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Der gutmeinende Staat

Der gutmeinende Staat

Der moderne Staat tritt nicht mehr als Unterdrücker auf, sondern als Beschützer. Mit wohlmeinenden Worten, sanfter Fürsorge und moralischem Anspruch. Doch genau darin liegt seine Gefahr: Wenn Sicherheit Freiheit ersetzt und Opposition als Störung gilt, entsteht ein System, das nicht zwingt – sondern einengt.

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Ergebnisbericht Bilaterale III: Die Rechtsübernahme kommt im Paket, der Rest gleich mit

Ergebnisbericht Bilaterale III: Die Rechtsübernahme kommt im Paket, der Rest gleich mit

Ein still veröffentlichtes PDF und kaum jemand schaut hin. Der Ergebnisbericht zu den Bilateralen III zeigt, wie die Schweiz Schritt für Schritt in ein fremdes Rechtssystem eingebunden wird. Mitsprache klingt gut, doch entschieden wird anderswo. Am Ende bleibt die Frage, wie viel direkte Demokratie übrig bleibt und ob der Souverän noch entscheidet oder nur noch folgt.

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Der Staat muss nicht recht haben
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Der Staat muss vor Gericht nicht recht haben, sondern nur plausibel argumentieren. Eine Analyse über Einschätzungsspielräume, verschobene Massstäbe und strukturelle Vorteile im Rechtsstaat.

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Grenzen setzen – es ist Zeit!

Solange wir höflich kooperiert haben, wurden wir wegen unserer Schwachheit ausgeraubt. Unsere Stärke war immer spürbar. Sie wollten auf keinen Fall, dass wir erstarken und unsere Macht erkennen.

Die rote Linie: Ein gemeinsamer, friedlicher Unterbruch

In einem Webinar stellte Christian Oesch, Präsident des Schweizerischen Vereins WIR, das Projekt „Die rote Linie“ vor: eine internationale, gewaltfreie Friedensinitiative, entstanden aus der Zusammenarbeit von Aktivisten, Juristen, Medizinern, Medienvertretern und Strategen am AWF in Prag.

Überprüfung der der WHO gewährten Vorrechte und Immunitäten

Die Schweiz trägt als Gastgeberstaat internationaler Organisationen besondere Verantwortung; nicht nur durch Privilegien, sondern auch durch die Wahrung von Souveränität, demokratischer Kontrolle und Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ersucht der Schweizerische Verein WIR den Bundesrat um eine formelle Überprüfung der der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gewährten Vorrechte und Immunitäten gemäss Gaststaatgesetz, um Transparenz zu schaffen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen internationaler Zusammenarbeit und schweizerischer Rechtsordnung sicherzustellen.

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