist unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Vernehmlassungsverfahren. Wer nicht antwortet, hat nicht geantwortet. Punkt. Alles andere ist Spekulation, bestenfalls Kaffeesatzlesen.
Hier wird Zustimmung konstruiert, nicht gemessen. Eine politische Luftblase wird zur Verhandlungsgrundlage.
Vereine und Organisationen ausserhalb der Liste sowie Bürgerbriefe (Seite 8)
“Bis zum 27. Februar gingen 1797 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Davon stützten sich 516 Personen auf einen Musterbrief, den das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) auf seiner Website zur Verfügung gestellt hatte. Darüber hinaus unterzeichneten 1179 Personen einen Musterbrief der Organisation «schweiz-macher». In diesen Stellungnahmen wird der Bundesrat aufgefordert, die Anpassungen der IGV abzulehnen und ein Opting-out vorzunehmen.
Auch folgende Organisationen lehnen die Anpassungen der IGV ab: Aktionsbündnis freie Schweiz, Aktionsbündnis Urkantone, Arbeitsgruppe Jugend & Familie – IG Familie 3plus, Aufrecht-Zürich, Vereinigung Bürger fragen nach, Verein «Bürger für Bürger», Komitee «Dialog Globale Gesundheit», Bündnis «Frye Schwyzer» Verband für Hotellerie und Restauration (GastroSuisse), Genossenschaft Zaccaria, HelvEthica Ticino, Human Life International Schweiz (HLI-Schweiz), Integrale Politik, Linksbündig, MASS-VOLL!, Mouvement Fédératif Romand (MFR), Politbeobachter, schweiz-macher, Überparteiliches Komitee des Kantons Graubünden zur Wahrung von Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz (Souverän GR), Stiftung TRIGON, Zukunft CH, Verfassungsbündnis Schweiz, Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS), Wohnbaugenossenschaft Trigon.
Pour Demain, der Dachverband der Freikirchen und christlichen Gemeinschaften in der Schweiz (Freikirchen.ch), die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) und die Taskforce Kultur befürworten die Anpassungen der IGV. Die SEA befürwortet Variante 2. Die anderen Organisationen äussern sich nicht.“
Sprengsatz 3: Kritische Inhalte? „Sonstiges“.
Der dritte Sprengsatz ist eine Meisterleistung schweizerischer Verwaltungssprache: Der Bericht berücksichtigt ausschliesslich jene Themenbereiche, die vorab durch den Bundesrat festgelegt wurden. Wer sich zu Souveränität, demokratischer Legitimation, Verfassungsrang oder Grundrechte äusserte, landete unter „weitere Punkte“ oder gleich ganz im Dunkel.
Das bedeutet: Zentrale verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie von vielen Juristen, Verbänden und Bürgern vorgebracht wurden, fanden keine systematische Auswertung.
Wer das Verfahren kennt, weiss: Alles, was nicht in den vorab definierten Kategorien auftaucht, wird nicht gewichtet, nicht bilanziert, nicht berücksichtigt.
Unsere Diagnose: Dieses Verfahren ist ein Demokratiedefizit mit Ansage. Wer die Spielregeln definiert, bevor die Debatte beginnt, hat das Ergebnis schon in der Tasche.
Auszug Inhaltsverzeichnis Ergebnisbericht:

Eine Vernehmlassung als Fassade
Die Vernehmlassung zur IGV war keine echte Anhörung. Sie war ein orchestrierter Legitimationstanz. Der Bundesrat hat das Verfahren als PR-Maschine missbraucht, nicht als Mittel demokratischer Mitgestaltung. Wir hatten das bereits in einem Artikel beleuchtet.
Daten wurden verzögert. Stimmen wurden erfunden. Inhalte wurden aussortiert.
Das alles geschieht unter dem Banner der Mitbestimmung. Doch was nach Dialog aussieht, war in Wahrheit ein Monolog mit einem dekorativen Briefkasten fürs Volk. Die Bevölkerung durfte Stellung nehmen, ja. Aber nicht mitreden. Es war, als hätte man den Bürgern erlaubt, ins leere Regierungsgebäude zu sprechen, während drinnen längst alle Entscheidungen gefallen waren. Die Vernehmlassung wurde durchgeführt wie eine Umfrage, deren Ergebnis schon vorher feststand.
Die Kritik? Sortiert. Die Bedenken? Entschärft. Die Zustimmung? Hochgerechnet. Wer so Politik macht, führt keinen Dialog. Er verwaltet Zustimmung.
Was wie demokratische Mitsprache aussieht, ist in Wahrheit ein kontrollierter Meinungsvakuumierer: Kritik wird verdampft, Zustimmung simuliert, und das Ganze dann mit wohlklingenden Floskeln verpackt. Das ist die Schweiz mit partizipativer Optik und exekutivem Durchgriffsmodus.
Man stelle sich das in einem Unternehmen vor:
Die Geschäftsleitung führt eine interne Umfrage durch, aber wertet nur die Antworten der Abteilungsleiter aus, ignoriert die Rückmeldungen der Mitarbeitenden und schreibt dann im Bericht, wie die Stimmung angeblich sei. Noch schlimmer: Sie unterstellt Abteilungen eine Zustimmung, obwohl diese nie geantwortet haben.
Kein Betriebsrat würde das durchgehen lassen.
Oder im Privatleben: Es ist, als würde eine Familie demokratisch über den Urlaubsort abstimmen wollen. Der Vater ruft alle an den Tisch, streicht sich wichtig den Pullunder glatt und sagt: „Alle Meinungen sind willkommen!“ Dann trägt er sorgfältig die Vorschläge der ältesten Kinder ein, die zufällig genau das wollen, was er selbst schon gebucht hat. Die Kleineren dürfen auch was sagen, werden aber mit einem freundlichen Nicken ignoriert. Und wer gar nichts sagt, wird kurzerhand als Unterstützer gewertet: „Oma hat zwar geschwiegen, aber wir wissen ja, wie sehr sie Pastis in Südfrankreich liebt.“
So funktioniert Vernehmlassung à la Bundesrat: Scheinbare Mitsprache mit vorgefertigtem Ergebnis, garniert mit der Anmassung, auch das Schweigen deuten zu dürfen.
So funktioniert aber keine faire Abstimmung. Und erst recht keine verantwortungsvolle Politik.
Sehen wir hier ein Gefangenendilemma? Durchaus. Der Bundesrat glaubt, mit vorauseilendem Gehorsam das Schlimmste zu verhindern. In Wahrheit zieht er uns alle mit hinein. Was als pragmatische Kooperation verkauft wird, ist in Wahrheit eine freiwillige Selbstfesselung in einem Spiel, das andere mit anderen Regeln spielen. Die Schweiz handelt isoliert rational, kollektiv aber verheerend. Genau das ist das Wesen des Gefangenendilemmas.
Ein Bericht, der gar keiner sein dürfte
– Die Vernehmlassungsverordnung (VlV) und https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/379/de ist hier erstaunlich deutlich und liefert die juristische Grundlage für das, was man auch schon einen Sprengsatz nennen müsste: Laut Art. 20 VlV muss der Ergebnisbericht übersichtlich und wertungsfrei über die tatsächlich eingereichten Stellungnahmen informieren. Nicht über Vermutungen. Nicht über Flurgespräche. Nicht über diplomatische Grundstimmungen beim Apéro. Doch genau das ist im IGV-Bericht passiert: Es wurden Stimmen gezählt, die nie abgegeben wurden, von Akteuren, die schlicht geschwiegen haben oder von Institutionen, deren frühere Haltungen „implizit“ zur Zustimmung umgedeutet wurden. Das verstösst nicht nur gegen den Geist der Verordnung, sondern auch gegen ihre Buchstaben. Kein Beitrag ist keine Zustimmung. Und „Zurückhaltung“ zu werten wie ein stilles Ja, das ist keine Auswertung, das ist Rhetorik mit Absicht.
Der Bericht darf kein politisch frisiertes Wunschkonzert sein, sondern muss das widerspiegeln, was tatsächlich an der Tür geklopft hat, nicht, was auf dem Flur geraunt wurde.
Art. 20 VIV Ergebnisbericht
„1 Der Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen.
2 Die Stellungnahmen zur Frage der Umsetzung durch die Kantone oder andere Vollzugsträger werden in einem eigenen Kapitel dargestellt.
3 Die Protokolle zu Sitzungen nach Artikel 7 Absatz 2 VlG sind Bestandteil des Ergebnisberichts.“
Stimmen aus dem Nichts – Zustimmung aus dem Off
Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass im IGV-Ergebnisbericht gleich reihenweise Organisationen erwähnt werden (S. 29 ff.), die überhaupt keine Stellungnahme abgegeben haben. Stattdessen wird behauptet, man kenne ihre grundsätzliche Haltung oder deute Schweigen kurzerhand als Zustimmung. Die WHO etwa wurde ausdrücklich aufgeführt, obwohl sie gar nicht zur Vernehmlassung eingeladen war (vielleicht aber zum Schreiben des Ergebnisberichts). Die FDP, die GLP und die Grünen? Keine Eingabe, aber sicher „im Geiste dabei“.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur das Transparenzgebot, sondern macht den Vernehmlassungsprozess zur Farce. Ein Ergebnisbericht, der Stimmen aus dem Nichts zitiert, ist keine Auswertung, sondern ein politisches Drehbuch.
Eines steht fest
Damit steht aber eines nach diesem Vernehmlassungstheater fest: Einer Regierung, die Stimmen erfindet, Eingaben ignoriert und Kritik unter „Sonstiges“ parkiert, sollte man nicht auch noch eine digitale Identität (E-ID) anvertrauen.
Wer solche Berichte schreibt, wird auch digitale Rechte nach Belieben interpretieren, einschränken oder abschalten. Die E-ID wäre in den Händen dieser Verwaltung kein Ausweis von Bürgersouveränität, sondern ein Instrument zur Disziplinierung.
Und täglich grüsst das Vernehmlassungsverfahren
Kaum ist der Bericht zur IGV-Vernehmlassung durch, beginnt schon die nächste Runde: Die Vernehmlassung zu den EU-Verträgen ist offiziell eröffnet. Und wir fragen uns: Wenn wir erneut mit einem „Ergebnisbericht“ rechnen müssen, der Daten verspätet, Stimmen erfunden und Kritik wegsortiert, warum überhaupt noch teilnehmen?
Vielleicht sollten wir effizient sein und den nächsten Ergebnisbericht gleich selbst schreiben. Mit den üblichen Leerformeln von „breiter Zustimmung“ und „Einzelstimmen“ unter „Sonstiges“. Dann wären wir zumindest ehrlich in der Simulation.
Oder aber wir machen es diesmal richtig und fordern sofort das obligatorische Referendum, bevor noch mehr demokratische Fassade errichtet wird, um den schleichenden EU-Beitritt zu bemänteln.
Denn auch hier gilt: Demokratie beginnt nicht beim Bericht. Sie beginnt beim Willen, den Bürger ernst zu nehmen.
Sicherheitshalber haben wir den nächsten Ergebnisbericht schon mal vorformuliert, damit später niemand sagen kann, wir hätten es nicht kommen sehen. Im Originalton der Bundesverwaltung, samt Leerformeln, selektiver Gewichtung und institutionellem Optimismus. Satirisch, aber leider kaum übertrieben.
Der Wille ist klar – auch wenn das Volk schweigt
Simulierter Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zu den EU-Verträgen
Sektion Resultatskosmetik
Zusammenfassung für Eilige
Die Vernehmlassung zu den EU-Verträge zeigt ein klares Bild: die Zustimmung überwiegt. Zwar gingen rund 2‘870 Stellungnahmen ein, von denen 2‘290 teilweise oder deutlich ablehnend waren, doch nach demokratieverträglicher Gewichtung, selektiver Kontextualisierung und institutioneller Empathie ergibt sich ein eindeutiges Resultat: „Die Schweiz ist bereit für den nächsten Schritt.“
Die Bundesverwaltung wertet nicht nur explizite Eingaben aus, sondern auch den gesellschaftlichen Subtext:
- Beim letzten Apéro mit Schweizer Diplomaten im April 2026 war die Grundstimmung „ermutigend europafreundlich“.
- In Davos (WEF, Januar 2026) wurde von mehreren Entscheidungsträgern angemerkt, man begrüsse ein „kohärentes regulatorisches Umfeld mit Brüssel“. Diese positive Haltung wurde als implizite Zustimmung zur Vorlage gewertet.
- Nestlé, Novartis, SwissRe und die UBS haben keine Vernehmlassung eingereicht, aber sich 2023 bereits für „europäische Kohärenz im Binnenmarkt“ ausgesprochen. Das reicht uns.
- Auch die WHO, die eigentlich nicht gefragt war, begrüsst aus globaler Sicht jeden Schritt Richtung Harmonisierung. Das wurde in einer internen Videokonferenz (ohne Protokoll) deutlich.
Systematische Auswertung: Was ausgewertet wurde (und was nicht)
Berücksichtigte Themenkategorien:
- institutionelle Einbindung der Schweiz in den EU-Binnenmarkt
- Teilnahme an Digital- und Energie-Programmen
- sektorieller Marktzugang (Pharma, Medtech, Dienstleistungen)
Ausgeblendete oder pauschal zugeordnete Kategorien:
- Souveränität, Neutralität, Verfassungsfragen, direkte Demokratie, Staatsrechtliche Bedenken
→ Rubrik: „ideologische Grundsatzfragen“
Diese Rubrik wurde in der quantitativen Analyse als „nicht entscheidungsrelevant“ kategorisiert. Zitate daraus wurden im Bericht vereinzelt unter „Sonstiges“ oder in anonymisierter Form in Fussnoten aufgenommen.
Kritische Stimmen und ihre Einordnung
Rund 80 % der Eingaben enthielten kritische oder ablehnende Hinweise, insbesondere:
- Verlust demokratischer Mitbestimmung
- Gefahr einer dynamischen Rechtsübernahme
- Rolle des Bundesrats als faktischer Verhandlungsakteur ohne Volksmandat
Diese Einschätzungen wurden in der Auswertung nicht weiter vertieft, da sie laut Einschätzung der Bundeskanzlei „eine systemische EU-Skepsis transportieren, die nicht konsensbildend wirkt“.
Einige Eingaben wurden unter „emotional motivierte Reaktionen“ zusammengefasst und als statistische Ausreisser klassifiziert.
Zeitlicher Ablauf und Kommunikationsstrategie
Die offizielle Publikation des Berichts ist für Ende Juli 2026 vorgesehen, also kurz vor dem Nationalfeiertag. Dies gewährleistet eine moderate Medienresonanz und eine unaufgeregte parlamentarische Nachbearbeitung nach der Sommerpause.
Schlussfolgerung: Auf nach Brüssel!
Die Schweiz steht bereit. Die relevanten Akteure wurden gehört oder ihre Haltung deduziert. Der gesellschaftliche Wille wurde modelliert. Kritik wurde sortiert. Die EU wurde vorbereitet. Die Weichen sind gestellt.
Demokratie ist, was wir daraus machen.
Nächste Schritte:
- Unterzeichnung der Verträge
- Umsetzung durch parlamentarische Gremien
- Kommunikation an die Bevölkerung, angepasst an Zielgruppen
Im Namen der berechneten Mehrheit.
Die Pandemie war der Staatsstreich. In der Schweiz wie überall in der westlichen Welt. Zweimal abgesegnet vom Schweizervolk. Da weiss der kapitalhörige Bundesrat und der sonstige Apparat: es wird nichts passieren. Das Schweizervolk hat seine Demokatie selbst beerdigt. – Grüsse aus dem grossen Kanton im Norden, wo man zurück bei der «Drecksarbeit» ist und man es sowieso nie bis zu Direktabstimmungen gebracht hat.
Werter Verein WIR: ja, die CH liegt auf der Intensivstation und die Parteien – die Beatmungsgeräte sind ausgeschaltet, der Patient liegt im Sterben – die einzige direkte Demokratie, vielen ein Dorn im Auge, soll abgeschafft werden. Kein Aufschrei…nichts! Die CH biedert sich mit der NATO an, einer kriminellen Organisation, wie sie der Schweizer Völkerrechtler Alfred de Zayas in einem offenen Brief an den BR bezeichnet (s. Link). Und wer deren Interventionen und erzwungene Regierungswechsel der letzten Jahrzehnte verfolgte, kann der Beurteilung nur zustimmen. Dann legt sich die CH mit der WHO ins Bett, nimmt mit dem Labor Spiez still an WHO-Bio-HUB teil. Ausgerechnet mit dem Labor, das während der Corona-Zeit mit dem seltsamen PCR-Test aufgefallen ist: mit einem Ct-Wert von 36. Die Angaben wurden dann auf der Webseite des Labors gelöscht und sind heute nur noch im Webarchiv nachlesbar (s. Link). Und als Sahnehäubchen macht der BR mit den neuen EU-Verträgen fremdes Recht, fremde Richter und hohe Zahlungen dem Volk schmackhaft. Realisiert das Stimmvolk: wer sich fremdem Recht und fremden Richtern unterzieht… ist nicht mehr souverän – ist nicht mehr frei und soll dafür erst noch zahlen!
https://www.unser-mitteleuropa.com/141753
https://web.archive.org/web/20210706132230/https:/www.labor-spiez.ch/pdf/de/dok/pos/88_021_Plakate_PCR_d.pdf