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5G Elektrosmog
Handlungsaufforderung
Können rechtswidrig betrieben adaptive Antennen nachträglich bewilligt werden?
Informieren Sie sich hier und nutzen Sie unsere Vorlagen!
Systematischer Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung)
Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (=Sendeleistungserhöhung) gemäss BGer-Urteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurden, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80% der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.
Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die BPUK nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden MF-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und BPUK sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheissen (siehe z.B. BGer-Urteil 1C_414/2022).
Werden die rechtswidrigen MF-Anlagen nun nicht abgeschaltet, wird ein Straftatbestand (Bauen ohne Baubewilligung) durch die Behörde geschützt und damit die MF-Branche systematisch begünstigt. Diese dürften sich durch den unrechtmässigen Betrieb (zu starke Strahlung) rechtswidrig bereichern. Das ist Korruption!
Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!
Darum rufen WIR alle auf sich gegen diesen Rechtsbankrott zur Wehr zu setzen.
Gemäss Art. 5 der Bundesverfassung (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns) sowie Art. 6 (Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung), nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Gemäss Art. 9, hat jede Person Anspruch darauf, von staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Wie gelangen wir ins Handeln?
Swisscom hat bestätigt, dass schweizweit rund 2500+ nachträgliche Baugesuche für rechtswidrig betrieben MF-Anlagen (Aufrüstung Korrekturfaktor) eingereicht werden. Im Kanton BE sind es rund 400.
Mit beiliegendem Musterdokument können Betroffene Einsprache gegen nachträglich publizierte Baugesuche erheben. Es sind bloss die gelb hinterlegten Textteile auf die nachträglich publizierte Antenne anzupassen. WIR unterstützen Sie dabei. Danke für Ihr Engagement!
Daniel Laubscher Plannetzwerk / Christian Oesch Verein WIR
Kontakt: Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung | LAUBSCHER plannetzwerk | Kreuzgasse 16 | Postfach 51 | 3294 Büren an der Aare | Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01 | [email protected]
Informationsveranstaltungen zu 5G
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Medienmitteilung: Beschluss des Verwaltungsgerichts Bern zu 5G-Antennen
Der neuste Verwaltungsgerichtsentscheid zeigt, dass die meisten der 18‘000 Mobilfunkantennen bundesrechtswidrig in Betrieb genommen wurden! Es besteht nun dringender Handlungsbedarf!
Adaptive 5G Mobilfunkantennen rechtswidrig in Betrieb genommen!
In einem Grundsatzurteil in Büren an der Aare, hat das Verwaltungsgericht BE ent-schieden, dass adaptive Antennen bundesrechtswidrig und unter Umgehung der Bür-gerrechte von betroffenen Nachbarn in Betrieb genommen wurden.
Aktuelles Urteil 5G vom 21.6.23 VWG OW
Beschwerden-Gutheissung, da die Vollzugsbehörde den Sachverhalt einer adaptiven Antenne nicht selber überprüft hat und lediglich vom Büro aus das Standortdatenblatt der Betreiber durchgewunken hat.
5G – Informationsschreiben an die Mitglieder der BPUK
Sämtliche Mitglieder der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz werden in Kenntnis gesetzt und über die aktuelle Irreführung und gefährdete Rechtssicherheit bezüglich 5G Antennen informiert.
5G – Informationsschreiben an Regierungstatthalter-Ämter im Kanton Bern
Nachdem sämtliche Gemeinden der Schweiz über die teils illegale Bewilligungspraxis von 5G Antennen informiert wurden, werden nun alle Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern in Kenntnis gesetzt.
Web-Konferenz über 5G – Aufzeichnung vom 5.4.2023
Aufzeichnung der Webkonferenz vom 5. April 2023 zum Thema 5G in den Gemeinden für interessierte Gemeinderats-Mitglieder, aber auch für auch für Bürger, welche aktiv werden möchten!
Webinar zum Thema 5G für Behörden und weitere Interessierte
Erste Webkonferenz zum Thema 5G am 5.4.2023, 19 Uhr, für interessierte Gemeinderätinnen und -räte, aber auch für Bürger, welche aktiv werden möchten! Jetzt anmelden!
Schreiben an Gemeinden – gefährdete Rechtssicherheit im Bezug auf 5G-Mobilfunk-Anlagen
Der Schweizerische Verein WIR ist besorgt über die gefährdete Rechtssicherheit bezüglich der Bewilligungspraxis bei neuen, adaptiven Mobilfunkanlagen.
Die neuesten 5G- und Geo-Engineering-Entwicklungen – Interview mit Reinette Senum
In der Schweiz werden große Fortschritte im Kampf gegen Covid Shots, 5G und Geoengineering gemacht; Lektionen, von denen die Welt lernen kann.
Rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Im Gespräch mit Reinette Senum
Die Amerikaner sind nicht allein. Bürgerinnen und Bürger, die zu Aktivisten werden, gewinnen auf der ganzen Welt an Schwung und Entschlossenheit. Reinette Senum interviewt Christian Oesch.
5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck
Mailverkehr zwischen Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und Daniel Laubscher, Plannetzwerk. Oder: wenn Fakten auf Politik treffen.
Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen
Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine 5G-Informationsveranstaltung statt. Die drei Referenten zeigten auf, wie sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre Gesetze halten und sie die Bürger nicht ausreichend über den Bau von Mobilfunkantennen informieren.
5G Informationsveranstaltung vom 3.5.23 in Oberägeri ZG
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