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UVEK-Rechnung

30.Mai. 2025 | 0 comments

Untersuchung in Eigenverantwortung

Kostenersatz eingefordert

Der Schweizerische Verein WIR hat auf eigene Kosten eine umfassende Laboranalyse veranlasst, um Hinweise auf gezielte Umweltmodifikation sowie das Vorkommen toxischer Substanzen in Luft, Boden und Atmosphäre zu untersuchen. Diese Analysen wurden durchgeführt, weil von staatlicher Seite trotz klarer Hinweise keine entsprechenden Schutzmaßnahmen oder Untersuchungen eingeleitet wurden.

Die Ergebnisse liegen nun vor – und sie sind alarmierend.

Da das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter der Leitung von Bundesrat Albert Rösti für die öffentliche Umwelt- und Gesundheitssicherheit verantwortlich ist, wurde am 30. Mai 2025 eine offizielle Rechnung für die entstandenen Kosten zugestellt – zusammen mit einem ausführlichen Begleitschreiben.

Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR 
Gesendet: Freitag, 30. Mai 2025 10:32
An: ‚[email protected]
Cc: ‚[email protected]‘; ‚[email protected]‘; “[email protected]‘; ‚[email protected]‘; ‚[email protected]

Betreff: Zustellung Laboranalyse & Rechnung – Umweltmodifikation / öffentliche Gesundheitsgefahr

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti,
sehr geehrte Damen und Herren des UVEK,

anbei erhalten Sie die offizielle Rechnung (Rechnungsnummer VWR-2025-INV-001), sowie das Begleitschreiben des Schweizerischen Vereins WIR zur Laboranalyse von mysteriösen Faserproben, welche im Kontext möglicher Umweltmodifikation und toxischer Belastung durchgeführt wurde. Die Resultate weisen auf erhebliche Risiken für Umwelt, Tier und Bevölkerung hin; Details entnehmen Sie bitte dem Begleitschreiben und der vollständigen Rechnung im Anhang.

Die Untersuchung erfolgte auf eigene Initiative und Kosten unseres Vereins, da von amtlicher Seite keine entsprechenden Schutz- oder Analysemassnahmen ergriffen wurden.

Wir fordern Sie hiermit zum Kostenersatz auf und weisen auf Ihre gesetzliche Verantwortung gemäß Art. 6 BV sowie dem Verantwortlichkeitsgesetz hin. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns zivil- und verwaltungsrechtliche Schritte ausdrücklich vor.

Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Anlagen:

Rechnung ans UVEK

  • Rechnungsversand: Freitag, 30.5.2025, Einschreiben Nr. 98.00.992205.01114544
  • 1. Mahnung: Dienstag, 2. Juli 2025, Einschreiben Nr 98.00.992403.00008278
Antwort UVEK zur Rechnungstellung1. Mahnung BR RöstiRechnung UVEK

Eingeschrieben

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
z. Hd. Herrn Bundesrat Albert Rösti
Bundeshaus Ost
3003 Bern

Freitag, 30.5.2025

Rechnung für Laboranalyse zur Bestätigung von Umweltmodifikation und Schadstoffbelastung – Kostenersatz gemäss Art. 6 BV &  Unterlassungspflichtverletzung (Verantwortlichkeitsgesetz)

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti,
sehr geehrte Damen und Herren

Der Schweizerische Verein WIR hat auf eigene Initiative und Kosten eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte Laboranalyse in Auftrag gegeben, welche klare Hinweise auf gezielte Umweltmodifikation sowie das Vorkommen toxischer Substanzen in Luft, Boden und Atmosphäre der Schweiz sowie angrenzender Staaten liefert.

Diese Maßnahme, die dem originären Verantwortungsbereich Ihres Departements (UVEK) zuzuordnen ist, wurde von unserem Verein aufgrund akuter Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit und ökologischen Sicherheit durchgeführt.

Die Ergebnisse sowie der daraus resultierende Strafantrag wegen unterlassener Gefahrenabwehr gegen Sie, Herr Bundesrat Rösti, sind öffentlich zugänglich:

Strafantrag gegen Bundesrat Rösti wegen Unterlassung in akuter Gefahrenlage

Medienmitteilung: Schweizerischer Verein WIR reicht Strafantrag gegen Bundesrat Albert Rösti ein

UVEK-Rechnung

Als Vorsteher des UVEK obliegt Ihnen die gesetzliche Verantwortung für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Angesichts der offensichtlichen Untätigkeit in einer potenziell gesundheitsgefährdenden Lage sah sich unser Verein gezwungen, eine staatliche Schutzaufgabe komplementär zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Ihnen die beiliegende Rechnung für die erbrachten Leistungen zuzustellen. Da eine amtliche Durchführung unterblieb, fordern wir den umgehenden Kostenersatz. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns zivil- und verwaltungsrechtliche Schritte ausdrücklich vor.

Für Rückfragen und Nachweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Christian Oesch, Präsident
Schweizerischer Verein WIR
www.vereinwir.ch
[email protected]

Beilage:

Rechnung
Rechnungsnummer: VWR-2025-INV-001
Rechnungsdatum: 30.5.2025
Analyse-ID: VWR-LAB-2025-EMF-ND-001
Zahlungsfrist: 30 Tage ab Erhalt dieses Schreibens

 

Kopie geht an:
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
z. Hd. Direktion Dr. Katrin Schneeberger
Worblentalstrasse 68
3063 Ittigen
[email protected]
[email protected]

Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 7. Juli 2025 12:58
An: [email protected]

Betreff: Mahnung

Guten Tag Herr Oesch

Wir haben auf dem Postweg die beiliegende Rechnung bzw. Mahnung erhalten. Darin wird nicht darauf hingewiesen, in welchem Zusammenhang diese Rechnung steht und wer dies in Auftrag gegeben hat.

Nach interner Abklärung im UVEK konnten wir auch nichts ausfindig machen.

Könnten Sie uns dazu mehr Details bekanntgeben?

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,

freundliche Grüsse

Beatrice Cordari
Departementscontrollerin
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation
Generalsekretariat UVEK
Finanzen und Controlling
Bundeshaus Nord, Kochergasse 10, Büro 02.020, CH-3003 Bern

Tel. +41 58 465 41 07 | [email protected] | www.uvek.admin.ch

Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR 
Gesendet: Montag, 7. Juli 2025 16:39
An: [email protected]

Betreff: AW: Mahnung

Sehr geehrte Frau Cordari

Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Die von uns an das UVEK übermittelte Rechnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit unserer Eingabe vom 4. Februar 2025. Darin wiesen wir auf eine akute Gefährdungslage („Gefahr in Verzug“) hin und untermauerten diese mit wissenschaftlich fundierten Hinweisen sowie der dringlichen Bitte um behördliches Einschreiten.

Da das UVEK diese Eingabe unter Verweis auf eine „Nichtanhandnahme“ abgelehnt hat, sahen wir uns – im Interesse der öffentlichen Gesundheit, des Umweltschutzes und der allgemeinen Sicherheit – verpflichtet, die dringend notwendigen Laboruntersuchungen eigenständig in Auftrag zu geben und vorzufinanzieren.

Die durchgeführten Untersuchungen basieren auf professionellen Methoden, die unter anderem durch die EMPA bestätigt sind. Die dafür ausgestellte Rechnung basiert auf dem Grundsatz, dass Kosten zur Aufdeckung und Abwehr einer Gefahr, die in den originären Zuständigkeitsbereich einer Bundesbehörde fällt, auch von dieser zu tragen sind – insbesondere dann, wenn sie eine gebotene Abklärung ablehnt.

Sämtliche Details zur Gefährdungslage sowie die rechtliche und sachliche Begründung der Forderung finden Sie auf unserer Website: https://www.vereinwir.ch/uvek-rechnung

Wir ersuchen Sie, diese Rechnung unverzüglich der zuständigen Fachstelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

Angesichts der Dringlichkeit und der bereits eingetretenen Verzögerungen halten wir eine zeitnahe Bearbeitung für unbedingt erforderlich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR

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