Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz

Sämtliche Mitglieder der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz werden in Kenntnis gesetzt und über die aktuelle Rechtssituation bezüglich 5G Antennen informiert.

Wer ist die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz?

Die Regierungsmitglieder der Schweizer Kantone, welche für die Themen Bau, Raumplanung, Umwelt, Strassen, Verkehr und öffentliches Beschaffungswesen zuständig sind, bilden zusammen die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Ebenfalls als BPUK-Mitglieder vertreten sind das Fürstentum Liechtenstein sowie der Städte- und der Gemeindeverband.

Die BPUK

  • koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen einerseits und zwischen Bund und Kantonen andererseits;
  • führt Projekte;
  • nimmt Stellung zu Vernehmlassungen des Bundes.

Ihren Sitz hat die BPUK, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Rechtsfähigkeit ist, seit 2009 in Bern. Über ihre Geschäftsstelle, die mit anderen interkantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen im Haus der Kantone wirksam ist, nutzt sie Synergien und stärkt die interkantonale Zusammenarbeit.

Und dies ist der Wortlaut des Schreibens

das an alle  Mitglieder der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz gesendet wird  (Download Liste):

 Rechtssicherheit im Vollzug der neuen adaptiven 5G-Mobilfunkanlagen?

Sehr geehrte Direktorinnen
Sehr geehrte Direktoren
Sehr geehrte Regierungschefs

Die Kantonale Planungsgruppe Bern (KPG) führte Ende 2022 ein Seminar für die kommunale Baubewilligungsbehörde mit dem Titel „Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden“ durch. Ziel war es, die Rechtssicherheit bei der Anwendung der bau- und umweltrechtlichen Bestimmungen für die hoch umstrittene neue Mobilfunkgeneration 5G zu stärken.

Es ist nicht vermessen, wenn bereits heute festgestellt wird, dass dieses Ziel nicht erreicht und die Rechtsunsicherheit durch dieses Seminar, insbesondere durch die Aussagen und Informationen der verschiedenen Referenten und Referentinnen, noch verstärkt wurde.

Gerne überlassen wir Ihnen dazu die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Vor allem ist es ihm ein Anliegen, den überstürzten, unkoordinierten und zum Teil rechtswidrigen Ausbau der neusten Mobilfunkgeneration zu hinterfragen und bessere, strahlungsärmere sowie sicherere IT-Netzplanungen bei den Kantonen und Gemeinden anzustossen. Dies aus dem einfachen Grund, dass rund zehnmal weniger Energie benötigt wird, wenn ein Film über Glasfaserkabel anstelle Mobilfunk angeschaut wird. Bundesrat Parmelin forderte kürzlich auch die Mobilfunkbetreiber auf, ihren Beitrag zur Strommangellage beizusteuern.

Es sind die Gemeinden, welche auf ihrem Hoheitsgebiet für das Planungs- und Bauwesen zuständig sind. Sie können mit den Mitteln der kommunalen Ortsplanung und Baugesetzgebung optimale Rahmenbedingungen für IT-Infrastrukturanlagen schaffen.

Dies erfordert ein Erkennen der komplexen Materie und Herausforderung, um ins Handeln kommen zu können. Insbesondere müssen sich die zuständigen Gemeindebehörden ihrer Aufgabe und Verantwortung im Vollzug Mobilfunkanlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bewusst sein.

Wie Sie den Ausführungen von D. Laubscher zum gemeinsamen Gespräch zwischen dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) und den verschiedenen Teilnehmern des KPG-Seminars gemäss Beilage entnehmen können, ist das Fazit ernüchternd. Die strittige Vollzugsverordnung wird trotz fehlender Messungen und Kontrollen angewendet und die Baubewilligungspflicht wird zum Teil umgangen. Kann dies rechtens sein? Dies gilt natürlich nicht nur für den Kanton Bern, sondern für alle Kantone.

Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit und der nicht durchgeführten oder nicht durchführbaren vorgeschriebenen Messungen von adaptiven Antennen, insbesondere der Nichtkontrollier- und Nichtmessbarkeit der gemittelten höheren Feldstärken, muss sich die Gemeindebehörde fragen, ob sie mit ihrer Aufgabe als Baupolizei, für den Schutz der Bevölkerung (Vorsorgeprinzip) vor schädlicher Strahlung zu sorgen, bereits jetzt diese adaptive 5G-Technologie bewilligen darf.

Es ist eben nicht so, wie den Gemeindebehörden durch die Mobilfunkbetreiber, Kanton / Bund und insbesondere die Medienberichterstattung dauernd vermittelt wird, dass die Gemeinden beim Mobilfunk keine Handlungs- und Bestimmungsmöglichkeiten hätten. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Gemeinden sind immer zuständige Baupolizei- und Baubewilligungsbehörde. In gewissen Fällen fungiert das Regierungsstatthalteramt als Leitbehörde nach Koordinationsgesetz. Für die örtliche Baupolizei und Orts- und Nutzungsplanung ist jedoch in jedem Fall die Gemeinde zuständig.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen und den Informationen in der Beilage, diese ganze Thematik etwas näher zu bringen.

Gerne stehen wir für Fragen und Beratung zur Verfügung.

 Freundliche Grüsse

Christian Oesch, Präsident

Schweizerischer Verein WIR | Postfach 0 | CH-3619 Eriz BE

[email protected]+41 79 329 2448

BeilageAusführungen (5G Factsheet & Merkblatt)  von LAUBSCHER plannetzwerk

Brief an BPUK

5G Factsheet

Irreführung der Gemeinden durch die Medien und kantonalen Vollzugsbehörden 

 

Neuste Facts (Stand Ende März 2023)

Informations-Flyer

Dies sind die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie auch die Aufzeichnung unserer Webkonferenz zu diesem Thema.

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