Einschreiben (98.00.992105.00143568)

Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
Amthaus
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

 

Büren an der Aare, Eriz und Schwarzenburg 15. April 2024

Strafanzeige

wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Laubscher plannetzwerk GmbH, Büren an der Aare, der Schweizerische Verein WIR, Eriz sowie der Verein Gigaherz, Schwarzenburg, erheben Strafanzeige gegen den Chef des Amt für Energie und Umwelt, AUE, Herr Ulrich Nyffenegger, Laupenstrasse 22, 3008 Bern infolge

  • Amtsmissbrauch gemäss Art 312 Strafgesetzbuch (SR 311.0); wegen systematischer Begünstigung der Mobilfunkbetreiber in der Funktion als kantonale Vollzugsbehörde

und

  • systematischer Bereicherung der Mobilfunkbetreiber infolge rechtswidrigem Betreiben von Mobilfunkanlagen, welche durch den angezeigten Amtsmissbrauch gedeckt wird

in folgender Sache:

Liste AUE vom 10. Januar 2024 (Beilage)

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11. Juli 2023 bestätigte das AUE den ehemaligen Beschwerdeführenden im Leiturteil Steffisburg, Flüelistrasse 44 vor Bundesgericht, dass die Angaben im Standortdatenblatt für adaptive Antennen korrekt seien und das AUE diese geprüft und nach NISV Art. 12 kontrolliert habe (siehe Beilage). 

Mit Schreiben vom 10. Januar 2024 wurde der Laubscher plannetzwerk GmbH, auf deren Forderung hin eine Liste durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern (sig. durch den Amtschef Ulrich Nyffenegger) mit über 380 Mobilfunkanlagen bei 127 bernischen Gemeinden ausgehändigt, welche eine Sendeleistungserhöhung vornahmen. Diese Erhöhung der Sendeleistung wurde im Rahmen eines Bagatellverfahrens (Meldung) direkt durch das AUE gutgeheissen ohne ein neues Baugesuch und ohne öffentliche Publikation.

Mit Schreiben vom 5. April 2024 reichten die ehemaligen Beschwerdeführenden im Leiturteil Steffisburg, Flühlistrasse 44, bei der Bauverwaltung Steffisburg eine baupolizeiliche Anzeige ein, welche einen umgehenden Baustopp verlangte. Die Anzeigenden belegten der Baubehörde, dass nicht die vom Bundesgericht schlussendlich bewilligte Antenne montiert wurde. Es handelt sich dabei weder tatsächlich noch rechtlich um den bewilligten Antennentyp mit einer max. Sendeleistung von 100 Watt für die adaptiven Antennen. Die Antenne weisst andere Antennendiagramme und höhere Sendeleistungen auf, was wiederum die Liste des AUE vom 10. Januar 2024 belegt.

Anträge

  •  Die Privatkläger ersuchen die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, das Verfahren wegen systematischem Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche an die Hand zu nehmen.
  • Die Strafanzeige wird eingereicht, da die Privatkläger annehmen müssen, dass die Gemeinde Steffisburg im Rahmen des Wiederherstellungsverfahren keine Strafanzeige gegen den Amtschef AUE, Ulrich Nyffenegger einreichen wird.
  • In der Sache Bauen ohne Baubewilligung (baupolizeiliche Anzeige) bei der Baubehörde Steffisburg ist ein Benützungsverbot umgehend durchzusetzen. In Erwägung zu ziehen ist eine allfällige Demontage der 5G-Anlageeinrichtung, da die Vollzugsbehörde den Betriebsstatus der Antennen nicht gemäss NISV kontrolliert.
  • Im Weiteren verlangen die Privatkläger Kostenersatz durch die angeschuldigte Person oder deren Arbeitgeber (Kanton Bern). 

Begründung

  • Die Privatkläger müssen aufgrund des systematisch rechtswidrigen Verhaltens durch das AUE sowie der systematischen Begünstigung der MF-Branche durch die kommunalen und kantonalen Behörden annehmen, dass die nun angewiesene kommunale Baupolizeibehörde nur die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes gemäss Art. 46 BauG vornehmen wird, ohne Strafanzeige gegen die kantonale Behörde in der Person des verantwortlichen Amtschef AUE wegen Amtsmissbrauch Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) zu erheben.
  • Die Privatkläger stellen fest, dass die kantonale Vollzugsbehörde AUE mindestens seit Dezember 2022 solche rechtswidrige Bagatellverfahren durchführt. Am Seminar KPG vom 9. Dezember 2022 wurde das AUE und insbesondere Herr Nyffenegger persönlich auf diese rechtswidrige Begünstigung der MF-Branche aufmerksam gemacht. Insbesondere handelt es sich beim Bagatellverfahren (Meldung) um eine Baubewilligungsbefreiung. Für diese Befreiung von der Baubewilligungspflicht ist die kommunale Baubehörde zuständig und nicht das AUE.
  • Wir stellen zudem fest, dass die kantonale Vollzugsbehörde (NIS-Fachstelle AUE) die MF-Branche systematisch bevorzugt und damit unrechtmässig begünstigt. Im Artikel Infosperber vom 12. September 2023 (Beilage) wird aufgezeigt, wie der Kanton Bern die Anwohner von MF-Anlagen systematisch austrickst. Infolge des zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts BE vom 21. August 2023 (100/2021/300U), ist nun durch das Amt für Umwelt und Energie bestätigt, dass nebst Büren an der Aare noch 386 weitere MF-Anlagen rechtswidrig im Bagatellverfahren (=Bewilligungsbefreiung) mittels Antennenersatz aufgerüstet (=Sendeleistungserhöhung) wurden (siehe Liste in Beilage).
  • Mit Antwort des Regierungsrates des Kantons Bern (2021.RRGR.320 in Beilage) bestätigt dieser, dass die Vollzugsbehörde des Kantons Bern keinen Zugriff auf die QSS der Betreiber haben und nicht unabhängig den Betriebsstatus der Mobilfunkantennen überprüfen können (Pkt. 1). Es wird bestätigt, dass die kantonale Vollzugbehörde die bewilligten Antennendiagramme nicht überprüfen (Pkt. 2). Zudem wurde am KPG Seminar vom 9. Dezember 2022 in Münsingen durch das AUE bestätigt, dass bis dato noch keine Kontrollmessungen von adaptiven MF-Antennen im Kanton Bern vorgenommen wurden. Das entsprechende Protokoll kann bei Bedarf nachgeliefert werden.
  • Mit Schreiben vom 11. Juli 2023 des AUE, Abt. Immissionsschutz (Beilage) an die ehem. Beschwerdeführer im Präzedenzfall Steffisburg vor Bundesgericht, bestätigt das AUE, dass es sich bei der Kontrolle von MF-Antennen auf die Prognosen in den Standortdatenblättern (Abschätzung der Strahlenbelastung) sowie auf die QSS der Betreiber verlässt. Damit kommt die kantonale Vollzugsbehörde ihrem Kontrollauftrag nach Art. 12 NISV (SR 814.710) nicht nach.
  • Schliesslich bestätigt das Bundesamt für Strahlenschutz (BRD) mittels Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Expositionsbestimmung» der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, T.Kopacz, Dr. C. Bornkessel, Prof. Dr. M. Wuschek, vom November 2022, welcher das Bundesamt für Strahlenschutz (BRD) unter dem Kürzel BfS-RESFOR-208/22 veröffentlichte, dass die von der kantonalen Vollzugsbehörde ins Recht gelegte METAS Messvorgaben tatsächlich und technisch nicht evidenzbasiert sind. Der ganze 240-seitige Bericht ist hier abrufbar.
  • Der beigelegte Auszug aus diesem Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz zeigt die fehlende technische und damit gemäss NISV-Kontrollvorschriften (Art. 12) fehlende Evidenz auf

 

Besten Dank für die unverzügliche Anhandnahme unserer Strafanzeige.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Geschäftsinhaber
Laubscher plannetzwerk GmbH

Christian Oesch

Präsident
Schweizerischer Verein WIR

Hanueli Jakob

Präsident
Verein Gigaherz.ch

Privat: 5G: Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus

Am 13. September 2023 haben wir die Grossräte vom Kanton Bern über den Artikel im Infosperber und die damit verbundene Vorgeschichte informiert:

Ja, ich möchte bei WIR mitmachen!

Für die Unterstützung unserer Projekte danken wir Ihnen herzlich!