Warum er vor Gericht trotzdem gewinnt
«Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem der Staat immer dann Recht bekommt, wenn er sich auf eine Krise beruft, solange er formal sauber argumentiert.»
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat gesprochen und es hat nicht entschieden, ob die Corona-Massnahmen richtig waren. Es hat entschieden, dass der Staat sie für richtig halten durfte. Das ist mehr als eine juristische Nuance. Es ist der eigentliche Kern dieses Urteils und vielleicht der ehrlichste Einblick in das Funktionieren eines modernen Rechtsstaats unter Druck.
Denn wer sich durch die Argumentation arbeitet, merkt schnell, es geht nicht mehr um Wahrheit. Nicht einmal um objektive Richtigkeit. Es geht um Vertretbarkeit.
Die entscheidende Verschiebung
Nicht: «War die Massnahme richtig?», sondern: «Durfte der Staat sie für richtig halten?»
Diese Verschiebung verändert alles. Denn damit wird der Massstab der Kontrolle verschoben, weg von der Wahrheit, hin zur Plausibilität. Zum berühmten «Einschätzungsspielraum» des Staates.
Und dieser Spielraum ist gross. Sehr gross. Selbst wenn Daten unsicher sind. Selbst wenn Annahmen sich später als falsch erweisen. Selbst wenn die Grundlage brüchig ist. All das wird zur Nebensache. Entscheidend ist nur, ob die Entscheidung im Moment ihres Erlasses als vertretbar erscheinen konnte.
Mit anderen Worten: Der Staat muss nicht recht haben. Er muss nur überzeugend darlegen, warum er glauben durfte, recht zu haben.
Das zeigt sich auch im Detail der Entscheidung. Das Gericht bestätigt ausdrücklich, dass der Staat weitreichende Massnahmen ergreifen durfte, um Leben und Gesundheit zu schützen, selbst bei unsicherer Datenlage. Genau hier greift der Einschätzungs- und Prognosespielraum: Der Staat darf handeln, bevor er alles weiss.
Gleichzeitig setzt das Urteil aber Grenzen. Nicht bei der grundsätzlichen Richtung, sondern bei der konkreten Ausgestaltung. Dort, wo Regelungen zu unklar formuliert sind, wo Bürger nicht mehr zuverlässig erkennen können, was erlaubt ist und was nicht, kippt die rechtliche Bewertung. Besonders deutlich wird das bei Bussgeldern: Sind die zugrunde liegenden Normen zu unbestimmt, werden sie angreifbar bis hin zur Verfassungswidrigkeit.
Das Muster ist eindeutig: Das Gericht schützt die Systementscheidung und entzieht sie damit der eigentlichen Prüfung. Es greift nur dort ein, wo die Ausgestaltung im Detail nicht trägt.
Zur Debatte steht nicht mehr, ob die Entscheidung richtig war, sondern nur noch, ob sie sauber umgesetzt wurde. Und genau darin liegt das Problem.
Kein deutsches Phänomen
Wer glaubt, dass diese Logik an der Schweizer Grenze haltmacht, unterschätzt die strukturellen Parallelen. Auch hierzulande operieren Gerichte mit Einschätzungsspielräumen, mit Verhältnismässigkeitsprüfungen, mit Abwägungen zwischen Gesundheitsschutz und individueller Freiheit. Auch hier gilt: In ausserordentlichen Lagen verschiebt sich der Fokus. Weg von der objektiven Richtigkeit. Hin zur vertretbaren Entscheidung. Und genau hier wird es unbequem. Denn wenn «vertretbar» genügt, wird «richtig» optional. Wenn «plausibel» reicht, wird «wahr» verhandelbar.
Und wenn Gerichte nicht mehr entscheiden, ob der Staat recht hat, sondern nur noch, ob er es behaupten durfte, entsteht ein System, in dem der Staat strukturell im Vorteil ist. Nicht immer. Aber fast immer dann, wenn er «Krise» sagt.
Der Punkt, an dem man hinsehen muss
Der Rechtsstaat schützt die Bürger. Aber er schützt zuerst seine eigene Funktionsfähigkeit. Und genau das ist der Punkt, an dem man beginnen sollte, genauer hinzusehen. Und genau deshalb ist das kein abstraktes Problem.
Zürich: Die eingebaute Falle
In der Vernehmlassung zum neuen Zürcher Gesundheitsgesetz fehlte ausgerechnet der entscheidende Passus, dass ein Impfobligatorium mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken faktisch umgangen werden kann. Man könnte darüber hinwegsehen. Man könnte es als technischen Fehler abtun. Oder man nimmt zur Kenntnis, dass hier ein Widerspruch im Gesetz selbst angelegt ist. Einer, der früher oder später eine Rolle spielen wird.
Denn damit passiert etwas Bemerkenswertes: Der Staat schreibt nicht nur eine Pflicht ins Gesetz. Er schreibt gleich die Ausnahme mit. Und genau das wird später zum Problem. Denn wenn man sich von einer Pflicht freikaufen kann, kann sie nicht zugleich zwingend notwendig sein. Das ist kein Detail. Das ist ein Zirkelschluss.
Eine elegantere Falle kann man sich kaum stellen.










0 Comments