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Nicht der WHO-Pandemievertrag ist gefährlich – sondern der Bundesrat mit seinem abgerichteten BAG

25.Mai. 2025 | 0 comments

Nicht der WHO-Pandemievertrag

ist gefährlich – sondern der Bundesrat mit seinem abgerichteten BAG

Wie der Bundesrat mit Artikel 22 wedelt, das BAG Männchen und die Justiz artig Sitz macht

Auch wenn das WHO-Pandemieabkommen voraussichtlich frühestens in der zweiten Hälfte 2026 oder sogar erst 2027 unterzeichnet werden kann – vor allem wegen des fehlenden Annex 1 – lohnt sich ein genauer Blick auf Artikel 22. Denn in einer “Nebenvereinbarung“ zum Resolutionsentwurf fordert die WHO alle Mitgliedstaaten bereits jetzt auf, sich so zu verhalten, als wäre der Vertrag bereits ratifiziert. Wir haben diesen bemerkenswerten Vorgriff in unserem letzten Artikel aufgegriffen.

Rekordverdächtig daneben: Die 7-Sekunden-Weltregierung der WHO

WHO-Erfüllungsgehilfen

Noch bedenklicher ist jedoch: Selbst wenn die Schweiz den Vertrag noch nicht ratifiziert hat, ist nicht garantiert, dass das Recht bis dahin standhält. Dabei ist mindestens von einem fakultativen Referendum auszugehen, da der Vertrag wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthält und tief in die nationale Gesundheitspolitik eingreift – doch selbst diese demokratische Hürde garantiert keine rechtliche Standfestigkeit. Seit der C-Plandemie wissen wir, dass sich ein erheblicher Teil der Schweizer Justiz in die Rolle des blinden WHO-Erfüllungsgehilfen geflüchtet hat. Fast alle Richter haben sich seither als Realitätsverweigerer entlarvt: Statt Gesetze oder Verfassung zu prüfen, verweisen sie direkt auf WHO-Empfehlungen, Bundesratsentscheide oder das mediale Panikorchester. Bis heute übrigens. Kein Witz!

Es ist daher ernsthaft zu befürchten, dass selbst die juristische Formulierungskunst des Pandemievertrags – oder besser: das strategische Beschwichtigungs-Vokabular – ausreichen wird, um bei einer nächsten Plandemie alle Schranken von Gewaltenteilung, Grundrechten und Verhältnismässigkeit erneut zu überspringen. Dann wird auch vor der Ratifizierung des Abkommens durch die Schweiz kein Recht gesprochen werden, sondern nur noch vorgelesen – aus dem WHO-Drehbuch. Wir kennen das.

Die WHO kriegt keine Macht?

Alles halb so wild?

So klingt es zumindest in Artikel 22 Absatz 2 des neuen WHO-Pandemievertrags. Dort steht in schönster juristischer Beruhigungssprache:

„Nothing in the WHO Pandemic Agreement shall be interpreted as providing […] any authority to direct, order, alter or otherwise prescribe the national and/or domestic law […] or to mandate or otherwise impose any requirements that Parties take specific actions, such as ban or accept travellers, impose vaccination mandates or therapeutic or diagnostic measures or implement lockdowns.“

Eigene Übersetzung:

„Nichts in diesem WHO-Pandemieabkommen darf dahingehend ausgelegt werden, dass es dem Sekretariat der Weltgesundheitsorganisation, einschliesslich des Generaldirektors der WHO, irgendeine Befugnis verleiht, nationale und/oder innerstaatliche Gesetze oder Politiken einer Vertragspartei anzuordnen, zu ändern, vorzuschreiben oder anderweitig zu bestimmen oder Anforderungen zu stellen, nach denen Vertragsparteien bestimmte Massnahmen ergreifen müssen – etwa Reisende zu verbieten oder zuzulassen, Impfpflichten oder therapeutische bzw. diagnostische Massnahmen zu verhängen oder Lockdowns umzusetzen.“

Klingt erstmal gut. Die Kritiker jubeln, der Bundesrat lehnt sich zurück, das BAG (Bundesamt für Gesundheit) reitet auf seinem WHO-zertifizierten Pony durch die mediale Prärie und das Bundeshaus und ruft: „Wir müssen gar nichts, wir dürfen nur!“

Aber halt. Achtung. Klingt sanft wie Lavendelöl – ist aber eher Tränengas für den Rechtstaat.

1. „Shall not be interpreted as“ ist kein Verbot, sondern ein Auslegungsverbot

Das klingt nett: Niemand darf die WHO-Anleitung als Befehl verstehen. Aber es steht nicht da:

„Die WHO darf das nicht tun.“

Nein, es heisst nur:

„Wir tun nur so, als ob sie das nicht dürfte.“

Die eigentliche Magie geschieht anderswo: Die WHO macht Vorschläge, der Bundesrat nickt ergeben, das BAG schreibt sie in seine Verordnungen. Und auf einmal ist ein Vorschlag eine Pflicht. Aber national, versteht sich.

2. Soft Law bedeutet harter Gehorsam

Die WHO arbeitet mit sogenannten „non-binding instruments“. Also: Empfehlungen. Leitlinien. Technische Standards. Und die Schweiz? Hält sich dran, brav wie ein Schweizer Uhrwerk.

Warum? Weil sie muss? Nein.
Weil sie will? Auch nicht wirklich.
Weil sie glaubt, sie müsse. Und das reicht.

Denn:

  • Es gibt Berichtspflichten (Artikel 21).
  • Ein Überwachungsgremium namens Conference of the Parties (CoP).
  • Und: Geldflüsse, die an Vertragstreue gebunden sind.

Also: Kein Zwang. Nur ein ganz sanfter „Anreiz“.Oder wie es ein Pferdeflüsterer nennen würde: „Führung durch Vertrauen“. In der Praxis: „Du musst nicht. Aber wehe, du tust es nicht.

3. Der Konjunktiv des Gehorsams

Die Formulierung „such as…“ (z. B. Reiseverbote, Impfpflicht, Lockdowns) ist keine abschliessende Liste, sondern eine offene Einladung.

Heisst: Man kann später noch alles Mögliche dazudenken. Digitale Zertifikate? Klima-Lockdowns? WHO-akkreditierte Gesundheits-Influencer? Kein Problem. Hauptsache „nicht bindend“.

Fazit: Der Bundesrat kriegt den vorauseilenden Gehorsam-Friedensnobelpreis

Ja, juristisch klingt Artikel 22(2) beruhigend:

Die WHO darf keine nationalen Gesetze vorschreiben.

Aber:

  • Der Vertrag selbst bindet die Schweiz, sobald sie ihn ratifiziert.
  • Die Umsetzung bleibt de jure national – aber de facto wird alles harmonisiert.
  • Wer sich der Linie nicht fügt, darf beim CoP (Conference of Parties) nicht auf Wohlwollen, Fördergelder oder diplomatische Streicheleinheiten hoffen

Wer „Nein“ sagt, ist plötzlich unsolidarisch, wissenschaftsfeindlich und ein Gefährder. Das ist die neue Normalität (“new normal“ nach dem WEF):

Rechtsstaatliches Rollenspiel mit internationalen Drehbuchautoren und nationalen Erfüllungsgehilfen.

Und genau deshalb sagen WIR:

Nicht der Pandemievertrag ist die Bedrohung. Sondern ein Bundesrat, der alles unterschreibt, was nicht bei drei auf dem Matterhorn ist – flankiert von einer Justiz, die den Rechtstaat verlässt, sobald internationale „Empfehlungen“ winken – und lieber WHO-Dokumente rezitiert als die Bundesverfassung.

In Kürze beginnt die Sommersession des Parlaments. Es ist damit zu rechnen, dass der eine oder andere Volksvertreter das WHO-Pandemieabkommen erneut zur Sprache bringen wird. Und dann dürfen wir uns wieder auf ein „politisch wohltemperiertes Erklärungsrauschen“ aus dem Bundeshaus freuen – selbstverständlich frisch souffliert vom BAG, das auch diesmal wieder als Hauptdarsteller im Theaterstück „Beruhigung durch Wortakrobatik“ auftritt.

Aber wie wir oben gezeigt haben: Mit Artikel 22 müssen uns Bundesrat und BAG wirklich nicht mehr kommen. Dieses juristische Feigenblatt ist längst verwelkt. Das BAG, das sich während der Pandemie ungefragt zur Oberaufsicht über unsere Grundrechte erklärt hat, drückt sich bis heute um jede Aufarbeitung – jongliert aber weiterhin mit Vertragstexten, als wären sie keimfrei, harmlos und verfassungsfest.

WIR sagen: Nein danke. WIR kennen das Skript, WIR kennen die Darsteller – aber diesmal spielen WIR erst recht nicht mit.

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