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Überprüfung der der WHO gewährten Vorrechte und Immunitäten

30.Jan.. 2026 | 0 comments

Überprüfung der der WHO gewährten

Vorrechte und Immunitäten gemäss Gaststaatgesetz

Der Schweizerische Verein WIR hat dem Bundesrat ein formelles Schreiben übermittelt, in dem er eine Überprüfung der der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Schweiz gewährten Vorrechte und Immunitäten verlangt.

Anlass dafür sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit internationalen Gesundheitsabkommen und der Rolle der WHO. WIR fordert den Bundesrat auf, darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Sonderrechte heute beruhen, wie demokratische Kontrolle gewährleistet wird und unter welchen Voraussetzungen Anpassungen oder Einschränkungen möglich wären.

Das Anliegen richtet sich ausdrücklich nicht gegen internationale Zusammenarbeit, sondern versteht sich als Beitrag zur Wahrung der schweizerischen Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Souveränität. Gerade bei Organisationen mit grosser internationaler Bedeutung müsse – so WIR – Transparenz und Verantwortlichkeit sichergestellt sein.

Freitag 30. Januar 2026

Bundesrat / Schweizerische Bundesregierung
Bundeshaus West
3003 Bern
Schweiz

Überprüfung der der WHO gewährten Vorrechte und Immunitäten gemäss Gaststaatgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,

der Schweizerische Verein WIR ersucht den Bundesrat um eine formelle Überprüfung der in der Schweiz gewährten Vorrechte, Immunitäten und Einrichtungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Vorrechte, Immunitäten und Einrichtungen sowie die von der Schweiz als Gastgeberstaat gewährten Finanzbeiträge (Gaststaatgesetz, SR 192.12), insbesondere unter Berücksichtigung von Artikel 31.

Die Schweiz trägt als Gastgeberstaat internationaler Organisationen eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung umfasst nicht nur die Gewährung von Privilegien, sondern ebenso die Wahrung der staatlichen Souveränität, der demokratischen Kontrolle sowie des Schutzes der eigenen Rechtsordnung und Bevölkerung.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Jahre 2020-2023 sowie der seither erfolgten Ausweitung der Kompetenzen der WHO, insbesondere im Zusammenhang mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und dem WHO-Pandemieabkommen in seiner derzeit verhandelten Fassung, stellen sich aus unserer Sicht grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit der historischen Sitzvereinbarung von 1948 zwischen der Schweiz und der WHO sowie der darauf aufbauenden heutigen Praxis der Gewährung von Vorrechten und Immunitäten:

  • dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Bundes gemäss Art. 2 BV,
  • dem Grundsatz der demokratischen Legitimation und Kontrolle,
  • der Haftungs- und Verantwortlichkeitsfrage des Gastgeberstaates Schweiz,
  • sowie dem völkerrechtlichen Grundsatz des Handelns intra vires (Handeln innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten).

Insbesondere gibt die zunehmende operative Rolle der WHO Anlass zur Prüfung, ob Umfang und Ausgestaltung der gewährten Immunitäten noch verhältnismässig sind oder ob Anpassungen angezeigt wären, um eine klare rechtliche Verantwortlichkeit sicherzustellen. Immunität darf nicht faktisch zu Rechts- oder Kontrollfreiheit führen.

Aus Sicht des Schweizerischen Vereins WIR sprechen die Entwicklungen der vergangenen Jahre dafür, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand der der WHO gewährten Vorrechte und Immunitäten in ihrer heutigen Form nicht mehr als gegeben betrachtet werden können. Eine erneute, umfassende Prüfung erscheint daher nicht nur angezeigt, sondern erforderlich.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat,

  1. eine formelle Neubewertung der der WHO gewährten Vorrechte, Immunitäten und Einrichtungen vorzunehmen;
  2. darzulegen, auf welcher rechtlichen und sachlichen Grundlage sichergestellt wird, dass diese Vorrechte nicht zu einer Aushöhlung nationaler Rechts-, Kontroll- und Haftungsmechanismen führen;
  3. zu begründen, ob und weshalb der Bundesrat trotz der veränderten Rolle und erweiterten Kompetenzen der WHO von einer Einschränkung, Anpassung oder einem Widerruf gemäss Art. 31 Gaststaatgesetz absieht, beziehungsweise welche konkreten Voraussetzungen aus seiner Sicht hierfür erfüllt sein müssten.

Aus Sicht des Schweizerischen Vereins WIR besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass diese Abwägungen transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

Dieses Ersuchen stellt keinen Angriff auf die internationale Zusammenarbeit dar, sondern dient der Wahrung der schweizerischen Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Souveränität. Internationale Organisationen geniessen Akzeptanz und Vertrauen nur dort, wo klare Verantwortlichkeiten bestehen.

Wir danken Ihnen für die Prüfung dieser Fragen und ersuchen um eine schriftliche Stellungnahme.

Hochachtungsvoll

Christian Oesch
Präsident
Schweizerischer Verein WIR

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