Ergebnisbericht Bilaterale III:
Die Rechtsübernahme kommt im Paket, der Rest gleich mit
Hat sich eigentlich schon irgendjemand damit befasst?
Während sich die Welt daran abarbeitet, die Strasse von Hormus auf dem Globus zu finden, veröffentlicht Bern ein Dokument, das die Spielregeln der Schweiz leise, sauber und, wenn man genau hinschaut, ziemlich endgültig verschiebt. 129 Seiten Ergebnisbericht zu den «Bilateralen III». Kein Knall, keine Sondersendung, kein Aufschrei. Eher so: PDF hochgeladen, fertig. Und genau das ist das Problem. Denn wer unseren ersten Artikel «Mehrheit nach Mass» gelesen hat, weiss bereits, wie die angeblich «klare Mehrheit» zustande kam: nicht gefunden, sondern gebaut. Vorselektion der relevanten Stimmen, statistische Entsorgung von über 1’000 Bürger-Eingaben, Auswertung ohne offengelegte Methode. Die Bühne war gestellt, das Ergebnis vorbereitet. Und jetzt folgt der zweite Akt: Aus der inszenierten Mehrheit wird konkrete Gesetzgebung.
Vom Zwischenbericht zur Gebrauchsanweisung
Der Ergebnisbericht ist keine Zusammenfassung. Er ist die Gebrauchsanweisung. Was im Zwischenbericht noch als politisches Paket daherkam, wird jetzt konkret: Anpassungen in Dutzenden von Bundesgesetzen, neue gesetzliche Grundlagen und vier separate Bundesbeschlüsse, über die später entschieden wird.
Betroffen sind zentrale Bereiche: der Strommarkt, die Lebensmittelsicherheit, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und vor allem die institutionellen Regeln, also wie künftiges EU-Recht in der Schweiz übernommen wird.
Aus einer politischen Absichtserklärung ist damit ein Umsetzungsprogramm geworden, das tief in bestehende Strukturen eingreift. Wer noch glaubt, hier würden «nur» ein paar Abkommen aktualisiert, unterschätzt die Tragweite oder hat schlicht nicht gelesen.
Und genau darüber wird später nicht einzeln abgestimmt. Entscheidend ist nicht nur, was geregelt wird, sondern wie: in grossen Blöcken, die nur als Ganzes angenommen oder verworfen werden können.
Dynamische Rechtsübernahme: Mitsprache oder Mechanismus?
Im Zentrum steht das, was man höflich «dynamische Rechtsübernahme» nennt. Ein Begriff, der so technokratisch klingt, dass er beinahe beruhigt. In der Praxis bedeutet er: EU-Recht entwickelt sich, die Schweiz folgt. Und zwar laufend, strukturiert und eingebettet in Verfahren. Man darf «mitreden», man darf «frühzeitig Einfluss nehmen», man darf sich im sogenannten «Decision Shaping» engagieren. Das klingt nach Mitsprache, ist aber vor allem eines: ein System, in dem die entscheidenden Weichen nicht mehr beim Souverän gestellt werden, sondern in einem Dauerprozess aus Gremien, Kommissionen und Verhandlungsrunden. Dynamisch ist die Übernahme. Die Entmachtung ist erstaunlich stabil.
Referendum: Die eigentliche Machtfrage
Wer jetzt einwendet, dass darüber ja immer noch abgestimmt werden kann, landet unweigerlich bei der eigentlichen Machtfrage: dem Referendum. Der Bundesrat schlägt, wenig überraschend, das fakultative Referendum vor. Also: Abstimmung nur dann, wenn jemand 50’000 Unterschriften sammelt oder acht Kantone es verlangen. Ein beachtlicher Teil der Vernehmlassung fordert hingegen ein obligatorisches Referendum. Mit anderen Worten: eine garantierte Abstimmung.
Und hier wird es plötzlich unangenehm klar. Denn es geht nicht um eine juristische Fussnote, sondern um die Frage, ob das Volk zwingend entscheidet oder nur dann, wenn es schnell genug organisiert ist.
Die offizielle Argumentation lautet: kein EU-Beitritt, keine formelle Machtübertragung, also kein obligatorisches Referendum. Die inoffizielle Realität liest sich anders: umfassende Einbindung in ein sich laufend entwickelndes Rechtssystem, Einschränkungen bei der eigenständigen Gesetzgebung, strukturelle Vorbindung künftiger Entscheide. Wer hier noch von einem gewöhnlichen Staatsvertrag spricht, hat entweder eine sehr kreative Definition von «gewöhnlich» oder ein sehr konkretes Interesse daran.
Strom: Das unterschätzte Zünglein an der Waage
Und während man sich an diesen institutionellen Fragen festbeissen kann, liegt das eigentliche politische Dynamit etwas tiefer im Text vergraben: der Strom. Marktöffnung, Integration in europäische Systeme, Regeln für Versorgung und Wettbewerb. Das ist kein abstrakter Diskurs, das ist Alltag. Strompreis, Versorgungssicherheit, Winter. Während «dynamische Rechtsübernahme» in Talkshows freundlich ausdiskutiert werden kann, stellt sich beim Strom eine sehr einfache Frage: Wird es teurer, unsicherer, abhängiger? Und genau diese Frage versteht jede und jeder. Nicht, weil sie juristisch geschult sind, sondern weil die Rechnung jeden Monat kommt.
Mehrheit nach Mass: Die Fortsetzung
Der Ergebnisbericht zeigt nebenbei auch, was im ersten Artikel bereits angelegt war: die systematische Aufwertung institutioneller Stimmen und die gleichzeitige Entwertung des Souveräns. Kantone sprechen «für die Kantone», Verbände «für die Wirtschaft», Reflexionsgruppen «für die Zukunft».
Und über 1’000 Bürger-Eingaben? Sie werden im Bericht zwar erwähnt, insgesamt über tausend Einzeleingaben von Privatpersonen, doch in der eigentlichen Analyse tauchen sie kaum strukturiert auf. Wer sich durch die Kapitel arbeitet, findet detaillierte Auswertungen zu Kantonen, Parteien und Verbänden, inklusive sauberer Zuordnung, Zitaten und Einordnung. Bei den Bürgerstimmen bleibt es hingegen beim statistischen Verweis.
Der entscheidende Punkt liegt nicht im Ergebnisbericht selbst, sondern im Zusammenspiel mit dem Zwischenbericht: Dort wurde explizit festgehalten, dass ein «erheblicher Teil» dieser Eingaben nicht umfassend analysiert wurde. Im Ergebnisbericht ist dieser Satz verschwunden, der Effekt ist geblieben.
So entsteht eine stille Verschiebung: Die institutionellen Stimmen strukturieren das Bild, die Bürgerstimmen bleiben Randerscheinung. Nicht, weil sie nicht existieren, sondern weil sie im Auswertungssystem keine vergleichbare Rolle spielen.
Partizipations-Theater mit Zahlen ohne Methode
Wer sich die Mühe macht, den Bericht zu lesen, erkennt schnell das bekannte Muster, das wir bereits bei EpG und IGV gesehen haben: maximale Komplexität, minimale Transparenz. Zahlen ohne Methode. Prozentwerte ohne Bewertungsregeln. Eine «klare Mehrheit», deren Entstehung sich im Nebel verliert. Vernehmlassungen werden so zu dem, was sie offenbar längst sind: Partizipations-Theater. Man darf sprechen, solange es am Ende keine Rolle spielt.
Vom «Ob» zum «Wie»
Bis jetzt ging es darum, ob diese Vorlagen überhaupt gewollt sind. Diese Phase ist vorbei.
Jetzt ist weitgehend festgelegt, wie abgestimmt wird: nicht über einzelne Inhalte, sondern über mehrere grosse Vorlagen, die jeweils als Paket geschnürt sind. Wer zustimmt, bekommt alles. Wer ablehnt, verwirft alles. Eine differenzierte Entscheidung ist nicht vorgesehen.
Friss-oder-stirb-Design
Genau hier wird das Referendum zur letzten echten Stellschraube. Fakultativ bedeutet: Wer es verhindern will, muss liefern: 50’000 Unterschriften, schnell, organisiert und für jede Vorlage einzeln. Aktuell also voraussichtlich bis zu viermal.
Gleichzeitig wird nicht über einzelne Schlüsselentscheidungen abgestimmt, sondern über grosse Vorlagen, in denen unterschiedliche Elemente gebündelt sind. Natürlich kann niemand über jedes Detail separat abstimmen. Aber genau darum geht es auch nicht.
Entscheidend sind die grundlegenden Weichenstellungen: etwa die institutionellen Regeln oder die Frage der dynamischen Rechtsübernahme. Diese stehen nicht für sich zur Abstimmung, sondern sind in umfassendere Vorlagen integriert.
Das führt zu einem einfachen Entscheidungszwang: Wer einzelne zentrale Punkte ablehnt, muss den gesamten Block bekämpfen. Wer einem Teil zustimmt, nimmt den Rest mit.
Das ist kein Zufall, sondern Konstruktion. Nicht jedes Detail wird gebündelt, aber die entscheidenden Fragen werden es.
Kaum jemand schaut hin
Und während all das passiert, bleibt die öffentliche Aufmerksamkeit erstaunlich gering. Nicht, weil es unwichtig wäre, sondern weil es so aufbereitet ist, dass man es schwer überblickt.
Es gibt nicht einen grossen Entscheid, über den alle abstimmen. Stattdessen mehrere Vorlagen, in denen unterschiedliche Dinge zusammen gebündelt sind.
Man kann nicht einzelne Punkte auswählen. Man kann nur Ja oder Nein zu einem ganzen Block sagen.
Genau so funktioniert die Entscheidung. Und genau das macht der Ergebnisbericht klar. Er zeigt nicht nur, was geplant ist, sondern auch, wie darüber entschieden werden soll.
Und genau darin liegt die Wirkung: Zentrale Fragen stehen nicht einzeln zur Entscheidung, sondern werden mit anderen Elementen verknüpft.
Konkret heisst das: Die institutionellen Regeln, also auch die Frage der dynamischen Rechtsübernahme, sind im sogenannten Stabilisierungsteil gebündelt. Das Stromabkommen wiederum kommt als eigene Vorlage, bringt aber ebenfalls umfassende Anpassungen mit sich.
Wer einem dieser Teile zustimmt, übernimmt jeweils ein ganzes Bündel an Regelungen. Wer ablehnt, verwirft alles. Eine Entscheidung über einzelne Grundsatzfragen, etwa die dynamische Rechtsübernahme, ist so nicht vorgesehen.
Schluss: Jenseits der PDF-Kulisse
Am Ende bleibt keine technische Detailfrage, sondern eine Grundsatzentscheidung: Wie viel Mitentscheidung bleibt dem Souverän tatsächlich und unter welchen Bedingungen?
Wenn zentrale Weichenstellungen nur noch in gebündelten Vorlagen zur Abstimmung stehen und ein Referendum erst mühsam organisiert werden muss, verschiebt sich die Verantwortung. Nicht mehr der Staat sucht den Entscheid, sondern die Bürger müssen ihn erzwingen.
Das ist kein Randaspekt dieses Prozesses. Es ist sein Kern.
Der Ergebnisbericht zeigt nicht nur, was geplant ist. Er zeigt, wie entschieden wird und unter welchen Bedingungen Mitbestimmung überhaupt noch stattfindet.
Mit der dynamischen Rechtsübernahme verändert sich die direkte Demokratie nicht formal, aber in ihrer Wirkung: Neue Regeln entstehen ausserhalb der direkten Abstimmung und werden anschliessend in die Schweiz überführt.
Entscheidet sich die Schweiz dagegen, greift ein Verfahren: Streitbeilegung, Schiedsgericht, mögliche Ausgleichsmassnahmen.
Die Wahl ist damit nicht mehr inhaltlich offen, sondern strukturell vorgegeben: Übernahme oder die Konsequenzen einer Ablehnung.
Und wie geht es weiter?
Als Nächstes liegt der Ball beim Parlament. Es entscheidet über die Vorlagen und auch darüber, in welcher Form sie dem Referendum unterstellt werden. Bleibt es beim fakultativen Referendum, hängt alles daran, ob genügend Unterschriften zusammenkommen. Ein obligatorisches Referendum würde hingegen eine Abstimmung zwingend machen.
Damit ist klar: Die entscheidende Phase beginnt erst. Nicht im Bericht, sondern im politischen Prozess, der jetzt folgt.
Hier entscheidet sich nicht nur der Inhalt der Vorlagen, sondern auch, wie viel Entscheidung dem Souverän überhaupt noch bleibt.
Praktisch bedeutet das auch: Bleibt es beim fakultativen Referendum, müssen diejenigen, die einzelne Vorlagen ablehnen, aktiv werden und zwar für jede Vorlage einzeln.
Nach heutigem Stand heisst das: mehrere Referenden parallel, mit entsprechendem organisatorischem Aufwand.
Die entscheidende Frage ist also nicht nur, ob abgestimmt wird, sondern ob es überhaupt jemand schafft, die Abstimmung zustande zu bringen.










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