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Spinnenfäden: Was WIR unternommen hat und welche Antworten ausstehen

30.Okt.. 2026 | 1 comment

Spinnenfäden

Was WIR unternommen hat und welche Antworten ausstehen

Was hat der Schweizerische Verein WIR wegen der sogenannten «Spinnenfäden» unternommen? Wie haben die Behörden reagiert? Und wo steht das Anliegen heute? Diese Fragen erreichen uns immer wieder. Hier bündeln wir unsere bisherigen Schritte, die veröffentlichten Dokumentationen und unsere weiterhin offenen Forderungen.

Die in der Natur gefundenen fadenartigen Materialien und die vom Verein veranlassten Laboruntersuchungen werfen aus unserer Sicht Fragen auf, die eine unabhängige behördliche Abklärung erfordern. Es geht um die Zusammensetzung und Herkunft der untersuchten Materialien sowie um mögliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.

Wir haben deshalb Behörden kontaktiert, Untersuchungsergebnisse öffentlich zugänglich gemacht und einen Strafantrag eingereicht. Die wichtigsten Schritte finden Sie nachfolgend im Überblick.

Unsere bisherigen Schritte

  1. Januar 2025: Korrespondenz mit dem UVEK veröffentlicht

Der Verein WIR wandte sich mit seinen Untersuchungsergebnissen und der Forderung nach Abklärung an die zuständigen Bundesstellen. In der veröffentlichten Korrespondenz verwies ein Mitarbeiter des UVEK unter anderem auf kantonale Laboratorien.

Aus Sicht des Vereins beantwortete dieser Verweis die vorgebrachten Fragen nicht ausreichend. Christian Oesch verlangte deshalb eine verbindliche Stellungnahme dazu, welche konkreten Abklärungen und gegebenenfalls Schutzmassnahmen die Behörden vornehmen würden.

Der Beitrag dokumentiert den Austausch und die Kritik des Vereins am bisherigen Umgang mit dem Anliegen.

Zur veröffentlichten Korrespondenz mit dem UVEK

  1. Februar 2025: Strafantrag eingereicht

Am 4. Februar 2025 reichte der Schweizerische Verein WIR einen Strafantrag gegen Bundesrat Albert Rösti und den damaligen UVEK-Generalsekretär Yves Bichsel ein.

Darin erhebt der Verein den Vorwurf, dass trotz der übermittelten Hinweise auf eine mögliche Gefahrenlage keine angemessenen Massnahmen ergriffen worden seien. Er fordert eine strafrechtliche Untersuchung sowie die Sicherstellung relevanter Unterlagen und Kommunikationsprotokolle.

Der veröffentlichte Strafantrag enthält die Begründung und die Forderungen des Vereins. Die darin erhobenen Vorwürfe sind Gegenstand der verlangten Prüfung; sie stellen keine gerichtlich festgestellte Verantwortlichkeit dar.

Zum veröffentlichten Strafantrag

  1. Februar 2025: Öffentlichkeit und Medien informiert

Mit einer Medienmitteilung informierte der Verein am folgenden Tag über den eingereichten Strafantrag.

Die Mitteilung fasst die Hintergründe, die erhobenen Vorwürfe und die Forderungen zusammen. Damit machte der Verein sein Vorgehen auch für Medien und interessierte Personen öffentlich nachvollziehbar.

Zur Medienmitteilung vom 5. Februar 2025

Wo stehen wir heute?

Stand: 30. Oktober 2026

Nach Auskunft von Vereinspräsident Christian Oesch liegt dem Verein weiterhin keine inhaltliche Stellungnahme vor, die seine zentralen Fragen zur Herkunft der untersuchten Materialien, zu möglichen Risiken und zum weiteren behördlichen Vorgehen nachvollziehbar beantwortet. Auch über den Bearbeitungsstand des eingereichten Strafantrags fehlt ihm nach eigener Auskunft eine klärende Rückmeldung der Bundesanwaltschaft.

Es gab einen Austausch mit dem UVEK, wie die veröffentlichte Korrespondenz zeigt. Die aus Sicht des Vereins erforderliche inhaltliche Klärung steht jedoch weiterhin aus.

Für uns ist dieser Zustand unbefriedigend. Wer Untersuchungsergebnisse vorlegt und mögliche Umweltbelastungen zur Abklärung meldet, sollte erfahren können, wie diese Hinweise bewertet werden, welche Stelle zuständig ist und welche weiteren Schritte vorgesehen sind.

Welche Antworten wir erwarten

Wir verlangen eine transparente und nachvollziehbare Bearbeitung unserer Eingaben. Dazu gehören insbesondere:

  • Eine unabhängige fachliche Überprüfung: Wie sind die vorgelegten Laborergebnisse einzuordnen? Welche zusätzlichen Untersuchungen sind erforderlich?
  • Eine Klärung von Herkunft und möglichen Risiken: Woher stammen die untersuchten Materialien, und welche Bedeutung haben die Befunde unter tatsächlichen Umweltbedingungen?
  • Eine klare Zuständigkeit: Welche Behörde übernimmt die weitere Abklärung und informiert über deren Ergebnisse?
  • Transparenz zum Verfahren: Wie wird mit dem eingereichten Strafantrag umgegangen?
  • Eine verständliche Information der Öffentlichkeit: Welche Erkenntnisse liegen vor, welche Fragen bleiben offen und welche Massnahmen ergeben sich daraus?

Die Feststellung einzelner Substanzen und die Bewertung einer tatsächlichen Gefährdung sind unterschiedliche Untersuchungsschritte. Gerade deshalb braucht es eine sorgfältige Prüfung, die Zusammensetzung, Konzentrationen, mögliche Aufnahmewege und die Aussagekraft der Proben berücksichtigt.

Unser Anliegen bleibt: Die offenen Fragen sollen fachlich untersucht und die Ergebnisse nachvollziehbar offengelegt werden.

Was Sie selbst tun können

Auf unserer Themenseite finden Sie die bisher veröffentlichten Untersuchungen und Hintergrundinformationen sowie Handlungsmöglichkeiten, Behördenkontakte und eine Briefvorlage.

Nutzen Sie diese Unterlagen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Sie können sich auch selbst an die zuständigen Stellen wenden und sachlich um Auskunft bitten:

  • Welche Untersuchungen wurden zu den gemeldeten Funden veranlasst?
  • Wie werden die veröffentlichten Laborergebnisse beurteilt?
  • Wo sind behördliche Stellungnahmen und Untersuchungsergebnisse einsehbar?
  • Welche Stelle beantwortet die weiterhin offenen Fragen?

Formulieren Sie Ihre Anliegen möglichst konkret. Beziehen Sie sich auf die verfügbaren Unterlagen und unterscheiden Sie zwischen dokumentierten Befunden, vermuteten Zusammenhängen und offenen Fragen. So schaffen Sie eine gute Grundlage für eine überprüfbare Antwort.

Zur Themenseite mit Dokumentationen, Kontakten und Briefvorlage

Wir bleiben dran

Wir haben unsere Schritte öffentlich dokumentiert und werden weiterhin auf eine nachvollziehbare Klärung hinwirken. Über neue Antworten und Entwicklungen informieren wir auf unserer Website.

Vielen Dank an alle, die unsere Arbeit unterstützen, Unterlagen sorgfältig prüfen und sich mit sachlichen Fragen für Transparenz einsetzen.

 

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Gedanken zum Beitrag

1 Comment

  1. Dirk F.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Dirk F. aus Deutschland.

    Ich habe erfahren, dass von Ihrer Site aus wohl von einem validierten akkreditierten Labor Untersuchungen vorgenommen sind nd Bezug auf die Substanzen und auch die Konzentrationen, die versprüht werden, wenn es um das Geoengeneering geht. Mir stellt sich die Frage, ob dies versprühen nicht anzeigepflichtig ist. Denn
    Es wird nicht mitgeteilt, was versprüht wird.
    Es wird nicht mitgeteilt, ob es gesundheitsschädigend ist.
    Es wird der Bevölkerung nicht mitgeteilt, wie sie sich im Falle dessen, was gesprüht ist, zu verhalten haben und ob Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
    Werden Grenzwerte überschritten?
    Wenn das Geoengeneering eine Gesundheitsgefährdung darstellen könnte, wie wird Mensch, Tier und Pflanze davor geschützt?
    Ist eine Risikoanalyse gemacht worden?
    Wie ist die Gefährdungsbeurteilung?
    Was ist mit dem Grundsatz der Vermeidung von Gefahr laut den Arbeitssicherheitsrichtlinien. Denn zuerst geht es darum, Gefahren grundsätzlich zu vermeiden.
    Sind dies private Unternehmen und in wessen Auftrag handeln sie?
    Wo ist der Arbeitsauftrag und die Betriebserlaubnis, dies tun zu dürfen?
    Da diese Maßnahmen alle Menschen betreffen: ist das Einverständnis eigeholt worden von jedem Einzelnen, mit einer umfangreichen Aufklärung.
    Wie ist zu vermeiden, dass Menschen, die das nicht möchten, nicht davon betroffen werden.
    Usw……
    Die medizinischen Aspekte und Umweltfragen sind meiner Meinung nach genausowenig wie die rechtlichen Fragen hinreichend geklärt.

    Reply

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