Keine Baubewilligung für  Mobilfunkantenne

Der Gemeinderat Jaberg erteilt der Mobilfunkantenne an der Bodenhausstrasse 4 keine Baubewilligung.

Die Gemeindebaupolizeibehörden sind nun schweizweit gefordert. Ohne Baupublikation in Betrieb genommene Mobilfunkantennen müssen vorerst abgeschaltet werden.

Die Gantrich Zeitung berichtet im August 2021:

“Nachdem der Gemeinderat Jaberg im letzten Jahr erfolgreich intervenierte und die rechtswidrig montierte, adaptive Mobilfunkantenne abgeschaltet werden musste, reichte Sunrise ein Baugesuch für dieselbe Antenne ein. Der Regierungsstatthalter erklärte den Gemeinderat entgegen der gängigen Praxis als zuständige Baubewilligungsbehörde. Dieser erteilte sodann am 11. Juni dem Vorhaben den Bauabschlag. Dabei wurden 32 eingegangene Einsprachen grossmehrheitlich gutgeheissen sowie die Bewilligungsvoraussetzungen für adaptive Antennen als nicht gegeben beurteilt.”

Besonders brisant

“Im Weiteren hat die BPUK wie bereits auch das Bernische Verwaltungsgericht bestätigt, dass alle adaptive Antennen ein Baubewilligungsverfahren benötigen. Dadurch sind nun die Gemeindebaupolizeibehörden schweizweit gefordert, da über 2000 adaptive Mobilfunkantennen ohne Baugesuch, ohne Baupublikation und ohne Einsprachemöglichkeit in Betrieb genommen wurden. Diese müssen alle abgeschaltet werden sowie ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden. Die Gemeinde Jaberg hat dies exemplarisch mit der Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durchgespielt und Recht bekommen.”

Exemplarisch vorausgehen

Hier nun der ganze Artikel aus der Gantrisch Zeitung:

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