Information an sämtliche Gemeinden der Schweiz

Am 13. März 2023 startet der Schweizerische Verein WIR erneut eine Briefkampagne. Dem Schreiben von Christian Oesch wird ein Merkblatt beigelegt, welches in Zusammenarbeit mit plannetzwerk entstanden ist.

Mit diesem Schreiben sollen sämtliche Schweizer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf die mangelnde Rechtssicherheit im Vollzug der neuen adaptiven 5G-Mobilfunkanlagen hingewiesen werden. So wie sich die Situation derzeit präsentiert, werden die Kantone vom Bund zu  gesetzwidrigem Handeln genötigt und über die tatsächliche Rechts- und Faktenlage in die Irre geführt.

2138 Gemeinden sind im Verteiler und werden in den kommenden Tagen sowohl per Email, als auch per Briefpost für dieses wichtige Thema sensibilisiert.

Interessiert am Thema? Schauen Sie sich die Webkonferenz zum Thema 5G in den Gemeinden an!

Und dies ist der Wortlaut des Schreibens, das an alle Gemeinden gesendet wird:

 Rechtssicherheit im Vollzug der neuen adaptiven 5G-Mobilfunkanlagen?

Sehr geehrte Gemeindepräsidentin
Sehr geehrter Gemeindepräsident
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Die Kantonale Planungsgruppe Bern (KPG) führte Ende 2022 ein Seminar für die kommunale Baubewilligungsbehörde mit dem Titel „Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden“ durch. Ziel war es, die Rechtssicherheit bei der Anwendung der bau- und umweltrechtlichen Bestimmungen für die hoch umstrittene neue Mobilfunkgeneration 5G zu stärken.

Es ist nicht vermessen, wenn bereits heute festgestellt wird, dass dieses Ziel nicht erreicht und die Rechtsunsicherheit durch dieses Seminar, insbesondere durch die Aussagen und Informationen der verschiedenen Referenten und Referentinnen, noch verstärkt wurde.

Gerne überlassen wir Ihnen dazu die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Vor allem ist es ihm ein Anliegen, den überstürzten, unkoordinierten und zum Teil rechtswidrigen Ausbau der neusten Mobilfunkgeneration zu hinterfragen und bessere, strahlungsärmere sowie sicherere IT-Netzplanungen bei den Gemeinden anzustossen. Dies aus dem einfachen Grund, dass rund zehnmal weniger Energie benötigt wird, wenn ein Film über Glasfaserkabel anstelle Mobilfunk angeschaut wird. Bundesrat Parmelin forderte kürzlich auch die Mobilfunkbetreiber auf, ihren Beitrag zur Strommangellage beizusteuern.

Es sind die Gemeinden, welche auf ihrem Hoheitsgebiet für das Planungs- und Bauwesen zuständig sind. Sie können mit den Mitteln der kommunalen Ortsplanung und Baugesetzgebung optimale Rahmenbedingungen für IT-Infrastrukturanlagen schaffen.

Dies erfordert ein Erkennen der komplexen Materie und Herausforderung, um ins Handeln kommen zu können. Insbesondere müssen sich die zuständigen Gemeindebehörden ihrer Aufgabe und Verantwortung im Vollzug Mobilfunkanlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bewusst sein.

Wie Sie den Ausführungen von D. Laubscher zum gemeinsamen Gespräch zwischen dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) und den verschiedenen Teilnehmern des KPG-Seminars gemäss Beilage entnehmen können, ist das Fazit ernüchternd. Die strittige Vollzugsverordnung wird trotz fehlender Messungen und Kontrollen angewendet und die Baubewilligungspflicht wird zum Teil umgangen. Kann dies rechtens sein? Dies gilt natürlich nicht nur für den Kanton Bern, sondern für alle Kantone.

Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit und der nicht durchgeführten oder nicht durchführbaren vorgeschriebenen Messungen von adaptiven Antennen, insbesondere der Nichtkontrollier- und Nichtmessbarkeit der gemittelten höheren Feldstärken, muss sich die Gemeindebehörde fragen, ob sie mit ihrer Aufgabe als Baupolizei, für den Schutz der Bevölkerung (Vorsorgeprinzip) vor schädlicher Strahlung zu sorgen, bereits jetzt diese adaptive 5G-Technologie bewilligen darf.

Es ist eben nicht so, wie den Gemeindebehörden durch die Mobilfunkbetreiber, Kanton / Bund und insbesondere die Medienberichterstattung dauernd vermittelt wird, dass die Gemeinden beim Mobilfunk keine Handlungs- und Bestimmungsmöglichkeiten hätten. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Gemeinden sind immer zuständige Baupolizei- und Baubewilligungsbehörde. In gewissen Fällen fungiert das Regierungsstatthalteramt als Leitbehörde nach Koordinationsgesetz. Für die örtliche Baupolizei und Orts- und Nutzungsplanung ist jedoch in jedem Fall die Gemeinde zuständig.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen und den Informationen in der Beilage, diese ganze Thematik etwas näher zu bringen.

Gerne stehen wir für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Christian Oesch, Präsident

Schweizerischer Verein WIR | Postfach 0 | CH-3619 Eriz BE

[email protected]+41 79 329 2448

Beilage: Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk

Informations-Flyer

Dies sind die Ausführungen von LAUBSCHER plannetzwerk. Herr Daniel Laubscher hat langjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Implementierung aller  Mobilfunkgenerationen in seinen verschiedenen Funktionen als Orts- / Stadt- und Raumplaner.

Dépliant d’information

Voici les explications de LAUBSCHER plannetzwerk. Monsieur Daniel Laubscher a une longue expérience professionnelle en rapport avec l’implémentation de toutes les générations de téléphonie mobile dans ses différentes fonctions d’aménageur local / urbain et d’aménageur du territoire.

Volantino informativo

Queste sono le osservazioni di LAUBSCHER plannetzwerk. Daniel Laubscher vanta un’esperienza professionale pluriennale in relazione all’implementazione di tutte le generazioni di telefoni cellulari nelle sue varie funzioni di pianificatore locale/urbano e territoriale.

Fragen zum Thema?

Sie haben Fragen zum Vorgehen in den Gemeinden oder möchten wissen, wie Sie sich vor schädlicher Strahlung von Mobilfunkmasten schützen können? Nehmen Sie an einer Webkonferenz teil!

Ein grosses Dankeschön geht an….

Immer wieder dürfen wir erleben, wie sich Menschen selbstlos in den Dienst der Allgemeinheit stellen und unsere Ideen mit Rat und Tat unterstützen. Im Zusammenhang mit dieser Briefaktion möchten WIR unserem Mitglied L. von Herzen danken, dass er in über 30 Stunden Fronarbeit sämtliche Anschriften von 2138 Gemeinden zusammengetragen hat!

Budget und antizipierte Kosten der Kampagne und 5G Projekt

  • CHF 7’568 für Adressen, Druck, Papier, Versand B-Post und Arbeit (Verpackung,  Email-Mailmerge)

Wir danken unseren Helfern von ganzem Herzen!

Wir bedanken uns bei allen herzlich, die uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit und/oder Spenden unterstützen.

Werden auch Sie Teil dieses Projektes, indem Sie einen finanziellen Beitrag daran leisten.

Ja, ich möchte bei WIR mitmachen!

Für die Unterstützung unserer Projekte, danken wir Ihnen herzlich!

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