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Corona-Strafverfahren: Anna Paulina Luna fordert Antworten

21.Okt.. 2026 | 0 comments

Corona-Strafverfahren gegen Ärzte:

US-Abgeordnete Luna fordert Antworten aus Berlin

Medienmitteilung – Schweiz / International | 20. Oktober 2026

Die US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna richtet Fragen zu deutschen Corona-Strafverfahren gegen Ärzte an die Bundesregierung. Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2026 ist an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann adressiert; das Bundeskanzleramt erhält eine Kopie. Schweizer Medien können das vollständige Originaldokument zur vertraulichen journalistischen Prüfung anfordern.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Pandemie in Deutschland erhält eine neue internationale Dimension: Die US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna hat sich mit den Verfahren gegen Ärzte und weitere Betroffene befasst und dazu ein Schreiben an die deutsche Bundesregierung gerichtet.

Das auf den 14. Oktober 2026 datierte Dokument trägt den offiziellen Briefkopf des US-Repräsentantenhauses und die Unterschrift der Abgeordneten. Es ist an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann adressiert. Nina Warken, Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes, ist als Empfängerin einer Kopie aufgeführt.

Dokumentenauszüge und Zugang zum vollständigen Schreiben

Zur journalistischen Einordnung stellen wir zwei Auszüge des Schreibens zur Verfügung: den Briefkopf mit Datum und Adressierung sowie den Schlussabschnitt mit Unterschrift.

Auszug aus dem auf den 14. Oktober 2026 datierten Schreiben der US-Kongressabgeordneten Anna Paulina Luna an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann.

Schlussabschnitt des Schreibens mit der Bitte um eine schriftliche Beantwortung der Fragen und der Unterschrift mit Namensangabe von Anna Paulina Luna.

Nach Informationen der Initiative «Ärzte mit Gewissen / Doctors of Conscience» erfolgt die Übermittlung über die deutsche Botschaft in Washington, D.C. Der Eingang bei der Bundesregierung ist unabhängig zu bestätigen.

Von der amerikanischen Anlaufstelle zum US-Repräsentantenhaus

Bereits am 27. Februar 2026 berichtete die Journalistin Elke Bodderas in der Neuen Zürcher Zeitung über die Einrichtung einer amerikanischen Anlaufstelle für deutsche Ärzte. Der Artikel erschien unter dem Titel:

«Das US-Gesundheitsministerium richtet für deutsche Ärzte eine Beschwerdestelle ein. Im Fokus stehen die Pandemie-Strafverfahren der Behörden.»

Die damalige Initiative stand im Zusammenhang mit der öffentlichen Kritik des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. am deutschen Umgang mit Ärzten während und nach der Corona-Pandemie. Inzwischen wurde die seinerzeit angekündigte Anlaufstelle durch unsere Initiative aufgebaut und international zugänglich gemacht.

Mit dem Schreiben von Anna Paulina Luna wird die Angelegenheit nun auch auf parlamentarischer Ebene in den Vereinigten Staaten aufgegriffen: Eine gewählte Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses richtet konkrete Fragen an die deutsche Bundesregierung.

Es handelt sich um die Initiative einer einzelnen Abgeordneten, nicht um einen förmlichen Beschluss des gesamten US-Kongresses.

Behördliche Auskünfte dokumentieren zahlreiche Strafverfahren

Den Hintergrund bilden zahlreiche Ermittlungsverfahren und Verurteilungen. Eine von Tom Lausen sowie den Rechtsanwälten Ivan Künnemann und Sven Lausen zusammengestellte Datenauswertung auf Grundlage von Auskünften deutscher Strafverfolgungsbehörden dokumentiert für den Zeitraum 2020 bis 2024 unter anderem:

  • 1’521 bekannte Ermittlungsverfahren wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB).
  • 408 bekannte Verurteilungen nach § 278 StGB.
  • 2’887 bekannte Ermittlungsverfahren wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB).
  • 966 bekannte Verurteilungen nach § 279 StGB.

Die Angaben beruhen auf den erfassten behördlichen Rückmeldungen und bilden keine vollständige bundesweite Statistik ab. Die Zahl der Verfahren ist zudem nicht mit der Anzahl unterschiedlicher betroffener Personen gleichzusetzen.

Amtliche Zahlen und Quellenübersicht

Diese Dokumentation bildet einen wesentlichen Hintergrund der internationalen Diskussion über die Verhältnismässigkeit und rechtliche Einordnung der Strafverfahren.

Die deutsche Bundesregierung hat die amerikanische Kritik bereits zurückgewiesen. Nach ihrer Darstellung richten sich strafrechtliche Massnahmen nicht gegen medizinische Meinungsäusserungen, sondern gegen konkrete Gesetzesverstösse.

Luna bittet um schriftliche Antworten und bietet einen Dialog an

In der Schlussformulierung ihres Schreibens ersucht Anna Paulina Luna ausdrücklich um eine schriftliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen Punkt für Punkt:

«I would appreciate a point-by-point written response to the questions set forth above and stand ready for a constructive dialogue on these matters.»

Sinngemäss bedeutet dies:

«Ich würde eine schriftliche, Punkt für Punkt erfolgende Beantwortung der oben aufgeführten Fragen begrüssen und stehe für einen konstruktiven Dialog über diese Angelegenheiten zur Verfügung.»

Damit liegt eine konkrete schriftliche Aufforderung einer US-Kongressabgeordneten an die deutsche Bundesregierung vor, sich mit den angesprochenen Fragen auseinanderzusetzen. Die Angelegenheit rückt dadurch über die medizinische und strafrechtliche Debatte hinaus auch in den Fokus der deutsch-amerikanischen politischen Beziehungen.

Das vollständige Schreiben wird derzeit nicht öffentlich verbreitet. Interessierte Schweizer Medienredaktionen können es zur vertraulichen journalistischen Prüfung anfordern. So können sie den genauen Inhalt, die konkreten Fragen und die mögliche politische und diplomatische Tragweite eigenständig beurteilen.

Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Exklusivangebot. Sämtliche interessierten Medien erhalten die Möglichkeit, die Unterlagen anzufordern und unabhängig darüber zu berichten.

Wie wird die Bundesregierung reagieren?

Eine offizielle Antwort oder eine daraus folgende politische Entscheidung ist unserer Initiative zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Offen ist insbesondere:

  • Wird die Bundesregierung den Eingang des Schreibens offiziell bestätigen?
  • Wird Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann die Fragen schriftlich beantworten?
  • Welche Rolle wird das Bundeskanzleramt unter Nina Warken bei der weiteren Behandlung übernehmen?
  • Wird es zu einem direkten Austausch mit Anna Paulina Luna kommen?
  • Werden die dokumentierten Strafverfahren und Verurteilungen erneut politisch thematisiert?
  • Entsteht daraus eine weitergehende diplomatische Diskussion zwischen Washington und Berlin?

Die zentrale Frage lautet damit:

Welche Auswirkungen wird die direkte Befassung einer US-Kongressabgeordneten mit deutschen Corona-Strafverfahren auf die Haltung und das weitere Vorgehen der Bundesregierung haben?

Wir laden Schweizer Chefredaktionen, Nachrichtenagenturen und politische Redaktionen ein, die Angelegenheit eigenständig zu recherchieren und die weitere Entwicklung in Berlin und Washington journalistisch zu verfolgen.

Internationale Anlaufstelle «Ärzte mit Gewissen»

Die Initiative «Ärzte mit Gewissen / Doctors of Conscience» befasst sich mit den strafrechtlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für betroffene Ärzte und weitere Personen.

Neben Deutschland werden auch mögliche vergleichbare Entwicklungen in weiteren europäischen Ländern beobachtet, darunter Österreich, Frankreich und die Schweiz.

Die Plattform ist in mehreren Sprachen zugänglich:

Medienkontakt und vertrauliche Einsichtnahme

Für die journalistische Prüfung stehen das vollständige Schreiben vom 14. Oktober 2026 sowie ergänzende Hintergrundinformationen auf Anfrage zur Verfügung. Die vertrauliche Einsichtnahme kann direkt mit unserer Medienkontaktperson vereinbart werden.

Initiative Ärzte mit Gewissen / Doctors of Conscience
Kontaktperson: Christian Oesch
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 79 329 2448
Webseite: aerzte-mit-gewissen.org

Hinweis für Redaktionen: Die Angaben zum Übermittlungsweg und zum aktuellen Bearbeitungsstand des Schreibens beruhen auf Informationen der Initiative. Der Eingang bei der deutschen Bundesregierung sowie eine mögliche offizielle Reaktion sind unabhängig zu bestätigen. Die genannten Verfahrenszahlen stammen aus einer veröffentlichten Zusammenstellung behördlicher Auskünfte.

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