Schreiben an Gemeinden – gefährdete Rechtssicherheit im Bezug auf 5G-Mobilfunk-Anlagen

Schreiben an Gemeinden – gefährdete Rechtssicherheit im Bezug auf 5G-Mobilfunk-Anlagen

Information an sämtliche Gemeinden der Schweiz

Am 13. März 2023 startet der Schweizerische Verein WIR erneut eine Briefkampagne. Dem Schreiben von Christian Oesch wird ein Merkblatt beigelegt, welches in Zusammenarbeit mit plannetzwerk entstanden ist.

Mit diesem Schreiben sollen sämtliche Schweizer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf die mangelnde Rechtssicherheit im Vollzug der neuen adaptiven 5G-Mobilfunkanlagen hingewiesen werden. So wie sich die Situation derzeit präsentiert, werden die Kantone vom Bund zu  gesetzwidrigem Handeln genötigt und über die tatsächliche Rechts- und Faktenlage in die Irre geführt.

2138 Gemeinden sind im Verteiler und werden in den kommenden Tagen sowohl per Email, als auch per Briefpost für dieses wichtige Thema sensibilisiert.

Interessiert am Thema? Nehmen Sie an einer Webkonferenz zur weiteren Aufklärung zum Thema 5G in den Gemeinden teil!

Und dies ist der Wortlaut des Schreibens, das an alle Gemeinden gesendet wird:

 Rechtssicherheit im Vollzug der neuen adaptiven 5G-Mobilfunkanlagen?

Sehr geehrte Gemeindepräsidentin
Sehr geehrter Gemeindepräsident
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Die Kantonale Planungsgruppe Bern (KPG) führte Ende 2022 ein Seminar für die kommunale Baubewilligungsbehörde mit dem Titel „Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden“ durch. Ziel war es, die Rechtssicherheit bei der Anwendung der bau- und umweltrechtlichen Bestimmungen für die hoch umstrittene neue Mobilfunkgeneration 5G zu stärken.

Es ist nicht vermessen, wenn bereits heute festgestellt wird, dass dieses Ziel nicht erreicht und die Rechtsunsicherheit durch dieses Seminar, insbesondere durch die Aussagen und Informationen der verschiedenen Referenten und Referentinnen, noch verstärkt wurde.

Gerne überlassen wir Ihnen dazu die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Vor allem ist es ihm ein Anliegen, den überstürzten, unkoordinierten und zum Teil rechtswidrigen Ausbau der neusten Mobilfunkgeneration zu hinterfragen und bessere, strahlungsärmere sowie sicherere IT-Netzplanungen bei den Gemeinden anzustossen. Dies aus dem einfachen Grund, dass rund zehnmal weniger Energie benötigt wird, wenn ein Film über Glasfaserkabel anstelle Mobilfunk angeschaut wird. Bundesrat Parmelin forderte kürzlich auch die Mobilfunkbetreiber auf, ihren Beitrag zur Strommangellage beizusteuern.

Es sind die Gemeinden, welche auf ihrem Hoheitsgebiet für das Planungs- und Bauwesen zuständig sind. Sie können mit den Mitteln der kommunalen Ortsplanung und Baugesetzgebung optimale Rahmenbedingungen für IT-Infrastrukturanlagen schaffen.

Dies erfordert ein Erkennen der komplexen Materie und Herausforderung, um ins Handeln kommen zu können. Insbesondere müssen sich die zuständigen Gemeindebehörden ihrer Aufgabe und Verantwortung im Vollzug Mobilfunkanlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bewusst sein.

Wie Sie den Ausführungen von D. Laubscher zum gemeinsamen Gespräch zwischen dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) und den verschiedenen Teilnehmern des KPG-Seminars gemäss Beilage entnehmen können, ist das Fazit ernüchternd. Die strittige Vollzugsverordnung wird trotz fehlender Messungen und Kontrollen angewendet und die Baubewilligungspflicht wird zum Teil umgangen. Kann dies rechtens sein? Dies gilt natürlich nicht nur für den Kanton Bern, sondern für alle Kantone.

Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit und der nicht durchgeführten oder nicht durchführbaren vorgeschriebenen Messungen von adaptiven Antennen, insbesondere der Nichtkontrollier- und Nichtmessbarkeit der gemittelten höheren Feldstärken, muss sich die Gemeindebehörde fragen, ob sie mit ihrer Aufgabe als Baupolizei, für den Schutz der Bevölkerung (Vorsorgeprinzip) vor schädlicher Strahlung zu sorgen, bereits jetzt diese adaptive 5G-Technologie bewilligen darf.

Es ist eben nicht so, wie den Gemeindebehörden durch die Mobilfunkbetreiber, Kanton / Bund und insbesondere die Medienberichterstattung dauernd vermittelt wird, dass die Gemeinden beim Mobilfunk keine Handlungs- und Bestimmungsmöglichkeiten hätten. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Gemeinden sind immer zuständige Baupolizei- und Baubewilligungsbehörde. In gewissen Fällen fungiert das Regierungsstatthalteramt als Leitbehörde nach Koordinationsgesetz. Für die örtliche Baupolizei und Orts- und Nutzungsplanung ist jedoch in jedem Fall die Gemeinde zuständig.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen und den Informationen in der Beilage, diese ganze Thematik etwas näher zu bringen.

Gerne stehen wir für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Christian Oesch, Präsident

Schweizerischer Verein WIR | Postfach 0 | CH-3619 Eriz BE

[email protected]+41 79 329 2448

Beilage: Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk

Informations-Flyer

Dies sind die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Dépliant d’information

Voici les explications de LAUBSCHER plannetzwerk. Monsieur Daniel Laubscher a une longue expérience professionnelle en rapport avec l’implémentation de toutes les générations de téléphonie mobile dans ses différentes fonctions d’aménageur local / urbain et d’aménageur du territoire.

Volantino informativo

Queste sono le osservazioni di LAUBSCHER plannetzwerk. Daniel Laubscher vanta un’esperienza professionale pluriennale in relazione all’implementazione di tutte le generazioni di telefoni cellulari nelle sue varie funzioni di pianificatore locale/urbano e territoriale.

Le traduzioni in italiano seguiranno a breve:

Fragen zum Thema?

Sie haben Fragen zum Vorgehen in den Gemeinden oder möchten wissen, wie Sie sich vor schädlicher Strahlung von Mobilfunkmasten schützen können? Nehmen Sie an einer Webkonferenz teil!

Ein grosses Dankeschön geht an….

Immer wieder dürfen wir erleben, wie sich Menschen selbstlos in den Dienst der Allgemeinheit stellen und unsere Ideen mit Rat und Tat unterstützen. Im Zusammenhang mit dieser Briefaktion möchten WIR unserem Mitglied L. von Herzen danken, dass er in über 30 Stunden Fronarbeit sämtliche Anschriften von 2138 Gemeinden zusammengetragen hat!

Budget und antizipierte Kosten der Kampagne und 5G Projekt

  • CHF 7’568 für Adressen, Druck, Papier, Versand B-Post und Arbeit (Verpackung,  Email-Mailmerge)

Wir danken unseren Helfern von ganzem Herzen!

Wir bedanken uns bei allen herzlich, die uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit und/oder Spenden unterstützen.

Werden auch Sie Teil dieses Projektes, indem Sie einen finanziellen Beitrag daran leisten.

Ja, ich möchte bei WIR mitmachen!

Für die Unterstützung unserer Projekte, danken wir Ihnen herzlich!

Die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen – Interview mit Reinette Senum

Die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen – Interview mit Reinette Senum

Schweizer Kämpfer für medizinische Freiheit, 5G und Geoengineering

Teil 2 des Interviews mit Reinette Senum

Reinette Senum: In der Schweiz werden große Fortschritte im Kampf gegen Covid Shots, 5G und Geoengineering gemacht; Lektionen, von denen wir lernen können.

Die Amerikaner sind nicht allein. Bürger, die zu Aktivisten werden, gewinnen weltweit an Schwung und Entschlossenheit. Der Schweizer Christian Oesch ist ein solcher Mensch. Im zweiten Teil eines zweiteiligen Interviews mit Reinette Senum spricht er über brisante Themen: wie sich die Europäer gegen die neuesten 5G-Entwicklungen und illegale Geo-Engineering-Programme wehren, welche den europäischen Himmel überfluten.

Teil 1 des Interviews behandelt die rechtlichen Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid.

In diesem Teil 2 des Interviews erforschen wir die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen.

In Teil 2 des Interviews erforschen wir die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen 

Deutsche Übersetzung

Mit herzlichem Dank an Translated Press!

In Teil 2 des Interviews (in Englisch) erforschen wir die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen (Teaservideo)

 

Proben aus ganz Europa wurden gesammelt und zur Analyse an Labore geschickt

Kürzlich wurden spinnenartige Fäden von Norditalien bis in die Niederlande am selben Tag in die Luft gestreut.

Wie war dieses koordinierte, groß angelegte Programm möglich? Wer steckt dahinter? Wer hat es finanziert? Was sind diese Fäden? Und zu welchem Zweck?

Es wurden Proben aus Österreich, Deutschland und der Schweiz gesammelt und an Christian Oesch geschickt. Die ersten Laborergebnisse haben ergeben, dass es sich keineswegs um organische Spinnweben handelt. Es handelt sich um Nylonmaterialien, die möglicherweise mit Kristall-/Nanotechnologie ausgehöhlt sind.

Weitere “Spinnennetze”, die in ganz Europa gesammelt und an Christian Oesch zur Laboranalyse geschickt wurden

 

Bleiben Sie dran. Sobald die Laborergebnisse vorliegen, wird Christian Oesch sie mitteilen.

Endlich etwas gegen Geoengineering bewegen

Für diejenigen, die glauben, dass Geoengineering unmöglich ist, sei gesagt, dass es seit vielen Jahrzehnten über unseren Köpfen stattfindet. Erst jetzt geben diejenigen, die unseren Himmel entführen, ihre Pläne zu… als ob sie neu wären.

Erst kürzlich hat Mexiko Geoengineering in seinem Land verboten.

Sollte die Welt das solare Geo-Engineering verbieten? 60 Experten sagen ja. Sie sagen, die Technologie stelle ein “inakzeptables Risiko” dar.

 

Wer ist Reinette Senum?

Im Jahr 1994 durchquerte Reinette Senum als erste Frau Alaska allein. Während dieser einsamen Winterwanderung, die sie für National Geographic filmte, lernte sie ausgerechnet die Kraft der Gemeinschaft kennen. Die Lektionen, die sie auf diesem Weg lernte, wurden schließlich zum Katalysator für ihre spätere Arbeit in der Gemeinschaft.

In den letzten 18 Jahren hat sich Reinette darauf konzentriert, ihre Heimatstadt Nevada City, Kalifornien, zu einer erfolgreicheren und widerstandsfähigeren Gemeinschaft aufzubauen. Durch Risikobewertungen, Öffentlichkeitsarbeit und eine tägliche praktische und harte Arbeitsmoral hat sie als Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City und die umliegenden Gebiete dabei unterstützt, sich auf eine viel schwierigere und unvorhersehbare Zukunft vorzubereiten.

Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City

Im letzten Sommer trat Reinette vor Beginn ihrer dritten Amtszeit im Stadtrat zurück, nachdem deutlich geworden war, dass die gewählten Vertreter der Stadt und die öffentlichen Bediensteten nicht bereit waren, ihre Sicht der Dinge zu ändern, obwohl es mehr als deutlich war, dass das Leben zur Normalität hätte zurückkehren können. Daraufhin legte Reinette ihr Mandat im Stadtrat nieder und kandidierte bei den Vorwahlen 2022 für das Amt des Gouverneurs von Kalifornien. Heute hat Reinette ein landesweites PAC, Gen Seven, gegründet, um das Engagement und die Führungsrolle der Bürger zu aktivieren.

Gen Seven ist ein sich entwickelndes Political Action Committee, eine überparteiliche Organisation, die zu dem ausschließlichen Zweck gegründet wurde, die Wähler in den Wahlstaaten der Vereinigten Staaten aufzuklären, zu inspirieren und zu motivieren. Unsere Lobbyarbeit wird sich auf den strategischen Einsatz von bürgerinitiierten Wahlinitiativen konzentrieren, die letztlich dem Prinzip der 7. Generation dienen und Anreize schaffen: Jede Entscheidung, die wir heute treffen, sollte den sieben Generationen von heute dienen.

Aus Reinette Senum’s Foghorn Express

8. März 2023 | Reinette Senum

BREAKING: Pfizer Inc. und die US Food & Drug Administration werden in einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof von New York genannt

Der britische/schweizerische internationale Bankier Pascal Najadi zieht alle Register. Er will Big Pharma, US-Kriminelle und die WHO wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Fall bringen.

Wie ich hier in meinem früheren Beitrag (inspiriert von meiner Freundin Dr. Sherri Tenpenny) berichtet habe, nimmt dieser Fall nun Eigenleben an. Pascal Najadi, ein britisch-schweizerischer Staatsbürger und internationaler Bankier, hat im Dezember letzten Jahres in einem gewagten Schritt Strafanzeige gegen den Schweizer Bundespräsidenten bei seiner örtlichen Polizeistation eingereicht. Najadis Strafverfahren, Bundesanwaltschaft Bern Schweiz gegen Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset, gewinnt an Fahrt und ist in der Schweiz anhängig. Najadis Verfahren ist weltweit das erste gegen einen amtierenden Präsidenten.

Aber das ist noch nicht alles!

Der bahnbrechende Fall hat sich am vergangenen Freitag ausgeweitet, als Najadi beim Obersten Gerichtshof in New York, USA, Strafanzeige gegen Pfizer Inc. und die US Food & Drug Administration einreichte.

Das ist richtig.

Najadi verfolgt den ultimativen Fall von “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” in den USA.

Pascal Najada: “Wir haben es mit einem, ähh, es tut mir leid, das zu sagen, mit einem Massenmord zu tun”.

Zum Artikel mit Video

 

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Rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Im Gespräch mit Reinette Senum

Rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Im Gespräch mit Reinette Senum

Schweizer Kämpfer für medizinische Freiheit, 5G und Geoengineering im Gespräch mit Reinette Senum 

In der Schweiz werden große Fortschritte im Kampf gegen Covid Shots, 5G und Geoengineering gemacht; Lektionen, von denen wir lernen können.

Die Amerikaner sind nicht allein. Bürgerinnen und Bürger, die zu Aktivisten werden, gewinnen auf der ganzen Welt an Schwung und Entschlossenheit. Der Schweizer Christian Oesch ist ein solcher Mensch. Gemeinsam mit Reinette Senum spricht er in diesem zweiteiligen Interview über heiße Themen: die Zentralbank, eine bahnbrechende Strafanzeige (Covid) gegen Bundesrat Berset in der Schweiz, ihren Kampf gegen 5G, den Angriff auf Geoengineering in Europa und wie wir Hoffnungsschimmer sehen.

Teil 1

Teil 1 des Interviews befasst sich mit den rechtlichen Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid. 

Teil 1: rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Teaservideo:

Deutsche Übersetzung von Teil 1

Mit herzlichem Dank an Translated Press!

In Teil 2 des Interviews erforschen wir die neusten 5G- und Geo-Engeineering-Entwicklungen

Teaservideo: 

Wer ist Reinette Senum?

Im Jahr 1994 durchquerte Reinette Senum als erste Frau Alaska allein. Während dieser einsamen Winterwanderung, die sie für National Geographic filmte, lernte sie ausgerechnet die Kraft der Gemeinschaft kennen. Die Lektionen, die sie auf diesem Weg lernte, wurden schließlich zum Katalysator für ihre spätere Arbeit in der Gemeinschaft.

In den letzten 18 Jahren hat sich Reinette darauf konzentriert, ihre Heimatstadt Nevada City, Kalifornien, zu einer erfolgreicheren und widerstandsfähigeren Gemeinschaft aufzubauen. Durch Risikobewertungen, Öffentlichkeitsarbeit und eine tägliche praktische und harte Arbeitsmoral hat sie als Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City und die umliegenden Gebiete dabei unterstützt, sich auf eine viel schwierigere und unvorhersehbare Zukunft vorzubereiten.

Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City

Im letzten Sommer trat Reinette vor Beginn ihrer dritten Amtszeit im Stadtrat zurück, nachdem deutlich geworden war, dass die gewählten Vertreter der Stadt und die öffentlichen Bediensteten nicht bereit waren, ihre Sicht der Dinge zu ändern, obwohl es mehr als deutlich war, dass das Leben zur Normalität hätte zurückkehren können. Daraufhin legte Reinette ihr Mandat im Stadtrat nieder und kandidierte bei den Vorwahlen 2022 für das Amt des Gouverneurs von Kalifornien. Heute hat Reinette ein landesweites PAC, Gen Seven, gegründet, um das Engagement und die Führungsrolle der Bürger zu aktivieren.

Gen Seven ist ein sich entwickelndes Political Action Committee, eine überparteiliche Organisation, die zu dem ausschließlichen Zweck gegründet wurde, die Wähler in den Wahlstaaten der Vereinigten Staaten aufzuklären, zu inspirieren und zu motivieren. Unsere Lobbyarbeit wird sich auf den strategischen Einsatz von bürgerinitiierten Wahlinitiativen konzentrieren, die letztlich dem Prinzip der 7. Generation dienen und Anreize schaffen: Jede Entscheidung, die wir heute treffen, sollte den sieben Generationen von heute dienen.

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5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Mailverkehr zwischen Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und Daniel Laubscher, Plannetzwerk

Oder: wenn Fakten auf Politik treffen

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Sonntag, 30. Oktober 2022 11:33
An: Lena Allenspach SP Schweiz

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Sehr geehrte Frau Allensbach

Als ein der Naturwissenschaft verpflichtender Architekt und Raumplaner, bin ich doch sehr erstaunt über die Aussagen von Frau Edith Graf-Litscher vom 26. Oktober 2022.

Dass es sich beim Mobilfunkdienst 5G um eine technologische Weiterentwicklung handelt, welche mit einer gänzlich neuen Funktechnik (beamforming) betrieben wird, ist sowohl in der Gesellschaft, Politik und Wissenschaft unbestritten.

Diese neue Technologie ist erforderlich um ein Kapazitätsproblem bei der funktechnischen Datenübertragen zu beheben. Die Mobilfunkbranche will gemäss eigenen Aussagen 100x mehr Daten, 100x schneller übertragen. Dies ist jedoch gemäss der wissenschaftlich allseitig anerkannten Strahlungsphysik nicht möglich, ohne massiven Sendeleistungsausbau und der Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte! Dies haben die Mobilfunkbetreiber dem Bund bereits vor der Konzessionsersteigerung im Jahre 2017 mitgeteilt. Sie seien am Mobilfunkdienst 5G interessiert – jedoch müsse gleichzeitig auch die Strahlenschutzgrenzwerte erhöht und das Schutzkonzept aufgeweicht werden, um die neue Mobilfunktechnik anwenden zu können.

Dies ist nicht geschehen und daher sind die in den Baugesuchen angegebenen Sendeleistungen sehr tief gehalten. Mit diesen Sendeleistungen können aber keine adaptiven Antennen betrieben und mehr Daten schneller übertragen werden. Dies bestätigt Ihnen jeder Antennenhersteller in seinen Produktebeschrieben oder jeder ausgewiesene Elektroingenieur.

Eine Mobilfunkantenne benötigt für die Übertragen der Datenmenge mittels Funk Sendeleistung (ERP / Watt). Notabene benötigt die Funktechnik 10x mehr Energie um die gleiche Datenmenge zu übertragen, als wenn dies über Glasfaser geschehen würde. Ich gehe davon aus, dass dies Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz weis.

Im Artikel behauptet nun Frau Graf-Litscher, dass es durch den Ausbau von 5G zu weniger Strahlung kommt. Dabei verkennt Sie dass dies wie erwähnt physikalisch nicht möglich ist. Selbst die Swisscom bestätigt diesen wissenschaftlichen Sachverhalt:

Mehr Daten (100x mehr; 100x schneller) übertragen ohne die Sendeleistung zu erhöhen ist nicht möglich, da gemäss den Gesetzen der Strahlungsphysik die Übertragung einer Dateneinheit immer die gleiche Einheit Sendeleistung benötigt! Als grundsätzliche Alternative würde sich daher wie bereits erwähnt die Leitungstechnik über Glasfaser aufdrängen, da hier effektiv mit weniger Leistung (Strom) die gleiche Datenmenge mit weniger Energie übertragen werden kann. Insbesondere heute und zukünftig, wo der Bund und Frau Sommaruga zum Stromsparen aufruft. Das Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz im Namen der SP Schweiz mit wissenschaftlich unhaltbaren Argumenten für den Ausbau der Mobilfunknetzen aufruft, ist für mich nicht nachvollziehbar und rein politisch motiviert.

Hingegen sind die neuen adaptiven Antennen (5G) effizienter und brauchen um die gleiche Datenmenge zu übertragen weniger lang als die bisherigen konventionellen Antennen. Sie sind viel schneller und schiessen die Datenmenge regelrecht zum Datenempfänger (Nutzer). Zudem sind adaptive Antennen in der Lage die Strahlung (Bündelung der Strahlenleistung in einzelne Beams) auf die Nutzer zu fokussieren. Darum strahlen diese Antennen dort mehr wo mehr Leistung abgerufen wird. Effizientere Antennen garantieren jedoch nicht automatisch weniger Strahlung wie im Artikel behauptet wird. Werden immer mehr Antennen erforderlich, welche immer stärker strahlen, wird die Effizienz durch den Rebound-Effekt aufgehoben und die effektive Strahlung nimmt zu.

Als Vergleich mögen unsere Automobile mit Verbrennungsmotor dienen. Der erste VW Käfer war eine Dreckschleuder bezüglich Abgase und Co2. Die heutigen VWs sind viel effizienter und stärker motorisiert, stossen viel weniger Abgase und Co2 aus. Trotzdem nimmt die effektive und absolute Belastung mit Co2 jedes Jahr (ausser im ersten Lockdown) zu. Warum? Weil immer mehr Autos immer weiter fahren und immer mehr Strassen gebaut werden, welche die Mobilität zusätzlich fördern. Auch hier wurde und wird die Effizienz der neuen Technik durch den Rebound-Effekt aufgefressen.

Analog den Gesetzen der Strahlungsphysik ist wissenschaftlich belegt, dass mehr und stärkere Antennen die effektive Gesamtstrahlung (Exposition) erhöht. Das vom Bund ins Feld geführte Monitoring hat kaum die effektive adaptive Strahlung (5G) gemessen. Dies ist technisch noch gar nicht möglich (fehlende Messgeräte) und die Prognosen in den Baugesuchen werden bis heute lediglich geschätzt und hochgerechnet. Dazu kommt, dass die Messmethode immer noch nicht rechtssicher angewendet werden kann und mehrere Beschwerden dazu beim Bundesgericht hängig sind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern sistiert daher sämtliche Verfahren. Siehe dazu auch:

Gigaherz › 5G: TA-Medien lancieren Offensive gegen die Zivilbevölkerung.

Der CEO Swisscom bestätigte in der NZZ vom 16.Juni 2019, dass für 5G entweder noch deutlich mehr Antennen oder die Erhöhung der geltenden Grenzwerte NISV erforderlich sind. Eine max. Erhöhung der Sendeleistung um Faktor 10 wurde durch den Bundesrat am 17. Dezember 2021 eingeführt. Er änderte die NIS-Verordnung dazu rechtswidrig. Insbesondere soll eine Erhöhung der Sendeleistung kein Baugesuch mehr erfordern. Dadurch wird jedoch das Umweltschutzgesetz und das darin stipulierte Vorsorgeprinzip verletzt. Auch dazu wird sich das Bundesgericht noch äussern müssen.

Entscheidend ist jedoch, dass es durch diese Sendeleistungserhöhung zu Überschreitungen der Strahlengrenzwerte kommt. Auch dies wird weder vom Bund (BAFU;BAKOM) noch von den kant. NIS-Fachstellen bestritten. Diese Überschreitung komme aber nur örtlich und zeitlich beschränkt vor und im Mittel von 6 Minuten seien die Grenzwerte eingehalten. Auch diese Messweise ist wissenschaftlich nicht haltbar. Wenn der Bundesrat beschliessen würde, auf der Autobahn sei 120 Km/h lediglich im Mittel von 6 Minuten einzuhalten, käme es auch zu zeitlich und örtlich beschränkten Tempoüberschreitungen.

Schliesslich hat der Bund und Bundesrat Berset unlängst die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt. Die BERENIS bestätigt, dass es aufgrund der Studienlage bereits bei den heutigen Grenzwerten zu schädlichen Folgen für Mensch, Tier und Fauna kommen kann.

Trotz dieser Faktenlage will die SP Schweiz den stetigen Ausbau der EMF-Strahlung fördern?!

Es gäbe für Ihre Partei noch weitere Argumente, welche gegen den ständigen Ausbau der Mobilfunkdienste und deren Anwendungen spräche. So will der Bund das Fernmeldegesetz dahingehend anpassen, dass die Bevölkerung mittels 5G in Echtzeit überwacht werden kann. Will das die SP?

Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Antwort.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 09:29
An: Lena Allenspach, SP Schweiz
Cc: Edith Graf-Litscher

Betreff: WG: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Sehr geehrte Frau Allenspach

Da ich weder von Ihnen noch von Frau Graf-Litscher eine Antwort auf mein Mail vom 30. Oktober erhalten habe, versuche ich die krass falschen und wissenschaftlich nicht haltbaren Aussagen mit den beigelegten Studien und Berichten zum erhöhten Strombedarf von 5G zu belegen.

Diesen zur Folge benötigt die 5G-Funktechnik fast 14 mal mehr Energie als Glasfaser. 5G benötigt auch mehr Energie als 4G, da dieser Dienst mehr Daten schneller übertragen will. Dies ist wie bereits aufgezeigt nicht möglich ohne mehr Sendeleistung und Strahlung (EMF).

Als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz sollte Frau Graf-Litscher davon Kenntnis haben. Es ist daher umso unverständlicher, dass Sie auf der SP-Homepage solche Fake News verbreitet. Sie stützt sich politisch wohl auf die durch die Leitmedien verbreiteten Falschaussagen, dass 5G weniger Strahlung verursache. Diese Propaganda der Mobilfunkbetreiber wird leider durch die Bundesbehörde gestützt. Es haben aber unlängst Wissenschaftler diese Fakes widerlegt:

Gigaherz › 5G: Die 7 schönsten Mobilflunker-Märchen

Zumindest der SP Bundesrat Berset hat die immer stärkere und häufiger auftretende Mobilfunkstrahlung als schädlich eingestuft. Und die noch SP Bundesrätin Sommaruga ruft zum Strom sparen auf. Bei 5G ist das Potenzial immens! Die SP setzt sich doch ein für einen «nachhaltigen» Umweltschutz und Energieversorgung?!

Ich empfehle daher Frau Graf-Litscher sich auf Ihr Mandat bei Glasfaser Schweiz zu konzentrieren und sich zusammen mit der ASUT für massgeschneiderte Lösungen mit weniger Mobilfunkstrahlung einzusetzen. Denn das will sie ja offensichtlich – weniger Strahlung und Stromsparen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 14:38
An: Graf-Litscher Edith
Cc: Lena Allenspach, SP Schweiz; [email protected]; [email protected]; [email protected]

Betreff: WG: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrte Frau Graf-Litscher

Ich bin ebenfalls Ihrer Meinung, dass die Diskussion sachlich und auf Fakten basierend geführt werden soll. Auch Ihren Vorschlag, dass kritische Stimmen ernst genommen werden und in den Dialog aufzunehmen sind, unterschreibe ich sofort. Darum gelang ich aufgrund Ihrer Äusserungen auf der Homepage der SP Schweiz bereits zweimal an Sie (siehe Mails unten) – leider ohne Antwort bis heute.

Gemäss dem heutigen Interview im «Der Bund» sind Sie immer noch dem Trugschluss verfallen, dass der Mobilfunkdienst 5G (Mehr Daten, schneller übertragen) unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte betrieben werden kann. Ihr Verband ASUT und die Mobilfunkbetreiber haben jedoch bereits 2017 dem Bund mitgeteilt, dass eine Konzession 5G nur Sinn macht, wenn gleichzeitig die Anlagegrenzwerte erhöht (von 5 auf 20 V/m) werden. Ansonsten kann das Ziel mehr Daten schneller übertragen nicht erreicht werden. Dies wird auch durch die vom Bundesrat vor knapp einem Jahr geänderte Verordnung NIS bestätigt. Damit soll die Sendeleistung bis um das 10-fache erhöht werden.

Wie bereits zweimal aufgezeigt, lassen sich aber die Kapazitätsprobleme der Betreiber nicht mit den gleichen Grenzwerten und mehr Sendeleistung lösen! Das BAFU und alle Fachstellen NIS bestätigen Ihnen gerne, dass es bei dieser Lösung zu Grenzwertüberschreitungen kommt. Wenn auch nur zeitlich und örtlich beschränkt. Dort wo aber mehr Daten schneller heruntergeladen werden kommt es zu massiven Grenzwertüberschreitungen. Da dies nutzerabhängig geschieht, weiss man nicht wo genau diese Grenzwertüberschreitungen wann, wie oft und wie stark erfolgen. Das ist Strahlungsphysik. Gerne informiere ich Sie im Detail.

Darum sind auch die Aussagen, durch 5G nehme die Gesamtexpositionen ab schlicht falsch und entbehren jeder wissenschaftlichen Evidenz. Auch dazu sollten Sie sich wie selber vorgeschlagen, mit einem kritischen Betrachter der neuen adaptiven Mobilfunktechnik einmal unterhalten. Leider ist anzunehmen, dass sie weiterhin nur den Aussagen des Bundes glauben werden, welche z.T. nachweislich falsch sind.

Gerne lasse ich mich eines besseren belehren und würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

Von: Graf-Litscher Edith PARL
Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 16:31
An: Daniel Laubscher 
Cc: Eveline Rutz; Lena Allenspach

AW: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrter Herr Laubscher

Ich danke für Ihre zwei E-Mails und Gedankengänge. Mir ist es wichtig, einige Aspekte festzuhalten:

Ich behaupte nicht, dass es durch den Ausbau von 5G zu weniger Strahlung kommt. Ich halte fest, dass 5G dazu beiträgt, die Strahlenbelastung tief zu halten, weil die Technologie, wie Sie ebenfalls bestätigen, effizienter ist. Es wäre darum völlig falsch, auf eine alte Technologie zu setzen. Wir sollten, wo immer möglich und sinnvoll, auf modernste Technologien setzen. Im Mobilfunk ist es definitiv sinnvoll.

Es werden mehr Antennen notwendig werden, dass hält auch der Fachbericht des Bundes fest und war stets allen bewusst – allerdings dann auch mit den von Ihnen ausgeführten Vorteilen von Beamforming. Aber die Grenzwerte stehen nicht zur Debatte – das habe ich auch im Blog-Beitrag und im Interview mit dem Tages Anzeiger deutlich festgehalten: Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat zurecht den Gesundheitsschutz in allen Entscheiden als Nonplusultra tituliert, insbesondere die Beibehaltung der im internationalen Vergleich strengen Grenzwerte. Sie und wir Mitglieder in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) haben uns erfolgreich gegen eine Lockerung dieser Strahlengrenzwerte eingesetzt – und unsere Erwartungen an den Gesundheitsschutz sind mittlerweile umfassend erfüllt.

Ich vertraue in Bezug auf die Daten und Interpretation des Bafu-Monitoringberichts auf die Ausführungen und Einschätzungen der Experten des zuständigen Bundesamts sowie anerkannten Wissenschaftlern und nicht auf Einzelpersonen.

Den stetigen Ausbau der EMF-Strahlung würden wir von Seiten SP vor allem fördern, wenn wir 5G bekämpfen und stattdessen weiterhin auf die alten, ineffizienten Technologien setzen.

Schlicht falsch ist Ihre Aussage, wonach der Bund und Bundesrat Berset unlängst die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt hätten. Genau wegen solchen Falschaussagen und gezielter Angstmacherei ist die Bevölkerung völlig verunsichert.

Wie immer in der Politik gibt es kein schwarz-weiss und es gibt durchaus kritische Aspekte beim Thema. Die Vorteile und Chancen von 5G überwiegen für mich aber deutlich und haben mich darum zu dieser Position geführt, die ich mit Überzeugung vertrete.

Freundliche Grüsse

Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Von: Daniel Laubscher 
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2022 09:10
An: ‘Graf-Litscher Edith PARL’
Cc: Lena  Allenspach; Eveline Rutz

AW: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrte Frau Graf-Litscher

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und Bemühungen. Es freut mich sehr von Ihnen zu vernehmen, dass Sie zumindest die Tagesanzeiger- und «Bund»- Frontseitenmeldung nicht übernehmen, dass es durch 5G zu weniger Strahlung komme. Trotzdem scheinen Sie der Meinung zu sein, dass die effizienteren, adaptiven 5G Antennen weniger Strahlung verursachen, als z.B. die bisherige 4G-Technologie.

Dies ist genau der Trugschluss, welcher dem Effizienzmärchen verfällt und den Rebound-Effekt nicht berücksichtigt.

Sie bestätigen ja selber die Angaben des Bundes, dass es viel mehr Antennen für 5G benötigt. Dies hat bereits Herr Lehmann von Swisscom 2019 aufgezeigt und bestätigt. Er hat in seinem Vortrag ebenfalls bestätigt, dass 5G Funknetzabdeckung die 16-fache Leistung der Infrastruktur 1800 MHz Signalen (z.B. 4G) benötigt. Gerne können Sie dies in der beiliegenden Präsentation nachverfolgen.

Die 16-fache Sendeleistung führt zu einer massiv höheren Strahlenbelastung und die Anlagegrenzwerte an den OMEN können überschritten werden. Auch dies bestreitet der Bund nicht. Frau Sommaruga hat dafür ja separate Vollzugsbestimmungen erlassen und der Bundesrat hat einen Korrekturfaktor eingeführt, welcher den adaptiven Antennen erlaubt, ihre in den Baugesuchen erlaubten Sendeleistung mit bis zu einem Faktor 10, zu erhöhen.

Ob damit das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz eingehalten und die Anlagegrenzwerte gemäss NISV zeitlich und örtlich überschritten werden dürfen, wird das Bundesgericht noch entscheiden müssen. Hingegen kommt es bei diesen Sendeleistungen zu einem massiven Anstieg des Stromverbrauch. Darum wehren sich ja die Mobilfunkbetreiber gegen Herrn Parmelins Absichten und Verordnungen zur Strommangellage. Der Bund will die Sendeleistungen im Falle einer Mangellage beschränken und es soll über Mobilfunk nur noch telefoniert werden (siehe Artikel gestern im «Bund» oder Tagesanzeiger).

Gerne können Sie sich auch noch bei folgenden Links zum Thema Stromverbrauch durch Mobilfunk erkunden:

Falls sie den Swisscom Vortrag von Hugo Lehmann noch nicht kennen: Er weist darauf hin, dass für die 5G Abdeckung die 16-fache Leistung der Infrastruktur mit 1800 MHz Signalen benötigt wird.

Ich bestätige Ihre Feststellung, dass es in der Politik keine schwarz-weisse oder richtig-falsche Ansichten und Meinungen gibt. Hingegen sollten von allen politischen Parteien und der Mobilfunkbranche anerkannte wissenschaftliche Facts bei der Entscheidfindung und Planung des Rollouts von 5G berücksichtigt werden.

Schliesslich kann ich Ihnen die Einsprache von Herrn Berset sowie den Newsletter BERENIS (Fachberatung Bund) auf Ihren Wunsch hin gerne zustellen. Dort werden die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt. Die mir von Ihnen unterstellte Falschaussage muss ich zurückweisen. Auch die unterstellte Angstmacherei ist denunzierend und hat lediglich zum Zweck, mich in eine Verschwörungsecke zu stellen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort und Informationen aufzeigen um was es mir geht. Die 5G-Technologie führt zu massiv höherem Stromverbrauch, was gerade in der aktuellen Situation (allfällige Strommangellage) aber auch aufgrund der allgemeinen Klima- und Umweltdiskussion entscheidend ist. Ich ging in der Annahme, gerade die SP mache sich stark für diese Themen.

Wir wollen beide dasselbe: Weniger Stromverbrauch und weniger Strahlung! Sie hingegen fördern 5G. Das ist ein Wiederspruch in Ihrer Politik!

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

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Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen

Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen

Einsprachen gegen 5G-Antennen:

Das müssen die Gemeindebehörden wissen ‼️

Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine 5G-Informationsveranstaltung statt.

Die drei Referenten zeigten auf, wie sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre Gesetze halten und sie die Bürger nicht ausreichend über den Bau von Mobilfunkantennen informieren.

Diese Ausführungen sind ein Beitrag dazu, dass Gemeindebehörden in der Schweiz vollumfänglich über ihre Aufgaben und Möglichkeiten informiert werden können.

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Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Autor: Timon Bühler, Klassenlehrer an der Primarschule Schlatt, iScout in Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen und Schlatt

Einfluss der Strahlenbelastung auf unsere Gesundheit – ein Thema, das unsere Öffentlich-rechtlichen Medien nur selten streifen. Wird es einmal angesprochen, stellt es die Allgemeinheit oft in die Ecke der Verschwörungstheorien. Demzufolge findet es mehr Beachtung in der alternativen Berichterstattung. Unabhängig davon beobachte ich bei mir selbst seit mehr als ein Jahrzehnt anhaltende Kopfschmerzen, wenn ich mich über mehrere Minuten in direkter Nähe von DECT-Telefonen, WLAN-Routern und ähnlichen Geräten aufhalte. Aus diesem Grund stellte ich auf Kabeltelefonie um und lebe zuhause seither WLAN-frei. Mein Smartphone ist zu 99% der Zeit ausgeschaltet bzw. im Flugmodus. Seitdem bemerke ich eine klare Besserung meines Gesundheitszustandes.

Wie ernst zu nehmend ist demzufolge dieses vermeintliche Tabu-Thema in Bezug auf unsere Schulen? Wie wirkt die Strahlung auf sensible Kinder, wenn sie schon bei einer erwachsenen Person wie mir Auswirkungen zeigt?

Schaden durch WLAN und Ähnlichem wird nicht allein von sogenannten «Verschwörungstheoretikern» propagiert, welche die Digitalisierung teilweise undifferenziert als Negativentwicklung einstufen. Dass die Belastung von Strahlung im Mikrowellenbereich Einfluss auf die Gehirnentwicklung Ungeborener in Form von Verhaltensstörungen nimmt, ist inzwischen in einer Studie mit Mäusen nachgewiesen (vgl. Scientific Reports, 2012). Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Strahlenbelastung auch für junge und erwachsene Menschen Gesundheitsrisiken darstellen kann. Möglicherweise ist die Strahlenbelastung ein Grund für die Zunahme von Kindern mit dem ADH-Syndrom?

ADH Syndrom

Es scheint im Allgemeinen viele Unklarheiten in diesem Bereich zu geben. Das Thema ist noch nicht genügend erforscht, um klare Schlüsse zu ziehen. Verschiedene Warnhinweise zeugen aber davon, dass Mikrowellenstrahlung nicht als ungefährlich eingestuft werden sollte:

  • Apple schildert in der iPhone-Bedienungsanleitung Schritte zur Minimierung der Aussetzung von Funkfrequenzen. Folgende mögliche körperliche Beschwerden werden in Verbindung mit dem Gebrauch des iPhones aufgeführt: Krampf- und Ohnmachtsanfälle, Augen- oder Kopfschmerzen. (2014, S. 198)
  • Telekom erwähnt in der Bedienungsanleitung des Routers «Speedport Smart 3» folgendes: «Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf‐ und Kinderzimmern, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.» (Telekom Deutschland GmbH, 2022)
  • Telekom Deutschland rät, das WLAN abzuschalten: «Wenn Sie das WLAN nicht nutzen, sollten Sie es abschalten. Auf diese Art und Weise schützen Sie sich nicht nur vor Datendieben, sondern sparen auch Strom und verringern die Strahlenbelastung. Wegen der sollten WLAN-Router übrigens nach Möglichkeit nicht im Schlafzimmer aufgestellt werden.» (WLAN-Sicherheit | Telekom Hilfe, o. J.)
  • Deutsches Bundesamt warnt Schulen vor WLAN-Netzen. (Donner, 2015)
  • Hochfrequente Strahlung wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO in die Gruppe 2B der Karzinogene eingestuft. (Suchbegriff «Radiofrequency electromagnetic fields» unter List of Classifications – IARC Monographs on the Identification of Carcinogenic Hazards to Humans, 2022)
  • Es gibt weitere Beispiele, wie das Verbot von WLAN in Kinderkrippen Frankreichs und Kindergärten Zyperns und Israels. An einer Primarschule in Finnland wird abschaltbares WLAN vorausgesetzt. (Schulen ohne WLAN, 2022)

Es gibt – wie in so einigen Forschungsgebieten – Studien, welche die Gesundheitsgefährdung von Mikrowellenstrahlung belegen und andere, welche keinen eindeutigen Zusammenhang nachweisen können (Scientific Reports, 2011). Im Hinblick auf unsere Schulen und die Schulkinder sehe ich als iScout eine Verantwortung darin, dem zum grossen Teil unerforschten Gebiet Sorge zu tragen. Flächendeckendes WLAN an Schulen ist sehr praktisch, muss meiner Meinung nach aber unbedingt unter dem gesundheitlichen Aspekt betrachtet werden. Ist eine Dauereinwirkung von Mikrowellenstrahlen gesund? Gibt es elektrosensible Kinder? Hat Mikrowellenstrahlung Einfluss auf ADHS? Solange wir diese Fragen nicht beantworten können, gilt es, sich um gewisse Schutzmassnahmen zu kümmern und die WLAN-Belastung auf ein minimales Mass zu reduzieren.

Welche Schutzmassnahmen sind praktikabel und für einen iScout umsetzbar? Ein ganzes Schulhaus mit allen Lehrer-, Schüler-Computern, Druckern und Switches zu verkabeln und auf WLAN zu verzichten, scheint aufwendig und kostspielig. Doch es gibt einfach umzusetzende Massnahmen. Bevor man Schutzmassnahmen umsetzt, ist eine lokale Beurteilung durch einen Strahlenschutzspezialisten von Vorteil. Die folgende Auflistung dient als Ideensammlung zur Umsetzung einer möglichst strahlenfreien Schule:

  • Zeitschaltung aktivieren: Das Schulhaus legt eine Zeit fest, in der das WLAN genutzt werden kann. Von Vorteil sind kabelgebundene Arbeitsplätze in jedem Schulzimmer, falls ein einzelner PC einen Internetzugang während des deaktivierten WLAN braucht. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei Telekom Speedports.
  • Access-Points möglichst weit entfernt von den Arbeitsplätzen der Kinder anbringen.
  • Je nach Marke kann man die Sendeleistung per Browser nach Bedarf steuern.
  • WLAN-Access-Points können nach dem Prinzip «Faradayscher Käfig» in Schutznetze eingepackt werden, solange sie nicht genutzt werden. Damit kann man die Strahlung je nach Material um einen Grossteil reduzieren.
    Neuere Access-Points regulieren die Sendestärke je nach fliessender Datenmenge.
  • Access-Points nur dort installieren, wo sie gebraucht werden.
  • Räume, in welchen kein WLAN-Empfang nötig ist, können mittels Strahlenschutz-Farbe abgeschirmt werden.
  • Bluetooth bei Geräten deaktivieren, wenn sie nicht genutzt werden.

Mein Wunsch ist, dass sich Personen der Thurgauer Volksschule vernetzen, um die Strahlenbelastung an unseren Schulen zu reduzieren.

ADH Syndrom

Falls Sie Interesse daran haben, mit mir zusammen eine Interessengruppe Strahlung innerhalb des Netzwerkes Schule und Digitalisierung zu gründen (Netzwerk_SchuleundDigitalisierung_Steckbrief.pdf, 2021), melden Sie sich bei mir! Gemeinsam können wir Schulen im Thurgau helfen, die Strahlenbelastung für unsere Schulkinder möglichst gering zu halten. Auch bei Fragen zum Thema bin ich gerne Ihre Ansprechperson.

Kontakt: timon.buehler[at]vsgdh.ch / timon.buehler[at]bluewin.ch

Dieser Artikel ist zuerst bei https://mia.phtg.ch/?p=4110 erschienen.

 

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