Totalrevision Gesundheitsgesetz Zürich: Ein entscheidender Punkt wurde «vergessen»
Oder: Wenn Zwang käuflich wird
Die jüngste Aktion von ABF Schweiz vor dem Zürcher Kantonsparlament verdient Aufmerksamkeit. Ohne grosses Aufsehen, ohne Vorankündigung, aber mit klarer Botschaft wurden den Parlamentarierinnen und Parlamentariern persönlich Unterlagen zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes überreicht. Gespräche fanden statt, Irritationen ebenso.
Und die Reaktionen zeigen: Das Thema ist angekommen. Mehrere Kantonsräte signalisierten Unterstützung, eine parlamentarische Initiative ist in Vorbereitung, und die Entrüstung über das Vorgehen der zuständigen Stellen, ebenso wie über das mediale Schweigen, ist spürbar.
Der Anlass dafür ist gravierend. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes fehlte ausgerechnet eine der sensibelsten Bestimmungen: die Strafnorm beim Impfobligatorium mit Bussen bis zu 50’000 Franken. Dieser Punkt wurde weder im geltenden Recht noch im Entwurf ausgewiesen. Damit wurde die Grundlage der Meinungsbildung verzerrt.
Das ist ein ernstzunehmender Verfahrensfehler. Eine Vernehmlassung kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie vollständig ist. Fehlt ein zentraler Bestandteil, sind auch die daraus resultierenden Stellungnahmen nur bedingt belastbar.
Doch so berechtigt diese Kritik ist, sie kratzt nur an der Oberfläche.
Denn selbst wenn die Strafbestimmung korrekt ausgewiesen worden wäre, stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Was bedeutet ein Impfobligatorium, das sich faktisch durch eine Geldzahlung umgehen lässt?
Ein staatlicher Eingriff in die körperliche Integrität gehört zu den schwerwiegendsten Massnahmen überhaupt. Er lässt sich nur rechtfertigen, wenn er zum Schutz der Allgemeinheit zwingend erforderlich ist.
Genau hier beginnt die Konstruktion zu wanken.
Entweder liegt eine Lage vor, die einen zwingenden Eingriff rechtfertigt, dann ist dieser nicht verhandelbar. Oder sie liegt nicht vor, dann fehlt die Grundlage für ein Obligatorium.
Ein Zwang, der sich freikaufen lässt, ist kein zwingender Schutz, sondern ein politisches Konstrukt mit Preisschild.
Ist eine Impfung tatsächlich unverzichtbar, um Leben zu schützen, kann ihre Verweigerung nicht einfach in eine bezahlbare Option verwandelt werden. Ein echter Schutzanspruch kennt keinen Tarif, keine Rabattmarken und keine Hintertüren.
Wird der «Zwang» jedoch mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken versehen, entsteht etwas völlig anderes: kein Schutzsystem, sondern ein Preissystem.
Ein «Obligatorium», das sich freikaufen lässt, ist kein Obligatorium. Es ist ein Angebot mit Strafzuschlag.
Damit kippt die Logik endgültig.
Wer über ausreichende Mittel verfügt, kann sich der Pflicht entziehen. Wer es nicht kann, wird gezwungen. Gesundheitsschutz wird so nicht durchgesetzt, sondern sozial selektiert.
Der Staat schützt in diesem Modell nicht die Bevölkerung, er sortiert sie.
Man könnte es auch einfacher formulieren: Wenn eine Massnahme wirklich dem Schutz der Allgemeinheit dient, dann ist ihre Einhaltung nicht verhandelbar. Wird sie hingegen mit einem Preis versehen, wird aus einer Pflicht ein Geschäft.
Und genau das ist der Punkt: Hier wird nicht Gesundheit durchgesetzt, hier wird Ungehorsam bepreist.
Ein Staat, der existenzielle Gesundheitsmassnahmen mit einem Bussentarif versieht, trifft eine klare Aussage: Der Schutz ist relativ, der Preis ist fix.
Der eigentliche Prüfstein
Damit wird aus einer Frage der Gesundheit eine Frage der Zahlungsfähigkeit. Und aus Verantwortung ein kalkulierbares Risiko.
Selbst wenn die Vernehmlassung unter korrekten Bedingungen wiederholt werden sollte, bleibt der zentrale Widerspruch bestehen. Der eigentliche «gordische Knoten» dieser Vorlage liegt nicht im Verfahren, sondern in ihrer Konstruktion.
Er lässt sich nicht durch Nachbesserung lösen, sondern nur durch eine klare Entscheidung: Entweder konsequenter Gesundheitsschutz ohne Preisschild. Oder der Verzicht auf ein Obligatorium, das sich faktisch freikaufen lässt.
Und genau hier zeigt sich der eigentliche Prüfstein dieser Vorlage.
Die Frage ist nicht, ob dieses Gesetz korrigiert wird. Die Frage ist, ob ein derart widersprüchliches Konstrukt überhaupt gesetzestauglich ist.










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