So nicht! Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt.
Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre
Der Präsident von gigaherz.ch, Hans-U. Jakob, klärt auf
Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Was das Mädel da so süss und leichtsinnig daherplappert, dürfte indessen für ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, welche ihm diesen höheren technischen Blödsinn vorgekocht haben, ausreichend sein.
Wie dramatisch muss die Situation um den Bau oder Hochrüstung von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen wohl sein, dass sich ein Bundesamt herablässt, solchen Unfug zu verbreiten. Auf Kosten der Steuerzahlenden versteht sich!
Das BAKOM-Machwerk kann hier mal angeschaut werden. So viel an Unwahrheiten und Verdrehungen in 3 Minuten und 30 SAekunden zu verpacken setzt wahrlich schon ganz neue Massstäbe.
Die wichtigsten 10 Punkte
An seinem neusten Vortrag in Gasel-Köniz am 15. Februar 2024 thematisiert Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR, diese ungeheuerliche Verschleierung von gefährlichen Tatsachen.
Hier finden Sie die wichtigsten 10 Punkte notiert:
Punkt 1
In einer Ortschaft oder Kleinstadt wie dieser, sind von einer adaptiven 5G Sendeantenne in einem 120°-Sektor gleichzeitig nicht nur drei bis vier Endgeräte zu bedienen, wie hier dem Betrachter suggeriert wird, sondern je nach Antennentyp bis 1200.
Punkt 2
Bei einer adaptiven 5G-Sendeantenne sind gleichzeitig nicht nur 1 bis 4 Daten-Beams (Sendekeulen in der Luft, sondern, je nach Antennentyp 8 bis 32!
Punkt 3
Der Daten-Beam (Sendekeule) sendet nicht nur punktgenau auf das Endgerät, sondern hat einen Öffnungswinkel von 10 bis 15°. Nach 100m sind das bereits Breiten und Höhen von 15 bis 25m.
Punkt 4
Wie schaffen es 8 bis 32 dieser Datenbeams (fast) gleichzeitig 1200 Endgeräte zu beliefern? Das geht nur indem die Daten abwechslungsweise und paketweise zu den einzelnen der Endgeräte geschickt werden. Weil Echtzeit gefragt ist, dürfen die Lieferungs-Pausen nicht länger als einige 10 Millisekunden betragen.
Punkt 5
Punkt 6
Erst wenn der Standort des zu beliefernden Endgerätes bekannt ist, auch wenn es sich um ein fahrendes Ziel handelt, kann der Datenbeam mit Sendeleistung, Senderichtung horizontal und Senderichtung vertikal konfiguriert werden. Die Sendeleistung eines Datenbeams wird so festgelegt, dass an jedem Ziel, egal ob 50 oder 500m entfernt, die E-Feldstärke ca. 3V/m beträgt.
Punkt 7
Die Dichte (Anzahl) der Sendebams ist in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne weitaus höher als in einer Entfernung von 500m. Die Dichte (Anzahl) der Sendebeams kann in der Nähe einer adaptiven 5G-Sendeantenne dermassen hoch sein, dass dazwischen weder Lücken noch Pausen festzustellen sind. Womit sich das ganze Juristen-Geschwafel rund um den sogenannten Korrekturfaktor gemäss Ziffer 63 in Anhang 1 der NIS-Verordnung in Luft auflöst.
Punkt 8
Mit diesen 7 Punkten ist es noch lange nicht genug. Die Daten erreichen ihr Ziel nämlich nicht nur auf direktem Weg bei Sichtverbindung, sondern auch noch über die verschiedensten Reflektionswege.
Am besten gibt darüber das Video des Antennenherstellers ERICSSON Auskunft, denn dieses verrückte Video zeigt nur einen der 8 bis 32 möglichen Beams.
Punkt 9
Messbar sind bisher nur die Broadcast- oder Suchbeams. Die Pakete der weitaus zahlreicheren Datenbeams sind zeitlich zu kurz um von einem Messgerät erfasst werden zu können. Bei amtlichen Abnahmemessungen wird deshalb krampfhaft versucht, von einen einzigen Suchbeam auf die Gesamtbelastung des Sektors mit 8 bis 32 Datebeams, deren Konfiguration (Sendeleistung und Senderichtungen) völlig unbekannt ist, hochzurechnen. Ein Unterfangen, welches man gut mit Kaffeesatzlesen vergleichen kann.
Punkt 10
Wenn Sie erfahren möchten, was Rechtsverweigerung, Amtsunfähigkeit und Voreingenommenheit sind und wie Amtsmissbrauch und Begünstigung funktionieren, müssen Sie die obigen 9 Punkte lediglich einem Kantons-, Verwaltungs- oder gar dem Bundesgericht vorlegen. Die Quittung erfolgt nach 6 bis 9 Monaten in Form eines 30-seitigen, unverständlichen Juristen-Geschwurbels, welches dem Inhalt nach zu schlissen etwa dem Argumentarium der Swisscom entspricht, wo sich auch Sunrise-und SALT-Anwälte schamlos bedienen. Kostenpunkt Fr. 12’000.- bis 20’000.-
Von: Schweizerischer Verein WIR
Gesendet: Dienstag, 13. Februar 2024 17:56
An: ‘[email protected]’
Cc: ‘[email protected]’; ‘[email protected]’
Betreff:
Mitteilung: Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre
Wichtigkeit: Hoch
Cc: Bundesrat Albert Rösti (UVEK), Bundeskanzler Viktor Rossi
Bcc: Bundesversammlung, BPUK, BAKOM, COMCOM, BERENIS, EMEK etc.
Sehr geehrter Herr Direktor Bernard Maissen (BAKOM)
Seit fast 5 Jahren verfolgen WIR die brisante, systematische und rechtswidrige Begünstigung von 5G Mobilfunk Betreiberinnen durch Bundes-, Kantons-, Städte- oder Gemeindeämter in der ganzen Schweiz. Allein im Kanton Bern wurden über 380 5G-Mobilfunkantennen rechtswidrig in Betrieb genommen! Dies ist Betrug und die Mehrheit der Bürger weiss dies bereits. Hier können Sie mehr erfahren
Nun, am 12. Januar 2024 stellten Sie als Direktor des Schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ein 5G-Propaganda-Video auf YouTube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Sie kommentieren das Video wie folgt:
„Dieses vom BAKOM produzierte „Erklärvideo“ veranschaulicht, wie adaptive Antennen den Empfang bei der Mobilfunknutzung verbessern und gleichzeitig die Belastung der umliegenden Orte verringern. Es verwendet die realen Parameter einer Antenne in einem Wohnquartier und zeigt anhand von Simulationen, wie sich die Funkwellen in diesem Quartier ausbreiten.“
So nicht, Herr Direktor! Ihre ungeheuerliche Verschleierung gefährlicher Tatsachen hat nun alle Grenzen überschritten! Wir gehen davon aus, dass Ihr Background in Geschichte und Journalismus möglicherweise nicht ausreicht, um die komplexen 5G-Technologien verstehen zu können. Dies entbindet Sie aber nicht von der Verantwortung über die Entscheidungen des BAKOM, welche Sie zu 100% zu übernehmen haben! WIR ermahnen Sie, diese Verantwortung wahrzunehmen (dies auch im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht) und verlangen, dass dieses Video entweder richtiggestellt oder vom Internet entfernt wird. Andernfalls werden wir eine Strafanzeige, allenfalls sogar einen Strafantrag erwägen.
Im Video „Adaptive Antennen“ führt das BAKOM die Bevölkerung mit Falschaussagen in die Irre. Es besteht der Verdacht, dass diese Täuschung absichtlich erfolgt und möglicherweise sogar den Tatbestand des Betrugs darstellt.
WIR 5G-Aufklärer haben für Sie und die Mitarbeiter im BAKOM, EMEK, COMCOM, BERENIS, etc. die 10 irreführenden Punkte in einer Gegendarstellung erklärt. Wir bitte Sie darum, unsere Aufklärung auf unserer Website zur Kenntnis zu nehmen: Das BAKOM führt die Bevölkerung in die Irre.
Wir erhoffen uns, mit diesem Apell Ihre Aufmerksamkeit für diese brisanten Fehler geweckt zu haben und wünschen uns eine Besprechung und Aufklärung vor Ort.
Mit freundlichen Grüssen,
Christian Oesch, Präsident
Gute Stellungnahme.