Wegen mehrfacher Gesetzesverstöße Insbesondere bei Verstößen gegen amtliche und berufliche Pflichten nach Kapitel 18 StGB hat der „Schweizerischer Verein WIR“ im Januar bei einer renommierten Anwaltskanzlei in Bern ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Bericht wird Ende März erwartet. Sobald das Rechtsgutachten vorliegt, gibt der Schweizerische Verein WIR dem Bundesrat eine Frist zur Umsetzung unserer Forderungen. Als letzter Schritt ist der Schweizerische Verein WIR gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) einen Prozess einzuleiten.

Newsletter abonnieren

 

Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein, um die neuesten Nachrichten und Updates von unserem Verein zu erhalten.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen.