Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ steht vor der Tür
Freitag, 8. November 2024
Der Nationale “Bloss-nicht-impfen-Tag“ rückt näher – am Freitag, dem 8. November ist es soweit. Natürlich wäre der berüchtigte Freitag, der 13., symbolisch passender gewesen, doch der fiel dieses Jahr leider nicht in den Herbst, und bis Dezember wollte man wohl nicht warten. Warum? Die Antwort liegt nahe: Die Impfindustrie muss sicherstellen, dass ihre Umsätze noch im vierten Quartal 2024 kräftig steigen – schliesslich sind Jahresboni für Manager und Investoren zu sichern. Betrachtet man die Finanzprognosen von BioNTech für dieses Quartal, wird klar, dass hier ganz andere Motive am Werk sind als der Schutz der Gesundheit.
Nationale Impfpropaganda-Tour
In der Schweiz trommeln dieselben Akteure jedes Jahr um diese Zeit für die Grippeimpfung. Und warum immer noch dieser “Nationale Grippeimpftag“, so die offizielle Bezeichnung, existiert, ist ein Rätsel – man könnte ihn treffender in “Nationale Impfpropaganda-Tour“ umbenennen. Trotz all der Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Jahren ruft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut zur Impfung gegen Covid-19 auf (und gegen Grippe), als ob die letzten vier Jahre nichts verändert hätten.
Offensichtlich hat das weder die Schulmedizin, noch ein Grossteil ihrer „Ärmelhochkrempler“-Kundschaft realisiert. Man könnte meinen, es wird blindlings das fortgesetzt, was man immer schon gemacht hat – eine hinterfragungslose Routine zugunsten der Pharmaindustrie, für die sich die Politik in der Schweiz immer gerne einsetzt. Denn es fliessen erwiesermassen an alle möglichen Institutionen Sponsorengelder, die man wohl auch als Kick-Backs bezeichnen könnte.
Dabei ist klar: Der Nutzen der Grippeimpfung ist mehr als fraglich (oder wo sind die entsprechenden Studien mit Ungeimpften als Kontrollgruppe?), und die Schädlichkeit der Covid-19-Impfungen, insbesondere der mRNA-basierten, ist inzwischen durch hunderte Studien belegt. Dennoch schreitet man voran, als gäbe es keinerlei Zweifel, gar kein morgen. Für all jene, die bisher weder die Zeit noch das Interesse hatten, sich mit der Wirksamkeit und den Nebenwirkungen der Covid-Impfungen auseinanderzusetzen, werde ich in weniger als 10 Minuten Lesezeit die Empfehlungen des BAG kommentieren und vor allem relativieren.
Anmerkung: Es ist bemerkenswert, dass die WHO die Definition von “Impfung“ just vor der sogenannten Corona-Pandemie geändert hat. Obwohl es sich bei der mRNA-Technologie technisch gesehen um eine Gentherapie handelt, wird sie weiterhin als „Impfung“ verkauft – wahrscheinlich, weil das einfacher in die Oberarme zu spritzen ist.
Die erneute Empfehlung für angebliche Risikogruppen, sich dieser “Covid-Gentherapie“ zu unterziehen, sollte man sich wirklich gut überlegen, es sei denn, man hat eine Vorliebe dafür, sich selbst oder seinem ungeborenen Kind zu schaden. Wer sich bewusst entscheidet, Alkohol zu trinken oder andere riskante Dinge zu tun, kann zumindest noch den Spassfaktor oder den Genuss als persönlichen Nutzen anführen. Doch im Falle der Covid-Impfung fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig negativ aus. Natürlich, könnte man zynisch einwenden, schützt die Impfung vor weiteren Krankheiten – wenn man an ihr stirbt, erwischt einen nichts anderes mehr. Die Werbebotschaft, die oft mit der Vermeidung von Spitalaufenthalten lockt, wäre damit jedenfalls erfüllt. Ironie off!
Ärzte tragen eine enorme Verantwortung
Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht ausser Acht lassen sollte: Ärzte und alle, die Impfstoffe verabreichen, tragen eine enorme Verantwortung. Sie sind rechtlich verpflichtet, Patienten umfassend aufzuklären, bevor irgendeine Injektion vorgenommen wird. Hier greift das Prinzip des “informed consent“, das heisst, die Einwilligung nach umfassender Information. Und damit ist nicht nur die Verbreitung des BAG-Materials oder der Fachinformationen von Swissmedic gemeint.
Es reicht nicht, nur zu sagen, dass die Impfung “empfohlen“ wird oder “schützt“. Der Arzt muss sich tiefergehend informieren – über die neuesten Studien, über potenzielle Nebenwirkungen, über Langzeitschäden. Diese Informationen müssen ungeschönt und verständlich dem Patienten mitgeteilt werden.
Nach dem Schweizerischen Patientenrecht sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten über alle wesentlichen Aspekte einer Behandlung oder Impfung aufzuklären, und zwar so, dass der Patient wirklich versteht, was auf ihn zukommt. Es gilt der Grundsatz: Wer behandelt, haftet. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Person, die impft, bei Komplikationen in der Verantwortung steht, wenn die Aufklärung nicht vollständig oder korrekt war.
Einfach ausgedrückt: Sollte ein Patient nach der Impfung mit Nebenwirkungen zu kämpfen haben, die nicht klar besprochen wurden, könnte der Arzt haftbar gemacht werden. Und das BAG-Material reicht eben nicht aus, um dieser Aufklärungspflicht gerecht zu werden. Es ist Aufgabe des Arztes, sich umfassend zu informieren – was über die BAG-Verlautbarungen hinausgeht – und sicherzustellen, dass der Patient die Risiken und den Nutzen klar versteht. Dazu gehört es, den Patienten auf Studien hinzuweisen, die möglicherweise gegen die Wirksamkeit oder Sicherheit der Impfstoffe sprechen, und keine relevanten Informationen zu verschweigen.
Jeder Arzt sollte sich im Jahr 2024 also gut überlegen, ob er seine Patienten nur mit dem Standard-Werbematerial des BAG abspeist. Denn wenn sich ein Patient entscheidet, wegen unzureichender Aufklärung rechtliche Schritte einzuleiten, kann es eng werden. Das Wissen ist da, und die Patienten haben ein Recht darauf, vollständig aufgeklärt zu werden.
Medienmitteilungen des BAG
In der diesjährigen Medienmitteilungen des BAG “Gegen Grippe und Covid-19 impfen“ heisst es (eigene Hervorhebungen):
„Impfung gegen Covid-19
Die Covid-19-Impfung schützt vor schweren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung. Sie ist deshalb Personen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören alle Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit einer oder mehreren Vorerkrankungen oder Trisomie 21 und schwangere Frauen. Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Die Covid-19-Impfung schützt nur wenig vor einer Infektion oder vor einer milden Erkrankung. Die Impfung kann aber das Risiko einer Post-Covid-19-Erkrankung reduzieren. Die Impfung wird idealerweise ab Mitte Oktober bis Dezember durchgeführt.
Das BAG empfiehlt den Personen mit einem erhöhten Risiko, sich sowohl gegen die Grippe als auch gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die beiden Impfungen können in einem beliebigen Abstand nacheinander oder auch gleichzeitig verabreicht werden.“
Auf der Seite von INFOVAC (Informationsplattform für Impffragen) ist Ähnliches zu lesen (eigene Hervorhebungen):
„Impfstoffe gegen COVID-19
Die Impfung gegen COVID-19 wird im Herbst/Winter für alle gefährdeten Personen ab 16 Jahren empfohlen. Als gefährdete Personen gelten:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Formen chronischer Krankheiten oder mit Trisomie 21
Die Impfung gegen COVID-19 wird für Schwangere Frauen empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und vor Schwangerschaftskomplikationen zu schützen.
Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Abweichende Impfempfehlungen gelten für Personen mit schwerer Immundefizienz.
Ziel der Impfung ist es, die geimpften Personen direkt vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen sowie Spitalaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren oder zu verhindern. Swissmedic hat die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna zugelassen (Novavax, gegen Omikron-Untervariante XBB.1.5, auf Zulassung wartend).
Pfizer/BioNTech und Moderna Impfstoffe sind Boten-RNA-Impfstoffe, durch direkte Injektion eines Fragments des genetischen Materials des Virus (Boten-RNA), das eingehüllt ist in Lipid-Nanopartikel, die aus verschiedenen Lipiden bestehen.“
Und weiter (eigene Hervorhebungen):
„Wirksamkeit des Impfstoffs gegen COVID-19:
Die verfügbaren Daten zeigen, dass die Impfung gegen COVID-19 mit den in der Schweiz verfügbaren und empfohlenen Impfstoffen gut gegen schwere Formen, aber nur sehr wenig gegen leichte Formen von Infektionen mit Omicron-Untervarianten von SARS-CoV-2 schützt und dass sie keinen signifikanten Schutz vor der Übertragung des Virus bietet.
Der Schutz von jeglicher Infektion und vor Übertragung ist sehr gering
Mit einer Auffrischimpfung kann dieser Schutz vor Hospitalisation kurzfristig je nach Omicron Subvariante auf 50-70% angehoben werden, fällt aber nach < 3 Monaten Monaten wieder auf ca. 40-55% ab. Im Winter 2023/2024 betrug der Schutz vor Hospitalisation nach Booster mit einem XBB adaptierten Covid mRNA Impfstoff in England insgesamt 55% und fiel nach 3 Monaten ab 40%,. Der Schutz war höher initial 75% gegenüber Infektion mit der XBB Varianten als gegenüber Infektion mit EG.5.1 oder JN.1. (initial 35-45%)
Die Wirksamkeit der Impfung vor Hospitalisation ist demnach bei Omikron höher je besser die Omikron Varianten im Impfstoff mit jener der Infektion übereinstimmt. Der Schutz von jeglicher Infektion und vor Übertragung ist sehr gering. Im Winter 2024/25 werden in Europa und in der Schweiz Impfstoffe auf Basis der Omikron-JN.1 Variante empfohlen, welche auch vor anderen BA.2.86 Varianten (wie z.B. KP2 und KP.3) von Omikron schützen.“
Wir halten fest: Herr und Frau Durchschnittsschweizer brauchen keine Covid-19-Impfung und sie wird ihnen glücklicherweise auch nicht empfohlen. Aktiv abgeraten wird aber auch nicht!
positive Effekte für Risikogruppen?
Jetzt kommen wir aber zu den angeblich positiven Effekten für die genannten Risikogruppen:
Vermeidung von Hospitalisation. Diese Behauptung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Studien widerlegt. Hier nur drei Beispiele:
- COViK – Covid-19 Impfkomplikationen (Charité-Studie)
Diese Studie der Charité untersucht die Nebenwirkungen und Komplikationen der Covid-19-Impfungen. Die Originalquelle und Studienergebnisse können auf der Webseite der Charité oder in wissenschaftlichen Publikationen gefunden werden. - NIUS-Artikel mit Zahlen der Bundesregierung
Die im Artikel „Mehr Geimpfte als Ungeimpfte im Krankenhaus“ genannten Daten stammen aus offiziellen Berichten der Bundesregierung und des Robert Koch-Instituts. Diese Berichte werden regelmässig veröffentlicht und beinhalten detaillierte Statistiken über Hospitalisationen und Impfstatus in Deutschland. - Studie aus Israel über Booster-Impfungen
Die israelische Studie über die Wirksamkeit der Booster-Impfungen wurde im New England Journal of Medicine veröffentlicht. Diese Untersuchung zeigt, wie der Schutz vor schweren Verläufen nach der dritten Impfung rapide abnimmt. Die Ergebnisse dieser Studie wurden weltweit besprochen und sind in mehreren wissenschaftlichen Datenbanken zugänglich.
Datenbasis wird verwässert
Inzwischen wird der Impfstatus bei Krankenhausaufenthalten in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland und der Schweiz, nicht mehr systematisch erfasst, was bedeutet, dass eine Kontrollgruppe für Vergleichsstudien praktisch nicht mehr existiert. Ohne diese Datenbasis wird es extrem schwierig, die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen weiter wissenschaftlich zu untersuchen. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass mögliche Zusammenhänge zwischen Impfung und Hospitalisationen im Dunkeln bleiben und eine kritische Bewertung verhindert wird.
Der Grund für das Nicht-Erfassen des Impfstatus in der Schweiz (wie auch in anderen Ländern) wird oft mit Datenschutzrichtlinien begründet. Insbesondere der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten steht dabei im Vordergrund. Gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen darf der Impfstatus als Teil der persönlichen Gesundheitsinformationen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben und verarbeitet werden.
Ein weiterer Aspekt ist aber wohl die politische Entscheidung, das Thema zu deeskalieren, um gesellschaftliche Spannungen, die während der Pandemie aufgetreten sind, zu reduzieren. Es wird argumentiert, dass durch das Nicht-Erheben des Impfstatus Diskriminierungen oder Benachteiligungen vermieden werden sollen. Allerdings hat diese Praxis zur Folge, dass wichtige Daten für wissenschaftliche Studien und Analysen fehlen, was eine genaue Einschätzung der Langzeitwirksamkeit und potenziellen Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen erschwert.
Datenschutzbedenken nur, wenn es dienlich ist
Ironischerweise konnte während der angeblichen Corona-Pandemie fast jedes Restaurant, Fitnessstudio oder sogar jeder Friseursalon den Impfstatus abfragen, und das ganz ohne Datenschutzbedenken. Zu dieser Zeit wurde der Impfstatus zur Voraussetzung gemacht, um am öffentlichen Leben teilzunehmen – das sogenannte 3G- oder 2G-Modell (geimpft, genesen, getestet). Doch jetzt, wo es um die wissenschaftliche Aufarbeitung und die gesundheitlichen Langzeitfolgen geht, wird plötzlich der Datenschutz vorgeschoben.
Es ist schon bemerkenswert, dass während der Pandemie persönliche Gesundheitsdaten quasi an jeder Ecke abgefragt werden durften, aber wenn es darum geht, ernsthafte Studien und Analysen durchzuführen, fehlt plötzlich die Datengrundlage aufgrund “datenschutzrechtlicher“ Bedenken. Das zeigt, wie flexibel diese Prinzipien je nach politischer Lage ausgelegt werden.
Vermutlich gibt es aus diesem Grund auch keine Studien, die aufzeigen, welche gesundheitlichen Nachteile die Ungeimpften, also die nicht gegen Covid-19 Geimpften in den letzten drei Jahren gegenüber den Geimpften hatten. Auch hier ist davon auszugehen, dass man die Antwort gar nicht wissen will. Denn es gibt vermutlich keine.
Nun zur Risikogruppe “Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Formen chronischer Krankheiten oder mit Trisomie 21“. Bisher sind mir keine umfassenden, langfristigen Studien bekannt, die eindeutig belegen, dass die Covid-19-Impfung bei Personen ab 16 Jahren mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Trisomie 21 einen klaren Nutzen hinsichtlich der Verhinderung schwerer Verläufe oder Hospitalisationen bietet.
Besonders für Menschen mit Trisomie 21 wird in einigen Studien darauf hingewiesen, dass sie ein höheres Risiko für schwere Verläufe haben könnten, was theoretisch einen Nutzen der Impfung rechtfertigen könnte. Allerdings gibt es auch hier keine Langzeitdaten, die die tatsächliche Schutzwirkung über längere Zeiträume hin eindeutig belegen. Viele der bisherigen Studien fokussieren sich auf kurzfristige Effekte und sind oft nicht auf diese spezifischen Risikogruppen ausgelegt. Daher bleibt die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen in diesen speziellen Gruppen offen und verlangt nach weiteren unabhängigen und langfristigen Forschungsprojekten, die auch die Nebenwirkungen, also die Risiken für diese Risikogruppe berücksichtigen und letztlich Nutzen und Risiko abwägen.
Schwangere Frauen werden bewusst gefährdet
Die letztgenannte Risikogruppe, schwangere Frauen, ist diejenige, die sich auf keinen Fall zu einer Covid-19-Impfung überreden lassen sollte.
An dieser Stelle seien nur vier Studien bzw. Quellen genannt, die auf Deutsch verfügbar sind und sich mit den Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen beschäftigen, insbesondere in Bezug auf Aborte, Totgeburten und das Vorhandensein von Spikeproteinen in der Muttermilch. Sie sind einfach verständlich und/oder umfassen grosse Kohorten:
- „Covid-19-Impfung und Schwangerschaft: Eine Übersicht der Nebenwirkungen“
Diese Studie analysiert verschiedene Fälle von Aborten und Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung bei schwangeren Frauen. Sie ist leicht verständlich geschrieben und richtet sich an ein breites Publikum. Die Ergebnisse zeigen eine potenzielle Erhöhung der Risiken im Vergleich zu nicht geimpften Schwangeren. Quelle: Swiss Policy Research (SPR) – Überblick zu Impfnebenwirkungen - „Berichte über Spikeproteine in der Muttermilch nach Covid-19-Impfungen“
Diese Studie wurde an einer grossen Kohorte von Frauen durchgeführt und untersucht die Möglichkeit, dass Spikeproteine in die Muttermilch übergehen. Sie stützt sich auf Proben von Müttern, die nach der Impfung gestillt haben, und beleuchtet die potenziellen Risiken für Neugeborene. Quelle: Impfschäden Schweiz – Spikeproteine in der Muttermilch - „Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen nach mRNA-Impfung“
Diese Studie untersucht die Rate von Schwangerschaftsabbrüchen nach Verabreichung der mRNA-Covid-19-Impfstoffe. Es wird eine grosse Kohorte von Frauen über mehrere Monate hinweg analysiert, um die möglichen Zusammenhänge zwischen der Impfung und einer erhöhten Fehlgeburtenrate darzustellen. Quelle: Ärzte für Aufklärung – Studienübersicht zu Nebenwirkungen - „Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung“
Eine umfangreiche Studie, die sich auf Totgeburten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung konzentriert. Sie zeigt auf, dass eine statistische Zunahme dieser Fälle in bestimmten geimpften Populationen beobachtet wurde, und fordert weitere Untersuchungen zu diesem Thema. Quelle: Corona-Transition – Totgeburten und Impfungen
Diese Studien bieten einfache Erklärungen und basieren auf grossen Datensätzen, um die möglichen Risiken der Covid-19-Impfungen in Bezug auf Schwangerschaft und Stillzeit zu beleuchten.
Was sagt Swissmedic noch heute zum Comirnaty-Impfstoff (Pfizer)?
„Schwangerschaft, Stillzeit
Schwangerschaft
Es liegen nur begrenzte Erfahrungen zur Anwendung von Comirnaty bei Schwangeren vor. Tierexperimentelle Studien weisen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung hin (siehe Rubrik «Präklinische Daten»). Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und Fötus überwiegt.
Stillzeit
Es ist nicht bekannt ob Comirnaty in die Muttermilch übergeht.“
Übersetzen wir es in einfache Sprache: Bei Laborratten konnten keine schädlichen Wirkungen festgestellt werden, also können wir es an menschlichen Laborratten testen und schwangeren Frauen verabreichen.
Zur Impfempfehlung für schwangere Frauen gibt es eine erst kürzlich veröffentlichte Analyse vom “Real Hero“, in die man unbedingt einen Blick werfen sollte.
Besonders interessant sind auch die hier genannten Interessenbindungen der Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ab Seite 24.
Abschliessend noch ein Auszug aus dem Beipackzettel von Pfizer`s Comirnaty-Impfstoff, den wahrscheinlich kaum ein Ärmelhochkrempler je gelesen hat (eigene Hervorhebungen):
„Es besteht ein erhöhtes Risiko von Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) nach der Impfung mit Comirnaty (siehe Abschnitt 4). Diese Erkrankungen können sich innerhalb weniger Tage nach der Impfung entwickeln und traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen auf. Sie wurden häufiger nach der zweiten Impfung beobachtet und häufiger bei jüngeren Männern. Das Risiko einer Myokarditis und Perikarditis scheint bei Kindern von 5 bis 11 Jahren geringer zu sein als bei Kindern von 12 bis 17 Jahren. Die meisten Fälle von Myokarditis und Perikarditis erholen sich. In einigen Fällen war eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und es wurden Fälle mit Todesfolge beobachtet. Nach der Impfung sollten Sie auf Anzeichen einer Myokarditis oder Perikarditis wie Atemnot, Herzklopfen und Thoraxschmerzen achten und sofort einen Arzt aufsuchen, wenn diese auftreten.
Wie bei jedem Impfstoff schützt Comirnaty möglicherweise nicht alle geimpften Personen und es ist nicht bekannt, wie lange Sie geschützt sind.“
Es gibt keine Ausreden mehr
Es bleibt zu hoffen, weil die Hoffnung ja immer zuletzt stirbt (es sei denn der Impfling stirbt vorher), dass sich immer mehr Menschen von diesen “Impfempfehlungen“ distanzieren und ihre Gesundheit in eigene Hände nehmen, anstatt sich den Interessen der Pharmaindustrie unterzuordnen.
Nach dem hier Gesagten muss sich im Grunde jeder, der heute noch eine mRNA-Impfung, die in Wirklichkeit ein gentherapeutischer Eingriff ist, gegen irgendeine Variante von COVID-19 empfiehlt oder sogar verabreicht, den Vorwurf der vorsätzlichen möglichen Schädigung des Geimpften gefallen lassen.
Es kann keine Ausreden mehr geben. Auch nicht, das BAG oder welche Behörde auch immer hätte Dieses und Jenes gesagt bzw. empfohlen.
Weitere Quellen für Interessierte zum Thema:
https://open.substack.com/pub/interestofjustice/p/nuremberg-2-hang-em-high-study-confirming
https://tkp.at/2024/10/16/forscher-finden-55-nicht-deklarierte-bestandteile-in-corona-impfstoffen/
Stefan Homburg https://youtube.com/watch?v=-dH6it7vt5w&si=xS47yXaBLbxNG0tT
https://nzdsos.com/2024/10/13/people-power-makes-traction-in-port-hedland-western-australia/
https://peterhalligan.substack.com/p/20-million-saved-or-20-million-killed
https://auf1.info/dr-strasser-der-groesste-menschenversuch-der-geschichte/?ac=1&lc=1