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Aktuelles Urteil 5G vom 21.6.23 VWG OW

5.Juli. 2023 | 1 comment

5G – Urteil des Verwaltungsgerichtes Obwalden

Sehr geehrter Herr Nyffenegger

Gerne überlasse ich Ihnen ein aktuelles Urteil des VWG OW.

Die Beschwerde wurde dahingehend gut geheissen, da die Vollzugsbehörde den Sachverhalt einer adaptiven Antenne nicht selber überprüft hat und lediglich vom Büro aus das Standortdatenblatt der Betreiber durchgewunken hat.

Dies dürfte sich mit der Praxis der Fachstelle NIS in Ihrem Amt aber auch bei den meisten kantonalen Vollzugsbehörden in der CH decken. Ich habe dahingehend Verständnis für Ihr Amt, da Sie weder die fachlichen, personellen, organisatorischen noch finanziellen Ressourcen dazu haben, um dem gesetzlichen Auftrag gemäss NISV zu entsprechen. Sie überprüfen den Sachverhalt auch nicht vor Ort und machen keine Messungen. Mit dieser Praxis bevorzugen Sie die Mobilfunkbranche unrechtmässig und begünstigen diese!

Darum sollten Sie sich auf diese von Amtes wegen zugewiesenen Aufgaben beschränken und diese auch wahrnehmen. Die Praxis der Bagatellverfahren sollten Sie endgültig abschreiben, da diese bundesrechtswidrig ist. Insbesondere sollten Sie aufgrund der fehlenden Ressourcen sich nicht noch in die Zuständigkeit der Gemeinden einmischen und rechtswidrige Auskünfte erteilen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

LAUBSCHER plannetzwerk

 

Kreuzgasse 16, Postfach 51, 3294 Büren an der Aare

Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected]www.plannetzwerk.ch

 

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Gedanken zum Beitrag

1 Comment

  1. Eugen

    Damit ist wohl mehr oder weniger bestätigt, dass die eingereichten Standortdatenblätter geschönte Werte enthalten (um nicht zu sagen absichtlich gefälscht sind)

    Reply

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