Rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Im Gespräch mit Reinette Senum

Rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Im Gespräch mit Reinette Senum

Schweizer Kämpfer für medizinische Freiheit, 5G und Geoengineering im Gespräch mit Reinette Senum 

In der Schweiz werden große Fortschritte im Kampf gegen Covid Shots, 5G und Geoengineering gemacht; Lektionen, von denen wir lernen können.

Die Amerikaner sind nicht allein. Bürgerinnen und Bürger, die zu Aktivisten werden, gewinnen auf der ganzen Welt an Schwung und Entschlossenheit. Der Schweizer Christian Oesch ist ein solcher Mensch. Gemeinsam mit Reinette Senum spricht er in diesem zweiteiligen Interview über heiße Themen: die Zentralbank, eine bahnbrechende Strafanzeige (Covid) gegen Bundesrat Berset in der Schweiz, ihren Kampf gegen 5G, den Angriff auf Geoengineering in Europa und wie wir Hoffnungsschimmer sehen.

Teil 1

Teil 1 des Interviews befasst sich mit den rechtlichen Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid. 

Teil 1: rechtliche Entwicklungen bei der Zentralbank und Covid – Teaservideo:

Deutsche Übersetzung von Teil 1

Mit herzlichem Dank an Translated Press!

In Teil 2 des Interviews erforschen wir die neusten 5G- und Geo-Engeineering-Entwicklungen

Teaservideo: 

Wer ist Reinette Senum?

Im Jahr 1994 durchquerte Reinette Senum als erste Frau Alaska allein. Während dieser einsamen Winterwanderung, die sie für National Geographic filmte, lernte sie ausgerechnet die Kraft der Gemeinschaft kennen. Die Lektionen, die sie auf diesem Weg lernte, wurden schließlich zum Katalysator für ihre spätere Arbeit in der Gemeinschaft.

In den letzten 18 Jahren hat sich Reinette darauf konzentriert, ihre Heimatstadt Nevada City, Kalifornien, zu einer erfolgreicheren und widerstandsfähigeren Gemeinschaft aufzubauen. Durch Risikobewertungen, Öffentlichkeitsarbeit und eine tägliche praktische und harte Arbeitsmoral hat sie als Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City und die umliegenden Gebiete dabei unterstützt, sich auf eine viel schwierigere und unvorhersehbare Zukunft vorzubereiten.

Ratsmitglied, Bürgermeisterin und Gemeindeaktivistin Nevada City

Im letzten Sommer trat Reinette vor Beginn ihrer dritten Amtszeit im Stadtrat zurück, nachdem deutlich geworden war, dass die gewählten Vertreter der Stadt und die öffentlichen Bediensteten nicht bereit waren, ihre Sicht der Dinge zu ändern, obwohl es mehr als deutlich war, dass das Leben zur Normalität hätte zurückkehren können. Daraufhin legte Reinette ihr Mandat im Stadtrat nieder und kandidierte bei den Vorwahlen 2022 für das Amt des Gouverneurs von Kalifornien. Heute hat Reinette ein landesweites PAC, Gen Seven, gegründet, um das Engagement und die Führungsrolle der Bürger zu aktivieren.

Gen Seven ist ein sich entwickelndes Political Action Committee, eine überparteiliche Organisation, die zu dem ausschließlichen Zweck gegründet wurde, die Wähler in den Wahlstaaten der Vereinigten Staaten aufzuklären, zu inspirieren und zu motivieren. Unsere Lobbyarbeit wird sich auf den strategischen Einsatz von bürgerinitiierten Wahlinitiativen konzentrieren, die letztlich dem Prinzip der 7. Generation dienen und Anreize schaffen: Jede Entscheidung, die wir heute treffen, sollte den sieben Generationen von heute dienen.

Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

Wir freuen uns über Ihre Meinung!

Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Mailverkehr zwischen Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und Daniel Laubscher, Plannetzwerk

Oder: wenn Fakten auf Politik treffen

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Sonntag, 30. Oktober 2022 11:33
An: Lena Allenspach SP Schweiz

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Sehr geehrte Frau Allensbach

Als ein der Naturwissenschaft verpflichtender Architekt und Raumplaner, bin ich doch sehr erstaunt über die Aussagen von Frau Edith Graf-Litscher vom 26. Oktober 2022.

Dass es sich beim Mobilfunkdienst 5G um eine technologische Weiterentwicklung handelt, welche mit einer gänzlich neuen Funktechnik (beamforming) betrieben wird, ist sowohl in der Gesellschaft, Politik und Wissenschaft unbestritten.

Diese neue Technologie ist erforderlich um ein Kapazitätsproblem bei der funktechnischen Datenübertragen zu beheben. Die Mobilfunkbranche will gemäss eigenen Aussagen 100x mehr Daten, 100x schneller übertragen. Dies ist jedoch gemäss der wissenschaftlich allseitig anerkannten Strahlungsphysik nicht möglich, ohne massiven Sendeleistungsausbau und der Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte! Dies haben die Mobilfunkbetreiber dem Bund bereits vor der Konzessionsersteigerung im Jahre 2017 mitgeteilt. Sie seien am Mobilfunkdienst 5G interessiert – jedoch müsse gleichzeitig auch die Strahlenschutzgrenzwerte erhöht und das Schutzkonzept aufgeweicht werden, um die neue Mobilfunktechnik anwenden zu können.

Dies ist nicht geschehen und daher sind die in den Baugesuchen angegebenen Sendeleistungen sehr tief gehalten. Mit diesen Sendeleistungen können aber keine adaptiven Antennen betrieben und mehr Daten schneller übertragen werden. Dies bestätigt Ihnen jeder Antennenhersteller in seinen Produktebeschrieben oder jeder ausgewiesene Elektroingenieur.

Eine Mobilfunkantenne benötigt für die Übertragen der Datenmenge mittels Funk Sendeleistung (ERP / Watt). Notabene benötigt die Funktechnik 10x mehr Energie um die gleiche Datenmenge zu übertragen, als wenn dies über Glasfaser geschehen würde. Ich gehe davon aus, dass dies Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz weis.

Im Artikel behauptet nun Frau Graf-Litscher, dass es durch den Ausbau von 5G zu weniger Strahlung kommt. Dabei verkennt Sie dass dies wie erwähnt physikalisch nicht möglich ist. Selbst die Swisscom bestätigt diesen wissenschaftlichen Sachverhalt:

Mehr Daten (100x mehr; 100x schneller) übertragen ohne die Sendeleistung zu erhöhen ist nicht möglich, da gemäss den Gesetzen der Strahlungsphysik die Übertragung einer Dateneinheit immer die gleiche Einheit Sendeleistung benötigt! Als grundsätzliche Alternative würde sich daher wie bereits erwähnt die Leitungstechnik über Glasfaser aufdrängen, da hier effektiv mit weniger Leistung (Strom) die gleiche Datenmenge mit weniger Energie übertragen werden kann. Insbesondere heute und zukünftig, wo der Bund und Frau Sommaruga zum Stromsparen aufruft. Das Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz im Namen der SP Schweiz mit wissenschaftlich unhaltbaren Argumenten für den Ausbau der Mobilfunknetzen aufruft, ist für mich nicht nachvollziehbar und rein politisch motiviert.

Hingegen sind die neuen adaptiven Antennen (5G) effizienter und brauchen um die gleiche Datenmenge zu übertragen weniger lang als die bisherigen konventionellen Antennen. Sie sind viel schneller und schiessen die Datenmenge regelrecht zum Datenempfänger (Nutzer). Zudem sind adaptive Antennen in der Lage die Strahlung (Bündelung der Strahlenleistung in einzelne Beams) auf die Nutzer zu fokussieren. Darum strahlen diese Antennen dort mehr wo mehr Leistung abgerufen wird. Effizientere Antennen garantieren jedoch nicht automatisch weniger Strahlung wie im Artikel behauptet wird. Werden immer mehr Antennen erforderlich, welche immer stärker strahlen, wird die Effizienz durch den Rebound-Effekt aufgehoben und die effektive Strahlung nimmt zu.

Als Vergleich mögen unsere Automobile mit Verbrennungsmotor dienen. Der erste VW Käfer war eine Dreckschleuder bezüglich Abgase und Co2. Die heutigen VWs sind viel effizienter und stärker motorisiert, stossen viel weniger Abgase und Co2 aus. Trotzdem nimmt die effektive und absolute Belastung mit Co2 jedes Jahr (ausser im ersten Lockdown) zu. Warum? Weil immer mehr Autos immer weiter fahren und immer mehr Strassen gebaut werden, welche die Mobilität zusätzlich fördern. Auch hier wurde und wird die Effizienz der neuen Technik durch den Rebound-Effekt aufgefressen.

Analog den Gesetzen der Strahlungsphysik ist wissenschaftlich belegt, dass mehr und stärkere Antennen die effektive Gesamtstrahlung (Exposition) erhöht. Das vom Bund ins Feld geführte Monitoring hat kaum die effektive adaptive Strahlung (5G) gemessen. Dies ist technisch noch gar nicht möglich (fehlende Messgeräte) und die Prognosen in den Baugesuchen werden bis heute lediglich geschätzt und hochgerechnet. Dazu kommt, dass die Messmethode immer noch nicht rechtssicher angewendet werden kann und mehrere Beschwerden dazu beim Bundesgericht hängig sind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern sistiert daher sämtliche Verfahren. Siehe dazu auch:

Gigaherz › 5G: TA-Medien lancieren Offensive gegen die Zivilbevölkerung.

Der CEO Swisscom bestätigte in der NZZ vom 16.Juni 2019, dass für 5G entweder noch deutlich mehr Antennen oder die Erhöhung der geltenden Grenzwerte NISV erforderlich sind. Eine max. Erhöhung der Sendeleistung um Faktor 10 wurde durch den Bundesrat am 17. Dezember 2021 eingeführt. Er änderte die NIS-Verordnung dazu rechtswidrig. Insbesondere soll eine Erhöhung der Sendeleistung kein Baugesuch mehr erfordern. Dadurch wird jedoch das Umweltschutzgesetz und das darin stipulierte Vorsorgeprinzip verletzt. Auch dazu wird sich das Bundesgericht noch äussern müssen.

Entscheidend ist jedoch, dass es durch diese Sendeleistungserhöhung zu Überschreitungen der Strahlengrenzwerte kommt. Auch dies wird weder vom Bund (BAFU;BAKOM) noch von den kant. NIS-Fachstellen bestritten. Diese Überschreitung komme aber nur örtlich und zeitlich beschränkt vor und im Mittel von 6 Minuten seien die Grenzwerte eingehalten. Auch diese Messweise ist wissenschaftlich nicht haltbar. Wenn der Bundesrat beschliessen würde, auf der Autobahn sei 120 Km/h lediglich im Mittel von 6 Minuten einzuhalten, käme es auch zu zeitlich und örtlich beschränkten Tempoüberschreitungen.

Schliesslich hat der Bund und Bundesrat Berset unlängst die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt. Die BERENIS bestätigt, dass es aufgrund der Studienlage bereits bei den heutigen Grenzwerten zu schädlichen Folgen für Mensch, Tier und Fauna kommen kann.

Trotz dieser Faktenlage will die SP Schweiz den stetigen Ausbau der EMF-Strahlung fördern?!

Es gäbe für Ihre Partei noch weitere Argumente, welche gegen den ständigen Ausbau der Mobilfunkdienste und deren Anwendungen spräche. So will der Bund das Fernmeldegesetz dahingehend anpassen, dass die Bevölkerung mittels 5G in Echtzeit überwacht werden kann. Will das die SP?

Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Antwort.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Dienstag, 15. November 2022 09:29
An: Lena Allenspach, SP Schweiz
Cc: Edith Graf-Litscher

Betreff: WG: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Sehr geehrte Frau Allenspach

Da ich weder von Ihnen noch von Frau Graf-Litscher eine Antwort auf mein Mail vom 30. Oktober erhalten habe, versuche ich die krass falschen und wissenschaftlich nicht haltbaren Aussagen mit den beigelegten Studien und Berichten zum erhöhten Strombedarf von 5G zu belegen.

Diesen zur Folge benötigt die 5G-Funktechnik fast 14 mal mehr Energie als Glasfaser. 5G benötigt auch mehr Energie als 4G, da dieser Dienst mehr Daten schneller übertragen will. Dies ist wie bereits aufgezeigt nicht möglich ohne mehr Sendeleistung und Strahlung (EMF).

Als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz sollte Frau Graf-Litscher davon Kenntnis haben. Es ist daher umso unverständlicher, dass Sie auf der SP-Homepage solche Fake News verbreitet. Sie stützt sich politisch wohl auf die durch die Leitmedien verbreiteten Falschaussagen, dass 5G weniger Strahlung verursache. Diese Propaganda der Mobilfunkbetreiber wird leider durch die Bundesbehörde gestützt. Es haben aber unlängst Wissenschaftler diese Fakes widerlegt:

Gigaherz › 5G: Die 7 schönsten Mobilflunker-Märchen

Zumindest der SP Bundesrat Berset hat die immer stärkere und häufiger auftretende Mobilfunkstrahlung als schädlich eingestuft. Und die noch SP Bundesrätin Sommaruga ruft zum Strom sparen auf. Bei 5G ist das Potenzial immens! Die SP setzt sich doch ein für einen «nachhaltigen» Umweltschutz und Energieversorgung?!

Ich empfehle daher Frau Graf-Litscher sich auf Ihr Mandat bei Glasfaser Schweiz zu konzentrieren und sich zusammen mit der ASUT für massgeschneiderte Lösungen mit weniger Mobilfunkstrahlung einzusetzen. Denn das will sie ja offensichtlich – weniger Strahlung und Stromsparen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

Von: Daniel Laubscher
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 14:38
An: Graf-Litscher Edith
Cc: Lena Allenspach, SP Schweiz; redaktion@bernerzeitung.ch; [email protected]; [email protected]

Betreff: WG: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrte Frau Graf-Litscher

Ich bin ebenfalls Ihrer Meinung, dass die Diskussion sachlich und auf Fakten basierend geführt werden soll. Auch Ihren Vorschlag, dass kritische Stimmen ernst genommen werden und in den Dialog aufzunehmen sind, unterschreibe ich sofort. Darum gelang ich aufgrund Ihrer Äusserungen auf der Homepage der SP Schweiz bereits zweimal an Sie (siehe Mails unten) – leider ohne Antwort bis heute.

Gemäss dem heutigen Interview im «Der Bund» sind Sie immer noch dem Trugschluss verfallen, dass der Mobilfunkdienst 5G (Mehr Daten, schneller übertragen) unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte betrieben werden kann. Ihr Verband ASUT und die Mobilfunkbetreiber haben jedoch bereits 2017 dem Bund mitgeteilt, dass eine Konzession 5G nur Sinn macht, wenn gleichzeitig die Anlagegrenzwerte erhöht (von 5 auf 20 V/m) werden. Ansonsten kann das Ziel mehr Daten schneller übertragen nicht erreicht werden. Dies wird auch durch die vom Bundesrat vor knapp einem Jahr geänderte Verordnung NIS bestätigt. Damit soll die Sendeleistung bis um das 10-fache erhöht werden.

Wie bereits zweimal aufgezeigt, lassen sich aber die Kapazitätsprobleme der Betreiber nicht mit den gleichen Grenzwerten und mehr Sendeleistung lösen! Das BAFU und alle Fachstellen NIS bestätigen Ihnen gerne, dass es bei dieser Lösung zu Grenzwertüberschreitungen kommt. Wenn auch nur zeitlich und örtlich beschränkt. Dort wo aber mehr Daten schneller heruntergeladen werden kommt es zu massiven Grenzwertüberschreitungen. Da dies nutzerabhängig geschieht, weiss man nicht wo genau diese Grenzwertüberschreitungen wann, wie oft und wie stark erfolgen. Das ist Strahlungsphysik. Gerne informiere ich Sie im Detail.

Darum sind auch die Aussagen, durch 5G nehme die Gesamtexpositionen ab schlicht falsch und entbehren jeder wissenschaftlichen Evidenz. Auch dazu sollten Sie sich wie selber vorgeschlagen, mit einem kritischen Betrachter der neuen adaptiven Mobilfunktechnik einmal unterhalten. Leider ist anzunehmen, dass sie weiterhin nur den Aussagen des Bundes glauben werden, welche z.T. nachweislich falsch sind.

Gerne lasse ich mich eines besseren belehren und würde mich auf eine Antwort von Ihnen sehr freuen.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher | Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

Von: Graf-Litscher Edith PARL
Gesendet: Montag, 5. Dezember 2022 16:31
An: Daniel Laubscher 
Cc: Eveline Rutz; Lena Allenspach

AW: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrter Herr Laubscher

Ich danke für Ihre zwei E-Mails und Gedankengänge. Mir ist es wichtig, einige Aspekte festzuhalten:

Ich behaupte nicht, dass es durch den Ausbau von 5G zu weniger Strahlung kommt. Ich halte fest, dass 5G dazu beiträgt, die Strahlenbelastung tief zu halten, weil die Technologie, wie Sie ebenfalls bestätigen, effizienter ist. Es wäre darum völlig falsch, auf eine alte Technologie zu setzen. Wir sollten, wo immer möglich und sinnvoll, auf modernste Technologien setzen. Im Mobilfunk ist es definitiv sinnvoll.

Es werden mehr Antennen notwendig werden, dass hält auch der Fachbericht des Bundes fest und war stets allen bewusst – allerdings dann auch mit den von Ihnen ausgeführten Vorteilen von Beamforming. Aber die Grenzwerte stehen nicht zur Debatte – das habe ich auch im Blog-Beitrag und im Interview mit dem Tages Anzeiger deutlich festgehalten: Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat zurecht den Gesundheitsschutz in allen Entscheiden als Nonplusultra tituliert, insbesondere die Beibehaltung der im internationalen Vergleich strengen Grenzwerte. Sie und wir Mitglieder in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) haben uns erfolgreich gegen eine Lockerung dieser Strahlengrenzwerte eingesetzt – und unsere Erwartungen an den Gesundheitsschutz sind mittlerweile umfassend erfüllt.

Ich vertraue in Bezug auf die Daten und Interpretation des Bafu-Monitoringberichts auf die Ausführungen und Einschätzungen der Experten des zuständigen Bundesamts sowie anerkannten Wissenschaftlern und nicht auf Einzelpersonen.

Den stetigen Ausbau der EMF-Strahlung würden wir von Seiten SP vor allem fördern, wenn wir 5G bekämpfen und stattdessen weiterhin auf die alten, ineffizienten Technologien setzen.

Schlicht falsch ist Ihre Aussage, wonach der Bund und Bundesrat Berset unlängst die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt hätten. Genau wegen solchen Falschaussagen und gezielter Angstmacherei ist die Bevölkerung völlig verunsichert.

Wie immer in der Politik gibt es kein schwarz-weiss und es gibt durchaus kritische Aspekte beim Thema. Die Vorteile und Chancen von 5G überwiegen für mich aber deutlich und haben mich darum zu dieser Position geführt, die ich mit Überzeugung vertrete.

Freundliche Grüsse

Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Von: Daniel Laubscher 
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2022 09:10
An: ‘Graf-Litscher Edith PARL’
Cc: Lena  Allenspach; Eveline Rutz

AW: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck / Interview Bund 2.12.22

Sehr geehrte Frau Graf-Litscher

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und Bemühungen. Es freut mich sehr von Ihnen zu vernehmen, dass Sie zumindest die Tagesanzeiger- und «Bund»- Frontseitenmeldung nicht übernehmen, dass es durch 5G zu weniger Strahlung komme. Trotzdem scheinen Sie der Meinung zu sein, dass die effizienteren, adaptiven 5G Antennen weniger Strahlung verursachen, als z.B. die bisherige 4G-Technologie.

Dies ist genau der Trugschluss, welcher dem Effizienzmärchen verfällt und den Rebound-Effekt nicht berücksichtigt.

Sie bestätigen ja selber die Angaben des Bundes, dass es viel mehr Antennen für 5G benötigt. Dies hat bereits Herr Lehmann von Swisscom 2019 aufgezeigt und bestätigt. Er hat in seinem Vortrag ebenfalls bestätigt, dass 5G Funknetzabdeckung die 16-fache Leistung der Infrastruktur 1800 MHz Signalen (z.B. 4G) benötigt. Gerne können Sie dies in der beiliegenden Präsentation nachverfolgen.

Die 16-fache Sendeleistung führt zu einer massiv höheren Strahlenbelastung und die Anlagegrenzwerte an den OMEN können überschritten werden. Auch dies bestreitet der Bund nicht. Frau Sommaruga hat dafür ja separate Vollzugsbestimmungen erlassen und der Bundesrat hat einen Korrekturfaktor eingeführt, welcher den adaptiven Antennen erlaubt, ihre in den Baugesuchen erlaubten Sendeleistung mit bis zu einem Faktor 10, zu erhöhen.

Ob damit das Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz eingehalten und die Anlagegrenzwerte gemäss NISV zeitlich und örtlich überschritten werden dürfen, wird das Bundesgericht noch entscheiden müssen. Hingegen kommt es bei diesen Sendeleistungen zu einem massiven Anstieg des Stromverbrauch. Darum wehren sich ja die Mobilfunkbetreiber gegen Herrn Parmelins Absichten und Verordnungen zur Strommangellage. Der Bund will die Sendeleistungen im Falle einer Mangellage beschränken und es soll über Mobilfunk nur noch telefoniert werden (siehe Artikel gestern im «Bund» oder Tagesanzeiger).

Gerne können Sie sich auch noch bei folgenden Links zum Thema Stromverbrauch durch Mobilfunk erkunden:

Falls sie den Swisscom Vortrag von Hugo Lehmann noch nicht kennen: Er weist darauf hin, dass für die 5G Abdeckung die 16-fache Leistung der Infrastruktur mit 1800 MHz Signalen benötigt wird.

Ich bestätige Ihre Feststellung, dass es in der Politik keine schwarz-weisse oder richtig-falsche Ansichten und Meinungen gibt. Hingegen sollten von allen politischen Parteien und der Mobilfunkbranche anerkannte wissenschaftliche Facts bei der Entscheidfindung und Planung des Rollouts von 5G berücksichtigt werden.

Schliesslich kann ich Ihnen die Einsprache von Herrn Berset sowie den Newsletter BERENIS (Fachberatung Bund) auf Ihren Wunsch hin gerne zustellen. Dort werden die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt. Die mir von Ihnen unterstellte Falschaussage muss ich zurückweisen. Auch die unterstellte Angstmacherei ist denunzierend und hat lediglich zum Zweck, mich in eine Verschwörungsecke zu stellen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort und Informationen aufzeigen um was es mir geht. Die 5G-Technologie führt zu massiv höherem Stromverbrauch, was gerade in der aktuellen Situation (allfällige Strommangellage) aber auch aufgrund der allgemeinen Klima- und Umweltdiskussion entscheidend ist. Ich ging in der Annahme, gerade die SP mache sich stark für diese Themen.

Wir wollen beide dasselbe: Weniger Stromverbrauch und weniger Strahlung! Sie hingegen fördern 5G. Das ist ein Wiederspruch in Ihrer Politik!

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Daniel Laubscher

Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

Wir freuen uns über Ihre Meinung!

Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.

Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen

Einsprachen gegen 5G-Antennen: Das müssen die Gemeindebehörden wissen

Einsprachen gegen 5G-Antennen:

Das müssen die Gemeindebehörden wissen ‼️

Am 23. August 2022 fand in Eriz, einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern, eine 5G-Informationsveranstaltung statt.

Die drei Referenten zeigten auf, wie sich die Gemeindebehörden teilweise nicht an ihre Gesetze halten und sie die Bürger nicht ausreichend über den Bau von Mobilfunkantennen informieren.

Diese Ausführungen sind ein Beitrag dazu, dass Gemeindebehörden in der Schweiz vollumfänglich über ihre Aufgaben und Möglichkeiten informiert werden können.

Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

Wir freuen uns über Ihre Meinung!

Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.

Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Reduktion der Strahlenbelastung an Schulen

Autor: Timon Bühler, Klassenlehrer an der Primarschule Schlatt, iScout in Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen und Schlatt

Einfluss der Strahlenbelastung auf unsere Gesundheit – ein Thema, das unsere Öffentlich-rechtlichen Medien nur selten streifen. Wird es einmal angesprochen, stellt es die Allgemeinheit oft in die Ecke der Verschwörungstheorien. Demzufolge findet es mehr Beachtung in der alternativen Berichterstattung. Unabhängig davon beobachte ich bei mir selbst seit mehr als ein Jahrzehnt anhaltende Kopfschmerzen, wenn ich mich über mehrere Minuten in direkter Nähe von DECT-Telefonen, WLAN-Routern und ähnlichen Geräten aufhalte. Aus diesem Grund stellte ich auf Kabeltelefonie um und lebe zuhause seither WLAN-frei. Mein Smartphone ist zu 99% der Zeit ausgeschaltet bzw. im Flugmodus. Seitdem bemerke ich eine klare Besserung meines Gesundheitszustandes.

Wie ernst zu nehmend ist demzufolge dieses vermeintliche Tabu-Thema in Bezug auf unsere Schulen? Wie wirkt die Strahlung auf sensible Kinder, wenn sie schon bei einer erwachsenen Person wie mir Auswirkungen zeigt?

Schaden durch WLAN und Ähnlichem wird nicht allein von sogenannten «Verschwörungstheoretikern» propagiert, welche die Digitalisierung teilweise undifferenziert als Negativentwicklung einstufen. Dass die Belastung von Strahlung im Mikrowellenbereich Einfluss auf die Gehirnentwicklung Ungeborener in Form von Verhaltensstörungen nimmt, ist inzwischen in einer Studie mit Mäusen nachgewiesen (vgl. Scientific Reports, 2012). Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Strahlenbelastung auch für junge und erwachsene Menschen Gesundheitsrisiken darstellen kann. Möglicherweise ist die Strahlenbelastung ein Grund für die Zunahme von Kindern mit dem ADH-Syndrom?

ADH Syndrom

Es scheint im Allgemeinen viele Unklarheiten in diesem Bereich zu geben. Das Thema ist noch nicht genügend erforscht, um klare Schlüsse zu ziehen. Verschiedene Warnhinweise zeugen aber davon, dass Mikrowellenstrahlung nicht als ungefährlich eingestuft werden sollte:

  • Apple schildert in der iPhone-Bedienungsanleitung Schritte zur Minimierung der Aussetzung von Funkfrequenzen. Folgende mögliche körperliche Beschwerden werden in Verbindung mit dem Gebrauch des iPhones aufgeführt: Krampf- und Ohnmachtsanfälle, Augen- oder Kopfschmerzen. (2014, S. 198)
  • Telekom erwähnt in der Bedienungsanleitung des Routers «Speedport Smart 3» folgendes: «Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf‐ und Kinderzimmern, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.» (Telekom Deutschland GmbH, 2022)
  • Telekom Deutschland rät, das WLAN abzuschalten: «Wenn Sie das WLAN nicht nutzen, sollten Sie es abschalten. Auf diese Art und Weise schützen Sie sich nicht nur vor Datendieben, sondern sparen auch Strom und verringern die Strahlenbelastung. Wegen der sollten WLAN-Router übrigens nach Möglichkeit nicht im Schlafzimmer aufgestellt werden.» (WLAN-Sicherheit | Telekom Hilfe, o. J.)
  • Deutsches Bundesamt warnt Schulen vor WLAN-Netzen. (Donner, 2015)
  • Hochfrequente Strahlung wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO in die Gruppe 2B der Karzinogene eingestuft. (Suchbegriff «Radiofrequency electromagnetic fields» unter List of Classifications – IARC Monographs on the Identification of Carcinogenic Hazards to Humans, 2022)
  • Es gibt weitere Beispiele, wie das Verbot von WLAN in Kinderkrippen Frankreichs und Kindergärten Zyperns und Israels. An einer Primarschule in Finnland wird abschaltbares WLAN vorausgesetzt. (Schulen ohne WLAN, 2022)

Es gibt – wie in so einigen Forschungsgebieten – Studien, welche die Gesundheitsgefährdung von Mikrowellenstrahlung belegen und andere, welche keinen eindeutigen Zusammenhang nachweisen können (Scientific Reports, 2011). Im Hinblick auf unsere Schulen und die Schulkinder sehe ich als iScout eine Verantwortung darin, dem zum grossen Teil unerforschten Gebiet Sorge zu tragen. Flächendeckendes WLAN an Schulen ist sehr praktisch, muss meiner Meinung nach aber unbedingt unter dem gesundheitlichen Aspekt betrachtet werden. Ist eine Dauereinwirkung von Mikrowellenstrahlen gesund? Gibt es elektrosensible Kinder? Hat Mikrowellenstrahlung Einfluss auf ADHS? Solange wir diese Fragen nicht beantworten können, gilt es, sich um gewisse Schutzmassnahmen zu kümmern und die WLAN-Belastung auf ein minimales Mass zu reduzieren.

Welche Schutzmassnahmen sind praktikabel und für einen iScout umsetzbar? Ein ganzes Schulhaus mit allen Lehrer-, Schüler-Computern, Druckern und Switches zu verkabeln und auf WLAN zu verzichten, scheint aufwendig und kostspielig. Doch es gibt einfach umzusetzende Massnahmen. Bevor man Schutzmassnahmen umsetzt, ist eine lokale Beurteilung durch einen Strahlenschutzspezialisten von Vorteil. Die folgende Auflistung dient als Ideensammlung zur Umsetzung einer möglichst strahlenfreien Schule:

  • Zeitschaltung aktivieren: Das Schulhaus legt eine Zeit fest, in der das WLAN genutzt werden kann. Von Vorteil sind kabelgebundene Arbeitsplätze in jedem Schulzimmer, falls ein einzelner PC einen Internetzugang während des deaktivierten WLAN braucht. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei Telekom Speedports.
  • Access-Points möglichst weit entfernt von den Arbeitsplätzen der Kinder anbringen.
  • Je nach Marke kann man die Sendeleistung per Browser nach Bedarf steuern.
  • WLAN-Access-Points können nach dem Prinzip «Faradayscher Käfig» in Schutznetze eingepackt werden, solange sie nicht genutzt werden. Damit kann man die Strahlung je nach Material um einen Grossteil reduzieren.
    Neuere Access-Points regulieren die Sendestärke je nach fliessender Datenmenge.
  • Access-Points nur dort installieren, wo sie gebraucht werden.
  • Räume, in welchen kein WLAN-Empfang nötig ist, können mittels Strahlenschutz-Farbe abgeschirmt werden.
  • Bluetooth bei Geräten deaktivieren, wenn sie nicht genutzt werden.

Mein Wunsch ist, dass sich Personen der Thurgauer Volksschule vernetzen, um die Strahlenbelastung an unseren Schulen zu reduzieren.

ADH Syndrom

Falls Sie Interesse daran haben, mit mir zusammen eine Interessengruppe Strahlung innerhalb des Netzwerkes Schule und Digitalisierung zu gründen (Netzwerk_SchuleundDigitalisierung_Steckbrief.pdf, 2021), melden Sie sich bei mir! Gemeinsam können wir Schulen im Thurgau helfen, die Strahlenbelastung für unsere Schulkinder möglichst gering zu halten. Auch bei Fragen zum Thema bin ich gerne Ihre Ansprechperson.

Kontakt: timon.buehler[at]vsgdh.ch / timon.buehler[at]bluewin.ch

Dieser Artikel ist zuerst bei https://mia.phtg.ch/?p=4110 erschienen.

 

Literaturliste

Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

Wir freuen uns über Ihre Meinung!



Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.

Brief von Daniel Laubscher an SP Nationalrätin

Brief von Daniel Laubscher an SP Nationalrätin

Email Brief von Daniel Laubscher an SP Nationalrätin Edith Graf-Litscher

Rechtstellung von ihren 5G Lügen auf SP Website.

👉 Artikel mit Falschaussagen von Edith Graf-Litscher

Die Mobilfunkbranche will gemäss eigenen Aussagen 100x mehr Daten, 100x schneller übertragen. Dies ist jedoch gemäss der wissenschaftlich allseitig anerkannten Strahlungsphysik nicht möglich, ohne massiven Sendeleistungsausbau und der Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte! Dies haben die Mobilfunkbetreiber dem Bund bereits vor der Konzessionsersteigerung im Jahre 2017 mitgeteilt. Sie seien am Mobilfunkdienst 5G interessiert – jedoch müsse gleichzeitig auch die Strahlenschutzgrenzwerte erhöht und das Schutzkonzept aufgeweicht werden, um die neue Mobilfunktechnik anwenden zu können.

Hier gleich den Email-Brief von Laubscher im PDF Format Herunterladen und TEILEN – herzlichen Dank.

5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung

  • Von: Daniel Laubscher [mailto:[email protected]]
  • Gesendet: Sonntag, 30. Oktober 2022 11:33
  • An: [email protected]
  • Betreff: 5G: Technologischer Fortschritt und weniger Strahlung – Faktencheck

Sehr geehrte Frau Allensbach

Als ein der Naturwissenschaft verpflichtender Architekt und Raumplaner, bin ich doch sehr erstaunt über die Aussagen von Frau Karin Graf-Litscher vom 26. Oktober 2022.

Dass es sich beim Mobilfunkdienst 5G um eine technologische Weiterentwicklung handelt, welche mit einer gänzlich neuen Funktechnik (beamforming) betrieben wird, ist sowohl in der Gesellschaft, Politik und Wissenschaft unbestritten.

Diese neue Technologie ist erforderlich um ein Kapazitätsproblem bei der funktechnischen Datenübertragen zu beheben. Die Mobilfunkbranche will gemäss eigenen Aussagen 100x mehr Daten, 100x schneller übertragen. Dies ist jedoch gemäss der wissenschaftlich allseitig anerkannten Strahlungsphysik nicht möglich, ohne massiven Sendeleistungsausbau und der Erhöhung der Strahlenschutzgrenzwerte! Dies haben die Mobilfunkbetreiber dem Bund bereits vor der Konzessionsersteigerung im Jahre 2017 mitgeteilt. Sie seien am Mobilfunkdienst 5G interessiert – jedoch müsse gleichzeitig auch die Strahlenschutzgrenzwerte erhöht und das Schutzkonzept aufgeweicht werden, um die neue Mobilfunktechnik anwenden zu können.

Dies ist nicht geschehen und daher sind die in den Baugesuchen angegebenen Sendeleistungen sehr tief gehalten. Mit diesen Sendeleistungen können aber keine adaptiven Antennen betrieben und mehr Daten schneller übertragen werden. Dies bestätigt Ihnen jeder Antennenhersteller in seinen Produktebeschrieben oder jeder ausgewiesene Elektroingenieur.

Eine Mobilfunkantenne benötigt für die Übertragen der Datenmenge mittels Funk Sendeleistung (ERP / Watt). Notabene benötigt die Funktechnik 10x mehr Energie um die gleiche Datenmenge zu übertragen, als wenn dies über Glasfaser geschehen würde. Ich gehe davon aus, dass dies Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz weiss.

Im Artikel behauptet nun Frau Graf-Litscher, dass es durch den Ausbau von 5G zu weniger Strahlung kommt. Dabei verkennt Sie dass dies wie erwähnt physikalisch nicht möglich ist. Selbst die Swisscom bestätigt diesen wissenschaftlichen Sachverhalt:

Mehr Daten (100x mehr; 100x schneller) übertragen ohne die Sendeleistung zu erhöhen ist nicht möglich, da gemäss den Gesetzen der Strahlungsphysik die Übertragung einer Dateneinheit immer die gleiche Einheit Sendeleistung benötigt! Als grundsätzliche Alternative würde sich daher wie bereits erwähnt die Leitungstechnik über Glasfaser aufdrängen, da hier effektiv mit weniger Leistung (Strom) die gleiche Datenmenge mit weniger Energie übertragen werden kann. Insbesondere heute und zukünftig, wo der Bund und Frau Sommaruga zum Stromsparen aufruft. Das Frau Graf-Litscher als Präsidentin von Glasfasernetz Schweiz im Namen der SP Schweiz mit wissenschaftlich unhaltbaren Argumenten für den Ausbau der Mobilfunknetzen aufruft, ist für mich nicht nachvollziehbar und rein politisch motiviert.

Hingegen sind die neuen adaptiven Antennen (5G) effizienter und brauchen um die gleiche Datenmenge zu übertragen weniger lang als die bisherigen konventionellen Antennen. Sie sind viel schneller und schiessen die Datenmenge regelrecht zum Datenempfänger (Nutzer). Zudem sind adaptive Antennen in der Lage die Strahlung (Bündelung der Strahlenleistung in einzelne Beams) auf die Nutzer zu fokussieren. Darum strahlen diese Antennen dort mehr wo mehr Leistung abgerufen wird. Effizientere Antennen garantieren jedoch nicht automatisch weniger Strahlung wie im Artikel behauptet wird. Werden immer mehr Antennen erforderlich, welche immer stärker strahlen, wird die Effizienz durch den Rebound-Effekt aufgehoben und die effektive Strahlung nimmt zu.

Als Vergleich mögen unsere Automobile mit Verbrennungsmotor dienen. Der erste VW Käfer war eine Dreckschleuder bezüglich Abgase und Co2. Die heutigen VWs sind viel effizienter und stärker motorisiert, stossen viel weniger Abgase und Co2 aus. Trotzdem nimmt die effektive und absolute Belastung mit Co2 jedes Jahr (ausser im ersten Lockdown) zu. Warum? Weil immer mehr Autos immer weiter fahren und immer mehr Strassen gebaut werden, welche die Mobilität zusätzlich fördern. Auch hier wurde und wird die Effizienz der neuen Technik durch den Rebound-Effekt aufgefressen.
Analog den Gesetzen der Strahlungsphysik ist wissenschaftlich belegt, dass mehr und stärkere Antennen die effektive Gesamtstrahlung (Exposition) erhöht. Das vom Bund ins Feld geführte Monitoring hat kaum die effektive adaptive Strahlung (5G) gemessen. Dies ist technisch noch gar nicht möglich (fehlende Messgeräte) und die Prognosen in den Baugesuchen werden bis heute lediglich geschätzt und hochgerechnet. Dazu kommt, dass die Messmethode immer noch nicht rechtssicher angewendet werden kann und mehrere Beschwerden dazu beim Bundesgericht hängig sind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern sistiert daher sämtliche Verfahren. Siehe dazu auch:

Gigaherz › 5G: TA-Medien lancieren Offensive gegen die Zivilbevölkerung.

Der CEO Swisscom bestätigte in der NZZ vom 16.Juni 2019, dass für 5G entweder noch deutlich mehr Antennen oder die Erhöhung der geltenden Grenzwerte NISV erforderlich sind. Eine max. Erhöhung der Sendeleistung um Faktor 10 wurde durch den Bundesrat am 17. Dezember 2021 eingeführt. Er änderte die NIS-Verordnung dazu rechtswidrig. Insbesondere soll eine Erhöhung der Sendeleistung kein Baugesuch mehr erfordern. Dadurch wird jedoch das Umweltschutzgesetz und das darin stipulierte Vorsorgeprinzip verletzt. Auch dazu wird sich das Bundesgericht noch äussern müssen.
Entscheidend ist jedoch, dass es durch diese Sendeleistungserhöhung zu Überschreitungen der Strahlengrenzwerte kommt. Auch dies wird weder vom Bund (BAFU;BAKOM) noch von den kant. NIS-Fachstellen bestritten. Diese Überschreitung komme aber nur örtlich und zeitlich beschränkt vor und im Mittel von 6 Minuten seien die Grenzwerte eingehalten. Auch diese Messweise ist wissenschaftlich nicht haltbar. Wenn der Bundesrat beschliessen würde, auf der Autobahn sei 120 Km/h lediglich im Mittel von 6 Minuten einzuhalten, käme es auch zu zeitlich und örtlich beschränkten Tempoüberschreitungen.

Schliesslich hat der Bund und Bundesrat Berset unlängst die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt. Die BERENIS bestätigt, dass es aufgrund der Studienlage bereits bei den heutigen Grenzwerten zu schädlichen Folgen für Mensch, Tier und Fauna kommen kann.
Trotz dieser Faktenlage will die SP Schweiz den stetigen Ausbau der EMF-Strahlung fördern?!

Es gäbe für Ihre Partei noch weitere Argumente, welche gegen den ständigen Ausbau der Mobilfunkdienste und deren Anwendungen spräche. So will der Bund das Fernmeldegesetz dahingehend anpassen, dass die Bevölkerung mittels 5G in Echtzeit überwacht werden kann. Will das die SP?

Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Antwort.

Freundliche Grüsse
Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung

 
LAUBSCHER plannetzwerk
Kreuzgasse 16
Postfach 51
3294 Büren an der Aare
Telefon +41 32 351 01 19 / +41 79 958 08 01
[email protected]
www.plannetzwerk.ch

Gesendet mit funkfreiem und kabelgebundenen Anschluss! Zur Minimierung von Elektrosmog!

Sie haben Ideen und Vorschläge, wie Sie unser Projekt unterstützen könnten?

Wir freuen uns über Ihre Meinung!



Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.

Beurteilung der Bewilligungspflicht für Korrekturfaktoren (Raumplanungsgesetz)

Beurteilung der Bewilligungspflicht für Korrekturfaktoren (Raumplanungsgesetz)

Juristische Stellungnahme des kantonalen Amtes für Umwelt zum Thema Baubewilligungspflicht

Im Zusammenhang mit einem Antennenfall im Kanton St. Gallen (Flawil) besteht eine juristische Stellungnahme des kantonalen Amtes für Umwelt zum Thema Baubewilligungspflicht. In diesem Antennenfall hat die Gemeinde das Baugesuch grundsätzlich gutgeheissen, jedoch mit der Auflage versehen, dass die Senderbetreiberin im Falle der Inanspruchnahme von Korrekturfaktoren ein neues Baugesuch einreichen müsse.

Die Senderbetreiberin rekurrierte gegen diesen einen Punkt, worauf die Gemeinde beim kantonalen Amt für Umwelt eine Stellungnahme einholte. Diese Stellungnahme zeigt die Rechtswidrigkeit der NISV-Anpassung des Bundesrates vom 17.12.2021 aus der Warte des Raumplanungsgesetzes auf. 

Aus der juristischen Beurteilung wurde für einen Winterthurer Fall, bei welchem der Bauausschuss der Stadt Winterthur einen Wiedererwägungsbeschluss zur Aufhebung einer entsprechenden Auflage in der Baubewilligung erlassen hat , der folgende Textausschnitt übernommen:

Baubewilligungspflicht gemäss Art. 22 RPG

 Die Beschwerdeführer gestatten sich, bezüglich der Baubewilligungspflicht  für eine Inanspruchnahme von Korrekturfaktoren ausdrücklich festzuhalten, dass sich diese nicht allein aus dem Umweltschutzgesetz, auf dem die NISV basiert, und aus dem Fernmeldegesetz ergibt, sondern vor allem auch aus dem Artikel 22 des Raumplanungsgesetzes. Dazu besteht eine reichhaltige bundesgerichtliche Rechtsprechung.

Beweis bundesgerichtliche Rechtsprechung:

anstatt vieler: 1C389/2019 (Urteil vom 27. Januar 2021) E. 3.1: 

Massstab dafür, ob eine Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist, ob damit im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (BGE 139 II 134 E. 5.2 S. 139 f. mit Hinweisen). 

Gewisse Vorhaben können wegen ihres Betriebs und weniger wegen ihrer konstruktiven Anlage baubewilligungspflichtig sein (Urteil 1C_3/2010 vom 1. Juli 2010 E. 2.1; vgl. auch BGE 145 I 156 E. 6.2 S. 164). 

Der bundesrechtliche Begriff der bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen kann von den Kantonen konkretisiert und erweitert, nicht aber enger gefasst werden (vgl. Urteile 1C_424/2016 vom 27. März 2017 E. 2.1.1, in: ZBI 118/2017 S. 554; 1C_51/2015 vom 8. April 2015 E. 3; je mit Hinweisen.

Zu erwähnen ist hierzu auch, dass die Kantone aufgrund der verfassungsmässigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen frei sind, in welchem Verfahren sie Bundesrecht anzuwenden gedenken. 

Die Zuständigkeit für Bauverfahrensrecht liegt in der Hoheit der Kantone

Auf den 1. Januar 2022 wurde die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Im Wesentlichen wurde in Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 5bis der NISV festgelegt, die Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen mit automatischer Leistungsbegrenzung gelte nicht als Änderung einer Anlage. Der Bundesrat stellt sich dabei auf den Standpunkt, er stärke damit die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung von adaptiven Antennen und erhöhe die Rechtsicherheit. Hierzu ist zu bemerken, dass diese NISV-Anpassung ohne vorherige Vernehmlassung bei den Kantonen erfolgte. Sie wurde lediglich von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Bund, Mobilfunkbetreibern und BPUK-Vorstand beschlossen. 

Die Senderbetreiber leiten nun aus Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 5bis NISV sowie den Erläuterungen zur Änderung der NISV vom 17.12.2021 ab, für die Anwendung von Korrekturfaktoren auf bereits bestehenden adaptiven Antennen erübrige sich ein Bewilligungsverfahren. Es sei den Behörden lediglich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen. Dabei wird verkannt, dass für die Frage der Inanspruchnahme der Korrekturfaktoren Baurecht anzuwenden ist, und dass einzig die Begriffsumschreibung in Art. 22 Abs. 1 RPG massgebend ist (vgl. Urteil Verwaltungsgericht St. Gallen B 2021/207 vom 14.12.2021). Es ist somit auch gestützt auf das Raumplanungsgesetz davon auszugehen, dass die Änderung der Betriebszustände durch Aktivierung von Korrekturfaktoren in raumplanungs- bzw. baurechtlicher Hinsicht eine wesentliche Änderung darstellt. 

Mit der Verwendung von Korrekturfaktoren erfolgt tatsächlich eine Änderung der Strahlungsbelastung, weil von der Beurteilung einer maximalen Sendeleistung, die zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf, neu zur Beurteilung aufgrund einer rechnerischen Mittelung umgestellt wird. 

Der Bund stützt sich also neu auf einen Mittelwert und argumentiert, dass sich die maximale Sendeleistung rein rechnerisch nicht ändere. Wie bereits dargelegt, vertritt auch das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen die Auffassung, dass ein solches Vorgehen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergrabe. Deshalb empfiehlt der Kanton St. Gallen den Gemeinden, keinen Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktoren ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens zuzulassen. Es sei denn, das Bundesgericht stützte das Vorgehen des BAFU. Ein diesbezüglicher höchstrichterlicher Entscheid steht allerdings noch aus. 

Wie bereits dargelegt, erging nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Bern vom 6.1.2021 am 3.3.2022 auch beim Verwaltungsgericht Zürich (nach der NISV-Anpassung des Bundesrates vom 17.12.2021) ein Urteil, welches die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Bern bestätigt. Unter Erwägungen 6.3 hielt das Zürcher Verwaltungsgericht zur Anwendung des Korrekturfaktors fest (Zitat): 

„Will die private Beschwerdegegnerin den Korrekturfaktor zur Anwendung bringen und die Sendeleistung erhöhen, hat dies ein Abweichen von der erteilten Baubewilligung zur Folge. Demgemäss muss eine erneute geänderte Baubewilligung eingeholt werden, gegen welche den Beschwerdeführern wiederum ein Rechtsmittel offensteht.“

Die Umstellung bzw. Erweiterung auf einen Betrieb mit Korrekturfaktoren muss gemäss diesem Urteil in einem neuen Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Dies auch im Hinblick darauf, dass für die Gemeinden als zuständige Bewilligungsbehörden die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte massgebend ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die am 17.12.2021 erfolgte Anpassung der NISV keinen Einfluss auf die Frage der Baubewilligungspflicht gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) hat.

***

Dem könnte man noch folgendes anfügen, das (sinngemäss im Zusammenhang mit Solaranlagen und Windmühlen) von einem gerne zitierten Rechtsprofessor (A. Griffel) dieser Tage in einem Zeitungsbericht veröffentlicht wurde: 

Falls dem andere Interessen entgegenstehen sollten, verlangt die Bundesverfassung eine umfassende Interessenabwägung. Der Bundesrat kann nicht einfach ein einzelnes Anliegen als generell übergeordneter bezeichnen. Dies könnte nur die Verfassung selbst. Die Interessenabwägung muss im Einzelfall vorgenommen werden, und im Streitfall müssen die Gerichte urteilen. Ein rechtskonformes Bauprojekt müsste dem standhalten. Die Verfassung und das Recht sind dazu da, die Macht der Politik zu begrenzen.

Rekurs Swisscom ; Amtsbericht des Amtes für Umwelt

Newsletter für Dich!

Bleib auf dem Laufenden und erfahre monatlich, woran wir aktuell arbeiten.