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Zürich als Zünglein an der Waage und die Schweiz im digitalen Korsett

29.Sep.. 2025 | 0 comments

Zürich als Zünglein an der Waage

und die Schweiz im digitalen Korsett

Am 28. September 2025 hat die Schweiz knapp Ja zur staatlichen E-ID gesagt, mit 50,39 Prozent und ohne Ständemehr. Ein Ergebnis, das weniger nach Begeisterung klingt als nach „gerade so durchgeboxt“. Auffällig: Vor allem die Stadt Zürich lieferte die Stimmen, die das Resultat kippten. Ohne sie wäre die E-ID krachend gescheitert.

Die Politik versprach im Vorfeld „freiwillig, kostenlos und diskriminierungsfrei“. Doch Versprechen sind keine einklagbaren Rechte und haben hierzulande erfahrungsgemäss das Haltbarkeitsdatum von Milch im Hochsommer. Gerade jetzt muss die Bevölkerung genau hinschauen, ob diese Zusicherungen tatsächlich im Gesetz verankert werden. Denn wer glaubt, dass „gratis“ und „freiwillig“ auch in fünf Jahren noch gelten, verkennt die Spielregeln der Digitalisierung: Einmal eingeführt, wächst der Druck zur Nutzung – Schritt für Schritt.

Damit niemand ohnmächtig zuschaut, haben wir für euch eine Briefvorlage erstellt. Sie lässt sich leicht für alle Kantone anpassen. Klar, verbindlich und unübersehbar. Und die Moral der Geschichte: Wer jetzt nicht laut wird, wacht bald in digitaler Versklavung und Totalüberwachung auf.

8000 Zürich, 29.09.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Zürcher Kantonsregierung,

als Bürger des Kantons Zürich fordere ich Sie hiermit auf, sämtliche bisher öffentlich gemachten Versprechungen zur Freiwilligkeit, Kostenfreiheit und Gleichbehandlung im Zusammenhang mit der elektronischen Identität (E-ID) vollumfänglich, rechtsverbindlich und dauerhaft in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen.

Die mehrfach geäusserten Zusicherungen von nationalen und kantonalen Regierungsmitgliedern, wonach die E-ID immer rein freiwillig sein wird, niemals Nachteile für Personen ohne E-ID entstehen werden und keine Kosten für Nutzerinnen und Nutzer anfallen werden, sind begrüssenswert. Doch es genügt nicht, diese Grundsätze politisch zu kommunizieren – sie müssen gesetzlich verankert werden, damit für alle Beteiligten eine klare und einklagbare Rechtslage besteht.

Ich fordere konkret:

  1. Die gesetzliche Verankerung der vollständigen Freiwilligkeit der E-ID-Nutzung
    Es ist gesetzlich festzuhalten, dass niemand verpflichtet werden darf, eine E-ID zu besitzen oder zu verwenden – weder direkt noch indirekt über administrative, digitale oder wirtschaftliche Hürden.
  2. Die gesetzliche Garantie diskriminierungsfreier Gleichbehandlung
    Der Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen muss für alle Personen gleich möglich bleiben – auch ohne E-ID. Es dürfen weder funktionale Nachteile noch zusätzliche bürokratische oder technische Hürden entstehen.
  3. Die gesetzlich geregelte vollständige Kostenfreiheit der E-ID
    Die Ausstellung, Nutzung und Verlängerung der E-ID – inklusive aller dafür nötigen Mittel – muss dauerhaft kostenlos sein. Eine zukünftige Gebührenpflicht muss gesetzlich ausgeschlossen werden.
  4. Die Aufnahme sämtlicher Versprechungen der Regierung in geltendes kantonales Recht
    Politische Absichtserklärungen haben keine rechtliche Bindung. Ich fordere daher, dass alle bisherigen öffentlichen Zusicherungen zur E-ID durch explizite gesetzliche Regelungen abgesichert werden – insbesondere im Rahmen des kantonalen Datenschutzgesetzes (IDG ZH), des Verwaltungsrechts und gegebenenfalls durch ein eigenes E-ID-Gesetz.
  5. Die gesetzlich geregelte Transparenz, Zweckbindung und demokratische Kontrolle
    Die E-ID-Infrastruktur muss datenschutzkonform, dezentral und unter demokratischer Aufsicht betrieben werden. Es braucht klare gesetzliche Regelungen zu Datenspeicherung, Zugriff, Nutzung und Kontrolle.

Rechtsgrundlagen (Auswahl):

  • Verfassung des Kantons Zürich (KV ZH)
    • Art. 8 Abs. 1 – Rechtsgleichheit
    • Art. 9 – Verhältnismässigkeit
    • Art. 11 – Schutz der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung
  • Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG ZH)
    • § 5 – Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung
    • § 6 – Grundsätze der Datenbearbeitung
    • § 14 – Rechte der betroffenen Personen

Diese Verfassungs- und Datenschutzrechte bilden die rechtliche Grundlage, auf der Ihre bisherigen Versprechen beruhen – und sie verpflichten Sie dazu, diese nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verbindlich umzusetzen.

Ich ersuche Sie um die zeitnahe schriftliche Stellungnahme und fordere Sie auf, umgehend den rechtlichen Prozess einzuleiten, um die oben genannten Punkte vollumfänglich im kantonalen Recht zu verankern.

Mit bestem Dank für Ihre Aufmerksamkeit und in Erwartung einer klaren gesetzlichen Absicherung aufgrund Ihres Verfassungsauftrags verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Max Muster
Musterstrasse 84, 8000 Zürich
[email protected] /+41 (0)44 xxx xx xx 

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