Stellungnahme zu 5G in der Schweiz

Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat
Sehr geehrte Frau Ständerätin, sehr geehrter Herr Ständerat

Im Moment befinden wir uns in einer ganz “heissen Phase”! Auf Bundesebene geht das Seilziehen um die Grenzwerte einem Ende zu, aber es steht immer noch unentschieden. Die Mobilfunkbetreiber und ihre Lobby drücken von allen Seiten. Einer dieser Lobby Schachzüge ist die Motion 20.3915 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Diese Motion will der Swisscom vorschreiben, die Mindest-Internetgeschwindigkeit von 10 Mbit/s auf 80 Mbit/s zu erhöhen und dies bis Ende 2022! Dies betrifft 400’000 Anschlüsse gemäss Swisscom.

Das Problem: Eine so rasche Umsetzung geht aktuell nur über Mobilfunk, für gewisse Gebiete funktioniert dies so aber gar nicht. Denkbar wäre, dass die (unwissenden) Betroffenen eine Booster-Box zugeschickt bekommen. Dann kommt die Hälfte der Daten für Internet und Fernseher über das Kabel, und die andere Hälfte überträgt die Antenne. Das zieht ein Rattenschwanz nach sich: Grosse Bildschirme brauchen extrem viel mehr Daten als Smartphones. Die Mobilfunkanbieter können deshalb dann sagen: “Die Daten explodieren!” und verlangen nach Erhöhung der Grenzwerte oder mehr Antennen.

Nun, was sich die meisten National- oder Ständerats Mitglieder immer noch nicht bewusst sind, ist der folgende Punkt zur strafrechtlichen Haftung:

Die vorliegende ICNIRP-Richtlinie besagt eindeutig, dass RFR im 6 GHz-Bereich bei 8,1 mm in die Haut eindringt und mit abnehmender Frequenz an Penetration zunimmt. Wie der renommierte Ray Broomhall, ein kompetenter australischer Anwalt und angesehenes Mitglied des ILAN Netzwerk spezifisch beschreibt, handelt es sich tatsächlich um ein Eingeständnis, das in Verbindung mit der Weigerung eines Opfers, eine entsprechende Einverständniserklärung abzugeben, und der daraus resultierenden Gewaltanwendung  ein Commitment der Industrie für die Absicht steht, kriminelle Übergriffe zu begehen. Wir haben bereits einige niederschmetternde Beweise, welche diese Aussage fundiert bestätigen.

ICNIRP gibt zu, dass Strahlung innerhalb des 5G-Spektrums in die Haut eindringt. Dies ist eine klare Aussage und ein Beweis dafür, dass das Recht auf körperliche Unversertheit sträflichst missachtet wird. Wenn die Einwilligung ausdrücklich widerrufen wird, würde eine solche Berührung ohne Einwilligung der Betroffenen einen Angriff und / oder einen Anschlag auf Leib und Leben darstellen, abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit unseres Staates / Landes.

Solche gesundheitsschädigenden Emissionen werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemäß ihrer Internationalen Klassifikation von Krankheiten ICD-10 (ICD = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) als gesundheitsschädlich eingestuft. Siehe insbesondere Code Y04 (Angriff) und W90 (Exposition gegenüber hochfrequenter nichtionisierender Strahlung). Der ICD-10 wird von Ärzten auf der ganzen Welt als Standard zur Behandlung und Diagnose von Patienten verwendet. Ärzte verwenden bei der Diagnose oder Behandlung ihrer Patienten überhaupt keine ICNIRP- und FCC-Standards. Sie verwenden den in ihrem Land angewendeten ICD-10 Status.

Aus einer solchen Form von perfiden Angriffen resultiert eine klar feststellbare, nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit, ebenso wie die blosse Exposition gegenüber HF (unabhängig von der Menge oder dem Grad der Strahlung).

Wir schlagen vor, dass wir morgen Montag (7. Dezember 2020) den ICNIRP-Vorsitzenden Rodney Croft dazu bringen, dies auf der Konferenz (Panel for the Future of Science and Technology – Workshop on 5G) vor der Welt zuzugeben. Lassen wir ihn außerdem offen verlauten, dass 5G-Strahlung sicher ist, da sie nur bis zu einer Tiefe von 8,1 mm in die Haut eindringt. Lassen wir ihn außerdem niedrigere Frequenzen im 3G-Spektrum zulassen: 4G dringen noch tiefer in den Körper, bis auf Zellebene ein mit teilweise gravierenden negativen Folgen. Rodney Croft ist total überfordert, er ist Psychologe, absolut kein Arzt und hat nicht einmal eine medizinische Ausbildung. Trotzdem er gibt der Welt einschließlich der WHO Gesundheitsratschläge, auch wenn er und die ICNIRP offensichtlich nicht dafür qualifiziert sind.

Jeder Arzt würde wissen, dass Körperverletzung eine nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit hat, ebenso wie jede durch ICD-10 definierte Exposition gegenüber RFR. Die Definition von unerlaubten, willkürlichen Angriffen auf der ganzen Welt folgt normalerweise dieser universellen Regel: “Die Anwendung von Gewalt (schädliche körperliche Einwirkung) gegen Jemanden ohnde dessen ausdrückliche Zustimmung ist ein unerlaubter, willkürlicher Akt gegen Leib und Leben der unter Strafe steht”. Im internationalen Kontext besagen die meisten Gerichtsurteile, dass die (unerlaubte) Anwendung von Gewalt auch die Verwendung von termischer / nichttermischer Wärme, Licht, elektrischer Energie oder anderen Substanzen sowie Gegenständen umfasst. RFR ist elektrische Energie. Das einfache Befolgen von ICNIRP- und / oder FCC-Sicherheitsstandards, Entwicklungsplänen, Telekommunikationsgesetzen, verschiedenen Strahlenschutzgesetzen und dergleichen ist keine Rechtfertigung zu dieser Strafttat. Die Verletzung der körperlichen Unversertheit einer Person ohne deren ausdrücklichen Zustimmung ist weder rechtmäßig noch sonstwie gerechtfertigt oder gesetzlich entschuldigt. Daher kann der Verursacher, ein Unternehmen oder eine andere verantwortliche Instanz  strafrechtlich  wegen Körperverletzung (Offizialdelikt) verfolgt und angeklagt werden.

Hier die Stellungnahme zu 5G in der Schweiz: Fragenkatalog

Für Expertisen und unabhängige Fachberatungen sowie zur Beantwortung von Fragen, stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung zur Verfügung!

Schweizerischer Verein W.I.R
i. V. Christian Oesch / Präsident