Systematische und rechtswidrige Bevorzugung

durch das Amt für Umwelt und Energie im Zusammenhang mit Mobilfunk (5G)

Infolge eines Seminars der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) haben WIR und plannetzwerk im März 2023 bereits auf die Irreführung der Gemeindebehörden durch das Amt für Umwelt und Energie verwiesen. Zwischenzeitlich ergingen diesbezüglich mehrere Urteile und Entscheide durch das Verwaltungsgericht und den Regierungsrat des Kantons BE. Dabei wurde durch das AUE bestätigt, dass im Kanton BE bereits 387 adaptive Antennen des Mobilfunkdienstes 5G rechtswidrig mit dem Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) aufgeschaltet wurden. Alleine in der Stadt Bern sind 75 Anlagen betroffen. Dabei wurden die adaptiven Antennen im Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiung) durch das AUE gutgeheissen. Für Baubewilligungsbefreiungen sind immer die Gemeindebehörden im Kanton Bern teilweise die Regierungsstatthalterämter zuständig.

Büren an der Aare / Januar 2024 / dla

WIR müssen leider annehmen, dass auch in anderen Kantonen die Vollzugsbehörden (Fachstelle NIS) die Mobilfunkbranche systematisch und rechtswidrig bevorzugt. Erste Gerichtsurteile, welche dies belegen, liegen uns aus den Kantonen SO; AG; ZH, vor. Verschiedenen kantonale Verwaltungsgerichtsurteile (Bsp. Urteil BE 100.2021.300U) bestätigen, dass die Aufschaltung des Korrekturfaktors infolge Beamformtechnik und Sendeleistungserhöhungen zu anderer und vorallem mehr Strahlung an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) führt:

  • Der Branchenverband ASUT, die Vollzugsbehörden (NIS-Fachstellen; BAFU; METAS) sowie die MF-Betreiber bestreiten die zeitlich und örtlich beschränkten höheren Feldstärken an den OMEN nicht mehr. Dabei komme es zu Überschreitungen der Anlagegrenzwerte (AGW) von bis zu 320%. Im Mittel über 6 Minuten würden die AGW jedoch infolge einer automatischen Leistungsbeschränkung (Power-Lock) immer eingehalten. Diese Aussagen finden sich in den Vollzugsempfehlungen des BAFU für adaptive Antennen vom 23. Februar 2021 wieder. 
  • Die gemittelte (integrale) und nicht absolute Messweise über 6 Minuten verletzt jedoch das Vorsorgeprinzip nach Umweltschutzgesetz und Bundesverfassung. Es käme wohl keiner Vollzugsbehörde in den Sinn, z.B. die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen oder beim Schallschutz in Schiessständen gemittelt über 6 Minuten zu messen. Gefährlich ist der einzelne Knall oder die übersetzte Geschwindigkeit eines Rasers. Darum müssen Höchstwerte absolut gemessen werden, auch bei der Strahlenbelastung. 
  • Das Bundesgericht hat auch noch nie diese gemittelte Messweisen oder die Vollzugsempfehlungen für adaptive Antennen gutgeheissen, resp. die Konformität mit Bundesrecht (USG; NISV) bestätigt. Im Gegenteil hat es in seiner Medienmitteilung beim Grundsatzentscheid Steffisburg explizit erwähnt, dass es weder die Vollzugsempfehlungen noch die diesbezügliche NISV-Änderung beurteilt und schon gar nicht gutgeheissen hat. 
  • Zudem zeigt ein Rechtsgutachten des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht auf, dass die diesbezügliche NISV-Änderung durch den Bundesrat, welche eine Sendeleistungserhöhung bei einer adaptiven Antenne ohne Baugesuch und ohne öffentliche Publikation ermöglichen will, bundesrechtswidrig ist. So haben zwischenzeitlich bereits mehrere Verwaltungsgerichte rechtskräftig entschieden, dass Sendeleistungserhöhungen bei bestehennden adaptiven Antennen immer ein neues Baugesuch (inkl. Publikation) erfordern. Damit sind für adaptive Antennen nach Bundesrecht auch keine Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiungen) mehr möglich. 
  • Der Regierungsrat BE seinerseits hält in seinem neusten Entscheid in Büren an der Aare fest, dass die BSIG-Empfehlungen (Vollzugsempfehlungen adaptive Antennen) an die Gemeinden nach 2021 bereits zum zweiten Mal geändert werden müssen, da die darin gemachte Aussage, das Bagatellverfahren könne in bestimmten Fällen auch für Sendeleistungserhöhungen zur Anwendung kommen, rechtlich nicht haltbar sei. 
  • Schliesslich zeigt der Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF-Expositionsbestimmung» der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, T.Kopacz, Dr. C. Bornkessel, Prof. Dr. M. Wuschek, vom November 2022, welcher das Bundesamt für Strahlenschutz (BRD) unter dem Kürzel BfS-RESFOR-208/22 veröffentlichte, dass es sich bei den Gesuchunterlagen und in den Standortdatenblättern hinterlegten Diagrammen nicht um die effektiven allumfassenden Antennendiagramme handelt. Ebenfalls zeigt der Bericht auf, dass die durch METAS gemachten Empfehlungen betreffend Messung im Zusammenhang mit dem Korrekturfaktor, wissenschaftlich nicht evident sind. Die Vollzugsbehörden bevorzugen die MF-Branche auch hier bei der Duldung von unkorrekten Gesuchsunterlagen systematisch. 
  • Abschliessend sei noch erwähnt, dass es immer noch nicht möglich ist, die effektiven adaptiven Strahlenbelastungen zu messen. Die Vollzugsbehörden erwähnen oft, dass es sich bei den Gesuchsunterlagen (Standortdatenblättern) um Prognosen und Hochrechnungen der zu erwartenden Strahlenbelastungen handle. Darum ist es entscheidend, die effektive und vorhandene Strahlenbelastung messen zu können. Der Regierungsrat BE bestätigt selber, dass der Kanton weder die bewilligten Antennendiagramme im Betrieb, noch die übrigen Betriebsdaten kontrolliert. Er verlässt sich auf die Angaben der Mobilfunkbetreiber, welche diese beim BAKOM hinterlegen. Selbständige Kontrollmessungen im Feld, hat der Kanton Bern bei adaptiven Antennen noch nie vorgenommen.

 

Der Schweizer Verein WIR informiert

Nach Vorliegen all dieser Fakten sehen wir uns in der Pflicht, die Entscheidungsträger über ihr möglicherweise rechtswidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen und sie darauf hinzuweisen, dass sie die unter falschen Voraussetzungen bewilligten 5G Mobilfunkantennen wieder zurücksetzen müssen.

Plannetzwerk in Zusammenarbeit mit Schweizerischer Verein WIR ermittelt derzeit, welche Gemeinden von solchen Fehlentscheiden betroffen sind und wird diese direkt kontaktieren.

Was SIE als besorgte Bürger tun können

Sie wissen oder vermuten, dass in Ihrer Gemeinde 5G in Betrieb genommen wurde, ohne dass die rechtlichen Grundlagen dazu gegeben sind?

Laden Sie sich die nachfolgenden Dokumente herunter, drucken Sie diese aus und senden Sie diese (oder besser: übermitteln sie diese sogar von Hand) mit einem persönlichen Begleitschreiben an die Behördenmitglieder ihrer Gemeinden.

Baupolizeiliche Anzeigen

👉🏻 Wo Sie bereits wissen, dass ihre Gemeinden nicht rechtmässig gehandelt hat, können Sie eine baupolizeiliche Anzeige einreichen. Die Vorlage dazu finden Sie nachfolgend.

👉🏻 Mit unseren Unterlagen können Sie Schreiben verfassen und mit Nachdruck darauf bestehen, dass auch in Ihrer Gemeinde der rechtlichen Situation Genüge getan wird.

 

! Die 5G-Technologie schädigt die Gesundheit und kann zur Überwachung des Volkes eingesetzt werden!

Baupolizeiliche Anzeige

Word-Vorlage 

Nutzen Sie unsere Vorlage, um in Ihrer Gemeinde aktiv zu werden!

Dokumentation zum Herunterladen:

PLANNETZWERK Factsheet-5 

Systematische rechtswidrige Bevorzugung durch Amt für Umwelt und Energie (AUE) Jan 2024

PDF hier herunterladen

Brief und Liste von AUE 

mit 386 rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE

PDF hier herunterladen

Liste AUE

mit rechtswidrig in Betrieb genommenen MF-Anlagen im Kanton BE 

Excel hier herunterladen

Infosperber 5G Kanton Bern trickst Anwohner von Antennen aus 

PDF hier herunterladen

Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 18. Dezember 2023

PDF hier herunterladen

Urteil 

100.2021.300U Verwaltungsgericht BE 21. August 2023 

PDF hier herunterladen

Informationen zum Thema:

5G Elektrosmog – Schlagabtausch: Laubscher vs. von Mandach (Sunrise)

Von: Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR [[email protected]]
Gesendet: Montag, 22. Januar 2024 22:23
An: ‘von Mandach, Tobias’
Cc: [email protected] & Sunrise Geschäftsleitung

Betreff: Systematische Bevorzugung der MF-Branche durch die NIS Fachstellen

Guten Abend Herr von Mandach
Ich möchte zur Email unten von Daniel Laubscher noch etwas ergänzen und mit Ihnen teilen, damit Sie das auch mit Ihrer Sunrise Geschäftsleitung und Vorstand zusammen wahrnehmen könnt.

Aktueller Stand Nau.ch Abstimmung = das Schweizer Volk versucht es ihnen zu sagen, sie wollen kein 5G und keine EMF Schäden!

Finden Sie, dass das mutmassliche Vorgehen von Sunrise bestraft werden sollte?

👉 🆘 91% JA … (22. Jan 2024)

👉 🆘 9% Nein … (22. Jan 2024)

▶️ Zur Medienmitteilung: Strafanzeige gegen Sunrise wegen 5G – Medienmitteilung

Leider bleibt euch in der Mobilfunk-Industrie, Politik, Medien und Staat nur noch die weitere Manipulation übrig, ihr wisst aber, dass WIR Kritiker den 5G Betrug schon längst exponiert und auch bestätigt haben. Es ist nun aber sehr schön zu verfolgen, wie jetzt auch die Richter auf Grund der sauberen Arbeiten der Kritiker, die Fakten und Quellen wahrnehmen und uns recht geben.

Mit herzlichen Grüssen
Christian Oesch , Präsident Schweizerischer Verein WIR

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Helfen Sie mit, Missstände zu beheben!

In der Vergangenheit wurde uns eingetrichtert, dass wir Bürger mit unseren Anliegen gegen Windmühlen rennen und nichts unternehmen könnten.

Lassen Sie sich nicht beirren oder einschüchtern. WIR haben bereits viel erreicht und gemeinsam gehen wir diesen Weg unbeirrt weiter.

Unsere Vorstösse sind oft sehr kostspielig, da wir uns bei strafrechtlichen Verfahren vertreten lassen und bei Analysen von Gefahren (mRNA, G5 etc.) ausgewiesene Fachleute beiziehen.

WIR sind Ihnen daher für Ihre finanzielle Unterstützung sehr dankbar. Ohne geht es nicht.

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