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KI-Kodex oder Glaubensbekenntnis?

27.Mai. 2026 | 0 comments

KI-Kodex oder Glaubensbekenntnis?

Eine kritische Lektüre des neuen KI-Kodex der Schweizer Medienbranche

Es gibt Dokumente, die unfreiwillig mehr erklären als ihre Autoren beabsichtigt haben. Der neue KI-Kodex der Schweizer Medienbranche gehört möglicherweise dazu. Wer noch einen letzten Anlass sucht, seine Beziehung zu den sogenannten Qualitäts- oder Mainstream-Medien zu überdenken, möge die zwei Seiten aufmerksam lesen. Die Lektüre wirft interessante Fragen auf. Insbesondere darüber, weshalb Vertrauen neuerdings vor journalistischer Sorgfalt, Quellenkritik und Überprüfbarkeit auftaucht.

Vertrauen zuerst, Sorgfalt später?

Der Kodex beginnt mit einem bemerkenswerten Satz: «Vertrauen ist das höchste Gut der Medien.» Ein schöner Satz, zweifellos. Warm, demokratisch, beinahe pastoral. Man spürt förmlich die sanfte Hand auf der Schulter des Publikums. Vertrauen soll gesichert und gestärkt werden, heisst es weiter. Bereits in der Präambel wird deutlich, worum es hier geht: um Vertrauen, Verantwortung, Demokratie und die grosse publizistische Mission.

Nur entsteht beim Lesen ein eigentümlicher Eindruck. Vertrauen erscheint hier weniger als Ergebnis guter Arbeit, denn als Voraussetzung, beinahe als Grundausstattung, die zu bewahren sei. Das wirkt bemerkenswert, weil Vertrauen in den Medien traditionell nicht durch Deklarationen entsteht, sondern durch journalistisches Handwerk. Recherche erzeugt Vertrauen, Fehlerkorrektur erzeugt Vertrauen und vor allem Quellenprüfung erzeugt Vertrauen. Transparenz über Unsicherheiten erzeugt Vertrauen.

Und Vertrauen entsteht nicht in erster Linie durch Appelle, sondern durch die Erfahrung des Publikums, dass Informationen belastbar und sorgfältig geprüft wurden.

Gerade deshalb irritiert die Gewichtung des Dokuments. Die Präambel spricht ausführlich über Vertrauen, Demokratie und Verantwortung. Doch die klassischen Elemente journalistischer Qualität bleiben mehr als blass. Von systematischer Recherche ist kaum die Rede, von Gegenprüfung ebenso wenig. Quellenkritik, die über Jahrzehnte als Kern seriösen Journalismus galt, sucht man praktisch vergeblich. Die journalistische Sorgfalt erscheint eher als stillschweigende Annahme denn als eigentliche Hauptsache.

Das ist bemerkenswert, weil sich die Medienbranche offenbar bewusst ist, dass Vertrauen nicht mehr selbstverständlich vorhanden ist. Sonst müsste man es kaum gleich im ersten Absatz beschwören.

Die grosse Nebelmaschine

Noch interessanter wird es beim Kapitel über den «Schutz demokratischer Prozesse». Dort betritt der Kodex jenes semantische Gelände, das inzwischen international zur Lieblingslandschaft politischer und medialer Kommunikation geworden ist: Mis- und Desinformation.

Der Kodex unterscheidet zwischen «Falschinformation» und «Desinformation». Falschinformation bezeichnet demnach unrichtige Informationen ohne Manipulationsabsicht, Desinformation unrichtige Informationen mit Manipulations- oder Beeinflussungsabsicht.

Auf den ersten Blick wirkt das plausibel. Auf den zweiten Blick beginnt allerdings das Problem.

Fakten lassen sich überprüfen. Dokumente lassen sich vergleichen. Daten lassen sich kontrollieren. Absichten hingegen lassen sich nicht messen, sondern interpretieren. Genau hier öffnet sich eine Grauzone, die weit grösser ist als das Dokument selbst erkennen lässt.

Ein Journalist kann mit erheblichem Aufwand feststellen, ob ein Zitat korrekt wiedergegeben wurde oder ob eine Behauptung sachlich falsch ist. Weit schwieriger wird die Sache bei der Frage, ob jemand manipulieren wollte. Manipulationsabsicht ist kein Laborwert. Sie entsteht aus Zuschreibungen, Einordnungen und Deutungen.

Damit bewegt sich der Kodex plötzlich nicht mehr nur im Bereich journalistischer Verifikation, sondern im Bereich psychologischer und politischer Interpretation. Der Unterschied mag subtil wirken, ist aber fundamental. Fakten prüft man, Absichten deutet man.

Hier beginnt der Nebel.

KI weiss nichts, sie klingt nur so

Der Kodex verlangt, dass mit KI erstellte oder bearbeitete Inhalte angemessen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Das klingt vernünftig und beruhigend zugleich. Nur bleibt eine kleine, beinahe unhöfliche Anschlussüberlegung im Raum stehen: Mit welcher Methode eigentlich?

Denn künstliche Intelligenz weiss nichts. Sie recherchiert nicht im klassischen Sinn, sie überprüft keine Quellen und sie entwickelt keine Überzeugungen. KI erzeugt sprachliche und visuelle Plausibilität auf Grundlage statistischer Muster. Sie formuliert Antworten mit grosser Selbstsicherheit, unabhängig davon, ob diese zutreffen oder nicht.

Die inzwischen berühmten Halluzinationen sind deshalb kein Betriebsunfall, sondern eine Folge ihrer Funktionsweise. KI kann richtige Antworten liefern, aber auch überzeugend falsche. Gerade darin liegt ihre Stärke und zugleich ihre Gefahr.

Umso bemerkenswerter wirkt die Knappheit, mit der der Kodex diese Problematik behandelt. Inhalte sollen überprüft werden, heisst es. Wie diese Prüfung erfolgt, welche Standards gelten und welche Verantwortung konkret wahrgenommen werden muss, bleibt offen. Vertrauen entsteht bekanntlich nicht in Meldestellen.

Das ist ungefähr so beruhigend wie ein Flughandbuch, in dem steht, dass man sicher landen soll, ohne den Landeanflug näher zu erklären.

Der Elefant im Newsroom

Der wohl grösste blinde Fleck dieses Dokuments liegt allerdings nicht in dem, was es sagt, sondern in dem, was es verschweigt.

Die Schweiz verfügt bereits seit Jahrzehnten über einen journalistischen Ehren- und Berufskodex. Die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats lebt weiterhin und formuliert erstaunlich präzise, was journalistische Arbeit ausmacht: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Recherche, Quellenprüfung, die Trennung von Nachricht und Meinung sowie die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

Kurz gesagt:

Das journalistische Fundament existiert längst. Der neue KI-Kodex baut darauf jedoch kaum sichtbar auf. Statt die bewährten Grundsätze ins KI-Zeitalter zu übersetzen und zu präzisieren, entsteht ein separates Dokument, das vor allem Transparenzpflichten, Kennzeichnung und Governance-Strukturen behandelt.

Der Elefant im Newsroom bleibt unangetastet.

Die Herausforderung künstlicher Intelligenz besteht nicht darin, dass sie Texte schreiben oder Bilder erzeugen kann. Die tatsächliche Herausforderung liegt darin, wie Journalismus seine eigenen Qualitätsstandards unter technologischen Bedingungen verteidigt und erneuert. Gerade darüber erfährt man im Grunde nichts.

Land der Ombudsstellen

Natürlich wäre kein schweizerisches Dokument vollständig ohne institutionelle Architektur. Auch hier enttäuscht der Kodex nicht. KI-Meldestellen und eine KI-Ombudsstelle sollen künftig Beschwerden aufnehmen und bearbeiten.

Das klingt zunächst beruhigend. Die Schweiz liebt Ombudsstellen ungefähr so sehr wie Präzisionsmechanik und geordnete Zuständigkeiten. Nur stellt sich ein leiser Gedanke ein. Die Schweiz kennt bereits den Presserat. Für Radio und Fernsehen existiert die UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen). Beschwerden, Medienethik und publizistische Verantwortung sind also keineswegs Neuland.

Die neue KI-Struktur wirkt deshalb weniger wie die Entdeckung eines bislang ungeregelten Problems, als vielmehr wie eine zusätzliche Governance-Ebene. Mehr Architektur, mehr Verfahren, mehr Zuständigkeiten. Ob daraus automatisch mehr journalistische Qualität entsteht, bleibt offen.

Denn Vertrauen entsteht bekanntlich nicht in Meldestellen.

Wer spricht hier eigentlich?

Der neue KI-Kodex stammt nicht aus dem Labor einiger Technikenthusiasten oder einer kleinen Ethikkommission im stillen Kämmerlein. Unterstützt wird das Papier von einem bemerkenswert breiten institutionellen Bündnis der Schweizer Medienlandschaft. Genannt werden der Verlegerverband Schweizer Medien, seine Schwesterorganisationen Médias Suisses und Media Svizzeri, die öffentlich-rechtliche SRG SSR, die nationale Nachrichtenagentur Keystone-SDA, der Verband Schweizer Privatradios VSP, der Verband Schweizer Privatsender VSPF sowie Telesuisse, der Zusammenschluss der Regionalfernsehen. Gemeinsam bilden sie einen erheblichen Teil jener publizistischen Infrastruktur, die den Informationsraum der Schweiz prägt und strukturiert.

Das verleiht dem Dokument eine besondere Bedeutung. Der KI-Kodex ist nicht bloss eine technische Empfehlung, sondern ein gemeinsames Signal jener Institutionen, die den publizistischen Raum der Schweiz wesentlich prägen. Von daher erzählt dieses Papier womöglich mehr über das gegenwärtige Selbstverständnis der Medienbranche als über künstliche Intelligenz allein.

Zwischen Glaubensbekenntnis und Gebrauchsanweisung

Der neue KI-Kodex der Schweizer Medienbranche ist insofern kein Skandal und keine Orwell’sche Revolution. Er enthält sinnvolle Elemente, insbesondere bei Transparenz, Kennzeichnung und dem Umgang mit Deepfakes. Und deshalb fällt auf, was fehlt.

Das Dokument spricht viel über Vertrauen, Demokratie und Verantwortung, aber seltsam wenig über jene nüchternen Tugenden, auf denen Journalismus seit jeher beruhen sollte: Recherche, Quellenkritik, Gegenprüfung und methodische Überprüfbarkeit. Fast noch auffälliger erscheint jedoch, worauf der neue KI-Kodex kaum sichtbar aufbaut. Mit der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» existiert in der Schweiz seit Jahrzehnten ein journalistischer Ehrenkodex, der Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Quellenprüfung ausdrücklich ins Zentrum stellt. Umso eigentümlicher wirkt, dass der neue KI-Kodex diesen bestehenden normativen Unterbau kaum erkennbar aufnimmt. Der Eindruck drängt sich auf, als beginne die publizistische Selbstvergewisserung im KI-Zeitalter beinahe auf einem neuen Blatt Papier.

Am Ende bleibt ein eigentümlicher Eindruck zurück. Der neue KI-Kodex wirkt weniger wie ein Regelwerk zur Sicherung journalistischer Qualität als wie der Versuch, institutionelles Vertrauen sprachlich vorzusichern, während die eigentliche Vertrauenskrise unangetastet bleibt. Wer Vertrauen verloren hat, gewinnt es nicht durch Präambeln, Meldestellen oder neue Begriffswelten zurück, sondern durch jenes altmodische Handwerk, das dieses Dokument nur am Rande streift: Recherche, Gegenprüfung und intellektuelle Redlichkeit.

Vielleicht ist genau das die unfreiwillige Botschaft dieser zwei Seiten. Der KI-Kodex sollte Orientierung für das Zeitalter künstlicher Intelligenz liefern. Stattdessen liest er sich stellenweise wie das Protokoll einer Branche, die weniger um technologische Risiken ringt als um die Wiederherstellung ihrer eigenen Glaubwürdigkeit.

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